Der Film hieß „A1 und A1er“.
Der musste jetzt sein…
Der musste jetzt sein…
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Sveno_p schrieb:
bin hier vielleicht falsch informiert ?
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Michael P. schrieb:
Hab ich was vergessen?
B69 schrieb:
... hier nochmal eine Zusammenfassung für die Mini 3 Pro: drohnen.de/40275/dji-mini-3-pro-eu-gesetz/
Michael P. schrieb:
Über Straßem etc. darf man ja nicht fliegen.
Michael P. schrieb:
besteht das Verbot mit den Straßen
Jens Wildner schrieb:
Wo steht das in der Drohenverordnung ?
Rubicon schrieb:
Mit einer Mini 3 darf man fast überall fliegen, auch über Menschen, nur nicht über Menschenmassen ( z.B. vollbesetzte Tribüne). Auch nicht über definierte Flugverbotszonen, Flughäfen, Krankenhäuser, Gefängnisse usw...
Michael P. schrieb:
Aber ich habe im Internet schon mehrfach über einen Abstand von ca. 100 m zu Bundesstraßen und Autobahnen gelesen
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()
Jens Wildner schrieb:
Also bitte einfach Drohenverordnung genau lesen!
Michael P. schrieb:
Was ist nun eine Bundesfernstraße?
Michael P. schrieb:
Einerseits steht das in der Verordnung da, wo steht, was erlaubt ist
Michael P. schrieb:
Schon der Begriff 'Bundesfernstraßen' ist so eine Sache. Ich kenne Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Was ist nun eine Bundesfernstraße?
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