Ok, ok, ist gut jetzt, bevor das Niveau der Antworten hier ins Lästern abrutscht.
Habs jetzt kapiert und Thema ist für mich erledigt. Danke!
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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Schwurbelmeister schrieb:
In der LuftVO 21h steht prinzipiell nur drin, über welchen Gebieten der Flug verboten ist
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Jens Wildner schrieb:
Also bitte einfach Drohenverordnung genau lesen!
Rubicon schrieb:
Mit einer Mini 3 darf man fast überall fliegen, auch über Menschen, nur nicht über Menschenmassen ( z.B. vollbesetzte Tribüne). Auch nicht über definierte Flugverbotszonen, Flughäfen, Krankenhäuser, Gefängnisse usw...
Jens Wildner schrieb:
Das wäre ja zu einfach, denn die Luft-VO sollte, bzw. eigentlich müsste, jeder lesen und einigermaßen kennen, der mit einer Drohne fliegen will.
Denn die gilt für alle Drohnen, also auch für die, für die man keinen Schein braucht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sascha3580 ()
Sascha3580 schrieb:
S. oben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()
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Mandelhino schrieb:
Hallo
Mandelhino schrieb:
Ist es richtig, dass ich dann das Höhenlimit zwar auf 500 Meter setzen kann, aber trotzdem „nur“ 120 Meter über Grund fliegen darf?
Mandelhino schrieb:
Zudem habe ich gelesen, dass das Mindestalter bei C0- und C1-Drohnen 16 Jahre ist. Gilt dieses Mindestalter auch bei nichtklassifizierten Drohnen?
Mandelhino schrieb:
Nun lese ich mal, dass ich bei nachträglicher Klassifizierung in C1 in 2024 nicht mehr über Menschen und in Wohngebieten fliegen darf.
Mandelhino schrieb:
Für mich ist das aber keine Schifffahrtstrasse, so dass ich z.B. über meinem gemieteten Boot oder auch im Kanu die Drohne steigen lassen könnte. Sehe ich das richtig?
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
cmoss schrieb:
Wenn ich das Gefühl habe, dass der Flug da und dort OK ist, fliege ich auch.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()
RC-Role schrieb:
Womöglich ist solches Ansinnen des einen oder anderen Fernpiloten die Antwort auf die Frage an die EU-Kommissare, warum sie den A1/C0-Piloten nicht zutrauen, die 120m selbst einzuhalten und diese Brechstangenszenarien um dieses kaum anders zu lösende Software-Limit (welche das Pilotieren in den Bergen ja schier unmöglich machen soll) sind der nicht zu vermeidende Kollateralschaden dazu.cmoss schrieb:
Wenn ich das Gefühl habe, dass der Flug da und dort OK ist, fliege ich auch.
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