Domcura Versicherung?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich hoffe ich darf in diesem Thread auch noch eine andere Versicherungsgesellschaft mit ins Spiel bringen. Und zwar bin ich bei der "Domcura" versichert. Auf Nachfrage sind dort explizit Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 5 kg mitversichert.

      Was haltet ihr davon?


      Domcura schrieb:

      Zu § 6 Nr. 11 In Ergänzung zu Gebrauch von LuftfahrzeugenVersichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch
      a) von Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
      b) von Flugmodellen, Multicoptern (Drohnen), unbemannten Ballonen und Drachen verursacht werden – auch soweit diese derVersicherungspflicht unterliegen.Diese Luftfahrzeuge dürfen- lediglich durch elektrische Motoren (ohne Verbrennungsmotoren/Treibsätze) angetrieben werden und- ein Fluggewicht von 5 kg nicht übersteigen.
      c) von Kitesportgeräten ( z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys) verursacht werden – auch soweit diese der Versicherungspflichtunterliegen.Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauchversicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halteroder Führer in Anspruch genommen wird.
      Viele Grüße

      Daniel
    • Horscht schrieb:

      Was haltet ihr davon?

      Domcura schrieb:

      Zu § 6 Nr. 11 In Ergänzung zu Gebrauch von LuftfahrzeugenVersichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch
      a) von Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
      b) von Flugmodellen, Multicoptern (Drohnen), unbemannten Ballonen und Drachen verursacht werden – auch soweit diese derVersicherungspflicht unterliegen.Diese Luftfahrzeuge dürfen- lediglich durch elektrische Motoren (ohne Verbrennungsmotoren/Treibsätze) angetrieben werden und- ein Fluggewicht von 5 kg nicht übersteigen.
      c) von Kitesportgeräten ( z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys) verursacht werden – auch soweit diese der Versicherungspflichtunterliegen.Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauchversicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halteroder Führer in Anspruch genommen wird.

      Nichts! Diese Versicherung erfüllt damit nämlich leider nicht die Versicherungspflicht, die Du als Halter laut LuftVZO/LuftVO/LuftVG hast.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • diet schrieb:

      Nichts! Diese Versicherung erfüllt damit nämlich leider nicht die Versicherungspflicht, die Du als Halter laut LuftVZO/LuftVO/LuftVG hast.
      Wenn ich mir den Passus so durchlese widerspricht es sich irgendwie :( Ich hab mich schon gefreut...
      Viele Grüße

      Daniel