fliegen von Feldwegen über felder

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    • fliegen von Feldwegen über felder

      ich bin Neuling und wurde beim fliegen von einem Feldweg über Felder von einem Förster oder Jagdpächter wegen des Stören von evtl vorhandenen Rotwildes sofort das fliegen einzustellen . Ist dieser dazu berechtigt oder möchte sich jemand nur wichtig tun. ?(
    • Im Zweifelsfall einfach sagen, das du in nahmen des Tierschutzes nach Kitzen suchst, die im Grass oder Getreide abgelegt sind. Damit diese nicht von den Maschinen kleingeschnitten werden. Aber wenn du da schon fliegst, dann kannst du dich ja wirklich mal danach umsehen und dies Bein auffinden den Landwirten und/ oder den Feldpächter berichten. Auf keinen Fall selbst das Kitz aus dem Feld holen, da dies Fachmännisch gemacht werden muss, da sonst die Mutter das Kitz nicht mehr annimmt.
      Mit freundlichen Grüßen.
      Heinz
    • wir haben hier auf den Feldern Rehe und Hasen. Wenn wir morgens um die Felder joggen, hauen die Tiere ab. Wenn ich mit dem Copter in einer Höhe von 30 Metern drüberfliege, bleiben die Tiere stehen. Ich habe mich auch schon darüber mit einem Jagdpächter unterhalten. Der war daran interessiert, um Jungtiere zu finden. Dazu wäre eine Wärmebildkamera besser, weil man die Jungtiere sonst im hohen Gras oder Feld nur schwer sieht. Unser Jäger hatte nichts gegen die Flüge. Ganz im Gegenteil - er war schwer daran interessiert.
    • Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
      Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
      § 1


      (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
      (2) Luftfahrzeuge sind
      1.Flugzeuge2.Drehflügler
      3.Luftschiffe
      4.Segelflugzeuge
      5.Motorsegler
      6.Frei- und Fesselballone
      7.(weggefallen)
      8.Rettungsfallschirme
      9.Flugmodelle
      10.Luftsportgeräte
      11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
      Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
    • Dieselfan schrieb:

      Hat die Person irgendwelche Rechtsansprüche?
      Dürfte mein Kind dort mit einer Tröte auch nicht in's Horn blasen?

      Nicht immer kleinbei geben... ;) :thumbup:

      Sofern Du dort gesetzeskonform geflogen bist, hätte ich die nächste Polizeistation bemüht.
      Könntest Du Henjo / Neuling (und auch mir) etwas Formulierungshilfe geben.
      1) Eine Antwort an jenen Jagdmenschen, deeskalierend im Ton aber klar in der Sache.
      2) Wortwahl für Anruf bei der Polizeistation.

      Und ja, Du Henjo gehst (aller Wahrscheinlichkeit nach, so wie Du das beschreibst) einer erlaubten Tätigkeit nach. Von Anmaßungen von Jagdpächtern wurde in der Vergangenheit schon berichtet.
    • Du weißt aber schon, daß der Förster in seinem Revier Polizeibefugnisse hat und dir sicherlich - wenn er das Wohl des Wildes gefährdet sieht - zumindest Start und Landung innerhalb seines Reviers durchaus untersagen kann?
      Da würde Dir dann wohl auch ein Anruf bei der Polizei kaum etwas bringen.
      Gruß: Franki
    • Henjo schrieb:

      ... von einem Förster oder Jagdpächter


      Ist dieser dazu berechtigt oder möchte sich jemand nur wichtig tun. ?(
      Kommt drauf an. :) Und zwar auf vieles.

      Ein Förster ist ein staatlicher Beamter, der hoheitliche Rechte ausüben darf. Diese natürlich aber auch nicht willkürlich. Er ist aber bspw. auch berechtigt, die Personalien aufzunehmen. Anweisungen von Förstern - völlig egal, ob zurecht oder nicht - ist dennoch Folge zu leisten. Alles weitere kann oder vielmehr muss man dann hinterher klären. Also Obacht.
      Ein Jagdpächter hat demgegenüber nicht mehr als das Recht zur Jagd in einem Revier erworben. Er hat keinerlei Rechtsstellungen oder -befugnisse gegenüber Dritten, die über das Jagdrecht (Bundesjagdgesetz und jeweiliges Länderjagdgesetz) und über das länderspezifische Jagdschutzrecht hinaus gehen. Das Fliegen betrifft das aber beides nicht.

      So. Nun sind die allgegenwärtigen Fragen zu klären, unter anderem:
      • Wie kam ich auf den Feldweg (hoffentlich nicht mit dem Auto an einem Anlieger- oder sonstigem Schild vobei)?
      • Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet? Modellflug im LSG verboten?
      • Von wo bin ich gestartet? Vom (freien) Feldweg oder der Strasse? Wohne ich bspw. in Bayern, denn dann habe ich schlechte Karten -> Sondernutzung? Vom Feld hoffentlich auch nicht, ausser ich habe die Erlaubnis eingeholt.
      Kann ich alle diese Fragen für mich positiv beantworten und bin dementsprechend sicher, dass ich fliegen darf, dann lasse ich mich mit Jagdpächtern auf gar keine große Debatte ein (überzeugen wird man niemanden). Ich gehe weiter meiner Freizeitbeschäftigung nach, und lasse sie gegebenenfalls die rufen, die sie meinen rufen zu müssen. :)
      Habe ich Zweifel oder ist es ein Förster, gucke ich in der Hoffnung, ein OWi-Bussgeld vermeiden zu können, betrübt nach unten, packe mein Zeug ein und verschwinde.

      Ergo: Argumentationshilfen sind unnötig. :)

      ____
      Edit: Ei, viel zu spät, oben wurde fast schon alles gesagt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @Dieselfan
      Die Frage, ob er einen Rechtsanspruch hat wäre prinzipiell sicherlich gerechtfertigt. Wenn er diesen aber tatsächlich hat, dann besteht halt die Gefahr, daß er sich durch die Frage nach seiner Legitimation erst recht provoziert fühlt und sich die Fronten dadurch nur zusätzlich verhärten. Vor diesem Hintergrund wäre ich eben lieber etwas vorsichtiger. Ist aber natürlich nur meine persönliche Meinung, denn natürlich steht es jedem grundsätzlich zu, Amtsinhaber zu bitten, sich auszuweisen.
      Gruß: Franki
    • Ralf Neverland schrieb:

      Unser Jäger hatte nichts gegen die Flüge. Ganz im Gegenteil - er war schwer daran interessiert.
      Kenne ich auch so. Mit 2 Jägern habe ich mich massiv ausgetauscht. Waren Zufallsbegegnungen. Von einem habe ich sogar die "Erlaubnis" bekommen in "seinem" Naturschutzgebiet zu fliegen. Ausser Abends, das wäre nicht gut für die Vögel, sonst kein Thema. Die sehen das bei uns in der Regel wohl recht "locker". Besonders mein Racer hatte es ihm angetan. "Wäre was für die Treibjagd"

      Trotz seines Alter war er super offen für die junge Technik. :thumbup: