EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • RC-Role schrieb:

      Dronepilot schrieb:

      Laut Gesetzesvorschlag gilt die Angabe des Herstellers.
      Das wird sich als erstes ändern. Nach dem Dieselskandal wird auch hier nachgewogen werden. Die sind ja schließlich nicht blöd bei der EU.


      Denkt ihr wirklich, dass DJI in der Lage ist eine Drohne wie die M2P zu planen, entwickeln und produzieren, aber nicht ihr Gewicht zu bestimmen?
      Welchen Sinn würde es für DJI machen die M2P schwerer anzugeben, als sie ist?
    • Dronepilot schrieb:

      Denkt ihr wirklich, dass DJI in der Lage ist eine Drohne wie die M2P zu planen, entwickeln und produzieren, aber nicht ihr Gewicht zu bestimmen?
      DJI Softwareentwicklung:
      Der Kunde fliegt und meldet dem Support ob die Software passt.
      DJI Hardwareentwicklung:
      Der Kunde wiegt nach und meldet dem Support ob das Gewicht stimmt:

      Mit Speicherkarte C2:


      Ohne Speicherkarte C1

      Mein ultimativer Geheimtipp:
      Die Adresse in eine Motorglocke eingravieren lassen und ohne Plakette mit Speicherkarte unter 900 bleiben :thumbsup:

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    • Michael67 schrieb:

      Der Support hat sich gemeldet. Typische Psychomail. Man versteht nun mein Anliegen und hat Verständnis blabla und die Entwicklung würde das prüfen. Blablabla.
      Ich verstehe nicht, was Du von denen erwartest. Bevor die Dir über ihre Support-Organisation irgendwas beantworten können müsste es intern ja überhaupt erstmal diskutiert worden sein und eine Entscheidung zu dem Thema gegeben haben. Und ich denke das wird in Bezug auf die Produktentwicklung dann diskutiert, wenn es Recht ist - wenn überhaupt. Bis dahin kann Dir selbst der willigste Support-Mitarbeiter nichts anderes als nette Worte schreiben.
    • Anstatt wie viele nur rum zu jammern, habe ich aktiv was getan. Zumindest muss sich DJI damit beschäftigen und ist sich vielleicht gar nicht des Problems bewusst. Entsprechende Kommentare auf deren Facebook Seite sorgen sicher auch nicht für einen Kundenansturm. Man muss sich damit beschäftigen und dazu äußern. Ggf. entkräften...
    • Man könnte aber auch unterstellen, dass Absicht dahinter steckt. Genausoviel schwerer produzieren, dass es ne C2 gibt, um dann hintererher den leichteren Akku zu verkaufen, um wieder auf C1 zu kommen. Und du vergisst, dass DJI in diesem Gremium mit am Tisch sitzt. Also hat dji trotz des Wissens, dass mit 7 gramm mehr die C2 kommt, diese so produziert. Ich frage mich warum. Es geht ums Prinzip. Auch wenn die DJI mavic 2 pro ne C1 bekommt, ist es im Österreich leichter. Spart aber die 400 EUR für den Führerschein wegen 7 Gramm mehr.
    • Also es ist doch wie bei allen Gesetzen so :

      Ein Gesetz wird gültig, und es fehlt an Personal dieses Gesetz durchzusetzen... also was solls .

      Ich will mich ja echt nicht als Outlaw abstempeln lassen, aber wie oft ärgere ich mich wenn einer in der Stadt viel zu schnell fährt wenn ich Fußgänger bin.
      Selber fahre ich auch oft über 10 Km zu schnell... keinen Juckt es, zumindest kriege ich das nicht mit;-)

      Greetz
      Steelhorse
    • Michael67 schrieb:

      Und du vergisst, dass DJI in diesem Gremium mit am Tisch sitzt.

      Das glaubst auch nur Du! Da sitzen wenn überhaupt am Ende nur Arbeitsgruppen dran, die hier und da mal nachhaken.
      Entscheiden tun die nix. Ich würde sogar behaupten, das DJI das überhaupt nicht interessiert! (0,00%)
      1. Marktriese und 2. China! Da gelten andere Interessen und Aktionäre geben den Ton an.

      Aber Du kannst natürlich weiter für alle Facebook User und Gruppen aktiv DJI anschreiben. Deine Emails landen aber eh nur in einem "Callcenter" wo nach Vorlage geantwortet wird. Nichtmal die zuständigen Garantie Abwickler in Deutschland haben einen direkten Draht in solche Abteilungen.

      Man beachte das Thema NO FLY ZONE und diese zu ändern, obwohl sie nicht mehr vorhanden sind. Das interessiert auch niemanden.
    • Michael67 schrieb:

      Man könnte aber auch unterstellen, dass Absicht dahinter steckt.
      Bestimmt, die Amerikaner sind ja auch nie auf dem Mond gelandet.

      ______

      Leute, im Ernst, steigt doch erst mal wirklich in die Materie ein, bevor Ihr irgendwelche Schlüsse zieht, die hinterher peinlich sein können.

      Erstens verkauft DJI mehr Drohnen, wenn sie C1 zugeordnet werden können, als wenn die C2 Kategorie zugehörig wären. Das sollte doch einleuchten!? Was interessieren da die Akkus? Zweitens ist alles, was die Mavic 2 angeht, bis hierher reine Spekulation - sowohl auf Seiten von DJI, als auch auf Seiten der EU, sei es hinsichtlich der vermeintlichen 900g "Regel", oder sei es hinsichtlich dessen, dass die Mavic 2 die 900g nicht sogar einhält. Was aber auch völlig egal ist! (und noch zwei Ausrufezeichen mehr.

      Denn drittens, und bitte, bitte, lest es Euch doch selbst durch:

      Es geht ausschließlich um die reale kinetische Energie beim Aufprall aus einem freien Fall aus 400ft/120m Höhe in einem 45° Winkel auf einen menschlichen Schädel. (easa.europa.eu/sites/default/f…u/NPA%202017-05%20(B).pdf Seite 117 ff.)

      Die EASA Zahl von 80J ist nicht real, sondern berechnet, und zwar ohne Berücksichtigung des Luftwiderstands. Daraus resultieren die 900g. Beides sind grobe Angaben, wenn nichts anderes nachgewiesen wird. Wenn aber bspw. DJI nachweist, dass unter Berücksichtigung des Luftwiderstands die reale kinetische Energie geringer ist, kann die Mavic 2 Pro auch 950g oder mehr wiegen! (wieder 3 Ausrufezeichen)

      Zitat aus den oben verlinkten Anhängen:

      Annex - Delegated Regulation (Draft) schrieb:

      A class C1 UAS shall comply with the following::

      be made of materials and have performance and physical characteristics such as to ensure that in the event of an impact at terminal velocity with a human head, the energy transmitted to the human head is less than 80 J, or, as an alternative, shall have an MTOM of less than 900 g, including payload;

      Das wird also über Windkanal-Tests und über Berechnung der realen Fallgeschwindigkeiten auf Grundlage von ermittelten Widerstandskoeffizienten laufen. Wer Spass daran hat: grc.nasa.gov/www/k-12/airplane/termv.html

      Können wir also dieses konkrete Thema "Hilfe, meine Mavic ist zu schwer! Ein Komplott!" - wenn denn aktuell noch nötig - dann in den Mavic-Bereich verlagern und uns hier wieder allgemein-gültigen Dingen zuwenden - nicht jeder fliegt eine Mavic 2 Pro. Wäre super! :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Steelhorse schrieb:

      Also es ist doch wie bei allen Gesetzen so :
      So läuft es doch schon die ganzen Jahre. Vielleicht nicht unbedingt in München City und Berliner Kanzleramt, aber in allen anderen "Örtchen" ist das so. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde mir da auch keine Gedanken machen.

      Interessant wird eh es erst dann werden, wenn die Versicherung mal zahlen muss. Die wird sich bei fehlender Genehmigung garantiert winden wie ein Aal! :D


      Hier noch eine interessante kurze Zusammenfassung der Gesetzte:

      www.dronelaw.in/
    • skyscope schrieb:

      Es geht ausschließlich um die reale kinetische Energie beim Aufprall aus einem freien Fall aus 400ft/120m Höhe in einem 45° Winkel auf einen menschlichen Schädel.
      wo ist die statistik für die bis jetzt getöteten? fahre heute nachmittAG LIEBER NOCHMAL RAUS ZUM FOTOGRAFIEREN, macht mehr sinn.
      "Ist das Alter nicht mehr meßbar, fährt man besser mit der Vespa"
    • Die Behandlung von selbstgebauten Drohnen sehe ich, für mich persönlich, als großes Problem: "alle selbstgebauten Drohnen über 250g fallen in die Gruppe C3/4 mit entsprechenden Auflagen", und zu den Auflagen gehört der Betrieb weit abseits der Stadt. Solche Experimente, wie ich sie in Zukunft vorhabe, sind dann nicht mehr legal durchführbar. Eine Drohne, die sich per Stereokamera orientiert, und selbsttätig Gebäude erfasst, sollte halt da geflogen werden können, wo Gebäude stehen. Wenn das so kommt, bleiben nur noch sehr eingeschränkte Indoor-Experimente übrig. Auf eine entsprechend große Halle, um solche Experimente realistisch gestalten zu könen, habe ich leider keinen Zugriff. Hier hoffe ich (vermutlich vergebens) noch auf Nachbesserungen. Es ist schon traurig, wie in der EU (und auch in Deutschland) Bastlern, und Tüftlern ständig Steine in den Weg gelegt werden, obwohl man sich, in den offiziellen Statements, so als Technologie-Region sieht.

      Mit freundlichen Grüßen - Martin
    • Led_Martin schrieb:

      Wenn das so kommt, bleiben nur noch sehr eingeschränkte Indoor-Experimente übrig.
      und egal wo die die rechte maustaste in der freien wildbahn bei maqp2fly setzt kommt:
      Beschränkungen
      Agrargebiet

      Auflagen:
      Agrargebiet
      Hinweis: Sie benötigen die öffentliche oder privatrechtliche Zustimmung des Grundstückeigentümers oder Verfügungsberechtigten für Start und Landung. Landwirtschaftliche Nutztiere und Sachen dürfen nicht gefährdet oder gestört werden.

      Lufträume
      Luftraum G

      ist nicht mehr lustig.
      "Ist das Alter nicht mehr meßbar, fährt man besser mit der Vespa"
    • @heisserhammer Beachte die Wortwahl "für Start und Landung". Das würde nämlich bedeuten, dass du eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Agrargebiet) zum Starten und Landen betreten müsstest, wozu du logischerweise eine Erlaubnis des Eigentümers brauchst. Das Überfliegen dieser Fläche ist aber ohne Erlaubnis möglich. Rücksichtnahme besteht allerdings bei Viehbestand. Man sollte nicht unbedingt niedrig über Weideland fliegen, auf dem sich Rinder, Pferde etc. befinden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()