Grade wird es echt nervig mit Genehmigungen

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    • Grade wird es echt nervig mit Genehmigungen

      Während bis letzten Monat eigentlich kein Problem bestand eine Erlaubnis für Flüge über einem Fluss zu bekommen, stellen sich grade die Behörden quer!
      Von Bonn aus "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ist ein Schreiben an alle Ämter gegangen, die denen untersagen eine Genehmigung auf dem kurzen Dienstweg zu erteilen.

      Jetzt ist das Vorgehen so, dass die zuständige Luftfahrbehörde mit einem offiziellen, kostenpflichtigen, Antrag zu versorgen ist und die muss dann mit dem zuständigen Wasser- und Schiffartsamt abklären ob das geht.

      Zur Zeit ist es so, dass die WSA keine Genehmigungen für Flüge über dem Wasser erteilen will, weil man nicht über die notwenige Kompetenz verfüge um die Gefahren eines UAV einschätzen zu können. Man wäre ja nur für das Wasser zuständig und die Verordnung gäbe keine Informationen darüber preis, was genehmigungsfähig sei und was nicht.


      Zwar haben alle mit denen ich dort gesprochen habe sich so ausgedrückt, dass man an einer praktikablen Lösung arbeiten würde, die auch die berechtigen Interessen der Piloten berücksichtigen soll, aber was das genau heißen soll ist unklar.

      Positiv ist, dass man auch an einem Verfahren arbeitet, mit dem nicht mehr einzelne Flüge genehmigt werden sollen, sondern auch länger wirksame Genehmigungen erteilt werden sollen. Also kann man in Zukunft eine Genehmigung erhalten, die für häufig genutzte Gebiete eine bestimmte Zeit gültig sein soll, damit man nicht ständig wieder Anträge einreichen muss.


      Während der kurze Dienstweg bisher meißt eine kostenfreie Möglichkeit war eine Erlaubnis zu bekommen, kosten diese ganzen Anträge auf dem offiziellen Dienstweg aber wenigstens 50 Euro.

      Hier rächt es sich jetzt, dass die Verordnung bezüglich dieser Genehmigungen völlig unkonkret ist. Ganz toll auch: bei Flügen über Naturschutzgebieten haben die örtlichen Verbände das letzte Wort. Und die entscheiden aus dem Bauch und nicht nach gesetzlichen, verbindlichen Maßstäben. Also ist man bei solchen Genehmigungen völlig der Willkür des örtlichen Naturschutzverbandes ausgeliefert. Wenn dort Drohnen nicht willkommen sind, wird man also NIE eine Genehmigung bekommen, außer man hat Lust einen teuren Prozess mit ungewissem Ausgang anzustreben.

      Und meine Vermutung: Weil das in dieser Form nicht angemessen ist, nicht nachvollziehbar und nicht kalkulierbar, wird die Wildfliegerei jetzt erst richtig zum Problem.

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    • Hallo,

      Ich habe gerade die Kampagne „Bundesminister Alexander Dobrindt: Jeder Tag zählt! Dauerhafte Ausnahmen genehmigen – Multicopter-Berufsverbot verhindern!” unterschrieben. Das Anliegen ist mir sehr wichtig - zeichnest Du auch?

      Hier geht es zur Petition:

      https://www.change.org/p/bundesminister-alexander-dobrindt-jeder-tag-zählt-dauerhafte-ausnahmen-genehmigen-multicopter-berufsverbot-verhindern-cf4c1019-ed18-43f8-a867-204e769af2ea?utm_medium=email&utm_source=notification&utm_campaign=petition_signer_receipt&share_context=signature_receipt&recruiter=10526832
      Vielen Dank,
      Sven
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    • Dieselfan schrieb:

      Darf ich offen und ehrlich sein, Sven?

      Ich werde definitiv nicht unterschreiben. Warum?
      Nicht nur das wir Hobby-Piloten uns gegen die "alte" Modellflug-Gilde behaupten müssen, nein, mit dieser Petition käme die nächste Front "Gewerbliche" auf uns zu.

      Meine Maxime, nach wie vor, Alle oder Keiner.
      Wenn man nur zum Spaß fliegt, dann ist eine Genehmigung schon jetzt kaum zu bekommen. Das ist auch einer der Zwecke der Verordnung. Wenn es nur darum geht lustig herumzudüsen, dann kann man das auch an Stellen tun, wo es keinen juckt und man keine zusätzliche Genehmigung braucht.

      Wenn man aber nicht "zum Zwecke des Sports und Freizeit" fliegt, also auch wenn man Bilder oder Videos für andere macht oder für einen YT-Kanal, der auch Geld einbringen soll, dann ist man gewerblich und kann Genehmigungen bekommen. Und dann betrifft es einen auch.

      Das ein Hobby-Fotograf in der Regel keine Genehmigung bekommen wird ist schon aus der Verordnung zu erkennen und wird sich erst mal nicht ändern, außer die Verordnung wird in knapp 2 Jahren angepasst, wenn der Zeitpunkt für eine Überprüfung ansteht.

      Der Trick ist zur Zeit, dass man ein (mini)Gewerbe anmeldet und Bilder/Videos zum Verkauf anbietet. Dann ist man gewerblich und kann auch begründen, warum man eine Genehmigung braucht. Nicht dass ich das sinnvoll finde oder richtig, aber so ist es.

      Ziel der Verordnung war und ist es, dass man verhindert, dass überall Leute herumfliegen und Unsinn machen. Da den meisten Hobby-Piloten eh völlig egal ist was die Regeln sagen, schafft man so eine Handhabe dagegen. Das ist für jeden verantwortungsvollen Piloten natürlich ein Tritt in den Allerwertesten und macht das Leben extrem anstrengend. Wir müssen damit eben leben und dafür sorgen, dass die Hürden überwindbar werden. Das geht nur durch Druck auf ide Politik und auch durch Druck auf die Behörden. Eine Form des Drucks ist es, dass man Kontakt aufnimt und Anträge stellt. Die Behörden haben auch keine Lust auf unnötigen Aufwand und wollen ebenfalls eine einfachere und sinnvollere Vorgehensweise. Das Regierungspräsidium Stuttgart jedenfalls versucht aktiv eine Vereinfachung mit dem Bund zu erreichen. Auch das Wasser und Schiffartsamt findet die aktuelle Lage schlecht und will sinnvolle Möglichkeiten haben, dass zu vereinfachen. Da können wir weiter an deren Motivation arbeiten ;)
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    • Sven, dem widerspreche ich ja nicht grundsätzlich.
      Problem ist die Vorgehensweise, initiiert durch diese Petition.
      Der sinnvollere Weg für mich wäre, unabhängig von der Art des Piloten, eine allgemeine Erlaubnis mit Kenntnisnachweis durch den Piloten zu petitionieren. Wie eben beispielsweise der Fischereischein - so einfach, wie sinnbringend.
    • Vorab: ich finde es ein Unding, als Hobbyist dem Schritt zum Pseudogewerbler machen zu müssen, um überhaupt Genehmigungsfähigkeit erlangen zu können.

      Weiter: den wenigen, die Regeln missachten, jetzt mit dem Erlassen weiterer Regeln beikommen zu wollen ist Regelungsunsinn.

      Und die Unsinnsflieger mit Hobbyfliegern gleichzusetzen, solche weitgehend aus der Luft gegriffene Behauptungen entsprechen in der Qualität den BMVI-Verlautbarungen.

      Meine zentralen Kritikpunkte sind:
      - weit über das Ziel hinausschießende Pauschalverbote
      - deutlich über Anlaufschwierigkeiten hinausgehende Unklarheiten und unnötig aufwendige Bürokratieverfahren

      Klar ist es sinnvoll, mit den Behörden auf sinnvoll handhabbare Ausführungsverfahren hinzuarbeiten. Aber das ist nur Linderung von Symptomen, die eigentlichen Probleme sitzen weiter oben.
    • Hi Sven, ich habe unterschrieben. Danke für den Link. "Alle oder keiner" wäre zwar schön, wird hier aber meiner Meinung nach nicht funktionieren. Meine Zukunftsprognose ist, dass Luftaufnahmen sehr bald zum Standard von jedem guten Fotografen oder Filmschaffenden gehören werden. Die Regeln müssen einfach sein. Die Sondergenehmigungen müssen schnell und zuverlässig zu bekommen sein. Die entsprechenden Ämter müssen eine klare Auskunft geben können. Wenn eine Genehmigung zu lange dauert oder zu hohe Kosten zur Folge hat, werden kleinere Produktionsfirmen keine Luftaufnahmen mehr anbieten können.

      Die Grenze wird gezogen werden. Im Moment ist noch unklar, wo sie gezogen wird. Die Pedition ist ein Versuch, die Grenze möglichst weit unten zu ziehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Eine ernstgemeinte Frage, kann mir jemand sagen,
      welchen Personen man zur Auskunftspflicht bzgl.
      der Dronen ist . ( wie Flughhöhe, Gewich usw )

      In der Allg. Luftfahrt sind die Landesluftfahrt Behörden für diese Fragen zuständig. Meiner Meinung dürfen nur Amtliche Personen um Auskunft "bitten"
      Ich als langjähriger Hubschrauber Pilot mit mehr als 8000 Flugstunden. Es versteht sich von selbst, das ich aufgrund meiner Flugerfahrung, mir das Drohnenfliegen ohne Einschränkungen erlaubt werden kann. Unter Einhaltung der Gesetzlichen Vorgaben der All. Luftfahrt
      Wenn dem nicht so so wäre, wäre ein Verbot sinnlos denn dann konnte ich mich auch gleich in meinen Heli ( JetRanger 402 ) setzen, und fliegen , und Bider aufzunehmen

      Ich habe dies bezüglich eine Anfrage beim LBA gestellt, man teilte mir ( schriftlich mit ) das diese
      "Dronenverordnung" nicht für Personen mit einer Gültigen Lizenz , zum führen von Luftfahrtzeugen gillt.
      Ansonsten muss man, im Oktober eine Behfähigkeits Prüfung für Drohnen ablegen.
      Die Themen sind :

      Meterologie, Terrestische Navigation von Drohnen ( ohne GPS versteht sich ) , Technische Fragen über Drohnen ? ein Funksprechzeugnis in Deutsch, und natürlich Rechtlich Grundlagen der Allgemeinen Luftfahrt,
      das ganze wird einer Prüfung der Landesluftfahrtbehörden , oder Luftsportvereinen, oder dem Modellflieger Verband unterzogen.

      Als Versicherung wird zumindest eine Haftpflicht Versicherung , zB als Mitglied des DMFV erwartet , welche eine Deckungssumme 2,5 Mill Euro im Schadensfall beinhaltet - Kosten als Passives Mitglied des DMFV ( Deutscher Modellflug Verband )
      Zur Zeit 49,00 Euro pro Jahr

      Michael
    • Sven Schumacher schrieb:

      Wenn man nur zum Spaß fliegt, dann ist eine Genehmigung schon jetzt kaum zu bekommen. Das ist auch einer der Zwecke der Verordnung. Wenn es nur darum geht lustig herumzudüsen, dann kann man das auch an Stellen tun, wo es keinen juckt und man keine zusätzliche Genehmigung braucht.
      Das Recht mit Luftbildern überall Kohle zu scheffeln sollte nicht über dem Recht stehen überall lustig herumzudüsen.
      Hier muss Gleichberechtigung der Grundgedanke sein. Sonst ist diese Petition nicht mehr wert als die des DMFV.
    • RC-Role schrieb:

      Sven Schumacher schrieb:

      Wenn man nur zum Spaß fliegt, dann ist eine Genehmigung schon jetzt kaum zu bekommen. Das ist auch einer der Zwecke der Verordnung. Wenn es nur darum geht lustig herumzudüsen, dann kann man das auch an Stellen tun, wo es keinen juckt und man keine zusätzliche Genehmigung braucht.
      Das Recht mit Luftbildern überall Kohle zu scheffeln sollte nicht über dem Recht stehen überall lustig herumzudüsen.Hier muss Gleichberechtigung der Grundgedanke sein. Sonst ist diese Petition nicht mehr wert als die des DMFV.
      Nein, gleiches recht für alle gilt in vielen Bereichen nicht. Das muss es auch nicht. Der Gesetzgeber will explizit die privaten "just for fun"-Drohnen aus allen potentiell gefährlichen und störenden Bereichen raus halten. Danke dafür an alle Idioten, die ohne solche Gesetze keinen gesunden Menschenverstand einsetzen und für entsprechende Stimmung gesorgt haben.

      Das bedeutet natürlich nicht, dass dir das gefallen muss. Mir gefällt es auch nicht. Aber das ist eben kein universelles Menschenrecht und steht in einigen Dingen sogar wichtigeren Rechten im Weg. Zum Beispiel der Privatsphere der Leute, die sich von solchen Geräten über dem eigenen Grundstück belästigt fühlen.

      Der einzige Weg das zu ändern ist Einfluss auf die Politik und Verwaltung auszuüben. Sehr mühselig... Lobbyarbeit eben, nur dass uns dafür keine Millionenbeträge zur Verfügung stehen, wie anderen Lobbygruppen.
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    • Nun, es ist nur eine Verordnung nötig um es für alle zu regeln. Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Anwendern erfolgt nicht in der Verordnung, sondern dort wo man allgemein verbotene Aktionen dann doch erlaubt bekommen kann.

      Flüge über einer Bundeswasserstraße, in einer Höhe von mehr als 100m, ... alles erst mal für alle verboten.
      Und wenn ich dann eine Genehmigung für so eine Stelle oder Betriebsart will, dann muss das Amt prüfen, ob meine Begründung für eine Ausnahme von der Regel ausreichend ist.
      Das ist an sich eine elegante Lösung. Allerdings ist das in der Praxis eben nocht weit davon entfernt, weil die Ämter sich nicht sicher sind wie sie das regeln sollen. Die Verordnung lässt zu viel Spielraum. Das führt dann wieder zu Interpretationen und Auslegungen. Je nach Land kann es dann unterschiedlich leicht oder schwer werden eine Genehmigung zu erhalten. Vielleicht ist es dann in NRW einfacher als in BW oder umgekehrt.
      Das eine Amt wird vielleicht nur gewerbliche Anliegen als berechtigt ansehen. Das andere wird auch private Anliegen genehmigen.

      So wie es aussieht versuchen die Bundesbehörden jetzt da für Ordnung zu sorgen. Also entzieht man im ersten Schritt den Kreisbehörden die Kompetenz zu entscheiden und bündelt die Anfragen bei den Regierungspräsidien der Länder. Bisher habe ich für Flüge am Neckar in Mannheim drei oder vier Stellen einzeln angesprochen. Jetzt muss ich mich nur noch an das Regierungspräsidium wenden und an den Tower. Aber das macht das Ganze langsamer und es kostet Geld, wo es vorher auf dem kurzen Dienstweg auch kostenlos ging. Das Regierungspräsidium will das so aber auch nicht und sucht nach der Möglichkeit das wieder zu vereinfachen. Z.B. durch Genehmigungen mit längerer Gültigkeit und für größere Gebiete. Aber das ist eben noch nicht fix und wird auch nicht morgen fertig sein.

      Vergleichbar ist das vielleicht mit dem Besitz einer scharfen Schusswaffe. Das ist zunächst für alle verboten. Aber es gibt Bedingungen (Vereinsmitgliedschaft), die den Besitz ermöglich. Wenn man die Waffe führen will muss man weitere Bedingungen erfüllen.

      Wie gesagt: ich finde das auch heftig übertrieben (und da stimmen mir auch alle befragten in den Ämtern zu!). Aber es IST jetzt erst mal so und es wird sich zeigen wie das dann am Ende geregelt werden wird. Und auch, ob das in zwei Jahren dann in der Verordnung angepasst wird oder wie.
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    • Hier wird vieles durcheinander geworfen. Zum einen ist die jeweilige Genehmigungsbehörde immer die Lunftfahrtbehörde des jeweiligen Landes. Da kann es eine geben an zentraler Stelle, oder mehrere jeweilige Bezirksbehörden, sicher sind sie aber nicht auf Kreisebene zu finden.
      Und ja, andere Länder, andere Sitten - willkommen im Föderalismus mit seinen Vor- und Nachteilen. Das ist im Luftfahrtbereich eben so wie anderen staatlichen Hoheitsbereichen (bspw. im Bildungsbereich oder bei der Polizei) und das wird sich auch nicht ändern, weder heute, noch morgen, noch in 2 Jahren.
      Ich wundere mich auch, dass sich darüber immer und immer wieder mokiert wird. Bitte einmal das GG lesen, Artikel 30: "Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt." - Mehr dazu auch hier: bundestag.de/dokumente/textarc…w02_grundgesetz_30/213968

      Apropos 2 Jahre: Man sollte sich davon nichts erhoffen, nur weil es da eine letztlich bedeutungslose Klausel in der Neuverordnung gibt. Bis dahin sind sowieso europäische Regeln ausdiskutiert worden, an die sich logischerweise auch die deutschen Regelungen orientieren werden müssen. Und spätestens dann werden uns die jetzigen deutschen Regelungen wie Ringelpietz mit Anfassen vorkommen, wenn man schon nicht heute mal in die Nachbarländer schaut.

      So. Und wer ist denn schon mal 100m an eine Bundeswasserstrasse herangeflogen? Oder an eine Bahnlinie? Ist das für Privat nicht ausreichend? Was hat Lieschen Müller oder Peter Lustig denn 10m neben einer Bahnstrecke mit dem Copter verloren? Und will ich, dass permanent Copter mit ihren Chemiewaffen - äh Lipos - im Rhein versenkt werden? Will ich, dass überall Deppen mit ihren Coptern in Natuschutzgebieten rumfliegen? Weil die Hürde für Ausnahmegenehmigungen niedrig ist? Nein, will ich nicht. Muss meiner Meinung nach auch nicht sein.
      Und gewerblich? Wer eine Ausnahmegenehmigung benötigt, bekommt sie auch. Ist das aufwändig? Ja klar. Stört mich das? Nein, im Gegenteil, denn Aufwand lässt man sich bezahlen. Der Kunde aber möchte den erhöhten Aufwand nicht zahlen? Ja dann benötigt offenbar auch nicht wirklich Luftaufnahmen. Punkt. Ende. Nächster Kunde. So einfach ist das.

      Denn man glaubt es kaum, es gab auch eine Zeit für Luftaufnahmen vor der Liberalisierung der 1.000 € Kameradrohnen. Und wie lange ist das her? 2, 3 Jahre? Und wie hoch waren der Aufwand und damit die Kosten wohl damals? Rhetorisch gefragt....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Siehst Du, @skyscope, und genau da hat Lieschen Müller ein Problem. Es geht u.a. ja nicht um 10 mtr. neben den Gleisen, sondern um den reinen Überflug derer. Lieschen Müller ist Hobby-Geologin und filmt in konstanten Abständen eine Felsformation um dessen Erosion zu dokumentieren. Bis 07.04.2017 für sie kein Problem. Da sie den Fahrplan kennt, hat sie bis dahin ihren Erkundungsflug (Überflug) gestartet, wenn kein Schienenverkehr zugange war.
      Wie sieht es heute aus? ... Lieschen wurde in den Po gekniffen.
      Und nein, Lieschen kann das Gleis aus topographischen Gründen nicht umfahren.

      Nun frage ich Dich, was glaubst Du, wie Lieschen darüber denkt, wenn evtl. zukünftig nur "Gewerbliche" die Erlaubnis erhielten?
      Oft sind ja Luftaufnahmen nicht nur der Aufnahme wegen erstellt worden, sondern erfüllen einen weiteren Zweck - Folgehobby.

      PS: Peter Lustig hat ein ähnliches Hobby. Er dokumentiert(e) zu Hobby-Zwecken die zunehmende Ausbreitung eines Moorgebietes. Und wieder ist das sch... Gleis im Wege. ;)
    • skyscope schrieb:

      Hier wird vieles durcheinander geworfen.


      Will ich, dass überall Deppen mit ihren Coptern in Natuschutzgebieten rumfliegen?


      es gab auch eine Zeit für Luftaufnahmen vor der Liberalisierung der 1.000 € Kameradrohnen. Und wie lange ist das her? 2, 3 Jahre? Und wie hoch waren der Aufwand und damit die Kosten wohl damals? Rhetorisch gefragt....
      Stimmt. Was macht es für das Naturschutzgebiet selbst für einen Unterschied, ob der Pilot eine Genehmigung hat oder so ein Depp ist? Wohl keinen, solange das Geld was die Erlaubnis kostet nicht beim Naturschutz ankommt.
      Jammern tun jetzt die, welche mit ihrem DJI Klöpper den großen Reibach witterten. Mit 2500 Befürworten scheinen es nicht so viele zu sein.
    • Dieselfan schrieb:

      Siehst Du, @skyscope, und genau da hat Lieschen Müller ein Problem. Es geht u.a. ja nicht um 10 mtr. neben den Gleisen, sondern um den reinen Überflug derer.
      Lieschen Müller ist Hobby-Geologin und filmt in konstanten Abständen eine Felsformation um dessen Erosion zu dokumentieren. Bis 07.04.2017 für sie kein Problem.
      ...
      Und nein, Lieschen kann das Gleis aus topographischen Gründen nicht umfahren.


      PS: Peter Lustig hat ein ähnliches Hobby. Er dokumentiert(e) zu Hobby-Zwecken die zunehmende Ausbreitung eines Moorgebietes. Und wieder ist das sch... Gleis im Wege. ;)

      Ich verstehe, worauf Du hinaus willst, und sicher ist das Überflugverbot in manchen Fällen lästig - ebenso wie die 100m Grenze, die weder Lieschen noch Peter nun noch überschreiten dürfen.

      Allerdings gab es auch vor dem 07.04.17 schon die Regelung, dass Flüge nicht nur in Sichtweite zu erfolgen haben, sondern dass auch die Copter-Fluglage eindeutig zu erkennen sein muss, daran hat sich nichts geändert. Das dürfte also auch vorher den geologischen Hobby-Untersuchungen von Lieschen und Peter enge Grenzen gesteckt haben, so dass Fälle, in denen nun eine Bahnstrecke oder ein Fluss plötzlich das Killerkriterium für solche Vorhaben darstellen, doch eher selten sein dürften. ;)

      Im Übrigen, wo steht pauschal geschrieben, dass Ausnahmen vom §21b nur an "Gewerbliche" erteilt werden? Sowohl Lieschen und Peter können sich zunächst mal an den Betreiber wenden, ist natürlich schwierig bei Bundeswasserstrassen und Bahngleisen, und wird vielleicht von wenig Erfolg gekrönt sein.
      Dann geht es noch über eine Ausnahmegenehmigung nach § 21b Absatz 2 und 3, und hier geht es nur um "begründete Fälle", ob gewerblich oder nicht.
      Wie gesagt, das Knipsen von Zügen werden keine sein, ernsthafte geologische Untersuchungen aber wohlmöglich schon. Aber wenn es Lieschen und Peter wirklich Ernst ist, haben sie natürlich schon lange vor dem 07.04. mit ihrer Landesluftfahrtbehörde Kontakt aufgenommen. ;)
    • Die rechtl. Fraktionierung in Flächenflieger, Drohnen-Modellflieger und Drohnen-Gewerbeflieger ist aus politischer Sicht bestimmt sinnvoll und beabsichtigt: Divide et impera! ("teile und herrsche").
      Funktioniert offensichtlich auch in unserem Bereich, wenn jede Fraktion mit eigenen Petitionen und Interessenvertretung agiert, und sich untereinander an die Hälse gegangen wird.

      Mutter Natur, oder dem Besucher einer Großveranstaltung, ist es sicher egal welcher Kategorie der abgestürzte Flugkörper war. Und Newton gilt für alle.

      Ginge es primär tatsächlich nur um Sicherheit und Naturschutz, müsste da nicht VOR dem Kauf ein Versicherungs- u. Kenntnisnachweis verlangt werden müssen, für jegliches Fluggerät?

      Zudem wundere ich mich, dass es keine Hinweispflicht auf die gesetzlichen Bestimmungen, Versicherungspflichtig, etc., auf den Verpackungen, bzw. in den Werbeanzeigen gibt. Oder meinetwegen einen Beipackzettel. Der Verkauf an Kinder u. Jugendliche ist noch so ein Punkt. Da wäre konsequentes Handeln zielführend gewesen, nicht in diesem Klein-Klein.
      Aber das hätte der Wirtschaft nicht gefallen, der Rubel muss rollen...


      Politik, Gesetzgebung und Medien haben hier unisono auf Dämonisierung und Tabuisierung gesetzt - und Prävention und Aufklärungspflichten nach wie vor vernachlässigt. Hoffentlich wird das mit der EU-VO besser.

      Und wir? Wir regen uns über die "Deppen und Idioten" auf, die unser Hobby oder Gewerbe kaputt machen, fixen diese aber selber durch "spektakuläre" YT-Videos an (im Allgemeinen, meine hier niemand persönlich ;) )

      Ein gemeinsamer Dachverband für uns alle (Flächen-, Gewerbe-, Hobby-Flieger) muss her!

      Gruß,
      Thomas
    • Schlichte Mathematik, @skyscope.
      Lieschen und Peter haben die 200 mtr. Korridor vor dem 07.04. als Entfernung genügt, um an das Objekt der Begierde zu gelangen. Ein Besuch der Behörden war damit obsolet. Und da Beide noch gut sehkräftig sind, stellte in 200 mtr. Entfernung zudem das Erkennen der Fluglage kein Problem dar.

      So schnell lasse ich Dich nicht von hinnen ziehn. ;) :D