Grade wird es echt nervig mit Genehmigungen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Da verwechselst Du vielleicht zwei Dinge: Genehmigungsverfahren (Antrag Sondererlaubnis) und Zustimmung.

      Wenn es denn so ist, dass die Luftfahrtbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer allgemeinen Sondererlaubnis die Betroffenen, z.B.WSA um eine Stellungnahme bittet und diese durch Auflagen berücksichtigt, wird man das wohl nicht beanstanden können.
      Eine abschlägige Antwort auf die Frage "darf ich über Ihrem....fliegen?" dürfte auch nur schwer rechtlich anfechtbar sein.

      Im übrigen gibt es seitens derjenigen, die bereits eine allgemeine Sondererlaubnis in Niedersachsen erhalten haben, keinerlei Hinweise darauf, dass die Luftfahrtbehörde entsprechende Stellungnahmen von WSA, Betreiber von Industrieanlagen, Straßenbauämtern ;) ;) , Eigentümern von Wohngrundstücken angefordert hätten.
      Vielleicht auch hilfreich die Beiträge zum Thema "Betriebserlaubnis(allg. Sondererlaubnis) Niedersachsen", ist nicht so theoretisch.
      Autsch! Das war an anderer Stelle merk ich gerade <X

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von flexim ()

    • @flexim genau so sieht es aus!

      Aber grade habe ich noch eine gute Information vom Regierungspräsidium aus Stuttgart erhalten:
      Wer VOR der Verabschiedung der neuen Verordnung eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis beantragt hat, kann derzeit noch ungeachtet $$21 fliegen. Also auch über Bundesverkehrswegen. Der Widerruf der AAE ist aber in Vorbereitung. Also man muss dann vor jedem Flug prüfen, ob der Widerruf schon erfolgt ist. Stand heute ist das noch nicht erfolgt und bis Ende des Monats ist es nicht sehr wahrscheinlich. Aber leider wird es nicht mehr lange dauern.

      Die Dame aus Stuttgart hat aber darum gebeten, dass sich jeder mit solchen Problemen hier melden soll: bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html
      Weil das am Ende einfach der einzige Weg ist das Problem an die Zuständigen zu adressieren. Jede einzelne Anfrage alleine wird natürlich erst mal nicht viel bewegen. Aber wenn jeder Drohnenpilot das macht, der Ärger mit dem Thema hat, dann wird es sicher auch dort was in Gang setzen!
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    • flexim schrieb:

      Da verwechselst Du vielleicht zwei Dinge: Genehmigungsverfahren (Antrag Sondererlaubnis) und Zustimmung.

      Wenn es denn so ist, dass die Luftfahrtbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer allgemeinen Sondererlaubnis die Betroffenen, z.B.WSA um eine Stellungnahme bittet und diese durch Auflagen berücksichtigt, wird man das wohl nicht beanstanden können.
      Eine abschlägige Antwort auf die Frage "darf ich über Ihrem....fliegen?" dürfte auch nur schwer rechtlich anfechtbar sein.

      Im übrigen gibt es seitens derjenigen, die bereits eine allgemeine Sondererlaubnis in Niedersachsen erhalten haben, keinerlei Hinweise darauf, dass die Luftfahrtbehörde entsprechende Stellungnahmen von WSA, Betreiber von Industrieanlagen, Straßenbauämtern ;) ;) , Eigentümern von Wohngrundstücken angefordert hätten.
      Vielleicht auch hilfreich die Beiträge zum Thema "Betriebserlaubnis(allg. Sondererlaubnis) Niedersachsen", ist nicht so theoretisch.
      Autsch! Das war an anderer Stelle merk ich gerade <X

      Ich kann Dir nun nicht mehr folgen und klinke mich mal vorerst raus, aber ich bin ganz sicher, dass ich gar nichts verwechsele. :)

      Sven Schumacher schrieb:

      Die Dame aus Stuttgart hat aber darum gebeten, dass sich jeder mit solchen Problemen hier melden soll: bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html
      Weil das am Ende einfach der einzige Weg ist das Problem an die Zuständigen zu adressieren.
      Viel Erfolg! :)
    • skyscope schrieb:

      Sven Schumacher schrieb:

      Die Dame aus Stuttgart hat aber darum gebeten, dass sich jeder mit solchen Problemen hier melden soll: bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html
      Weil das am Ende einfach der einzige Weg ist das Problem an die Zuständigen zu adressieren.
      Viel Erfolg! :)
      Also ich weiß, dass ist kein Weg der jetzt gleich für Linderung sorgt, aber wenn man das nur deswegen nicht macht, "weil es ja nichts bringt" schwächt die Wirkung ab. Da muss einfach jeder hinschreiben, bis denen das Postfach überläuft. Auch dort sitzen Menschen, die ab einer bestimmten Menge gleichartiger Anfragen zusehen, dass sie das vom Tisch bekommen. Einzelne Anfragen werden sichrt erst mal wenig Beachtung finden. Regelmäßige Anfragen von vielen Betroffenen werden aber sicher nicht dauerhaft ignoriert.

      Also bitte mitmachen und auch nach ein paar Wochen nachhaken. Demokratie ist nicht, dass man drauf wartet, dass es andere angehen. Da muss man schon selber auch mal ein bisschen Zeit einbringen! Und ich alleine bewirke da sicher nicht viel.
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    • Man was wurde hier über die "alte" Regelung geschimpft !
      Nichts kann man machen, der letzte Sesselpupser auf dem Amt hat einem alles verboten, keiner ist zuständig, überall werden einem Steine in den Weg gelegt usw.usw.
      Ich hab das nie so recht verstanden, immer nur gute Erfahrungen mit Polizei, DFS, Militär. Flugsicherung und und...
      Irgendwie geht`s weiter.....bald....hoffentlich.
    • Sven Schumacher schrieb:

      Also bitte mitmachen und auch nach ein paar Wochen nachhaken. Demokratie ist nicht, dass man drauf wartet, dass es andere angehen. Da muss man schon selber auch mal ein bisschen Zeit einbringen! Und ich alleine bewirke da sicher nicht viel.
      Wie ich das angehe, habe ich ja in #58 geschrieben. Die Kanzlerin anzuschreiben, weil einem eine Ampelschaltung mit zu langer Rotphase nicht passt, bringt auch nix, um es mal ein wenig überspitzt zu formulieren. ;) Demokratie funktioniert am besten von unten.
    • Die Kanzlerin ist einfach die falsche Person. Das zuständige Ministerium ist die richtige Adresse. Die Leute da arbeiten dort auch noch, wenn die Spitzenpolitiker wechseln und haben teilweise schon unter Schröder oder Kohl da gearbeitet. Die interessieren sich mehr dafür dass es läuft als die Politiker, die mal so und mal so reden.
      Die Ministerien müssen damit klar kommen und Wege erarbeiten mit so lumpig gemachten Verordnungen klar zu kommen. Und dabei hilft sachliches und nachvollziehbares Feedback.
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    • Ich bin gerade etwas verwirrt von der Antwort eines Gemeinde-Amts.

      Ich habe dort um eine Genehmigung zum Aufstieg meines Mavic Pro von öffentlichem Grund aus gebeten.

      Das wäre dann die erforderliche Genehmigung des Grundstückseigentümers.
      Wohngrundstücke will ich nicht überfliegen. Auch die übrigen Verbote der LuftVO beachte ich.

      Gibt es nun doch noch eine Informationspflicht, oder ist die nach der neuen LuftVO entfallen?

      Das Amt schreibt mir:


      Amt schrieb:

      ...die Informationspflicht ergibt sich aus meiner Genehmigung, vom genannten Standort starten zu dürfen, die ich Ihnen erst noch erteilen werde.
      Bitte benennen Sie mir zunächst einen Zeitraum.
      Die einzelnen Flüge können dann telefonisch mit Vorlauf gemeldet werden.
      Ich rufe auch aus Eigeninteresse gern bei der Polizei vor meinen Flügen an, um keinen unerwarteten Besuch von ihnen zu bekommen.
      Ein Zeitraum ist ja bei der rasch wechselnden Wetterlage schwer zu bestimmen. Es ist mir klar, dass die Polizei mir auch trotz Genehmigung Flüge untersagen kann, falls es die Lage erfordert.

      Wie viel Vorlauf das Amt erwartet, bleibt unklar. Muss nun informiert werden oder nicht?
    • Gesetzlich oder nach einer Allgemeinverordnung (bspw der LuftVO) bist Du dazu nicht verpflichtet, allerdings kann die regionale Behörde (oder jeder sonstige Erlaubnisgeber) das Einverständnis natürlich mit Auflagen versehen oder unter Einhaltung von Vorgaben erteilen. Ist das die vorherige Information von Polizei, Ordnungs- oder einer anderen Behörde, dann ist das zu respektieren. Andernfalls hast Du eben die Erlaubnis auch nicht.
    • Die Problematik ist grundsätzlich, ob man von öffentlichem Grund aus starten darf, oder ob es eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist. Wenn es in der Straßen- und Wegeordnung explizit erwähnt ist (Modellflug/Drohnen), ist es erstmal klar (wenn vielleicht auch nicht wirklich gerichtsfest).

      Wenn es aber nicht mit aufgeführt ist, ist es dann wirklich eine Sondernutzung, wenn zB eine Absperrung nicht notwendig ist? Mir ist bisher kein Gerichtsurteil bekannt, vielleicht kennt ja jemand eines.

      In meinem Bereich steht es nicht drin (und so weit ich weiß auch nicht in der übergeordneten für ganz Schleswig-Holstein). Ich nahm Kontakt zum Ordnungsamt auf und nach guten Gesprächen teile ich meine Flüge immer vor Beginn per E-Mail Verteiler dem Ordnungsamt und der Polizei mit, manchmal auch erst 10 Minuten vorher. Eine wirkliche Genehmigung habe ich aber nicht. Da ich aber immer mitteile, kann ich von einer einvernehmlichen Duldung ausgehen. Außerdem habe ich ein Termin im zuständigen Ausschuss, dem alle Bürgermeister der Region angehören, um allgemein über Drohnen zu informieren.

      Zu wirklich guten Ergebnissen kommt man eigentlich immer nur über den persönlichen Kontakt und am besten eine Einzelfallentscheidung. Wenn man klar machen kann, dass man verantwortungsvoll fliegt und die Ergebnisse gut sind für die Region, stellt sich eigentlich selten jemand quer.
    • Vielen Dank, skyscope und inselgrafik, für Eure hilfreichen Infos! Ich werde das dann auch so machen.

      Gewöhnungsbedürfig ist noch die Amtssprache für mich:

      Amt schrieb:

      Ich bestätige Ihnen den Antrag auf Genehmigung zum Aufstieg einer Drohne.
      Ist nicht die Genehmigung selbst, nur der Eingang des Antrags wird bestätigt...
    • Man fragt doch nicht wirklich bei der Stadt/Gemeinde nach, ob man vom öffentlichen Grund aus starten darf (hier Mavic, 800 Gramm).
      Wer dann Ablehnung erfährt, ist in solchen Fällen selber Schuld.

      Grundsätzlich kann man nämlich schon vom öffentl. Gelände starten, auch ohne den Grundstückseigner (speziell Stadt/Gemeinde etc) erreicht zu haben.
      Vielleicht macht man sich einfach erstmal schlau, bevor man Beamten einen Spielraum für Willkür selbst einräumt.

      Und wer mit einer Mavic - wie oben geschrieben - aus Eigeninteresse vor den Flügen die Polizei anruft, um "keinen Besuch von ihnen zu bekommen", für den habe ich auch kein Verständnis. Die Zeiten der Informationspflichten aus den früher üblichen Aufstiegsgenehmigungen sind nämlich erstens vorbei und zweitens hat die Polizei besseres zu tun als sich die Zeit stehlen zu lassen von Wichtigmachern.

      Es ist auch so, dass die telef. Nachfrage bei der Polizei oder Ordnungsbehörde sogar sehr oft nur zu Ablehnung oder direktem Verbot führt - schlicht deswegen, weil es dort einfach an der Kenntnis der Rechtslage mangelt. Über solche Fälle gab es in letzter Zeit sogar in diesem und anderen Foren mehrfach zu lesen.

      @aerofan: Geht der Polizei und den Behörden doch bitte nicht unnötig auf den Wecker, das schadet mehr als es nutzt.
    • @ChrisDE: seh ich überhaupt nicht so.
      Das Anmelden eines Fluges zeugt meines Erachtens eher von Verantwortungsbewußtsein, außerdem können die Ordnungshüter einem etwaigen Anrufer direkt den Wind aus den Segeln nehmen: "Drohne? Wissen wir. Ist angemeldet und ok!"

      Es gab schon einige Berichte von Forumskollegen, die das schon lange genau so praktizieren und sehr gut damit fahren. Eben der gute Kontakt, von dem @inselgrafik schreibt.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • @ChrisDE Das ist sicher überall unterschiedlich. Bei uns habe ich sogar eine Infostunde für die Polizei gemacht, mit anschließender Flugvorführung. Und es ist vereinbart, dass ich vor jedem Flug ne Mail schicke. Dadurch stehe ich im Wachbuch und bei Beschwerden/Problemen/Einsätzen wissen sie, dass ich das bin und können mich direkt erreichen (bzw. sagen, "der darf das"). Auch auf der Nachbarinsel informiere ich die Dienststelle (auf deren Wunsch hin), weil die immer mal Ärger haben mit Drohnen, und so wissen, dass ich gerade fliege.

      Unabhängig davon steht es bei Flügen drin, die unter meine Ausnahmegenehmigung fallen (Polizei, Ordnungsamt, Flugplatz, Nationalparkamt, Naturschutzbehörde, Wasser- und Schifffahrtsamt). Nur den Flugplatz rufe ich an, da die mir ja eine Freigabe direkt geben müssen, mit allen anderen ist ein E-Mailverteiler vereinbart. Also null Aufwand und alle sind zufrieden.
    • @ChrisDE Ein vernünftiger Umang ist auch der Umgangston. Wichtigmacher und anderen auf die Nerven gehen, gehört für mich nicht dazu.
      Und wenn Inselgrafik eine Vereinbarung mit den Behörden getroffen hat und auf deren Wunsch sogar darum gebenen wurde, kann ich Deine Kritik nicht nachvollziehen.

      @inselgrafik Ich finde die Vorgehensweise gut. Es kann dazu beitragen, die (besonders) aktuelle Diskussion zu entschärfen und auch mal ein positives Bild zu vermitteln!
      Du hast eine Ausnahmegenehmigung von den aufgezählten Behörden? Was umfasst diese genau? Bist du gewerblich mit der Drohne dann unterwegs?

      ich überlege auch derzeit welche Maßnahmen ich als Hobbyflieger ergreifen muß/sollte um "sorgenfreier" fliegen zu können, ohne aber den Aufwand dafür zu groß werden zu lassen (müssen).
      Für jeden Flug zu jeder Location eine Einzelgehmigung der Behörde sowie die jeweilige Genehmigung des Eigentümers einzuholen um mehr als nur über den Acker fliegen zu können,
      ist für mich als Hobyflieger dann doch zu arg.
      Mavic Pro (Paula ;))
    • @Frankihang Meine Genehmigungsorgie mit den verschiedenen Behörden hat sich über Monate gezogen. Gebündelt ist alles in einer Ausnahmegenehmigung der Luftfahrtbehörde.

      Erweiterungen, zB. bestimmte Strandabschnitte oder Flüge im Nationalpark kann ich jetzt immer direkt mit den zuständigen Behörden absprechen. ZB wollte ich gerne die Mindestflughöhe von 45 m (Bundeswasserstraße) bzw. 50 m (Nationalpark) für Fotoaufnahmen vor dem Strand in seltenen Fällen unterschreiten. Da es in meinem Fall für WSA und Ministerium kein Problem war, habe ich es von beiden Seiten per Mail bestätigt bekommen mit CC an die Luftfahrtbehörde. Dort wird es meiner Akte angefügt und gut ist, ich brauche keine neue Genehmigung von denen. Denn eine entsprechende Genehmigung kann ja eigentlich nur die Luftfahrtbehörde als zuständige Stelle erteilen.

      Normalerweise ist dieser Weg nicht vorgesehen. Man stellt einen Antrag an die Luftfahrtbehörde, die fragt die zuständigen Stellen, ob und mit welchen Auflagen es genehmigungsfähig ist, und erstellt dann die Ausnahmegenehmigung, bzw. Absage. In meinem Fall hat sich das dann auf Dauer als nicht besonders "bürokratiefreundlich" herausgestellt :D

      Ich hatte also in der Vergangenheit zig Telefonate mit Vertretern vom Kreis bis direkt ins Ministerium, jetzt sind alle happy. Meine Genehmigung gilt erstmal für ein Jahr, genehmigte Bereiche im Nationalpark bzw. FFH Gebiete werden etwa alle 2 Monate auf Antrag verlängert. Flugplätzen darf ich mich in ganz Schleswig-Holstein nähern, ich muss nur den jeweiligen Tower fragen.

      Ich bin gewerblich bzw. als freier Künstler tätig und fliege nur die kleine Mavic.

      Es herrscht bei den zuständigen Stellen hier schon viel Entgegenkommen, man will vieles ermöglichen, aber kein WildWest rund um Flugplätze, über Schiffen oder in Naturschutzgebieten.

      Und schließlich sind alle diese Stellen ja für uns als Bürger da ;)