Hallo,
ich habe nun viel über die rechtlichen Seiten beim Fliegen von Drohnen gelesen. Dennoch habe ich immer noch keine klare Antwort auf nachfolgende Fragen gefunden.
1.Darf ich z.B. in etwa 100m Höhe über meinem Dorf fliegen, um z.B. ein schönes Panorama vom Dorf und der Kirche zu filmen (nur für mich selbst, als Hobby)?
Bei uns fliegen z.B. Ultraleichtflieger auch in diesen Höhen quer durch die Gegend, die machen mehr Lärm und könnten ebenso Fotos machen und filmen.
...ab welcher Höhe wird z.B. das Persönlichkeitsrecht eines privaten Grundstücks beeinträchtigt? Flieger, Hubschrauber und Ballonfahrer etc. sind ja auch über meinem Grundstück.
...auch haben wir am Dorfrand einen Modellflugplatz, die sind richtig laut und fliegen ja auch nicht nur auf dem Flugplatzgelände, sondern auch über fremde Grundstücke (benachbarte Äcker und Wiesen)
...kann ich wirklich pauschal sagen, dass ich über kein Privatgrundstück fliegen darf?
2.Wird es auch als fotografieren / filmen gewertet, wenn man nur das Bild rein zu steuerzwecken auf seinem Smartphone empfängt, um die Drohne entsprechend lenken zu können. - so wie ich es gelesen habe, schon.
3.Wenn mich mein Nachbar anzeigt, was muss ich dann exakt vorweisen können, damit ich mich nicht strafbar mache und ich entsprechend weiterfliegen kann, ohne Probleme zu bekommen. Reicht es hier, dass ich eine entsprechende Haftpflichtversicherung habe?
4.Muss ich gezwungenermaßen eine Versicherung abschließen, nur weil ich 2x jährlich in unserem Dorf ein oder in der Umgebung wenig umherfliege?
5.Ich habe nun gelesen, dass in der neuen Drohnen-Verordnung das Fliegen mit einer Drohne über Wohngebiete bzw. oberhalb eines Wohngrundstücks mit einer Drohne von mehr als 0.25kg generell verboten ist. Wir sind hier ein kleines Dorf auf dem Land, in dem Ställe im Dorf gebaut werden dürfen und auch sonst viele Regelungen - die für ein Wohngebiet gelten - außen vor sind.
...wie weit zählt hier das Wohngrundstück, ist hier das Haus gemeint, oder das komplette Grundstück des Besitzer (hier im Dorf haben viele Besitzer angrenzend eine Wiese)
...gibt es eine Karte online, auf der ich sehen kann, wo genau ich fliegen darf?
6.So wie ich es gelesen habe, darf über Wiesen und Äcker geflogen werden. Kann der entsprechende Bauer mir verbieten, über seine Wiese zu fliegen?
ich habe nun viel über die rechtlichen Seiten beim Fliegen von Drohnen gelesen. Dennoch habe ich immer noch keine klare Antwort auf nachfolgende Fragen gefunden.
1.Darf ich z.B. in etwa 100m Höhe über meinem Dorf fliegen, um z.B. ein schönes Panorama vom Dorf und der Kirche zu filmen (nur für mich selbst, als Hobby)?
Bei uns fliegen z.B. Ultraleichtflieger auch in diesen Höhen quer durch die Gegend, die machen mehr Lärm und könnten ebenso Fotos machen und filmen.
...ab welcher Höhe wird z.B. das Persönlichkeitsrecht eines privaten Grundstücks beeinträchtigt? Flieger, Hubschrauber und Ballonfahrer etc. sind ja auch über meinem Grundstück.
...auch haben wir am Dorfrand einen Modellflugplatz, die sind richtig laut und fliegen ja auch nicht nur auf dem Flugplatzgelände, sondern auch über fremde Grundstücke (benachbarte Äcker und Wiesen)
...kann ich wirklich pauschal sagen, dass ich über kein Privatgrundstück fliegen darf?
2.Wird es auch als fotografieren / filmen gewertet, wenn man nur das Bild rein zu steuerzwecken auf seinem Smartphone empfängt, um die Drohne entsprechend lenken zu können. - so wie ich es gelesen habe, schon.
3.Wenn mich mein Nachbar anzeigt, was muss ich dann exakt vorweisen können, damit ich mich nicht strafbar mache und ich entsprechend weiterfliegen kann, ohne Probleme zu bekommen. Reicht es hier, dass ich eine entsprechende Haftpflichtversicherung habe?
4.Muss ich gezwungenermaßen eine Versicherung abschließen, nur weil ich 2x jährlich in unserem Dorf ein oder in der Umgebung wenig umherfliege?
5.Ich habe nun gelesen, dass in der neuen Drohnen-Verordnung das Fliegen mit einer Drohne über Wohngebiete bzw. oberhalb eines Wohngrundstücks mit einer Drohne von mehr als 0.25kg generell verboten ist. Wir sind hier ein kleines Dorf auf dem Land, in dem Ställe im Dorf gebaut werden dürfen und auch sonst viele Regelungen - die für ein Wohngebiet gelten - außen vor sind.
...wie weit zählt hier das Wohngrundstück, ist hier das Haus gemeint, oder das komplette Grundstück des Besitzer (hier im Dorf haben viele Besitzer angrenzend eine Wiese)
...gibt es eine Karte online, auf der ich sehen kann, wo genau ich fliegen darf?
6.So wie ich es gelesen habe, darf über Wiesen und Äcker geflogen werden. Kann der entsprechende Bauer mir verbieten, über seine Wiese zu fliegen?
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