Da verwechselst Du vielleicht zwei Dinge: Genehmigungsverfahren (Antrag Sondererlaubnis) und Zustimmung.
Wenn es denn so ist, dass die Luftfahrtbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer allgemeinen Sondererlaubnis die Betroffenen, z.B.WSA um eine Stellungnahme bittet und diese durch Auflagen berücksichtigt, wird man das wohl nicht beanstanden können.
Eine abschlägige Antwort auf die Frage "darf ich über Ihrem....fliegen?" dürfte auch nur schwer rechtlich anfechtbar sein.
Im übrigen gibt es seitens derjenigen, die bereits eine allgemeine Sondererlaubnis in Niedersachsen erhalten haben, keinerlei Hinweise darauf, dass die Luftfahrtbehörde entsprechende Stellungnahmen von WSA, Betreiber von Industrieanlagen, Straßenbauämtern , Eigentümern von Wohngrundstücken angefordert hätten.
Vielleicht auch hilfreich die Beiträge zum Thema "Betriebserlaubnis(allg. Sondererlaubnis) Niedersachsen", ist nicht so theoretisch.
Autsch! Das war an anderer Stelle merk ich gerade
Wenn es denn so ist, dass die Luftfahrtbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer allgemeinen Sondererlaubnis die Betroffenen, z.B.WSA um eine Stellungnahme bittet und diese durch Auflagen berücksichtigt, wird man das wohl nicht beanstanden können.
Eine abschlägige Antwort auf die Frage "darf ich über Ihrem....fliegen?" dürfte auch nur schwer rechtlich anfechtbar sein.
Im übrigen gibt es seitens derjenigen, die bereits eine allgemeine Sondererlaubnis in Niedersachsen erhalten haben, keinerlei Hinweise darauf, dass die Luftfahrtbehörde entsprechende Stellungnahmen von WSA, Betreiber von Industrieanlagen, Straßenbauämtern , Eigentümern von Wohngrundstücken angefordert hätten.
Vielleicht auch hilfreich die Beiträge zum Thema "Betriebserlaubnis(allg. Sondererlaubnis) Niedersachsen", ist nicht so theoretisch.
Autsch! Das war an anderer Stelle merk ich gerade
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von flexim ()