Es empfiehlt sich, immer mal einen Blick in den Original-Verordnungstext zu werfen. Das ist nämlich, was rechtlich gilt (und nicht, was irgendeine Homepage schreibt oder jemand im Forum denkt). Meist ist der Gesetzestext gar nicht so schwer zu verstehen.
eur-lex.europa.eu/legal-conten…7-20200606&from=EN#page=9
In Artikel 9 Absatz 1 steht: "Fernpiloten, die UAS in der „offenen“ und „speziellen“ Kategoriebetreiben, müssen ein Mindestalter von 16 Jahren haben.".
Die Ausnahme mit den Eltern steht in Artikel 9 Absatz 3 Unterpunkt c.
Deutschland könnte das Mindestalter heruntersetzen und zwar "um bis zu vier Jahre" (Artikel 9 Absätze 3 bis 5). Das ist aber anscheinend nicht geschehen, wie man der FAQ vom Luftfahrtbundesamt (2. Frage) entnehmen kann.
eur-lex.europa.eu/legal-conten…7-20200606&from=EN#page=9
In Artikel 9 Absatz 1 steht: "Fernpiloten, die UAS in der „offenen“ und „speziellen“ Kategoriebetreiben, müssen ein Mindestalter von 16 Jahren haben.".
Die Ausnahme mit den Eltern steht in Artikel 9 Absatz 3 Unterpunkt c.
Deutschland könnte das Mindestalter heruntersetzen und zwar "um bis zu vier Jahre" (Artikel 9 Absätze 3 bis 5). Das ist aber anscheinend nicht geschehen, wie man der FAQ vom Luftfahrtbundesamt (2. Frage) entnehmen kann.