EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Das mit den Bestandsdrohnen, die evtl. ab 2024 "Schrott" sein werden, trifft auf die Hobbyflieger in den Vereinen des DMFV oder DAeC nicht zu, da die Kopter meist zu einer ganzen Menge an "Flugmodellen" verschiedenster Art sind, die wir Hobbypiloten alle in Besitz und Betrieb haben, d.h. in unserem Bestand haben.
      Da das LBA keine Unterscheidung zwischen Kopter (Drohnen) und Flugmodellen macht, gehören diese allesamt zum Begriff UAS.

      Man wird bekanntermaßen auch nach 2024 seine verschiedenen Flugmodelle weiter betreiben dürfen.

      Sonst wäre der gesamte Modellflug als Luftsport in DE und der EU tot, mitsamt der internationalen Wettbewerbe.
      Die 100.000 organisierten Modellflieger werden das wohl zu verhindern wissen.

      Jemand der bislang nicht "organisiert" ist, kann natürlich Pech haben, da nur Verbandsmitglieder an das LBA gemeldet werden.
      Wie das mit den Einzelmeldungen beim LBA ausschauen wird? Keine Ahnung ... angekündigt ist wohl eine Online-Registrierung.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE

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    • Erst einmal ein nettes „Hallo“ hier ins Forum!

      Das bedeutet für mich als absoluten Drohnen Neuling (zumindest was Drohen über der Parrot Mambo anbelangt :) ), dass ich mir „heute“ angstfrei eine teure Mavic Air 2 kaufen kann und diese auch über das Jahr 2023 hinaus, weiter in der Öffentlichkeit (unter Einhaltung der aktuellen Regeln und Gesetze) fliegen darf, oder?

      Eine weitere Frage die mich interessiert ist dann, wo wird ab dem 1. Januar 2024 der Unterschied zwischen einer Drohne ohne Zertifikat und der gleichen, bzw. absolut baugleichen Drohne mit Zertifikat (ab 1. Januar 2021) sein?

      Viele Grüße
      Dany
    • Antwort: Ja.


      Und zur Frage ab dem 1.1.24 -> da gilt Art 20, der die Bestandsdrohnen rettet:

      Artikel 20
      Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie

      UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9), die derDelegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgendenBedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden:

      a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, einehöchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;

      b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, einehöchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.


      Aber, eben A3

      Damit ist die "klassische Fotografie" von Baulichkeiten etwa sehr eingeschränkt...
    • Einmal die Hand heben, wer aktuell eine 3 Jahre alte Drohne betreibt, und auch nicht beabsichtigt, sich in nächster Zeit eine neue zu kaufen!

      Wer jetzt die Hand oben hat, darf sich weiter Gedanken machen.
      Jeder andere sieht dem 01.01.2023 gelassen entgegen, weil er weiß, dass er spätestens dann wieder eine andere und dann bereits klassifizierte Drohne fliegt.

      __

      P.S.
      Und jeder, der hier vom 01.01.24 schreibt, sollte am besten noch mal die Verordnung genau lesen, wenn er schon nicht im Thread gelesen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Hi skyscope,

      ich hab schon sehr viel von dir hier gelesen (ja auch wenn ich erst seit gestern hier angemeldet bin). Größtenteils sind deine Beiträge eigentlich konstruktiv und gut formuliert (was ich schätze) und das Forum kann denke ich froh sein dich als Mitglied zu haben.

      ABER... :)

      Dein letztere Post ist schon sehr subjektiv gehalten und deshalb eher unangebracht, bzw. überflüssig. Was sich wer, vor allem wann, leisten möchte ist hier nicht relevant. Ich denke die Frage war klar gestellt und nun auch, für mich zumindest, klar beantwortet.

      Für mich ist nun klar, dass ich mir dieses Jahr keine Drohne kaufe, sondern die paar Monate bis Januar (oder auch ein bisschen länger) noch warten kann. Sei es drum die Drohne ohne große Einschränkungen nach 2023 fliegen zu dürfen oder einfach nur des Geldes wegen, da bis dahin eine nicht zertifizierte Drohne wohl deutlich an Wert verloren haben wird.

      Das ist absolut kein Angriff gegen dich, sondern nur nochmal unterstrichen, dass es sehr wohl Einschränkungen geben wird. Und das wiederum wird einige (auch stille Mitleser wie ich es bis heute war) sehr interessieren.

      Wie auch immer, noch einen schönen Abend an alle...
    • skyscope schrieb:

      Jeder andere sieht dem 01.01.2023 gelassen entgegen, weil er weiß, dass er spätestens dann wieder eine andere und dann bereits klassifizierte Drohne fliegt.

      __

      P.S.
      Und jeder, der hier vom 01.01.24 schreibt, sollte am besten noch mal die Verordnung genau lesen, wenn er schon nicht im Thread gelesen hat.

      Der 1.1.2023 entspricht der Berechnung nach Art. 22 zur Übergangsregelung?

      Weder meine Angabe zum 1.1.24, Entschuldigung hierfür, ist richtig, noch der 1.1.23 m. E.


      Artikel 23
      Inkrafttreten ...
      (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in
      Kraft.

      Artikel 22
      Übergangsbestimmungen
      Unbeschadet des Artikels 20 wird der Einsatz von UAS in der „offenen“ Kategorie, die den Anforderungen von Teil 1 bis
      5 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen, unter den nachstehenden Bedingungen für
      einen Übergangszeitraum von zwei Jahren gestattet, der ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt...


      veröffentlicht am 11.6.2019
      Inkrafttreten ergo am 1.7.2019
      Plus 1 Jahr 1.7.2020
      Plus 2 Jahre 1.7.2022

      Da die Verschiebung laut Info im Forum nur die Geltung betrifft, verbleibt es hiernach beim 1.7.2022 zum Ablauf der Übergangsvorschriften.
    • Zitat Dany 250

      Danke für Antwort. Hab mir das nun mal durchgelesen. Kurz gesagt kandikutierenn man sagen, dass Drohnen >250g ohne Zertifizierung in die Kategorie A3 fallen und somit schon ziemlich in der Handhabung beschnitten werden.

      Oder versteh ich was falsch?

      ----------------------------------------------------

      Tja, den Punkt der "Beschneidung ohne Zertifikat" müsste man einmal anhand eines Beispiels diskutieren.
      Deine <250 gr Drohne wäre ein gutes Beispiel dafür.

      Was wird an der gleichen Drohne nach der Vergabe eines Zertifikates anderes sein als vorher ???
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • Hallo miteinander,

      ich würde mir gerne eine DJI Mavic Air 2 zulegen. Nun habe ich mich ja bereits etwas in die kommende Drohnenverordnung eingelesen.

      Meine Frage, lohnt es sich, zu diesem Zeitpunkt eine Drohne zuzulegen? Ich möchte die Drohne schon einige Jahre behalten und fliegen. Auch im Ausland (meistens innerhalb der EU).
    • Eddy2110 schrieb:

      Meine Frage, lohnt es sich, zu diesem Zeitpunkt eine Drohne zuzulegen?


      Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen.

      Kaufst Du jetzt eine Mavic Air 2, darfst Du sie mit einem relativ einfach zu absolvierenden Online-Test ab 01.01 nur 150 Meter abseits von jeglichen Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten betreiben, oder alternativ bis 01.01.2023 mit einem Fernpiloten-Zeugnis (mit Vor-Ort-Prüfung) ohne diese EInschränkungen, aber mit 50 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen.

      Eine DJI-Drohne, die nach den EU-Erfordernissen hergestellt wurde und ohne diese Einschränkungen betrieben werden darf, wird auch wohl noch bis 2021 auf sich warten lassen. Zudem wird es dann erst mal eine Drohne in der Klasse der Mavic 2 sein, also deutlich teurer wie die Mavic Air 2 sein.

      Willst Du nicht warten und dich dennoch nicht den o.g. Einschränkungen unterwerfen, käme als Alternative von DJI noch die aktuelle Mavic Mini in Betracht, die zwar auch nicht nach der neuen EU-Verordnung zertifiziert ist, aber mit ihren 250g nicht mit den o.g. Einschränkungen oder mit dem o.g. Erforderniss eines Fernpiloten-Zeugnisses ab Januar betrieben werden muss.
    • Heyho überlege mir grade ach die Air 2 zu holen nur mal ebe, als frage ob ich alles richtig verstanden habe ^^.

      Also die Air 2 wird wahrscheinlich als C1 eingestuft und dann müsste ich den Online Test machen (2021). Damit Dürfte ich dann 150 Meter abseits von jeglichen Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten Fliegen ?


      Wenn ich aber das Fernpiloten-Zeugnis vor 2023 mache kann ich, ich sag mal so fliegen wie jetzt nur mit der 50 Meter regal ( Wobei man das ja aus Respekt jetzt schon macht) ?

      Hab ich das bis hierhin richtig verstanden ?

      Jetzt aber mal was anderes kann es nicht Theoretisch sein, dass z.b. die Air 2 keine Nachträgliche Klassifizierung bekommt und ich die dann Ende 2021 in die Tonne Kloppen muss?
      Das befürchten ja grade Leute zb bei der Mavic Pro 2.
    • Patnoh schrieb:

      Jetzt aber mal was anderes kann es nicht Theoretisch sein, dass z.b. die Air 2 keine Nachträgliche Klassifizierung bekommt und ich die dann Ende 2021 in die Tonne Kloppen muss?
      Das befürchten ja grade Leute zb bei der Mavic Pro 2.


      Genau davor habe ich auch „Angst“. Mir ein 1000€ Gerät anzuschaffen, welches ich dann nach kurzer Zeit nicht mehr nutzen darf.
    • Das Problem ist, dass nach Klassifizieren aber bis 2023 dürfte man ja auch ohne das Siegel fliegen wenn ich das richtig verstanden habe unter der Voraussetzung das man den online Test bzw das Zeugnis hat und eben Kenzeichen usw oder ?

      Ist halt eine Kosten Frage die nächste DJI Drohne wird die Mavic 3 wenn man den Leaks glauben darf und die wir vllt diese Klassifizierung haben aber sicher 2000 Euro oder mehr Kosten.

      Ist halt die Frage wofür du sie nutzen willst, Beruflich oder Privat ich kann nur für mich Sprechen wenn ich die wirklich bis 2023 mit den Zeugnis fliegen darf hab ich das Geld locker bis dahin wieder raus.

      Aber so ganz verstehe ich diese Regelungen noch nicht. Daher die frage man will ja nix Kaufen und dann hat man was Falsch verstanden und steht dann da ^^.

      Preist Leistung ist bei der Air top muss man ganz klar sagen.