EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Schwurbelmeister schrieb:

      In der LuftVO 21h steht prinzipiell nur drin, über welchen Gebieten der Flug verboten ist
      Najaaa - nicht ganz. ^^
      Da steht drin, dass es erlaubt ist, wenn bestimmte Vorraussetzungen gegeben sind. Ohne diese eben nicht.

      Das mit den Verboten stand früher, in alter LuftVO §21b, so drin.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Rubicon schrieb:

      Mit einer Mini 3 darf man fast überall fliegen, auch über Menschen, nur nicht über Menschenmassen ( z.B. vollbesetzte Tribüne). Auch nicht über definierte Flugverbotszonen, Flughäfen, Krankenhäuser, Gefängnisse usw...

      Jens Wildner schrieb:

      Das wäre ja zu einfach, denn die Luft-VO sollte, bzw. eigentlich müsste, jeder lesen und einigermaßen kennen, der mit einer Drohne fliegen will.
      Denn die gilt für alle Drohnen, also auch für die, für die man keinen Schein braucht.

      Geht doch auch einfacher. S. oben. ^^


      @RC-Role

      EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen [Sammelthread]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sascha3580 ()

    • Hallo,
      ich bin ganz neu auf dem Gebiet der Drohnen und hatte mich in den letzten Jahren immer mal wieder mit dem Kauf beschäftigt.
      Bisher hatte ich mich aber dagegen entschieden, weil ich glaubte, dass selbst wenn ich die Drohne auf meinem Grundstück in die Höhe fliegen lasse, die Nachbarn sehr skeptisch gucken werden.
      Jetzt habe ich aber den gesamten Trubel mit der M4P mitbekommen und beabsichtige, mir diese zu kaufen.
      Zwischendurch hatte ich mir die Air 3 angesehen, aber als blutiger Anfänger benötige ich die besseren Kameras nicht. Auch das höhere Gewicht schreckt mich eher ab. Da lobe ich mir die Möglichkeit, die M4P einfach in den Rucksack zu stecken.
      Ich kann mir vorstellen, trotzdem den Kompetenznachweis zu machen und im kommenden Skiurlaub die Drohne zu nutzen. Aber da sehe da schon die Problematik der Höhenregelung bei der Klassifizierung C0.

      Es stellen sich mir ein paar Fragen, die für mich auch beim Lesen der verschiedenen Threads unbeantwortet bleiben.
      Ich habe verstanden, dass ich mit einer in 2023 entklassifizierten M4P Glück haben kann, auch in 2024 weiter ohne Label fliegen zu dürfen.
      Ist es richtig, dass ich dann das Höhenlimit zwar auf 500 Meter setzen kann, aber trotzdem „nur“ 120 Meter über Grund fliegen darf?

      Zudem habe ich gelesen, dass das Mindestalter bei C0- und C1-Drohnen 16 Jahre ist. Gilt dieses Mindestalter auch bei nichtklassifizierten Drohnen?

      Mit der entklassifizierten M4P darf ich über Menschen, keine Ansammlungen, und Wohngebiete fliegen.
      Nun lese ich mal, dass ich bei nachträglicher Klassifizierung in C1 in 2024 nicht mehr über Menschen und in Wohngebieten fliegen darf.
      Mal lese ich aber auch, dass ich das darf.
      Was ist richtig?

      Und eine Frage stelle ich mir noch, die hoffentlich nicht off topic ist.
      Mir leuchtet die Regelung mit den Schifffahrtsstrassen/Schifffahrtswegen nicht ganz ein. Ich verstehe ja, dass der Abstand 100 Meter sein muss und auch die 1:1-Regelung gilt.
      Ich wohne an einem Fluss, der in einen Kanal mündet und dann aus meiner Sicht erst zur Schifffahrtsstrasse wird. Trotzdem fahren hier Fahrgastschiffe, vermietete E-Boote und private Boote, Kajaks, Kanus usw.
      Für mich ist das aber keine Schifffahrtstrasse, so dass ich z.B. über meinem gemieteten Boot oder auch im Kanu die Drohne steigen lassen könnte. Sehe ich das richtig?

      Danke für Eure Antworten.

      Viele Grüße
      Mandelhino

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mandelhino ()

    • Wer vernünftig fliegt, der muss da auch keine Angst haben. Leute denen Recht und Gesetz egal sind, die finden das naturgemäß nicht ok.

      Es kann im übrigen nicht jeder sehen wer da welche Drohne fliegt, denn Namen und andere persönliche Daten werden an Hans und Franz nicht übertragen.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

    • Hallo und willkommen.

      Mandelhino schrieb:

      Ist es richtig, dass ich dann das Höhenlimit zwar auf 500 Meter setzen kann, aber trotzdem „nur“ 120 Meter über Grund fliegen darf?
      Du darfst generell mit allen Drohnen, klassifiziert oder nicht, nur 120m über Grund (= AGL -Above Ground Limit) fliegen.
      Mit einer C0 Drohne kannst Du aber nur 120m über deinem jeweiligen Startpunkt (Homepoint) aufsteigen.
      Solange es absolut flach ist, gibt es da keinen Unterschied und auch kein Problem. Sobald es hügelig wird, kann das schon recht schnell problematisch werden, in Bergen ist es meiner Ansicht nach ein No-Go.

      Den Unterschied mal auf die Schnelle veranschaulicht:




      Der Pilot fliegt bspw. hier nicht mal 200m weit und damit in Sichtweite (VLOS) den Berg hoch, und hat hier eine legale Höhe über Grund von 70m. Er ist aber an der Position letztlich 150m über seinen Startpunkt aufgestiegen.

      Das ist mit C1 und höher als auch mit unklassifizierten Drohnen möglich, mit C0 aber ist bei der roten Linie (120m über Startpunkt) Schluss


      Mandelhino schrieb:

      Zudem habe ich gelesen, dass das Mindestalter bei C0- und C1-Drohnen 16 Jahre ist. Gilt dieses Mindestalter auch bei nichtklassifizierten Drohnen?
      Ja, ebenfalls generell. Ausser, du trittst in einen der Modellflugverbände ein (MFSD oder DMFV). Informiere Dich auf deren Seiten mal danach.

      Mandelhino schrieb:

      Nun lese ich mal, dass ich bei nachträglicher Klassifizierung in C1 in 2024 nicht mehr über Menschen und in Wohngebieten fliegen darf.
      Achtung: Wohngebiete spielen bei unklassifizierten Drohnen unter 250g sowie in den Klassen C0, C1 und C2 (mit Fernpilotenzeugnis) keine Rolle. Es geht immer um Wohngrundstücke, die nicht ohne Erlaubnis überflogen werden dürfen. Und das gilt unabhängig von der Klassifizierung oder einer Klasse generell für alle Drohnen.

      Wohngebiete (sowie Erholungs, Industrie-, und Gewerbe-Gebiete) werden dann relevant, wenn man seine Drohne in Kategorie A3 betreibt, also eine Bestands- oder unklassifizierte Drohne über 250g, eine C2-Drohne ohne Fernpilotenzeugnis, oder eine C3- oder C4-Drohne fliegt. Dann ist zu allen o.g. Gebieten generell ein Abstand von 150m einzuhalten.

      Für Sub250g- und C0-, C1 sowie C2-Drohnen (Letztere bei Betrieb mit Fernpilotenzeugnis) ist der Begriff "Wohngebiet" jedoch wie gesagt völlig irrelevant.

      Mandelhino schrieb:

      Für mich ist das aber keine Schifffahrtstrasse, so dass ich z.B. über meinem gemieteten Boot oder auch im Kanu die Drohne steigen lassen könnte. Sehe ich das richtig?
      Bitte achte im eigenen Interesse auf die richtigen Bezeichnungen, und lies Dir § 21h der LuftVO selbst mal genau durch. Es geht ausschließlich um Bundeswasserstrassen. Ist dein Kanal keine solche Bundeswasserstrasse, gibt es dort auch kein Annäherungs- oder Überflugverbot.

      _____

      Nebenbei: Überlege gut, ob du auch über deinem eigenen Grundstück und auch an bzw. über einer Skipiste fliegen willst. Diskussionen und Ärger sind in beiden Fällen vorprogrammiert, denn es gibt mehr als nur das Luftrecht zu beachten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Was nutzen die 120m in den Bergen wenn man bergauf fliegt und in 80m Entfernung eine Baumreihe mit 45m Baumhöhe mit der Wipfelhöhe aber 140m über dem Startpunkt ist und genau da möchte die Drohne genau ihr RTH machen. Sie kracht in die Bäume auch wenn für diesen Fall die Drohne vor den RTH auf 60m über Grund gehen sollte.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • Eher unwahrscheinlich, es sei denn du bist hinter der Baumreihe wieder gesunken, aber dann fliegst du außerhalb von VLOS - selber Schuld.

      Ansonsten verbeleibt der Kopter bei der RTH-Rückkehr zunächst auf seiner Höhe und sinkt erst über dem Landepunkt (oder neu bei der Mini 4, die sinkt je nach Einstellung auch schon im Verlauf des Rückfluges). Da ist der Kopter safe - zudem haben ein paar der DJI Kopter ja auch eine Hindernisvermeidung, die während RTH aktiv ist.

      Was allerdings sein kann ist, dass der RTH-Flug außerhalb/oberhalb 120 AGL (above ground level) verläuft. Da wäre dann Abbruch des RTH und manueller Weiterflug erforderlich, um das zu vermeiden.
    • Ich war es in meinem Job als Immobilienverwalter gewöhnt, stets - wie man hier sagt - mit einem Fuß im Kriminal zu stehen. Beim Kopterfliegen ist das auch so, weil ganz genau weiß man ja nie, was und wo man darf.
      Pfeif drauf, die Polizei ist mit wichtigeren Dingen beschäftigt und der größte Teil der "Blockwarte" ist in den vergangenen Jahren ausgestorben. Wenn ich das Gefühl habe, dass der Flug da und dort OK ist, fliege ich auch.
    • cmoss schrieb:

      Wenn ich das Gefühl habe, dass der Flug da und dort OK ist, fliege ich auch.
      Womöglich ist solches Ansinnen des einen oder anderen Fernpiloten die Antwort auf die Frage an die EU-Kommissare, warum sie den A1/C0-Piloten nicht zutrauen, die 120m selbst einzuhalten und diese Brechstangenszenarien um dieses kaum anders zu lösende Software-Limit (welche das Pilotieren in den Bergen ja schier unmöglich machen soll) sind der nicht zu vermeidende Kollateralschaden dazu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • RC-Role schrieb:

      cmoss schrieb:

      Wenn ich das Gefühl habe, dass der Flug da und dort OK ist, fliege ich auch.
      Womöglich ist solches Ansinnen des einen oder anderen Fernpiloten die Antwort auf die Frage an die EU-Kommissare, warum sie den A1/C0-Piloten nicht zutrauen, die 120m selbst einzuhalten und diese Brechstangenszenarien um dieses kaum anders zu lösende Software-Limit (welche das Pilotieren in den Bergen ja schier unmöglich machen soll) sind der nicht zu vermeidende Kollateralschaden dazu.
      Gerade über die 120m wundere ich mich immer wieder. Eine Mini ist in der Höhe kaum mehr sichtbar, VLOS ist sicher nur sehr bedingt gegeben. Wobei sicher nicht ganz einsichtig ist, was das mit der Höhe über dem Startpunkt soll. Ein Flugzeug muss ja auch nur die Mindestflughöhe von 150m über dem Gelände und nicht über dem Startpunkt einhalten.
    • Hier ist der Haken, Flugzeug = geprüfter Pilot (Hält sich meist an die Regeln) und dort Drohnen Kamikaze von dem angenommen wird das er sich (meist nicht) an die Regeln halten wird. Also mus hier der Zwang in Form der SW Fessel her. Da werden sich sicher Könner finden die die SW austricksen. Wie mist die Drohne die Höhe? über das GPS dann wäre es leicht die Höhe über Grund festzustellen und AGL als Maß zu nehmen, mit dem Barometer dann müsste der QFE am Startplatz bekannt sein und was noch erschwehrend dazu kommt das sich der Luftdruck verändert wenn die Drohne in Luftschichten mit unterschiedlichen Temperaturen fliegt. Da die Mini mit dem Handy als Display geflogen wird kann man das GPS dort ausschalten und an der Drohne die GPS- Antenne abdecken, dann "denkt" die Mini sie wäre in einer Halle. Klar das jetzt alle Flugmanöver die das GPS benötigen nicht gehen, die Höhensperre oder das Petzen des Standortes, wenn sie denn über das GPS läuft aber auch nicht mehr. Wer noch in der Anfangszeit mit selbstbau Drohen seine Flugerfahrung gesammelt hat dürfte ohne GPS klar kommen. Was lernen wir? Wer was verbotenes machen will findet immer einen Weg dazu, wer sich an alle Regeln halten will bekommt technische Hilfe.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.