EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wenn es erstmal Pflicht wird das Drohnen der Kategorie C1 scheinbar(?) GPS Daten an Behörden weiterleiten wird die Drohnen Fliegerei wohl zu einem Spießrutenlauf. Hier in NRW ist so gut wie alles Landschaftsschutzgebiet, die wird man kurzerhand als illegal erklären.
      Bußgelder könnten sehr einfach verhängt werden weil man sofort den Besitzer kennt. Evtl. gibts ja auch eine Drohnenmap, aber auf der wird vermutlich einfach alles außer Modellflugplätzen verboten sein, ähnlich wie diese Map2Fly Karte. Das würde dann Drohnen Fotografie weitgehend witzlos machen.

      Zumindest beruhigend zu wissen das es noch 1 Jahr "Schonfrist" gibt.
    • Jens Wildner schrieb:

      Muss nicht erstmal abgewartet werden, wie D die Verordnung umsetzt?
      Ist das jetz schon deutsches Recht?
      Deutschland ist immer vorn dabei, Gesetzte und Vorgaben 1:1 umzusetzen. Da darfst denke ich nicht viel Hoffnung reinstecken.. Fakt ist: es wird noch umständlicher als ohnehin schon, legal zu fliegen.. und die vielen deutschen Möchtegern-Sheriffs werden noch mehr..

      Ich für meinen Teil verstehe die neuen Regeln und deren Auswirkungen auf mich mit Mavic Air immer noch nicht. Kriegt es jmd hin, dazu eine einfach lesbare Tabelle zu erstellen, für alle gängigen Drohnen-Typen?
    • Nunja, wie sagte eine komische Frau mal... "Das Internet ist Neuland für Deutschland!"
      ... da brauch man garnicht weiter drüber nachdenken, ´nuff said :whistling:

      Mit den Drohnen wird es sein, wie mit dem Tuning von Fahrzeugen... Es wird einfach kaputt geregelt... :rolleyes:
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)
    • Dazu muss das deutsche Recht erst mal fest stehen, tut es aber nicht.
      Und das mehr an Regeln verdanken wir denen, die sich an keine Regeln halten wollen. Bis nächstes Jahr bedeutet das erst mal gar nichts.

      Thema Landschaftsschutzgebiete: Der Überflug ist sowieso gestattet bisher, wenn es anders sein soll, muss das in der Satzung dazu stehen.
      Verbote dort zusätzlich zu verankern halte ich für schwierig, so lange "intensive Landwirtschaft" zulässig ist, oder anderes. Das wird nämlich, wenn da jemand die Prüfung verlangt, wohl durchfallen.
      Sinnvoll ist aber, sich vielleicht mal zu belesen, wo man gerade fliegt, denn wenn der Schutzzweck die Vogelwelt ist, sollte man auf diese Rücksicht nehmen.
      Dann gibt es nämlich, außer den "Querulanten" keinen der sich dran stört.

      Davon ab, finde ich es noch völlig im Rahmen, denn uns Hobbyist interessieren wohl nur Open C0 und Open C1, für Open C2 braucht man schon ne ordentliche Neigung zu dem Hobby.

      Special interessiert nur gewerbliche Nutzer, ...
    • klauswerner schrieb:

      Wie der Stand in Deutschland ist weiß ich nicht, aber nach meinem Laienverständis würde das heißen, das mein Sohn zumindest die nächsten 3 Jahre von heute auf morgen nicht mehr fliegen darf.
      Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre (eventuell unter 12 Jahre) dürfen zukünftig Drohnen über 250g nicht ohne einen erfahrenen, mindestens 16-jährigen Begleiter steuern. Und das ist auch völlig OK so - man zeige mir einen 10-jährigen, der die LuftVO kennt, geschweige denn die sonstigen einschlägigen Implikationen von Luftrecht, Privatrecht und Strafrecht für sich und andere auf dem Zettel hat...


      Chris-W201-Fan schrieb:

      Selbstbau bis 250g fällt unter c0, sonst c2.
      Du solltest dir angewöhnen, ein "Ich glaube, ..." vor deine Aussagen zu schreiben. Wie sollen denn die Hersteller-Klassen C0-C4 für Selbstbau gelten?

      _____


      Betrieb von "privat hergestellten UAS" in der Katergorie "Offen" (Betrieb ohne Genehmigungspflicht) ist gemäß DVO wie folgt möglich:
      • Selbstbau < 250g und < 19 m/s: UAS.OPEN.020 UAS-Betrieb in Unterkategorie A1
      • Selbstbau > 250g oder > 19 m/s : UAS.OPEN.040 UAS-Betrieb in Unterkategorie A3
      Welche Voraussetzungen und Vorgaben es dabei gibt, ist recht eindeutig im Anhang der Verordnung beschrieben, das PDF einfach mal nach bspw. "UAS.OPEN.040" durchsuchen.

      Darüber hinaus ist wahrscheinlich, dass es für Selbstbau-UAS auch "Standardszenarien" für den Betrieb in der Kategorie "Speziell" geben wird, die jedoch noch nicht entwickelt wurden - letztlich wiegen Racer mehr als 250g, da gibt es also einschlägigen Bedarf nach einem solchen Szenario. Bedeutet, es würde dann die Abgabe einer Erklärung gemäß UAS.SPEC.020 reichen, es wäre also keine Genehmigung erforderlich. Selbstverständlich gelten dabei die Vorgaben UAS.SPEC.050 bis UAS.SPEC.090.

      Unklar ist daher ebenfalls noch, ob eine solche Erklärung vor jedem Flugvorhaben oder für einen längeren Zeitraum abgegeben werden kann, und inwieweit der Erwerb eines LUC (Betreiberzeugnis für Leicht-UAS) zumindest für längere Zeiträume erforderlich sein wird.

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    • Du Hast recht ich habe C und A verwechselt, bzw. die entsprechende Thematik nicht sauber getrennt. Das kommt wohl daher, dass die alten zusammenfassungen da die C-Klassen mit den A-Klassen zusammen gebracht hatten, was dann zu meinem Fehler führt. Ich glaube, da stand dann drin "... wird behandelt wie C2" oder ähnliches und war dann etwas zusammengefasster.

      Das heute noch nicht alles im Detail geklärt sein kann, ich wohl aber auch klar, oder?
      Ich meine, die Regelung auf EU-Seite ist jetzt wie alt? Für EU-Verhälnisse ist die Unterschrift unter den Dokumenten noch nicht mal trocken ;)

      Und eine Umsetzung in DE ist natürlich noch offen, was wiederum, da es um einen Rahmen geht, a nicht 100% sauber geregelt sein kann, in diesem Rahmen.

      Offen bleibt ja, welche Länder z.B. vom Recht Gebrauch machen werden, einfach sämtliche UAS-Flüge zu untersagen.
      Ob man in bestimmten Ländern eine Genehmigung benötigt, wie aktuell in Österreich schon, wenn man fliegen will, ...

      Das Thema wird komplex, fraglos, aber die Einordnung von Selbstbauten ist in meinen Augen schon sehr gut skizziert. Darauf wollte ich hinaus. (Tschuldige das ich da manchmal etwas zu unpräzise bin, ich werde versuchen präziser zu sein, oder die fehlende Präzision deutlicher zu machen.)
    • Chris-W201-Fan schrieb:

      Offen bleibt ja, welche Länder z.B. vom Recht Gebrauch machen werden, einfach sämtliche UAS-Flüge zu untersagen.
      Wie kommst du schon wieder darauf? Wo steht das? Hör mal auf mit den plakativen Behauptungen, und wenn, dann bitte mit Quellenangabe!

      Die Staaten können aus bestimmten Gründen (öffentlichen Sicherheit / Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten) den UAS-Betrieb an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Ebenfalls haben sie Einfluß auf UAS-Verbotszonen nach Artikel 15. Generelles Untersagen ist nicht.
    • Interessant finde ich

      "Artikel 21 Anpassungen von Genehmigungen, Erklärungen und Zeugnissen
      (3) Unbeschadet des Artikels 14 darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungenentsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022 fortgeführt werden."

      Das bedeutet für mich, wenn ich Mitglied z.B. vom DMFV als Modellflugvereinigung bin, darf ich noch 3 Jahre nach der jetzigen Drohnenverordnung rumfliegen.
    • skyscope schrieb:

      Chris-W201-Fan schrieb:

      Offen bleibt ja, welche Länder z.B. vom Recht Gebrauch machen werden, einfach sämtliche UAS-Flüge zu untersagen.
      Wie kommst du schon wieder darauf? Wo steht das? Hör mal auf mit den plakativen Behauptungen, und wenn, dann bitte mit Quellenangabe!
      Die Staaten können aus bestimmten Gründen (öffentlichen Sicherheit / Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten) den UAS-Betrieb an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Ebenfalls haben sie Einfluß auf UAS-Verbotszonen nach Artikel 15. Generelles Untersagen ist nicht.
      Schau dir bitte mal L152/56 Artikel 15 an, das lässt durchaus zu, dass die gesamte Nutzung von UAS untersagt wird, Landesweit.
      Ich erwarte sowas weder von DE, FR oder anderen Ländern, wo das jetzt schon usus ist, UAS zu nutzen, eher von Ländern, die sich davor scheuen die Thematik Regelung im Detail mit Geofencing usw. an zu gehen.
      Da wird man schlicht sagen, wir können das nicht gewährleisten, dass es einen sicheren Betrieb gibt, ergo, komplett verboten.
      Damit ist die Einheitlichkeit der Regelung nicht so einheitlich, wie man es gerne vielleicht darstellen will.
    • Chris-W201-Fan schrieb:

      Davon ab, finde ich es noch völlig im Rahmen, denn uns Hobbyist interessieren wohl nur Open C0 und Open C1, für Open C2 braucht man schon ne ordentliche Neigung zu dem Hobby.
      Nun ja, dem stimme ich da nicht zu, da C2 ja gür Kopter wie die Mavic 2 Serie fällt da die Bauartgeschwindigkeit zu hoch für C1 wäre. (was ich so gelesen habe)
    • Chris-W201-Fan schrieb:

      Schau dir bitte mal L152/56 Artikel 15 an, das lässt durchaus zu, dass die gesamte Nutzung von UAS untersagt wird, Landesweit.
      Artikel 2 Ziffer 4 lesen. Teil des Luftraums. nicht der gesamte Luftraum. Letzteres ist weder im Sinne der EU Kommission noch der Verordnung. Wie du dem Thread entnehmen kannst, habe ich den Gesetzgebungsprozess in den letzten Jahren "ein wenig" verfolgt. :)