EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

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    • Jens Wildner schrieb:

      die Diagonale von Spitze zu Spitze der Props ... ist m.E. einfach deshalb die ungünstigste Stellung, weil sie die größte Breite des UAS herbeiführt.
      Da weiß ich kaum, was ich dazu schreiben soll. Was ist daran denn ansatzweise logisch?

      Je größer die Breite, desto größer kann die VLOS-Distanz sein. Das ist doch klar, oder?
      Was ist also an größtmöglicher Breite ungünstig?

      Die LBA-Formulierung lautet "deren ungünstigste Stellung (im Sinne einer maximalen CD)".
      Das muss man schon falsch verstehen wollen, denn es ist nicht mißverständlich oder zweideutig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ungünstigste Stellung ist die größte Breite nach meinen Gedanken vllt. deshalb, weil davon ggf. evtl. ja eine größere Gefährdung ausgehen könnte.
      Naja und ungünstig für das LBA vllt. ja deshalb, weil man ja weiter fliegen kann. ^^
      Letztlich hilft eben wohl wirklich nur eine Klärung durch das LBA.
      Aber solange das nicht für die Offene, schriftlich niedergelegt, relevant ist, kann das auch erstmal hinten an stehen. :)
    • Ich verstehe das Theater wirklich nicht.

      Die Propeller tragen nicht wirklich etwas zum Erkennen der Lage der Drohne bei.
      Das sollte aber jeder wissen der schon mal eine Drohne im Flug gesehen hat.
      Und dann noch irgendwelche Argumente an den Haaren herbeizuziehen und sich zurecht zu biegen ist auch nicht wirklich sinnvoll.

      Vielleicht hätten Sie auch einfach "ohne Propeller" schreiben sollen. Aber vermutlich würde es diese Diskussion dann trotzdem geben, oder? :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gnorf () aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

    • Jens Wildner schrieb:

      Ungünstigste Stellung ist die größte Breite nach meinen Gedanken vllt. deshalb, weil davon ggf. evtl. ja eine größere Gefährdung ausgehen könnte.
      Vielleicht, vielleicht auch nicht. Genau das wollte ich geklärt haben und habe das Bild in die Diskussion geworfen, was meiner Meinung nach richtig ist. Alle sind der gleichen Meinung, nur Skyscope meint in #2338 dass das Bild fehlinterpretiert wäre. Was daran falsch ist, ist sein Geheimniss. Seit dem nur Häme und arrogantes Besserwisser Gehabe.




      gnorf schrieb:

      Die Propeller tragen nicht wirklich etwas zum Erkennen der Lage der Drohne bei.
      Nein, aber vielleicht zur Berechnung das ALOS,
    • Dann schauen wir mal, ob der LBA-Sachbearbeiter auch auf dem neusten Stand ist, aufmerksame Mitleser wissen, dass das nicht vorauszusetzen ist. Denn das Thema der "Maximum characteristic dimension" ist ja für den Betrieb in der Speziellen Kategorie bereits seit 2021 Teil der Betriebsgenehmigung (und AMC/GM der EASA als auch der gemeinsamen Grundsätze von Bund und Ländern), nur der Zusatz "unfavorable position" im aktuellen LBA-Leitfaden ist neu.

      Und letztlich ist es eh egal, da das Thema auch schon bei der EASA liegt, die selbst (dann logischerweise übergeordnete) Guidelines als auch ein Berechnungstool dazu anbieten wird. Die Kommentierungsphase dazu lief am 20.11. ab, man wird dann ja sehen, ob die LBA-Variante der "unfavorable position" da Einzug halten wird oder nicht.

      Ich schließe mich jetzt aber @gnorf an, und wünsche ebenfalls weiterhin viel Spass beim weiteren Picken von Rosinen im Dunklen für den so gängigen Betrieb mit Mini-Drohnen in der Speziellen Kategorie. #micdrop

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • cmoss schrieb:

      es geht ja um die Sichtbarkeit und die Propeller kann ich im Flug nicht sehen,
      Beim Hubschrauber aber auch nicht, dort werden sie aber mit einbezogen Zita LBA Leitfaden:
      "Hubschrauber: Rotordurchmesser oder Abstand von Rumpfnase zu Blattspitze des Heckrotors"
      In der Definition ALOS steht aber auch: "....wobei deren ungünstigste Stellung (im Sinne einer maximalen CD) betrachtet wird.

      Das ist doch ein Widerspruch in sich.
    • Auf meine Anfrage habe ich vom LBA Antwort bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte:


      Sehr geehrter Herr Xxxx,
      vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt.
      Die Definition in den zwei von Ihnen beschriebenenDokumenten des LBA beziehen sich auf den Betrieb von UAS in der speziellenKategorie. Innerhalb dieser erfolgt eine Einstufung der UAS nach Ihrer Größe(bzw. CD). Je größer das UAS eingestuft ist, desto größer sind die Auswirkungenbei einem möglichen Einschlag am Boden. Insofern wird von einer ungünstigenRotorstellung geschrieben.
      Diese Definition spiegelt auch die "GemeinsamenGrundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen"wider, welche in der NfL 2022-1-2554 veröffentlicht wurden. Darin heißt es:
      "Die Maximum UAS Characteristic Dimension (Maximalecharakteristische Länge des UAS), kurz "CD", ist die maximal möglicheLänge einer geraden Linie, welche von einem Punkt auf der UAS-Geometrie zueinem weiteren Punkt aufgespannt werden kann. Propeller und Rotoren zählenhierbei zur Geometrie, wobei deren ungünstigste Stellung (im Sinne einermaximalen CD) betrachtet wird."
      Ihre angehängt Skizze ist insofern korrekt.
      Bei Rückfragen zu dem oben aufgeführten Sachverhaltkönnen Sie mich gerne kontaktieren.
      Mit freundlichen Grüßen
      i. A.
      Klarname entfernt, siehe C.6

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Das Tool das @Jens Wildner verlinkt hat ist ja schon mal ganz interessant.

      Das ist dann wohl generell zur Berechnung vom GroundRiskBuffer in der Speziellen Kategorie.
      Wenn es aber zum Schaden kommt könnte dann wohl der AGL-Wert, beim Richter, dann auch eventuell auch in der offenen Kategorie mit einbezogen werden.

      Da der AGL-Wert ist ja in den Zeichnungen von #2330 eine Entfernung die horizontal gemessen wird also nicht die wahre Entfernung vom Piloten.
      Bei der Mini 3 Pro habe ich gerade 40 cm gemessen. (Im Bild aus #2377 ist es eine Mini 3 ohne Pro mit 39cm)
      Das wären dann laut dem verlinkten Tool des LBA (XLS) ein ALOS von 150,8m

      Die wahre Entfernung kann, laut Phytagoras, bei Flughöhe von 120m über dem Startpunkt bei 192,8 Meter liegen. Mit Höhenänderung (AGL) auch höher.

      Denke es wird jeder bestätigen dass die Mini 3 Pro dann doch schon relativ klein ist.
    • Copterfan 12 schrieb:

      Je größer das UAS eingestuft ist, desto größer sind die Auswirkungenbei einem möglichen Einschlag am Boden. Insofern wird von einer ungünstigen Rotorstellung geschrieben
      Na da lag ich ja mit

      Jens Wildner schrieb:

      Ungünstigste Stellung ist die größte Breite nach meinen Gedanken vllt. deshalb, weil davon ggf. evtl. ja eine größere Gefährdung ausgehen könnte.
      gar nicht so falsch! ;) :)
      Nun ist das ja endlich geklärt! :thumbup: :)


      skyscope schrieb:

      Das von der EASA?
      Ist wohl vom LBA, aber ich könnte mir vorstellen, dass die, so wie das insgesamt aussieht, das nach Vorgaben, oder Vorabvorlage der EASA, erstellt haben.
      Ich denke niemand macht sich so viel Aufwand/Arbeit, mit dem Wissen, dass es absehbar über den Haufen geworfen werden und neu gemacht werden muss, weil sowieso ein neues Tool kommt. ^^
      Sind aber auch nur so meine Gedanken! ;) :)
    • Jens Wildner schrieb:

      Ist wohl vom LBA, aber ......
      Sind aber auch nur so meine Gedanken! ;) :)

      Ach so, verstehe. :)


      LBA-Sachbearbeiter schrieb:

      Je größer das UAS eingestuft ist, desto größer sind die Auswirkungenbei einem möglichen Einschlag am Boden. Insofern wird von einer ungünstigenRotorstellung geschrieben.
      Der Zusammenhang macht ja auch völlig Sinn.
      Für mich zwar nicht, aber sicher für manche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()