EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Nachdem der DMFV jetzt endlich seine Maske offiziell abgenommen und sich damit endgültig für uns Kopterpiloten disqualifiziert hat, kann man nur hoffen, daß sich die Kopterverbände der Sache annehmen. Wobei das dann vermutlich hauptsächlich den kommerziellen Bereich betreffen wird - und da stören wir Hobbypiloten eh nur die Geschäfte.

      Fragt sich, was wir überhaupt noch für Möglichkeiten haben.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      Fragt sich, was wir überhaupt noch für Möglichkeiten haben.
      Es gibt ja noch die anderen Modellflug-Verbände. Die haben immer mehr Zuwachs von Drohnenpiloten bekommen, die vom DMFV enttäuscht wurden.
      So gestärkt können die jetzt in Brüssel die Interessen ihrer neuen Mitglieder vertreten. Der DMFV ist ja nicht der einzige Verband, der da mitmischen kann.
      Du bist doch jetzt beim DMO. Schreib doch den gleichen Brief, den du vor einem Jahr an die DMFV Spitze geschickt hast, mal dem DMO Vorstand mit der
      Bitte sich in Brüssel darum zu kümmern...
    • Ich bin mir nicht sicher, ob andere Modellflugverbände tatsächlich mehr in unserem Interesse handeln. Die wollen doch alle primär ihre klassischen Modellpiloten vor zu starker Regulierung schützen. Dabei werden die störenden "Drohnen" dann schnell mal geopfert.


      Die Ziele der DMO sind übrigens neben der Vermittlung von Versicherungen diese hier:

      Leistungsumfang der DMO GmbH & Co. KG
      • Hilfestellung bei der Erlangung, Erhaltung und/oder Erweiterung der Erlaubnis und Genehmigung für das Sportübungsgelände.
      • Erstellung anerkannter Gutachten über geplante/vorhandene Sportübungsgelände, durch nach neuesten Richtlinien zertifizierte und damit anerkannte Gutachter.
      • Die DMO konsultiert bei ausreichender Erfolgsaussicht für etwaige Rechtsstreitigkeiten zur Erlangung, Erhaltung und/oder Erweiterung der Genehmigung eines Übungsgeländes fachkundige Anwälte.
      Ich glaube nicht, daß ich da an der richtigen Adresse wäre.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Leute ...Leute....lest ihr auch was ihr schreibt?

      Speziell Moderatoren ...so sagt der Name sollen moderieren..und das moderat.

      Tunnelblick sollte man ablegen.

      Bedanken dürfen wir uns weniger bei den "alten Greisen" , eher bei den über motivierten "ich darf das" und "ich mach was ich will" Kollegen.

      Die chin. Industrie hat jedem Schwachmaten vor vorgegaukelt "kauf mein Produkt und flieg ohne Hirn"

      Die Presse hat sich mangels Themen darauf gestürzt.....

      Mich wundert, das es überhaupt so lange unbescholten lief.
    • Faszinierend finde ich vor allem, daß damit die von der Bundesregierung beschlossene Neuregelung bereits nach relativ kurzer Zeit wieder Makulatur wird. Da stellt sich mir die Frage, ob wir überhaupt noch eine eigenständige total überbezahlte Regierung in Berlin brauchen, wenn schlußendlich dann doch von Brüssel aus alles neu geregelt wird.
      Gruß: Franki
    • Überreguliert geht die Welt zu Grunde...

      Was ein Hype in Anbetracht das bislang NICHTS passiert ist... Hauptsache SICHERHEIT, was ein Schwachsinn. Man wird noch sehen wo das alles hinführt...

      Die Affen sollen sich mal um wirklich wichtige Probleme kümmern. Da gibt es ernsthaft genug davon, aber mit stärkerer Gegenlobby dahinter, da wird schön das Maul gehalten.
    • Anmerkung: Potentielle Energie einer Drohne in kinetische Energie gemäß Energiesatz umzurechnen ergibt eine obere Schranke und kein Supremum. Da gibt es sowas wie Luftwiderstand, und ich war erstaunt zu sehen, wie effektiv meine Bebop 1 beim "freien" Fall sich wie ein Fallschirm verhält. So sehr ich eigentlich einen physikalischen Zugang zur Gefahrenabschätzung befürworte, so kritisch bin ich dazu, wenn eine unvollständige Herangehensweise auf halber Strecke steckenbleibt.

      Frage: welchen Verein oder Verband gibt es denn, welcher seriös die Interessen der Hobby-Quadrokopterflieger vertritt, insbesondere der Hobby-Foto-und-Video-Flieger?
    • Franki schrieb:

      Faszinierend finde ich vor allem, daß damit die von der Bundesregierung beschlossene Neuregelung bereits nach relativ kurzer Zeit wieder Makulatur wird. Da stellt sich mir die Frage, ob wir überhaupt noch eine eigenständige total überbezahlte Regierung in Berlin brauchen, wenn schlußendlich dann doch von Brüssel aus alles neu geregelt wird.
      Gott bewahre uns vor dieser Lobby-getriebenen Brüsseler Diktatur ohne jegliche demokratische Legitimation.
      Und das nicht nur bezüglich der Drohnen-Regulierung...

      Gruß Gerd
    • Unser Drohnenfliegerproblem ist nicht Dobrindt oder Brüssel. Ok vielleicht ein kleines bischen.

      Erstes Problem: wir sind zahlenmäßig zu wenige. Die große Zahl der Handyknipser leidet eben nicht unter ähnlich überzogenen Gesetzen wie wir.

      Zweites Problem: wir sind nicht organisiert, haben keine eigene seriöse Interessensvertretung. Wir haben keinen ADAC bzw. der ADFC lässt sich ja auch nicht vom ADAC vertreten.
    • Wenn man inzwischen als Drohnen Pilot schon nicht mehr genau weiß, was man wo darf, dann wird es so schnell vor Ort auch niemand wissen.

      Ich hoffe, das bald innerhalb der EU dieselben Regeln gelten. Spanien ändert auch gerade seine Regeln ab. Sieht dann im Übrigen so aus, wie in Deutschland.
      Um die Woche Theorie & Gesundheitscheck kommt man aber nicht drum herum. ( 1000 Euro )

      Wichtig wäre auch endlich eine Versicherung, die in jedem Land Schutz bietet. Dieses hin und her ist echt nervig.
      Einige Versicherungen bieten keine englischen Policen an. Dann akzeptieren das deutsche Behörden nicht... usw. usw.
    • Und weiter gehts.
      Nach der Vorstellung der Regelungskonzepte im Juli letzten Jahres und der Kompetenzwerweiterung der EASA durch die EU Kommission wurde das Feedback aller beteiligten Parteien ausgewertet, und das Regelwerk noch mal überarbeitet.

      In Kürze wird es in vielen Bereichen einfacher und offener, beispielsweise ist maximale Standard-Höhe 120 statt 100 m und ein Flug über und nahe an Personen ist recht einfach möglich. Auf der anderen Seite werden genau solche Prozesse und Verfahren verpflichtend, wie sie DJI in den letzten FW- und GO-Updates bereits vorbereitet hat (GEO-System, Live-Übermittlung von individuellen, zurückzuverfolgenden Flugdaten).
      Bei Koptern über 250g bleibt bei der Registrierungspflicht für Steuerer und einem Online-Training mit Test, ausserdem wird eine "kleine UAS Fluglizenz" für Kopter über 900g verpflichtend, die eine theoretische Präsenzprüfung beinhaltet. Eine 2 kg Grenze gibt es nicht, die Grenze über 900g liegt dann wieder bei 4 kg.

      Kopter unter 900g, die ohne die "kleine Fluglizenz" betrieben werden, dürfen jedoch technisch eine Vmax von 19 m/s (68,4 km/h) nicht überschreiten - das jetzt noch mal mit den Daten der neuen Mavic Air vergleichen. ;)

      Mit einer Umsetzung in lokales Länderrecht und somit der Einführung dieser EU-weiten Regeln darf Anfang 2019 gerechnet werden.

      Infos und PDF-Download hier: easa.europa.eu/document-library/opinions/opinion-012018

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    • RC-Role schrieb:

      Der DMFV mischt da ja wieder mit und ist dran die 120m zu knacken. Diesmal mit Schützenhilfe des schweizer MVs.Es bleibt also wieder spannend was das dann für Drohnenpiloten bedeutet...

      Nichts, denn daraus wird nichts werden:

      Opinion No 01/2018 schrieb:

      Model aircraft clubs and associations strongly requested the 120-m height limitation to be withdrawn and to leave the definition of the height limitation to the MSs, if such a limitation is necessary. EASA is not in favour of this proposal, since the limitation to 120 m is a key requirement to separate UAS from manned aircraft, and the deletion of this separation would be badly perceived by manned aviation. Article 6 on the establishment of special zones can be used to allow model aircraft flyers to fly their model aircraft higher than 120 m.

      Sinngemäß übersetzt:
      Die Regulierung des Höhenlimits bleibt EU-Sache und nicht Sache der Mitgliedsstaaten.
      Ausnahmen vom 120 m Limit können wie heute auch für Flüge auf ausgewiesenen Modellfluggeländen gewährt werden.
    • skyscope schrieb:

      Ausnahmen vom 120 m Limit können wie heute auch für Flüge auf ausgewiesenen Modellfluggeländen gewährt werden.
      Das sind ganz schön viele, die aktuell bei den Landesluftfahrtbehörden gemeldet aber deshalb noch lange nicht in den ICAO Karten verzeichnet sind. Das hört sich nach mächtig viel Verwaltungsaufwand an wenn jeder Club mit zugelassenem Modellflugplatz den Finger hebt, wenn die Special Zones vergeben werden.
      Scheint alles noch nicht ganz ausgegoren. Aber das wars ja beim Dobrindt bis zuletzt auch nicht.
    • RC-Role schrieb:

      Das hört sich nach mächtig viel Verwaltungsaufwand an wenn jeder Club mit zugelassenem Modellflugplatz den Finger hebt, wenn die Special Zones vergeben werden.

      Ja, das dürfte Aufwand bedeuten, und ich kann mir auch vorstellen, dass der eine oder andere Club auf der Strecke bleibt.

      Da aber a) wir Kopter-Flieger auf Modellfluggeländen eh bestenfalls toleriert werden (meistens noch nicht mal das), und b) wegen eben dieser sich in Post #7 schwarz auf weiß manifestierten Einstellung, liegt der Problemkomplex der Modellflugverbände und seiner traditionellen Mitglieder nicht (mehr) im meinem besonderen Interesse.

      Der Verbände, allen voran der DMFV, bemühten sich stets, einen Keil in die Modellfluggemeinde zu treiben, dahingehend dass "Klassische Modellflieger" und "Hobby-Drohnenflieger" von einander zu separieren und anders zu behandeln seien. Schärfere Regeln, ja gerne, aber bitte nur für die unfähigen Drohnisten. Das hat jedoch auf Bundesebene schon nicht funktioniert, und auch jetzt geht der Schuss wieder nach Hinten los - logisch, möchte man fast schreien.

      Ich hatte bisher ja für die Belange der Betreiber dieses traditionellen Hobbys auch immer Verständnis, aber nach diesen Vorschlägen ist damit nun auch mal Schluss. Statt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und zu antizipieren, dass es eine Trennung politisch nicht geben wird, und statt demzufolge einen Kurswechsel zu vollziehen um gemeinsam an einem Strang zu ziehen, mit Lösungen, die für alle tragbar sind, verharrt man unbelehrbar mit dem Betonkopf an dieser Strategie der Separation. Wie schon mal woanders geschrieben, halte ich das auch im eigenen Interesse der Verbände für ausgesprochen kurzsichtig.
      Na ja, jedenfalls halte ich es daher ab jetzt einfach ähnlich kurz: Betrifft mich nicht, daher interessiert es mich nicht. Warum soll ich mir auch einen Kopf um die Interessen von Leuten machen, denen meine Interessen bei der Ausübung meines Hobby mehr als gleichgültig sind?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Ja, das dürfte Aufwand bedeuten, und ich kann mir auch vorstellen, dass der eine oder andere Club auf der Strecke bleibt.
      Dieser bevorstehende Aufwand kann auch der Grund gewesen sein, dass der Dobrindt die 100m für Modellflugplätze ausgelassen hat und nicht etwa weil der DMFV das so schön für sich rausgehandelt hätte. Wer weiß das schon bei den Politikern.

      Du darfst die Vorschläge des DMFV und die traditionellen Modellflieger nicht in einen Topf werfen, die sind weder gleichzusetzen noch sind die sich untereinander einig.
      Der Keil den der DMFV deiner Meinung nach zwischen kl. Modellfliegern und Drohnenpiloten treibt ist auch technisch bedingt, denn das Unterscheidungsmerkmal dass kl. Flugmodelle auf Sicht geflogen werden müssen und Drohnen dies nur können kann durchaus eine Rolle spielen bei zukünftigen Regeln.