RC-Role schrieb:
Was macht es für das Naturschutzgebiet selbst für einen Unterschied, ob der Pilot eine Genehmigung hat oder so ein Depp ist? Wohl keinen, solange das Geld was die Erlaubnis kostet nicht beim Naturschutz ankommt.
Eine Regelungslücke betraf den Überflug von NSG, so war es bisher möglich, ein NSG in ausreichender, nicht störender Höhe zu überfliegen. Ob maximal 100m - die jetzige "natürliche" Grenze - eine ausreichende Höhe sind, darüber kann man sich trefflich streiten. Auch, ob man das zunehmende Risiko abstürzender und nicht wieder zu findender Kopter / Akkus für ein NSG für tragbar hält.
Da finde ich das Betriebsverbot betreffend vieler Landschaftsschutzgebiete sowohl privat als auch gewerblich schon einschneidender. Aber wie auch immer, Genehmigungen für Schutzgebiete zu bekommen, ist nun wirklich eines der einfacheren Vorhaben, denn man hat es nur mit der jeweiligen lokalen unteren Landschaftsschutzbehörde zu tun.