Grade wird es echt nervig mit Genehmigungen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • RC-Role schrieb:

      Was macht es für das Naturschutzgebiet selbst für einen Unterschied, ob der Pilot eine Genehmigung hat oder so ein Depp ist? Wohl keinen, solange das Geld was die Erlaubnis kostet nicht beim Naturschutz ankommt.
      Ich kenne keinen einzigen Landschaftsplan (und ich habe bisher einige durchgeackert), in denen auch vorher bereits der Betrieb von Flugmodellen in Naturschutzgebieten nicht explizit verboten war.

      Eine Regelungslücke betraf den Überflug von NSG, so war es bisher möglich, ein NSG in ausreichender, nicht störender Höhe zu überfliegen. Ob maximal 100m - die jetzige "natürliche" Grenze - eine ausreichende Höhe sind, darüber kann man sich trefflich streiten. Auch, ob man das zunehmende Risiko abstürzender und nicht wieder zu findender Kopter / Akkus für ein NSG für tragbar hält.

      Da finde ich das Betriebsverbot betreffend vieler Landschaftsschutzgebiete sowohl privat als auch gewerblich schon einschneidender. Aber wie auch immer, Genehmigungen für Schutzgebiete zu bekommen, ist nun wirklich eines der einfacheren Vorhaben, denn man hat es nur mit der jeweiligen lokalen unteren Landschaftsschutzbehörde zu tun.
    • Dieselfan schrieb:

      Schlichte Mathematik, @skyscope.
      Lieschen und Peter haben die 200 mtr. Korridor vor dem 07.04. als Entfernung genügt, um an das Objekt der Begierde zu gelangen. Ein Besuch der Behörden war damit obsolet. Und da Beide noch gut sehkräftig sind, stellte in 200 mtr. Entfernung zudem das Erkennen der Fluglage kein Problem dar.

      So schnell lasse ich Dich nicht von hinnen ziehn. ;) :D
      Hehehe. ;)
      Aber ist das nicht eher ein Fall der "Unwahrscheinlichkeitsrechnung"? Mitten in dem 200m Korridor verläuft also jeweils auch noch eine Bahnstrecke, die überflogen werden muss? Tja, dann haben Lieschen und Peter wohl wahrscheinlich einfach Pech bei ihrem an sich begründeten Vorhaben, aber ich denke, sie werden Europa-weit die einzigen sein. :D
    • Ich denke das weder die gewerblichen Kopterflieger noch die Hobbyflieger glücklich mit den neuen Regeln sind und auch ich würde einheitliche Rgelen für alle besser finden (im Prinzip wie es vorher war), wobei wenn man ehrlich ist, vorher die gewerblichen auch schon härtere Regeln und Auflagen hatten wie die Hobbyflieger. Für meine AE brauchte ich einen Kenntnisnachweis, hatte Auflagen über Dokumentation, Informationspflichten Polizei und Ordnungsamt, Höhenbegrenzung etc. Das ist inzwischen alles entfallen, brauche aber jetzt Ausnahmegenehmigungen um ansatzweise wie vorher arbeiten zu können. Da kommt aber jetzt der Föderalismus ins Spiel, für Niedersachsen habe ich eine solche für ein halbes Jahr bekommen in NRW kann ich noch nichtmal den Antrag stellen. Natürlich sind die Ausnahmegenehmigungen mit Auflagen verbunden, die den alten der AE sehr ähnlich sind und zusätzlichen, die der neuen Verordnungslage geschuldet sind. Allerdings finde ich im Antrag von Niedersachsen nichts davon, das man dieser nur für Gewewrbliche ist, es wird nur eine Begründung verlangt, also kann jeder einen Antrag stellen (kostet halt und dauert). Negativ hingegen ist, das Allgemeine Ausnahmegenehmigungen in anderen Bundesländern nicht anerkannt werden, das war bei der AE anders.
    • Es geht ja um das nervige Genehmigungsverfahren, und da werfe ich noch mal was in die Runde.
      Bleibt mal dabei, das wird interessant, versprochen. :)

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      @wellenbrecher sprach es an, die Intention der Neuverordnung war ja unter anderem die Gleichbehandlung von privatem und gewerblichen EInsatz, also von Flugmodellen und UAS. Scheinbar ist für UAS-Einsätze vieles einfacher möglich, Private haben mehr EInschränkungen erfahren.

      Ihr kennt sicher alle die EU-Durchführungsverordnung 923/2012 oder sie ist Euch zumindest ein Begriff, denn nach ihr wurden die SERA-Regeln im deutschen Luftrecht auch schon vor der Drohnenneuverordnung verankert, welche gemäß LuftVO für uns alle gültig sind.
      Und darüber hinaus wurden viele ehemaligen deutschen Regelungen in den vielen Änderungen der LuftVO in den vergangenen Jahren direkt gestrichen und durch einen Verweis auf die entsprechende SERA-Regel in der Durchführungsverordnung 923/2012 ersetzt.

      Die SERA-Regeln wurden daher hier im Forum auch jeweils rauf und runter diskutiert, und auch die Neuverordnung nimmt vielfach auf eben diese Durchführungsverordnung 923/2012 Bezug.

      So weit, so gut.

      Nun gibt es aber mit der Durchführungsverordnung 2016/1185 eine Änderungsverordnung zur Nr. 923/2012, die mit Hinweis im Bundesgesetzblatt Nr. 45 auch in Deutschland bereits seit letztem Jahr unmittelbare Rechtswirksamkeit hatte und hat.

      Da ist Folgendes zu lesen:

      DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1185 schrieb:

      Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 wird wie folgt geändert:

      1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
      ...
      b) Der folgende Absatz 4 wird angefügt:
      „(4) Diese Verordnung gilt nicht für Flugmodelle und Spielzeugluftfahrzeuge. Die Mitgliedstaaten stellen jedoch sicher, dass nationale Vorschriften festgelegt werden, die sicherstellen, dass Flugmodelle und Spielzeugluftfahrzeuge so betrieben werden, dass Gefahren in Bezug auf die Sicherheit der Zivilluftfahrt, für Personen, Sachen oder andere Luftfahrzeuge minimiert werden.“.

      Ziemlich unmissverständlich. Na, das ist was, oder? :)

      Ich fasse meine persönliche Interpretation mal zusammen:
      • Geht es um Flugmodelle, also um den privaten Einsatz von Drohnen, spielt die der Verweis auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 und somit die SERA-Regeln keinerlei Rolle mehr, und das weder in der LuftVO, noch in der Neuverordnung, also in der zukünftigen geänderten LuftVO. Denn die Verordnung Nr. 923/2012 gilt nicht mehr für Flugmodelle.
      • Der Unterschied in den Regelungen zwischen UAS und Flugmodellen ist heute größer, als er jemals war. Um SERA brauchen sich Flugmodell-Betreiber offensichtlich aktuell jedenfalls nicht mehr zu kümmern, sie gelten jedoch weiterhin für UAS, also für Einsätze ausserhalb des Sport- und Freizeitzwecks.
      • Dadurch, dass ehemals viele gültige nationale Regeln direkt gestrichen und durch SERA-Verweise ersetzt wurden, sind viele Dinge für Flugmodelle offensichtlich aktuell gar nicht mehr reglementiert.
      • Und schlussendlich ist auch klar: Die Köche in der Gesetzgebung kennen ihre eigenen Zutaten nicht. Von den Verbänden will ich gar nicht erst wieder anfangen. :)

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    • @flexim, wühl bei Bedarf mal hier ein wenig, und vergleich das jeweils mit der aktuellen LuftVO:

      buzer.de/gesetz/11757/l.htm und
      buzer.de/gesetz/3772/l.htm

      Für noch ältere Fassungen musst Du Google anwerfen. ;)
      __

      Edit: Das hier macht es etwas "übersichtlicher" ;) , wenn man einsteigen will: buzer.de/gesetz/11758/index.htm

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    • Warum soll ich die alten Verordnungen durchwühlen?

      Du hast doch geschrieben:
      Dadurch das viele ehemals gültigen nationalen Regeln direkt gestrichen und direkt durch Sera Verweise ersetzt wurden...

      Und die vielen Sera Verweise find ich nicht.Ausweichregeln und ich glaub Flugvorbereitung. Was noch?

      Ich sehe auch nicht, dass der Verweis auf Sera 923 bezüglich.Ausweichen in der aktuellen LuftVo hinfällig geworden ist.
    • flexim schrieb:

      Warum soll ich die alten Verordnungen durchwühlen?
      Und warum sollte ich das für Dich tun? Meinst Du, ich kenne da alle Änderungen auswendig? Was ist Sera 923?
      Wenn sich das für Dich nicht darstellt, notwendig erscheint, oder alles sowieso nicht nachvollziehbar ist, ja bitte.
      Ich gebe hier Hilfe zur Selbsthilfe, ob und was Ihr daraus macht, ist Eure Sache und mir letztlich auch relativ ... :)
    • skyscope schrieb:

      Ich kenne keinen einzigen Landschaftsplan (und ich habe bisher einige durchgeackert), in denen auch vorher bereits der Betrieb von Flugmodellen in Naturschutzgebieten nicht explizit verboten war.Da finde ich das Betriebsverbot betreffend vieler Landschaftsschutzgebiete sowohl privat als auch gewerblich schon einschneidender. Aber wie auch immer, Genehmigungen für Schutzgebiete zu bekommen, ist nun wirklich eines der einfacheren Vorhaben, denn man hat es nur mit der jeweiligen lokalen unteren Landschaftsschutzbehörde zu tun.
      Ich hab mich da durchgefragt bis zum Erbrechen. Die OBERE Naturschutzbehörde ist mein Ansprechpartner für Flüge über NSG und der Antrag wird dann zu den Verbänden weitergereicht um deren Meinung dazu zu erfragen.
      Also ist am Ende ein Naturschützer ohne rechtlich verbindliche Maßstäbe für die Erlaubnis entscheidend. Und wenn der Drohnen böse findet (was wohl eher die Regel sein dürfte) kann ich das vergessen.

      Und zu dem Thema Kreisbehörden... bisher war es OKAY, wenn mir die lokal zuständige Behörde einfach die Unbedenklichkeit eines Fluges bestätigt hat. (Wasser und Schiffartsamt) ... jetzt ist aber Weisung ergangen, dass das nur noch über die Luftfahrtbehörden zu laufen hat. Mit Antrag und Gebühren. Das meinte ich mit "Dem Kreis die Kompetenzen zu entziehen" ... die Luftfahrtbehörde reicht dann meinen Antrag an die zuständige Behörde weiter, die nehmen Stellung dazu und dann geht es zurück. Alle mega nervig und alle haben große Angst was falsch zu machen. Also sind die Ergebnisse auch entsprechend stark mit Auflagen gespickt.

      Zur Zeit bekomme ich KEINE Genehmigung für Flüge über dem Wasser. Die Wasser und Schiffartsämter wollen die Verantwortung nicht übernehmen. Also sagen sie einfach NEIN.
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    • Dieselfan schrieb:

      Nicht nur das wir Hobby-Piloten uns gegen die "alte" Modellflug-Gilde behaupten müssen,

      Was ich ein bisschen schade finde ist, dass Du mit dem Begriff „Alte Modellfluggilde“ die Modellflieger über einen Kamm scherst…..dem ist einfach nicht so.

      Ich selbst fliege meine Kopter nicht nur auf der Wiese nebenan, sondern – neben meinen Turbinenhelis und E-Seglern – auch in meinem Verein. Des weiteren habe ich enge Kontakte zu Kollegen in anderen Vereinen hier in Schleswig-Holstein….ich rede über insgesamt 7 Vereine auf deren Gelände ich auch ab und an fliege.

      Es gibt dort nicht die geringste Abneigung gegen Kopter… im Gegenteil….. nachdem ich vor einigen Monaten bei meinem Verein mit meinem Blade QX 350 aufgetaucht bin, hat sich ein Teil unserer sogenannten „Rentnergang“ (alle Rentner die sich bei fast jedem Wetter vormittags zum Fliegentreffen) selbst alle möglichen Kopter zugelegt.

      Und in einem anderen Verein in der Nähe von Lübeck wurde vor einigen Tagen bei einem Grillabend ganz spontan ein Kurs abgesteckt und um die Wette geflogen….

      Also hört doch bitte einfach mit dieser pauschalen Abgrenzung auf…..ok?

      Wir MODELLFLIEGER müssen ALLE an EINEM Strang ziehen..... nur auf diese Weise konnten die beiden großen Verbände den "Amokläufer" Dobrindt letztens in die Schranken weisen und die neue Luft Vo wenigstens mitgestalten.

      @ Thomas..... diesen gemeinsamen Dachverband gibt es schon seit jahrzehnten.... DMFV..... und auch der DEAC ist mit seiner Modellflugabteilung sehr engargiert.....

      Gruß Paul
    • @Sven Schumacher, natürlich will sich da niemand aus dem Fenster lehnen, und genauso wie die LLFB mit der Neuverordnung in vielen Teilen nicht glücklich sind, genauso wenig sind es die Schiffahrtsämter oder Naturschutz- oder sonstigen eingebundenen Behörden, die von der Materie vollkommen keinen Plan haben, und natürlich auch keine Risikobewertung vornehmen können und wollen, und dementsprechend auch kein Risiko eingehen.

      Ein Hauptproblem, mit dem wir uns in diesem Jahr einfach arrangieren werden müssen, letztlich massgeblich wegen der verzögerte Einführung des Kenntnisnachweises.
      Da der Prüfungssyllabus / Lehrplan durchaus in die Tiefe geht und somit die Erlangung des Kenntnisnachweises für den Antragssteller nicht mal eben nebenbei zu machen ist, würde ich annehmen, dass sich dieser bei der Risikobewertung auf allen Ebenen positiv auswirken dürfte, weil einfach der Antragssteller besser einzuschätzen ist
      Daher wird man m.E. auch ziemlich sicher sein können, dass der Kenntnisnachweis zukünftig eine Grundvoraussetzung in den Genehmigungsprozessen sein wird (oder spätestens in den Genehmigungen zur Auflage gemacht werden wird).

      Das hilft natürlich nicht mehr unbedingt bei Vorhaben in diesem Sommer, aber vereinfacht die Sache wohl dann ab spätestens Oktober.

      __

      @Fliegerpaul, nichts für Ungut, Du bist ja hier neu dabei, aber es gibt zahlreiche einschlägigen Threads hier im Forum über die Lobbyarbeit der Verbände in den Phasen der Ausgestaltung der Neuverordnung, und wie sie zu bewerten waren und von vielen auch wurden. Du findest sie auch einfach über eine Suche nach den Verbandsnamen.
      Und dann sollte eine Diskussion über welchen Verband auch immer bitte in einem dieser Threads dort oder gerne auch in einem neuen Thread weitergeführt werden, da sie hier nur für böses Blut sorgen dürfte und wir diesbezüglich auch nur eine weitere Runde im Kreis drehen würden. Danke. :thumbup:

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    • skyscope schrieb:

      @Fliegerpaul, nichts für Ungut, Du bist ja hier neu dabei,
      Sorry aber sowas nehme ich grundsätzlich nicht ernst....ich habe hier lange genug mit gelesen, und auch die letzten Jahrzehnte im DMFV mitgearbeitet und für die FMT und aviator geschrieben, um die Hintergründe hier zu kennen......

      Ich weis sehr wohl dass viele Kopter-Piloten ein "eigenes Völkchen" sind.....

      Nicht für ungut zurück und falls ich hier a bisserl o.T. war.....sorry..... (hier fehlt eindeutig ein Smiley mit einem Bierkrug)

      Gruß Paul

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