EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Und jetzt? Was weißt Du dadurch? Da stehen ein paar Inhalts-Themen, jedoch noch nichts über Details, daher auch noch kein Kursangebot zu den künftigen EU-Scheine. Die Seite ist sogar so alt, da wurde noch nicht mal die Fristenänderung vom Juni diesen Jahres eingearbeitet. Auch wird da ein Fehler mit der Akzeptanz der bisheriger Kenntnisnachweise für kommendes Jahr wieder gegeben. Also einfach auch mal die Füße still halten und abwarten bis was belastbares da ist und nicht immer irgendwelche Seiten ausgraben die irgend was schreiben aber noch keine Substanz haben.
    • Der Thread hier heißt „EU-Regeln...“

      @rubberduck du sprichst die ganze Zeit vom aktuellen deutschen Recht, welches nicht mal mehr ganze 3 Monate gültig ist.

      Hier geht es um die EU-Verordnung, welche dann umgewandelt in deutsches Recht ab 2021 gültig ist.
      So langsam stört es etwas, wenn ständig Gesetzestexte der aktuellen Verordnung gepostet werden, die hier nix verloren haben...

      Ansonsten evtl. mal nen Mod kurz den Thread „durchwischen“ lassen :P

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Ein Video zur offenen und speziellen Kategorie ist von der U-ROB GmbH zu finden. Geht aber leider nur auf die Übergangsregelung der Bestandsdrohnen ein und nicht auf die Zeit ab 01.01.2023.

      Huch, die Link-Funktion hat das Video embedded, ist das OK?

      Heute ist dort auch ein Video von U-ROB GMBH speziell zum Einsatz in der zukünftigen specific category erschienen.
      It's never so bad that it can't get worse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mikam_0815 ()

    • Von U-ROB

      Die Prüfung des A2 Drohnenführerscheins gemäß EU-Verordnung umfasst 30 Fragen:
      • Wetterkunde, Sichtbarkeit der Drohne
      • Drohnen-Flugleistungsdaten, Schwerpunkt
      • Akkutechnik
      • Flugmodi, 1:1 Regelung
      • Distanzschätzung


      Ist nach ablegung der Prüfung der Flug nach der 1:1 Regel erlaubt ?
      LG Hermann
    • HMaas schrieb:

      Von U-ROB
      Die Prüfung des A2 Drohnenführerscheins gemäß EU-Verordnung umfasst 30 Fragen:
      • Wetterkunde, Sichtbarkeit der Drohne
      • Drohnen-Flugleistungsdaten, Schwerpunkt
      • Akkutechnik
      • Flugmodi, 1:1 Regelung
      • Distanzschätzung

      Ist nach Ablegung der Prüfung der Flug nach der 1:1 Regel erlaubt ?
      Das sind nur die Testfragen die das Wissen des Prüflings abfragen.
      Was jeweils erlaubt ist, danach muss man sich im Einzelfall erkundigen, zB. auf den Webseiten des LBA


      Ob das Thema "Prüfungen"zu den neuen EU-Zeugnissen" hier in den Thread passt ???
      Hier geht es wohl vorwiegend um die neuen Gesetze.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rubberduck ()

    • Zu den alten Drohnenführerscheinen und der Ansage neuer Führerscheine nach DVO 2019 gibt es eigene Threads.

      Irgendwann geht es nur noch und ausschließlich um die beiden neuen EU-Zeugnisse, den EU-Kompetenznachweis A1/A3 und EU-Fernpilotenzeugnis A2.

      Wenn man diese Dinge auseinanderhält, was auch ich erst einmal lernen musste, bekommt man einen "saubereren Thread" und stiftet weniger Verwirrung.

      Man sollte nun nur noch Dinge akzeptieren, die sich mit den EU-Gesetzen verifizieren lassen. Alles andere ist veraltet, beruht auf Gerüchten und macht wenig Sinn.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • Netzfund: freiepresse.de/erzgebirge/anna…hten-gilt-artikel11153729

      darin: "... Zum 1. Januar 2021 wird es eine neue EU-Drohnen-Regulierung ge-ben, ... "Für die meisten privaten und gewerblichen Piloten trifft die offene Kategorie zu, in der die Regelungen weitestgehend bestehen bleiben", so ..." - irgendwie irritiert mich das Wort "weitestgehend"
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • B69 schrieb:

      - irgendwie irritiert mich das Wort "weitestgehend"
      Nach lesen des Artikels würde ich jetzt „ weitestgehend „ als „ das fast alles beim alten bleibt“interpretieren:
      Im oberen Teil bezieht er sich auf die bestehende Luftverordnung mit seinen Maßnahmen ( Höhe Abstände Personen usw.)
      Im unteren Teil geht er auf die (Zum 1. Januar 2021 wird es eine neue EU-Drohnen-Regulierung geben) ein.Und das sich da ja etwas ändert ( Höhe, Kenntnis-Onlinetest,Kennzeichen) ist es nicht deckungsgleich sondern weitestgehend wie oben oder fast alles beim alten. ?( :P
      Wer Sucht der findet
      Wer nicht findet Sucht nicht
    • nun, was Du "rumreiten" nennst muss nicht so banal sein wie Du es im Moment einschätzt ... mal angenommen ein unbedarfter user liest obigen Artikel und speichert für sich ab "prima, bleibt alles wie es ist" und verstößt nach Einführung dann eben doch gegen eine neue Regel.
      Mein Ansinnen war es darauf hinzuweisen das sich durch die neuen EU-Regeln doch das ein oder andere ändern wird, nicht mehr aber auch nicht weniger.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Man kann jetzt aber auch nicht jeden Senf richtig rühren, den sich irgendjemand irgendwo da draussen in seiner eigenen Welt so zusammen "kombiniert", vorsätzlich oder fahrlässig, egal ob Blogger, Influencer, Profiteure von Versicherungsvermittlung, Schulungsanbieter, Zeitungs"redakteure", unverbesserliche Gummi-Ente - you name it.

      Dann ist man a) noch bis 2027 beschäftigt, und b) fördert das auch nicht die Übersichtlichkeit...

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das richtig zu stellen, schadet nicht, da hast du recht. Ich verstehe das jetzt so, dass du es getan hast. Bedeutet, du hast den Verfasser angeschrieben und das richtig gestellt. Eventuell noch einen Link einer gut informierten Institution angeführt. Eine Antwort interessiert wohl einige hier im Forum.