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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
AndiKo schrieb:
Ich hab eine gelbe bestellt ... die finde ich im hohen Gras besser, wenn sie mir abstürzt ... dachte ich so.
Zenyte schrieb:
Hallo Björn,
1.) es geht mir eher um die Wassergarantie, sollte die Spark mal baden gehen. "Unbeabsichtigte Wasserschäden sind abgedeckt"
2.) nun stellt sich mir die Frage welches Gewicht hierfür herangenommen werden kann. Es gibt ja in der Luftfahrt zig verschiedene Gewichtsdefinitionen und somit eine Versicherung evntl. garnicht nötig ist. (Ohne Akku?!?)
Evntl. ist die Spark ja schon in meiner privaten Haftpflicht inkludiert... muss ich mal fragen.
3.) ich habe auch schon so Kartenmaterial von dji gefunden da wird genau erklärt wo es flugverbotszonen gibt. Daran sollte man sich natürlich halten sofern man mit Smartphone oder Fernsteuerung fliegt.
Meine Frage war aber eigentlich eher, darf ich die Spark (per Gestensteuerung) prinzipiell überall fliegen? ich nutze ja somit kein Smartphone oder Fernbedienung sondern die Spark fliegt Autonom auf Sicht?
marlan schrieb:
Zenyte schrieb:
Bei der VHV gibt es eine Haftpflichtversicherung, die anscheinend auch Drohnen bis 5KG abdeckt. Ich werde wohl einfach zu der wechseln, ist für mich mit 61Euro sogar etwas billiger als meine derzeitige Haftpflicht. Die meisten anderen decken wohl nur Drohnen bis 250Gramm ab, die eh nicht versicherungspflichtig sind.
Dieselfan schrieb:
Frage:
Woher nehmt ihr den Sachverhalt, unter 250 gr. wäre keine HP-Versicherung notwendig?
Erbitte Nachweis.
Danke
marlan schrieb:
Ok, das war wohl nur eine Forderung der GDV. Diese zieht anscheinend bei 250Gramm die Grenze zu Spielzeug und Schäden durch Spielzeug sind wohl über die normale Haftpflicht abgedeckt. Rechtlich gilt die Versicherungspflicht anscheinend für alle Drohnen, auch unter 250Gramm.Dieselfan schrieb:
Frage:
Woher nehmt ihr den Sachverhalt, unter 250 gr. wäre keine HP-Versicherung notwendig?
Erbitte Nachweis.
Danke
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