Frankreich

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • LeJudge schrieb:


      Dann arbeiten die das ja recht flott ab. Verrätst du, an welche E-Mail du die Form versandt hast?

      Hi, ich habe die Mail an travail-aerien.idf-bf@aviation-civile.gouv.fr geschickt. Im Anhang das ausgefüllte Formular, eine Kopie meines Persos und der Nachweis über den Online Lehrgang. Die Antwort ist recht allgemein gehalten und enthält kein Dokument mit irgendeiner offiziellen Nummer oder meinem Namen. Ich halte das ganze daher eher für einen Papiertiger und glaube kaum, dass das kontrolliert wird. Zumal ich angeben musste wann und wo ich Aufnahmen machen will und im Endeffekt die Erlaubnis für das gesamt französische Terretorium für drei Jahre bekommen habe. Aber seis drum. Ich bin den offiziellen Weg gegangen :D
    • Aguen74 schrieb:

      LeJudge schrieb:

      Dann arbeiten die das ja recht flott ab. Verrätst du, an welche E-Mail du die Form versandt hast?
      Hi, ich habe die Mail an travail-aerien.idf-bf@aviation-civile.gouv.fr geschickt. Im Anhang das ausgefüllte Formular, eine Kopie meines Persos und der Nachweis über den Online Lehrgang. Die Antwort ist recht allgemein gehalten und enthält kein Dokument mit irgendeiner offiziellen Nummer oder meinem Namen. Ich halte das ganze daher eher für einen Papiertiger und glaube kaum, dass das kontrolliert wird. Zumal ich angeben musste wann und wo ich Aufnahmen machen will und im Endeffekt die Erlaubnis für das gesamt französische Terretorium für drei Jahre bekommen habe. Aber seis drum. Ich bin den offiziellen Weg gegangen :D
      Ich danke dir für deine fixe Rückmeldung! Als Gebiet habe ich tatsächlich auch ganz Frankreich angegeben - das wurde auf einer frz. Drohnenwebseite so vorgeschlagen hehe. Na, ich bin ja mal gespannt, ob der ganze Papierkram die Gendarmerie besänftigen wird. Dir schon einmal viel Spaß, gute Fotos und entspannte Aufeinandertreffen bei deinem bevorstehenden Urlaub :)
    • Schnelle Antwort
      Ich habe am 08.08.2022 die Erklärung über die Tätigkeit der Luftfotografie und -kinematografie (Declaration d'activite de photographie et de cinematographie aerienne) per Post abgeschickt, zunächst ohne Kenntnisnachweis, der ja in Deutschland bei einer Drohne unter 250 g nicht nötig ist.
      In Frankreich ist der "kleine Drohnenführerschein" offensichtlich nötig. Daher habe ich den Test absolviert und das Zertifikat per E-Mail mit einer entsprechenden Erkklärung am 11.08.2022 nachgereicht. Heute, am 12. August, kam bereits die Nachricht per E-Mail, dass die Erlärung 3 Jahre gültig ist. :thumbup: Meine kleine Drohne kann ich nun ohne schlechtes Gewissen mit in den Urlaub nehmen.
    • Hallo,

      Danke für die Infos bzgl. dem Formular für Foto/Video-Aufnahmen

      Aber:
      muss man eine DJI Mavic3 im Frankreich auf der AlphaTango-Seite eigentlich registrieren?
      Oder reicht es, wenn sie beim LBA registriert ist und mit der deutschen Betreiberkennzeichnung mittels Plakette beschriftet ist?
      Frankreich legt wohl auf die RemoteID wert. Ist dem genüge getan, wenn die deutsche Betreiberkennzeichnung als RemoteID in die Mavic eingetragen wird?

      Gruss fzahn
    • quadle schrieb:

      Für die EU einheitlich sind die Betriebregeln lt. DVO (EU) 2019/947. Dann aber für den Betrieb in den offenen Unterkategorien A1-A3. Nicht nach Verbandsregeln.
      Ja, aber bestimmte Aspekte können die Länder selbst regeln. So war es bisher so, dass man zB in Frankreich die Drohne vorher bei alphatango anmelden musste und die die ID beim LBA nicht wirklich interessiert hat, EU hin oder her, ich denken man tut gut daran sich vorher zu erkundigen, welche Regeln im Urlaubsland gelten.

      Die Mini 3 Pro mit RC (generalüberholt) gibt es gerade bei DJI für 639 ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von boomer4711 ()

    • cmoss schrieb:

      @boomer4711 Also davon, dass man die Drohne in Frankreich extra anmelden muss, habe ich noch nie gehört und ich fliege sehr oft dort.
      Na wenn du es machst, dann kann es ja nicht falsch sein!

      drohnen.de/31478/drohne-und-ur…reich-gesetze-und-regeln/

      france.fr/de/nuetzliche-tipps/…optern-drohnen-frankreich

      drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-frankreich/

      ecologie.gouv.fr/exploitation-drones-en-categorie-specifique

      Bis zum 01.01.2023 mussten Aufnahmen sogar angemeldet werden und Drohnen über 800 Gramm müssen immer noch bei alphatango angemeldet werden und bekommen eine eigene ID in der Form UAS-FR-XXXXXX

      Mag ja sein, dass es vielleicht seit 1.1.2024 nicht mehr gilt, dann hättest du es aber davor "falsch" gemacht - oder du hattest in deiner Unwissenheit Glück und warst mit weniger als 800 Gramm unterwegs und Aufnahmen hast du vor dem 1.1.2023 sicher auch keine gemacht! ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von boomer4711 ()

    • Beiträge 105 - 109 aus dem Thread:

      Air 2s noch empfehlenswert? - Seite 2 - Dji - Mavic Air 2S - Drohnen-Forum.de - Quadrocopter, Multicopter und FPV

      hierher verschoben. Bitte hier aber nur die Regeln Frankreich diskutieren, für allgemeine Regeln die bestehenden Threads nutzen ... :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marting40 ()

    • In 2022 war die cerfa 12546 empfohlen. Es war eine einseitige Erklärung, die man abgegeben hat (Déclaration d'activité de photographie et de cinématographie aérienne). Antwort hatte ich nie erhalten, aber eben die Erklärung ausgedruckt mitgeführt.

      Seit dem 01.01.2023 muss keine Genehmigung mehr eingeholt werden, um Luftaufnahmen zu erstellen.
    • willi62 schrieb:

      Seit dem 01.01.2023 muss keine Genehmigung mehr eingeholt werden, um Luftaufnahmen zu erstellen.
      Ich bin 2021 und 2022 in Frankreich mit der Mavic Pro Platinum geflogen und letztes Jahr mit der Air3. Beide unter 800g, was anderes habe ich nie behauptet. Ganz abgesehen davon, dass ich in F noch nie mit einem Polizisten in Konflikt gekommen bin.
      edit: A1 entfernt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • cmoss schrieb:

      Ich bin 2021 und 2022 in Frankreich mit der Mavic Pro Platinum geflogen und letztes Jahr mit der Air3. Beide unter 800g, was anderes habe ich nie behauptet. Ganz abgesehen davon, dass ich in F noch nie mit einem Polizisten in Konflikt gekommen bin.edit: A1 entfernt
      edit: A1 entfernt

      Du hast doch oben gesagt, dass du sehr oft (sehr oft, na ja - gerade mal zwei Jahre) in Frankreich geflogen bist und noch nie etwas davon gehört hast und damit angezweifelt, dass es derglichen überhaupt gibt. Ob deine Drohne unterhalb von 800 Gramm lag oder ob du Stress mit den Behörden bekommen hast, spielt doch dabei gar keine Rolle. Du hast in beiden Jahren vermutlich auch Aufnahmen gemacht, die du streng genommen ohne Genehmigung gar nicht hättest machen dürfen.

      Du lagst einfach falsch und du hast dich vorher scheinbar nicht informiert!

      Klar, im Regelfall kräht kein Hahn danach, dennoch wäre es doch klug sich vorher zu informieren um anschließend keine bösen Überraschungen zu erleben.

      Was gibt es da eigendlich zu diskutieren?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

      Beitrag von cmoss ()

      Dieser Beitrag wurde von B69 aus folgendem Grund gelöscht: A.1 ... ist gut jetzt ! ().
    • Ich wollte letztes Jahr in der Verdon-Schlucht fliegen. Bei der Mairie hat man mir mitgeteilt, dass ich eine Aufstiegsgenehmigung beim Departement beantragen müsste.
      Da mir das zu lange dauerte (Man sagte mir "mind. 14 Tage") und ich nur 10 Tage dort war, habe ich aufs Fliegen verzichtet obwohl mir einheimische Freunde sagten, dort
      hätte noch nie Polizei kontrolliert. Aber wer weiss...
    • Bartgeier schrieb:

      Ich wollte letztes Jahr in der Verdon-Schlucht fliegen. Bei der Mairie hat man mir mitgeteilt, dass ich eine Aufstiegsgenehmigung beim Departement beantragen müsste.
      Da mir das zu lange dauerte (Man sagte mir "mind. 14 Tage") und ich nur 10 Tage dort war, habe ich aufs Fliegen verzichtet obwohl mir einheimische Freunde sagten, dort
      hätte noch nie Polizei kontrolliert. Aber wer weiss...
      Die Schlucht ist irre!

      In den letzten 20 Jahre war ich ca. 2 Jahre in Frankreich und ich habe die Erfahrung genacht, dass bisweilen mit der Police municipale nicht immer zu spaßen ist und die Geldstrafen in Frankreich bisweilen recht heftig sind. Ich selbst habe schon erlebt, wie ein harmloser älterer Herr, der einen Lenkdrachen mit Kamera flog, abgeführt wurde. Im Zweifel sollte man es besser nicht drauf ankommen lassen ...