EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ist ein ganz schöner Hick Hack mit den Regeln. Wie soll ich von Leuten oder Objekten Bilder machen die sie gerne wollen wenn ich nicht ans Haus und die Personen ran darf. Wie macht es denn der ÖfftRechtl. wenn man in den Filmen Gebäude und Personen sieht die überflogen werden. Mit Einverständnis muss es doch für jeden möglich sein die Wünsche von Freunden oder Kunden zu erfüllen.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • @H.Hirsch
      Unter HickHack verstehe ich etwas anderes, aber was soll‘s. Wie @drucer schon andeutete, mach es, wie alle anderen bei Sonderwünschen: beantrage eine Ausnahmeerlaubnis.
      Die ÖR filmen fast nicht mehr selbst, das übernehmen Produktionsfirmen. Und die haben, laut Aussage einer Geschäftsführerin einer solchen, pauschale Ausnahmeerlaubnisse.
      Also, nur zu. Toi toi toi.
    • Vorsicht, nicht alles in einen Topf werfen: Genehmigungen gibt es nur für geografische Gebiete nach §21h LuftVO (siehe §21i LuftVO).

      Für Abstandsgebote zu Gebieten oder Personen nach A1, A2 oder A3 der EU-DVO kann es keine Genehmigung einer nationalen Luftfahrtbehörde geben, sie haben diesbezüglich gar keine Regelungskompetenz.

      Eine Ausnahme sind Erlasse des Ministeriums auf Grundlage des Artikel 71 Absatz 1 der EU-DVO 2018/1139, wie die bis Ende August geltenden Erleichterungen für Gewerbetreibende in A2, was aber nichts mit Genehmigungsverfahren zu tun hat.
    • NEUE ÜBERGANDFRISTEN FÜR BESTANDSDROHNEN!?

      Mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/425 DER KOMMISSION
      vom 14. März 2022 hat die Europäische Kommision die Übergangsfrist die eigentlich am 31.12.22 zum 1.1.2023 für Bestandsdrohnen gelten sollte um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert.

      Der Text kann hier geladen werden Durchführungsverordnung der EU slebst eingesehen werden.


      Ich glaube, das ist für alle Drohnenpiloten mit Bestandsdrohnen von Interesse. Jetzt macht der A2 doch noch gut 1 und 1/2 Jahre Sinn. Es sei den es verlängert sich nochmals. Die kommen mit ihrer Drohnenzertifizierung einfach nicht aus den Pötten. Anstatt dieses vor einer Gesetzerlassung zu klären.

      Ich hoffe esd war hilfreich. Von Drohnen.de noch nichts in der Richtung gehört oder etwa überhört? :D
    • bonnerchen schrieb:



      Vielleicht hilft es dem einen oder anderen.


      Auch hier ist Vorsicht angebracht. Leider gibt drohnen.de nicht den Stand seiner Recherchen an. So habe ich bei Italien z.B. gefunden, dass Flüge generell für Sport- und Freizeitpiloten nur in max. 70 m Höhe und max. 200 m Entfernung erlaubt sind. Das entspricht nicht der neuen EU-Verordnung der auch Italien unterliegt und solch eine generelle Beschränkung hat auch nichts mit der in der EU-Verordnung angebrachten Geo-Zonen (ähnlich unserer LuftVO §21h) zu tun.

      Nach meinem dafürhalten entspricht das der italienischen Verordnung vor Inkraftsetzung der EU-Verordnung und ist somit obsolet. Da sich solche Angaben schon mal ändern (auch hinsichtlich nationaler Geo-Zonen) und man seine Seite nicht immer aktuell halten kann, sollte man den Stand der Recherche mit angeben. Da hält Francis und Sabrina vom Drohnen-Camp seine Inhalte, insbesondere zum Fliegen im Ausland, schon aktueller. ;) drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-weltweit/. Aber auch hier Vorsicht und angesichts der großen Anzahl von Ländern kann nicht immer alles Aktuell sein. Also ist auch immer jeder einzelne gefragt, dass angegeben selbst zu verifizieren.
    • Ich habe mir jetzt die bei Drohnen-Camp veröffentlichten Regeln für Österreich angesehen. Ich vermisse dort den Hinweis, dass beim Drohnenflug eine Versicherungsbestätigung und die Registrierbestätigung mitgeführt werden muss (§ 24j Abs. 4 LFG). Ab 12. August 2022 ist in den 2500 Meter Zonen rund um die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser und aller anderen Flugplätze ohne Sicherheitszone während der Betriebszeiten ein ausnahmsloses Drohnenflugverbot (§ 18 Abs. 5 LVR). Ab diesem Datum darf mit Drohnen unter 250g in den vier Luftbeschränkungsgebieten (darunter Wien) bis maximal 30 Meter Höhe geflogen werden und eine Anmeldung beim Flug in einer Kontrollzone ist unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls nicht mehr notwendig (§ 18 Abs. 6 LVR). Allerdings darf nicht in die Sicherheitszone hineingeflogen werden. Die App Dronespace.at ist sehr empfehlenswert zur Übersicht über die nationalen Flugverbote.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Redti ()

    • Nochmal zum Abstanden zu Wohngebieten. Habe bis Seite 99 "zurück" gelesen aber bis dort keine Antwort gefunden die für mich eindeutig genug wäre.

      Erstmal, es geht mir nur(!) um die DJI Mini Pro 3, alle anderen Drohnen sind mir egal.

      Ich will auch gar nicht wissen in welcher Unter/Open oder sonstwie Kategorie diese Drohne ist, noch überhaupt irgendwas von Kategorien wissen. Es ist verboten hierauf zu antworten und das Wort Kategorien auch nur in den Mund zu nehmen, ebenso ist es verboten auf die bestehenden Gesetze zu verlinken.

      Ich will nur direkte Antworten auf meine Fragen.

      Also mit dieser Drohne und nur dieser kann ich in Deutschland und nur in Deutschland direkt neben einem Wohn Grundstück senkrecht hochfliegen solange ich das Grundstück selbst nicht überfliege und keine Personen in der Nähe sind?

      Ist das so richtig?

      Ist es auch noch ok wenn eine Person daneben ist, aber nicht unter der Drohne? Was gilt als daneben? Der maximale Radius der Person mit augestreckten Armen?

      Will ich über ein fremdes Wohngrundstück hinweg fliegen muß ich laut der zusätzlichen deutschen Regelung 100m-120m hoch fliegen, soweit klar. Es heißt aber es muß für einen profesionellen Auftrag sein?

      Was ist ein profesioneller Auftrag? Muß ich dafür Geld bekommen und einen Vertrag unterschrieben? Oder kann ich dem Nachbar sagen. Gib mir doch mal den Auftrag das ich über dieses Haus fliege. Dafür bezahlst du mir 10€?

      Oder reicht es wenn man Youtube Influencer ist um "profesionell" zu sein, auch wenn man nur 100 Follower habe?
    • Avatar7000 schrieb:

      Ich will auch gar nicht wissen in welcher Unter/Open oder sonstwie Kategorie diese Drohne ist, noch überhaupt irgendwas von Kategorien wissen. Es ist verboten hierauf zu antworten und das Wort Kategorien auch nur in den Mund zu nehmen, ebenso ist es verboten auf die bestehenden Gesetze zu verlinken.

      Ich will nur direkte Antworten auf meine Fragen.

      Sollst du mal haben, wenngleich hier alles Offtopic ist, da es sich bei dir ja nur um die deutsche LuftVO dreht, wofür es eigene Threads gibt.

      Avatar7000 schrieb:

      Also mit dieser Drohne und nur dieser kann ich in Deutschland und nur in Deutschland direkt neben einem Wohn Grundstück senkrecht hochfliegen solange ich das Grundstück selbst nicht überfliege und keine Personen in der Nähe sind?

      Ist das so richtig?
      Nein.

      Avatar7000 schrieb:

      Ist es auch noch ok wenn eine Person daneben ist, aber nicht unter der Drohne?
      Ja.


      Avatar7000 schrieb:

      Will ich über ein fremdes Wohngrundstück hinweg fliegen muß ich laut der zusätzlichen deutschen Regelung 100m-120m hoch fliegen, soweit klar. Es heißt aber es muß für einen profesionellen Auftrag sein?
      Nein, heißt es nicht. Also da, wo man nicht hin verlinken soll.



      Avatar7000 schrieb:

      Oder reicht es wenn man Youtube Influencer ist um "profesionell" zu sein, auch wenn man nur 100 Follower habe?
      Nein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Sind jetzt tatsächlich alles keine Ultra komplizierten Fragen, das könnte man auch selbst „Du weißt schon wo“ nachlesen.

      Ach Gott es ist so lustig wieso erinnert mich die Geschichte gerade so an Harry Potter? :P