EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • vernünftige Zusammenfassung der "wichtigsten" aktuelen Regularien:




      (PS: das Wört'chen wichtigste ist bewusst in Anführungsstrichen, gibt darüber hinaus weitere für unser Hobby geltende Regularien, aber da die Aufmerksamkeitsspanne mitunter begrenzt ist, hat man hier ein Kompendium)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Beitrag von Captenfly ()

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    • Drohnenführerschein erst ab 16?

      Neu

      Hallo,
      Ich hätte mal eine Frage bezüglich den neuen EU-Gesetzten. Man braucht ja den A1/A3 Führerschein, wenn die Drohne über 250 gramm wiegt.
      Und dann habe ich gelesen, dass man, wenn man den Führerschein hat, aber erst fliegen darf, wenn man mindestens 16 Jahre alt ist. Es soll aber OK sein, wenn eine weitere Person, über 16 Jahre alt, dabei ist und auch den Führerschein hat?
      Deshalb stellte sich mir die Frage, kann man unter 16 Jahren eine Drohne über 250 Gramm legal fliegen. Müsste dann eine weitere Person dabei sein, die über 16 Jahre alt ist? Und wer bräuchte dann den Führerschein?
      Danke im Voraus für eure Unterstützung
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      Da das Mindestalter für Drohnenpiloten mit 16 Jahren festgelegt wurde, kann jemand, der dieses Alter noch nicht erreicht hat nur unter der Aufsicht eines Drohnenpiloten fliegen, der den Kompetenznachweis (= korrekte Bezeichnung für den sogenannten kleinen Drohnenführerschein, der bei der Austro Control in Österreich sogar kostenfrei mit Gültigkeit in der gesamten EU erworben werden kann) hat, falls die Drohne eine C1-Drohne ist oder eine Bestandsdrohne ab 250g ist.

      Beitrag von willi62 ()

      Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: hier schiebt ein Moderator die Beiträge hin und her ... dieser hiermit obsolet. ().
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      @Captenfly
      Du kannst ohne Probleme unter 16 alleine fliegen, wenn du das im Verbandsrahmen machst. Das ist im DMFV immer und im MFSD ab 7 Jahren möglich, ab 2kg Startgewicht ab 14 Jahren.
      Mit einem FPV-Copter sollte man eh einem Verband beitreten, die Rahmenbedingungen sind wesentlich besser für FPV, als in der offenen Kategorie (Dann brauchst du auch keinen A1/A3). Denn: FPV ist ja in der offenen Kategorie eh nicht alleine erlaubt, da Spotterpflicht.
      Die Mitgliedschaft beinhaltet auch die Pflichtversicherung. Registrieren beim LBA nicht vergessen.

      Ansonsten darf so ein Copter natürlich auch unter 16 geflogen werden, wenn eine Begleit/Aufsichtsperson dabei ist, die über 16 ist und alle Voraussetzungen erfüllt, um den Copter fliegen zu dürfen.
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      Danke für die Antwort
      Bezüglich des DMFV habe ich noch eine Frage, du meintest dann brauch man keinen A1/A3. Aber wie kann man dem Verband beitreten und gibt es da noch irgendwelche Prüfungen oder so, die man Regelmäßig machen muss. Weil man muss doch bestimmt bestimmte Anforderungen erfüllen damit man ohne A1/A3 fliegen darf, denn sonst würde dies ja jeder tun. Braucht man denn dann die Versicherung und eine Registrierung des Pilotens?

      Schwurbelmeister schrieb:

      Ansonsten darf so ein Copter natürlich auch unter 16 geflogen werden, wenn eine Begleit/Aufsichtsperson dabei ist, die über 16 ist und alle Voraussetzungen erfüllt, um den Copter fliegen zu dürfen.
      Also braucht die Person, die unter 16 ist, keinen Führerschein? Aber eine Versicherung bzw. muss mit versichert sein, nehme ich an?
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      Captenfly schrieb:

      Bezüglich des DMFV habe ich noch eine Frage
      Keine Prüfung, kein nichts. Anmelden, Copter beim LBA registrieren, Regeln lesen und verstehen, fliegen, glücklich sein. (Ab 2kg Gewicht oder ab 120m Höhe, was eh nicht mit Copter erlaubt ist, bräuchtest du einen verbandsinternen Kenntnisnachweis, den hat man in 5 Minuten online gemacht)
      Einfach online beitreten. DMFV oder MFSD, such es dir aus. Beide haben minimale Vor/Nachteile. Bei beiden darf man alleine unter 16 fliegen.

      Captenfly schrieb:

      Also braucht die Person, die unter 16 ist, keinen Führerschein? Aber eine Versicherung bzw. muss mit versichert sein, nehme ich an?
      Wenn du den Betrieb in der offenen Kategorie A1 oder A3 meinst, dann nein, gar nichts. Nur der Begleiter muss den A1/A3 haben, versichert sein, beim LBA registriert sein und den Copter fliegen dürfen.
    • Neu

      Und bei der Verbandmitgliedschaft ist eine Versicherung als Beiwerk dabei - oder man kann es auch umgekehrt betrachten.

      Ob du dann unter Verbandsregeln oder unter EU-OPEN fliegst, kannst du dich unbegrenzt häufig neu entscheiden ... man sollte sich nur im Klaren sein, wofür man sich gerade entschieden hat.
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      Danke für eure Antworten, also müsste ich auf diese Seite: dmfv.aero/der-verband/mitglied-werden/ und mich registrieren, eine Versicherung meiner Wahl nehmen, dann mich registrieren und die Nummer auf der Drohne anbringen und dürfte ohne Führerschein fliegen? Und diese Regeln gelten dann auch nur in Deutschland? Wenn ich in einem anderen Land bin müsste ich den A1/A3 Führerschein machen.
      Bekommt man, wenn ich mich beim Verband als Midglied angemeldet habe, noch irgendeine Schriftliche Erlaubnis, das ich nun ohne Führerschein fliegen darf, falls doch mal beim fliegen irgendwer was sagt, zum Beispiel wer die Polizei ruft?

      Beim MFSD steht folgendes: „Der hier erworbene Schulungsnachweis befähigt zum Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse über 2 kg und/oder zum Betrieb von Flugmodellen höher als 120 m (ausgenommen Multicopter) über Grund (idR im Luftraum G) im Rahmen der StRfF.
      Der Schulungsnachweis muss von allen Modellfliegern absolviert werden, die Modellflug im Verbandsrahmen betreiben möchten - egal ob auf der grünen Wiese oder auf Modellfluggeländen.“

      Zählt das dann für Drohnen über 2kg?
      Ich bedanke mich sehr für eure Unterstützung!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Captenfly ()

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      Und mit den Verbandsregeln solltest du dich auch auseinandersetzen ... zB kein Nachtflug!

      Vergleiche mal noch DMFV gegen MFSD ... aus irgendwelchen Gründen (weiß nicht mehr) hatte ich mich für den MFSD entschieden. (Ich glaube unbegrenzter Versicherungsschutz auch in USA - bei DMFV gab es da ein Zeitlimit ... aber das wird halt selten relevant.)

      Beitrag von Captenfly ()

      Dieser Beitrag wurde von B69 aus folgendem Grund gelöscht: Siehe #2415 ().

      Beitrag von Captenfly ()

      Dieser Beitrag wurde von B69 aus folgendem Grund gelöscht: siehe 2415 ... und wenn wir Dir einen Beitrag schon dort hin verschieben, dann bitte auch dort weiter und nicht löschen und hier von vorne, Danke! ().