Während bis letzten Monat eigentlich kein Problem bestand eine Erlaubnis für Flüge über einem Fluss zu bekommen, stellen sich grade die Behörden quer!
Von Bonn aus "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ist ein Schreiben an alle Ämter gegangen, die denen untersagen eine Genehmigung auf dem kurzen Dienstweg zu erteilen.
Jetzt ist das Vorgehen so, dass die zuständige Luftfahrbehörde mit einem offiziellen, kostenpflichtigen, Antrag zu versorgen ist und die muss dann mit dem zuständigen Wasser- und Schiffartsamt abklären ob das geht.
Zur Zeit ist es so, dass die WSA keine Genehmigungen für Flüge über dem Wasser erteilen will, weil man nicht über die notwenige Kompetenz verfüge um die Gefahren eines UAV einschätzen zu können. Man wäre ja nur für das Wasser zuständig und die Verordnung gäbe keine Informationen darüber preis, was genehmigungsfähig sei und was nicht.
Zwar haben alle mit denen ich dort gesprochen habe sich so ausgedrückt, dass man an einer praktikablen Lösung arbeiten würde, die auch die berechtigen Interessen der Piloten berücksichtigen soll, aber was das genau heißen soll ist unklar.
Positiv ist, dass man auch an einem Verfahren arbeitet, mit dem nicht mehr einzelne Flüge genehmigt werden sollen, sondern auch länger wirksame Genehmigungen erteilt werden sollen. Also kann man in Zukunft eine Genehmigung erhalten, die für häufig genutzte Gebiete eine bestimmte Zeit gültig sein soll, damit man nicht ständig wieder Anträge einreichen muss.
Während der kurze Dienstweg bisher meißt eine kostenfreie Möglichkeit war eine Erlaubnis zu bekommen, kosten diese ganzen Anträge auf dem offiziellen Dienstweg aber wenigstens 50 Euro.
Hier rächt es sich jetzt, dass die Verordnung bezüglich dieser Genehmigungen völlig unkonkret ist. Ganz toll auch: bei Flügen über Naturschutzgebieten haben die örtlichen Verbände das letzte Wort. Und die entscheiden aus dem Bauch und nicht nach gesetzlichen, verbindlichen Maßstäben. Also ist man bei solchen Genehmigungen völlig der Willkür des örtlichen Naturschutzverbandes ausgeliefert. Wenn dort Drohnen nicht willkommen sind, wird man also NIE eine Genehmigung bekommen, außer man hat Lust einen teuren Prozess mit ungewissem Ausgang anzustreben.
Und meine Vermutung: Weil das in dieser Form nicht angemessen ist, nicht nachvollziehbar und nicht kalkulierbar, wird die Wildfliegerei jetzt erst richtig zum Problem.
Von Bonn aus "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ist ein Schreiben an alle Ämter gegangen, die denen untersagen eine Genehmigung auf dem kurzen Dienstweg zu erteilen.
Jetzt ist das Vorgehen so, dass die zuständige Luftfahrbehörde mit einem offiziellen, kostenpflichtigen, Antrag zu versorgen ist und die muss dann mit dem zuständigen Wasser- und Schiffartsamt abklären ob das geht.
Zur Zeit ist es so, dass die WSA keine Genehmigungen für Flüge über dem Wasser erteilen will, weil man nicht über die notwenige Kompetenz verfüge um die Gefahren eines UAV einschätzen zu können. Man wäre ja nur für das Wasser zuständig und die Verordnung gäbe keine Informationen darüber preis, was genehmigungsfähig sei und was nicht.
Zwar haben alle mit denen ich dort gesprochen habe sich so ausgedrückt, dass man an einer praktikablen Lösung arbeiten würde, die auch die berechtigen Interessen der Piloten berücksichtigen soll, aber was das genau heißen soll ist unklar.
Positiv ist, dass man auch an einem Verfahren arbeitet, mit dem nicht mehr einzelne Flüge genehmigt werden sollen, sondern auch länger wirksame Genehmigungen erteilt werden sollen. Also kann man in Zukunft eine Genehmigung erhalten, die für häufig genutzte Gebiete eine bestimmte Zeit gültig sein soll, damit man nicht ständig wieder Anträge einreichen muss.
Während der kurze Dienstweg bisher meißt eine kostenfreie Möglichkeit war eine Erlaubnis zu bekommen, kosten diese ganzen Anträge auf dem offiziellen Dienstweg aber wenigstens 50 Euro.
Hier rächt es sich jetzt, dass die Verordnung bezüglich dieser Genehmigungen völlig unkonkret ist. Ganz toll auch: bei Flügen über Naturschutzgebieten haben die örtlichen Verbände das letzte Wort. Und die entscheiden aus dem Bauch und nicht nach gesetzlichen, verbindlichen Maßstäben. Also ist man bei solchen Genehmigungen völlig der Willkür des örtlichen Naturschutzverbandes ausgeliefert. Wenn dort Drohnen nicht willkommen sind, wird man also NIE eine Genehmigung bekommen, außer man hat Lust einen teuren Prozess mit ungewissem Ausgang anzustreben.
Und meine Vermutung: Weil das in dieser Form nicht angemessen ist, nicht nachvollziehbar und nicht kalkulierbar, wird die Wildfliegerei jetzt erst richtig zum Problem.
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