EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • H.Hirsch schrieb:

      Was lernen wir? Wer was verbotenes machen will findet immer einen Weg dazu, wer sich an alle Regeln halten will bekommt technische Hilfe.
      Und dann lernen wir irgendwann noch, dass es auch solche gibt, die einen Regelbruch nicht vorsätzlich begehen, denn sie haben einfach nur keinen Plan, weil sie sich nicht informieren. Auspacken, einschalten, fliegen.
      Für die ist die 120m Beschränkung in der Einsteigerklasse C0 implementiert worden. Sind ja alles Erfahrungswerte. Wenn die Leute selbst nicht auf Risikominimierung achten, wird eben für sie darauf geachtet. Und wen das Limit stört, kauft eben eine C1 Drohne, fertig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • cmoss schrieb:

      Wobei sicher nicht ganz einsichtig ist, was das mit der Höhe über dem Startpunkt soll.
      Da wurde einfach die Praxis ins Gesetz geschrieben. Wahrscheinlich wurden die Hersteller gefragt ob es bei typischen Consumerdrohnen technisch möglich ist zu gewährleisten, dass sie niemals höher als 120m AGL fliegen. Die haben gesagt: "Nö, denn unsere einzige zuverlässige Höhenreferenz ist der Startpunkt." Und dann hat man eben den genommen. Wenn dort AGL stünde, würde es für Mini Piloten auch nichts ändern, weil DJI mangels anderer Möglichkeiten auch dann auf 120m über dem Startpunkt beschränken müsste.
    • Frage zum Überflug mit C0-zertifizierter Mini4 Pro über Wohngebiet unter bestimmten Voraussetzungen…

      Für mein folgendes – nicht gewerbliches – Vorhaben habe ich bisher keine passenden Aussagen bzw. Rechtsgrundlagen gefunden.

      Darf ich mit einer nach C0-zertifizierten Drohne, wie die Mini4 Pro, ab 2024 ohne Einholung spezieller Genehmigungen über Wohngebiete fliegen, wenn dabei keine Wohngrundstücke überflogen werden, sondern ausschließlich über öffentliche Straßen, Wege oder Plätze geflogen wird?

      Hierbei würde meinerseits sichergestellt, keine Menschenmassen / Menschenansammlungen mit der Drohne zu überfliegen.

      Ich denke dabei nicht generell an Überflüge mit horizontalen Bewegungen der Drohne, sondern auch an solche, wo im Wohngebiet von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen lediglich ein senkrechter Auf- und Abstieg mit der Drohne erfolgt.
    • EC_155 schrieb:

      Darf ich mit einer nach C0-zertifizierten Drohne, wie die Mini4 Pro, ab 2024 ohne Einholung spezieller Genehmigungen über Wohngebiete fliegen
      JA!
      Das wichtige Wort dabei ist Gebiete!
      D.h., z.B. zu einer Industieanlage im Industriegebiet musst Du 100m Abstand einhalten, wenn Du keine Erlaubnis vom Betreiber oder der zuständigen Stelle hast, in A3 sind es sogar 150m zu den ...gebieten.
      D.h. in den Gebieten darfst Du mit <250g C0 in A1/A2 zwar prinzipiell fliegen, aber eben auch und immer unter Beachtung der jeweiligen Grenzen, z.B. eben zur Industrieanlagen-Grenze (100m), oder Wohngrundstück-Grenze (also nicht über dieses), etc. pp. !

      Am besten noch mal die LuftVO hier genau lesen!
      Hier sind m.E. Klassen(C0-C4) und Kategorien (A1,A2,A3) ganz gut und übersichtlich erklärt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • EC_155 schrieb:

      Darf ich mit einer nach C0-zertifizierten Drohne, wie die Mini4 Pro, ab 2024 ohne Einholung spezieller Genehmigungen über Wohngebiete fliegen, wenn dabei keine Wohngrundstücke überflogen werden, sondern ausschließlich über öffentliche Straßen, Wege oder Plätze geflogen wird?
      Luftrechtlich spricht nichts dagegen. Ärger und Diskussionen wird es dennoch geben, gegebenenfalls auch mit der Polizei.

      Warum? Stelle Dir beispielsweise vor, jemand geht in einem Wohngebiet mit einem Steiger auf 10 oder 20 Meter und fotografiert/filmt mit einer Kamera durch die Gegend und (wenn auch unbeabsichtigt und ohne weitere Intention) in die Fenster. Gleiches Thema.
      Luftrecht ist eben nicht alles, wenn man eine Kameradrohne fliegt.
    • Hallo und Danke Skyscope für Deine Begrüßung aus #2.293.

      Ich habe in diesem Forum leider Schwierigkeiten mit dem Zitieren.
      Deshalb muss ich das hier anders lösen.

      "Nebenbei: Überlege gut, ob du auch über deinem eigenen Grundstück und auch an bzw. über einer Skipiste fliegen willst. Diskussionen und Ärger sind in beiden Fällen vorprogrammiert, denn es gibt mehr als nur das Luftrecht zu beachten."

      Dass es die Leute auf den Nachbargrundstücken stört, wenn man die Drohne auf dem eigenen Grundstück steigen lässt, kann ich mir vorstellen. Aber das selbst die Skifahrer auf den Pisten Stress machen, weil man seine Kinder beim Abwärtsfahren damit filmt, kann ich kaum glauben.
      Das war der Grund, der mich immer vom Kauf abschreckte. Man wird doch schnell als "Spinner" abgestempelt. Vielleicht hat sich das heute auch schon geändert.

      Beim Lesen der Gesetze gerade in Bezug auf "wo darf ich fliegen und wo nicht" fällt mir auf, dass das recht eindeutig formuliert ist. Es gibt Vorschriften, dass man nicht dicht an Autobahnen, Bundesstraßen, Gefängnissen, Bundeswasserstraßen usw. fliegen darf. Doch dann lese ich, dass ich kaum in Berlin fliegen darf. In der Nähe des Regierungssitzes leuchtet ein. Aber auch nicht in der Nähe der Siegessäule. Wie sieht es mit dem Brandenburger Tor aus? Natürlich, wenn da keine Menschenansammlungen sind.
      Woher weiß ich das, wenn das nicht per Vorschrift ausdrücklich verboten ist? Es gibt da ja keine Schilder.

      Wie sieht es in anderen, kleineren Städten mit tollen Sehenswürdigkeiten aus? Muss man sich vor der Anreise diesbezüglich schlau machen?

      Und dann habe ich noch einmal eine abschließende Frage zu den Klassen C1 und nicht klassifiziert, weil die M4P keinen C0-Status mehr hat.
      Eine Einstufung in C1 wäre im Falle des Falles doch nicht schlimm. Ich müsste einen Kompetenznachweis vorlegen können. Das ist nicht schlimm. Und dann wird die Drohne muss fernidentifizierbar sein. Das halte ich auch nicht für schlimm.
      Dafür darf sie 120 m über Grund fliegen und zudem schwerer als 250 Gramm sein.
      Sollte die Entklassifizierung also nicht lange gelten, wäre C1 doch nicht schlimm, oder? Schön wäre natürlich, wenn es bei keiner Klasse bleiben würde.

      Viele Grüße
      Mandelhino
    • Mandelhino schrieb:

      Wie sieht es in anderen, kleineren Städten mit tollen Sehenswürdigkeiten aus? Muss man sich vor der Anreise diesbezüglich schlau machen?
      Ja solltest/musst Du - immer!
      Um evtl. Ärger, aber evtl. auch nur um Enttäuschung vorzubeugen. :)
      Am einfachsten mit entsprechenden Karten, z.B. map2fly oder dipul, und Kenntnis der LuftVO.
      Dabei gilt zu beachten, das keine Karte rechtssicher ist, was eben Kenntnisse der Regeln vorraussetzt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Mandelhino schrieb:

      Aber das selbst die Skifahrer auf den Pisten Stress machen, weil man seine Kinder beim Abwärtsfahren damit filmt, kann ich kaum glauben.
      Hat weniger was mit den Skifahren zu tun, als vielmehr mit dem Skigebiet. Ist individuell geregelt (und zu checken).

      Warum meist verboten? Stelle dir vor, dass nicht nur du mit einer Drohne auf dieser Piste deine Kinder verfolgen willst, sondern vielleicht 4 weitere mit ihren Drohnen auch. Ebenso gibt es in Skigebieten häufiger Einsätze von Rettungshelis, die haben auch ihre Landeplätze in der Nähe.

      Mandelhino schrieb:

      Wie sieht es mit dem Brandenburger Tor aus? Natürlich, wenn da keine Menschenansammlungen sind.
      Woher weiß ich das, wenn das nicht per Vorschrift ausdrücklich verboten ist? Es gibt da ja keine Schilder.
      Umgekehrt denken. Man hat nicht dich zu informieren, sondern du hast dich aktiv vorab zu informieren, neben manchem anderen. EU-VO 947/2019, UAS.OPEN.050 und UAS.OPEN.060.
      Für Deutschland ist die aktuelle Quelle luftrechtlicher Verbotszonen die Karte bei dipul.de.

      Mandelhino schrieb:

      wie gesagt, meiner Meinung nach gibt für bestimmte Situationen eigentlich keine Vorschriften. Trotzdem regeln einige Städte, dass scheinbar häufig für sich. Und da stelle ich mir vor, dass es schwierig ist, da durch zu steigen.
      Und wie gesagt, Luftrecht ist nicht alles. Deine Drohne besteht aus zwei Komponenten: Dem Luftfahreug (Luftrecht) und einem Kamerateil mit Bildübertragung und Aufnahme (Privatrecht, Strafrecht, Urheberrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht). Die meisten Verbote und Möglichkeiten zur Untersagung in bevölkerter oder urbaner Umgebung leiten sich aus Letzterem ab, völlig unabhängig vom Luftrecht.

      Kurzum: Kopf einschalten, auf der Suche nach Erklärungen für Verbote über den eigenen Horizont blicken. Wäre bspw. ein Flug innerhalb Berlins Zentrum nicht verboten, würdest nicht nur du am Brandenburger Tor Luftaufnahmen machen, sondern gegebenenfalls 5 weitere gleichzeitig auch, was nicht nur das Risiko von Crashes, Beschädigungen und Verletzungen expotential nach oben schnellen ließe (oder im Falle des Verbots in Berlin die Gefahr von Anschlägen), sondern auch einfach nur nervig für alle anderen wäre.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Danke für Eure Antworten. "Kopf einschalten" ist wohl der richtige Ansatz und darüber nachdenken, wie man sich selbst fühlen würde, wenn einem eine Drohne über den Kopf fliegen würde, wenn auch seitlich versetzt.

      Ich habe inzwischen herausgefunden, dass die "Hausordnung" unseres Skigebietes das Fliegen von Drohnen in diesem Gebiet verbietet.

      Wenn man all das bedenkt, dann sind ja fast nur "langweilige" erlaubte Flüge möglich. Ich weiß, dass das übertrieben ist.
      Aber wenn ich unsere kleine Gemeinde sehe, da ist eine schöne Kirche. Aber weniger als 100 Meter entfernt ist eine Polizeiwache. In die andere Richtung sind die Gemeindewerke, also Energieversorger.
      Ich habe begriffen, immer vorher zu checken, wo ich fliegen möchte. Es scheint aber gefühlt mehr Verbote als Erlaubnisse zu geben.

      Wie ist das eigentlich mit der Registrierung des Piloten? Wenn wir eine M4P in der Firma nutzen, würden wir mit Erlaubnis über private oder auch Firmengrundstücke fliegen.
      Das können aber verschiedene Piloten sein. Und es ist ja nicht ausdrücklich verboten, dass mehrere Personen die Drohen fliegen. Die Personen müssen nur mindestens 16 Jahre alt sein.
      Ist das dann wie beim Auto? Sollte etwas passieren ist der dran, auf den die Anmeldung läuft? Es sei denn, er wird bei einem Vergehen direkt vor Ort erwischt?

      Viele Grüße
      Mandelhino
    • Das ist Quatsch. Eine Betreiber eID vom LBA gehört auf den Kopter - das ist eben KEINE Piloten-ID. (Auch wenn das nicht der Regelfall ist, gibt es durchaus Betreiber, die keine Piloten sind und auch umgekehrt.)

      Der Betreiber muss die Haftpflichtversicherung nachweisen, die jeden durch diesen Kopter Geschädigten entschädigen muss. (Wie die Regressansprüche dann zwischen Versicherung, Betreiber und Pilot im Innenverhältnis geregelt werden, darf dem Geschädigten egal sein.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • Mandelhino schrieb:

      Es scheint aber gefühlt mehr Verbote als Erlaubnisse zu geben.
      Das ist das Problem mit Gefühlen, sie können trügen. :)

      Mandelhino schrieb:

      Wenn man all das bedenkt, dann sind ja fast nur "langweilige" erlaubte Flüge möglich. [...] da ist eine schöne Kirche. Aber weniger als 100 Meter entfernt ist eine Polizeiwache

      Das stimmt überwiegend, wenn man denn mit niemandem redet. Aber mal am Beispiel deiner Kirche: Gehe die 100m zu der Polizeiwache, rede mit denen, und hole dir die Erlaubnis, mal innerhalb der 100m für die Aufnahme der Kirche zu fliegen, fertig. Dann wissen die auch für gegebenenfalls besorgte Anrufer, denen du vermeintlich durch Luftaufnahmen die Seele klaust, was da an der Kirche los ist - zwei Fliegen mit einer Klappe.


      Mandelhino schrieb:

      Darf denn auch ein Unternehmen Versicherungsnehmer sein?
      Sicher, sofern das Unternehmen eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) ist. Ist analog wie bei KFZ-Versicherungen.

      skyscope schrieb:

      Registrieren muss sich gemäß Verordnung nicht der Fernpilot, sondern der Betreiber.
      Betreiber können Privatpersonen oder Organisationen (z.B. Unternehmen – juristische Personen) sein.

      Damit ist der Begriff des Betreibers in Deutschland gleichzusetzen mit dem Begriff des "Halters eines Luftfahrzeugs", wofür auch spricht, dass der Begriff des Halters seit Jahren im deutschen Luftrecht verankert ist, bspw. im LuftVG hinsichtlich der Versicherungspflicht.

      Grundsätzlich mit Beispielen zur Unterscheidung von Eigentümern, Besitzern, Haltern und Steuerern (Fernpiloten), die alle in einer Person vereint, aber auch 4 veschiedene Personen sein können, siehe hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • cmoss schrieb:

      Gerade über die 120m wundere ich mich immer wieder. Eine Mini ist in der Höhe kaum mehr sichtbar, VLOS ist sicher nur sehr bedingt gegeben.
      Da wundere ich mich auch. Wer unbedingr 120m aufsteigen muss, sollte maximal 85m weg fliegen. Sonst wird ALOS max überschritten.
      So gesehen ist die ganze Hangaufwärts Diskussion überflüssig.
      Wenn was passiert oder bei einer Kontrolle wird im Streitfall immer die Berechnungsformel des. „Luftfahrt Bundesamt“ (LBA) von den Behörden als Grundlage genommen.
      Da hat einer der wirklich Adleraugen hat, schlechte Karten.
      Bilder
      • ALOS max.jpg

        124,2 kB, 869×630, 86 mal angesehen
    • willi62 schrieb:

      Und wofür bitte steht die Abkürzung ALOS?

      Attitude Line Of Sight Die Attitude Line Of Sight definiert die maximale Distanz der Lageerkennung. Bis an diese optische Grenze ist der Fernpilot fähig den Flugweg des UAS zu steuern, also die Lage und die Position des UAS zu bestimmen. Diese wurde in praktischen Versuchenermittelt

      Quelle: LBA

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Copterfan 12 ()