EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Die machen das gleich so kompliziert, dass es nicht nur kein Pilot mit normalem Menschenverstand einhalten kann, sondern auch kein geschulter Drohnenpolizist kontrollieren kann.
      Damit muss wie im StV eine technische Kontrollinstanz (Drohnen TÜV) her mit nem extra Bäpper neben dem feuerfesten.
      Aufgehorcht also, wer noch so ne schlaue Idee für die Zukunft sucht um sich im Drohnenbereich selbstständig zu machen.
    • @DroneFuchs: da steht "if mandated". Das dürfte also nur für bestimmte Bereiche gelten, die besonders sensibel sind.
      Die restlichen Vorgaben haben wir heute schon. 120m Höhe sind sogar eine Verbesserung und daß man ohne Erlaubnis nicht unter 20m Höhe über fremde Grundstücke fliegen darf, ist doch auch ok ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Zur Info, das EU-Parlament hat abgestimmz und die EU-Verordnung erwartungsgemäß verabschiedet.

      EU-Parlament Pressestelle schrieb:

      EU-weite Vorschriften für die Sicherheit von Drohnen

      Die Abgeordneten haben neue EU-weite Regeln angenommen, um den sicheren Einsatz von Drohnen zu gewährleisten und die Flugsicherheitsvorschriften zu aktualisieren.

      Am Dienstag verabschiedeten die Abgeordneten eine Vereinbarung zwischen Rat und Parlament vom November 2017 über EU-weite Vorschriften für Drohnen und Betreiber von Drohnen, um gemeinsame Sicherheitsstandards zu gewährleisten und Betreibern und Herstellern Planungssicherheit zu geben, um Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Derzeit gelten für die meisten Drohnen unterschiedliche nationale Vorschriften, was die Marktentwicklung behindern kann.

      Nach den neuen Regeln müssen Drohnen so konstruiert sein, dass sie ohne Gefährdung von Personen betrieben werden können. Je nach dem Risiko, das zum Beispiel mit dem Gewicht einer Drohne oder dem Verwendungszweck zusammenhängt, müsste das Gerät mit bestimmten Merkmalen oder Funktionen ausgestattet sein – etwa mit einer Landeautomatik, falls der Betreiber den Kontakt zur Drohne verliert, oder mit Kollisionsvermeidungssystemen.

      Drohnenbetreiber müssen alle für sie geltenden Regeln kennen und in der Lage sein, eine Drohne sicher zu steuern, ohne Menschen oder andere Luftraumnutzer zu gefährden. Dies bedeutet, dass einige Drohnenbetreiber eine Schulung absolvieren müssen, bevor sie eine Drohne steuern können.
      Um die Drohnenbetreiber im Falle eines Vorfalls identifizieren zu können, müssten sie in nationalen Registern eingetragen und ihre Drohnen gekennzeichnet sein. Dies gilt nicht für die Betreiber kleiner Drohnen.

      Im Einklang mit diesen grundlegenden Vorschriften hat die EU-Kommission die Aufgabe, detailliertere EU-weite Regeln zu entwickeln, wie z.B. Höchstentfernungs- und Flughöhenbeschränkungen und Vorgaben zur Zertifizierung bestimmter Drohnen und Einsatzbereiche im Zusammenhang mit den damit verbundenen Risiken. Die Regeln würden auch festlegen, welche Betreiber zusätzlich geschult und registriert werden und welche Drohnen über zusätzliche Sicherheitsmerkmale verfügen müssen.

      Die nächsten Schritte
      Das vorläufige Abkommen wurde mit 558 Ja-Stimmen bei 71 Nein-Stimmen und 48 Enthaltungen angenommen. Die Regeln müssen nun von den EU-Ministern verabschiedet werden.

      Hintergrundinformationen
      Derzeit fallen Drohnen mit einem Gewicht von mehr weniger [Anm. Übersetzungsfehler] als 150 kg in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, weshalb Hersteller und Betreiber unterschiedlichen Konstruktions- und Sicherheitsanforderungen unterliegen.
      Die zivile Drohnentechnologie könnte in den nächsten zehn Jahren schätzungsweise 10% des EU-Luftverkehrsmarktes ausmachen (d. h. etwa 15 Milliarden Euro pro Jahr). Nach Angaben der Kommission könnte die Drohnenindustrie bis 2050 rund 150.000 Arbeitsplätze in der EU schaffen.

      Quelle: europarl.europa.eu/news/de/pre…ie-sicherheit-von-drohnen

      Wie man schön herauslesen kann, geht es auch um Sicherheit, ja, aber: "Money makes the world go round" ;)


      Ich streiche dann schon mal das "Zukünftige" aus dem Titel. ;-)

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    • Noch mal als Info:

      Nach dem Parlament letzte Woche hat heute der Europäische Rat der "EASA-Verordnung" zugestimmt.
      Die Verkündigung durch Veröffentlichung ist für Ende Juli angesetzt, Inkrafttreten dann 20 Tage später. Die EU Kommission / EASA fixieren nun die Regeln im Detail.

      consilium.europa.eu/de/press/p…signs-off-on-easa-reform/

      Allerdings, wenn ich mir das hier im Thread aber anschaue, scheint das Thema genau so zu laufen, wie bei der DSGVO Umsetzung - interessant wird es für die meisten Drohnen-Piloten wohl erst, wenn die Verordnung dann umgesetzt wurde und sich jeder daran zu halten hat, nicht vorher. :)

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    • Mir fehlen die Worte, ich dachte im letzten Jahr das mit der neuen Drohnenverordnung alles geregelt sei. Leider nicht, ich wollte mir neben meiner Spark eigentlich noch später eine Phantom 4 pro kaufen, das lasse ich jetzt erstmal lieber. @skyscope vielen Dank für deine interessanten Beiträge zu der Sache, ich bin mal gespannt wie das ganze im Detail weiter gehen wird , auch wenn die Folgen der EU Regulierung sich ja schon recht deutlich abzeichnen.
    • Kommt noch soweit, das man sich Drohnen kaufen, diese jedoch ausschließlich auf seinem Privatgelände aufsteigen und fliegen lassen darf.

      (genauso wie Hoverboards/ E-Boards, etc., welche ebenso frei käuflich sind, aber nur auf Privatgelände betrieben werden dürfen.)
      In diesem Sinne

      einen scherbenfreien Flug und immer genügend Akku bis zur Landung
    • Der Rahmen steht ja (u.a. Beiträge #74 und #114), hinsichtlich der Detailfragen muss man dann mal abwarten, was die EASA und die Mitgliedstaaten diesbezüglich noch ausarbeiten, entsprechende Meetings sind ab Juli angesetzt. Ende Oktober setzt man sich mit sonstigen Beteiligten (Stakeholder) zusammen.

      Danach wird es (wohl Ende des Jahres) eine Durchführungsverordnung geben, deren Regelwerk dann in die nationale Gesetzgebung umzusetzen ist, entweder durch einfachen Verweis, wie in der LuftVO vor April 2017 auf die EU-Durchführungsverordnung 923/2012, oder durch (teilweise) Umsetzung über eigene Verordnungstexte, wie bspw. hinsichtlich 923/2012 in der aktuellen LuftVO ab 2017. Aber auch dort wird zig Mal noch auf diese Durchfürhungsverordnung verwiesen (in der LuftVO mal nach "923/2012" suchen).

      Dann ist da noch der Aufbau und der Betrieb der Registrierungsverzeichnisse von den nationalen Mitgliedsstaaten zu leisten, was ja auch nicht von Heute auf Morgen gemacht ist. Vielleicht kann man sich dabei aber auch bei bestehenden Infrastrukturen aus der klassischen Luftfahrt bedienen, wer weiß...

      ___
      @DroneFuchs, schau mal unter Dein eigenes Moderator-Schildchen, Du TopGun. ;-)

      Fietspad schrieb:

      ...ich wollte mir neben meiner Spark eigentlich noch später eine Phantom 4 pro kaufen, das lasse ich jetzt erstmal lieber.
      Das ist grundsätzlich aber kein Problem. Eventuell wirst Du nur im nächsten Jahr eine Prüfung machen müssen, aber ich gehe nicht davon aus, dass das ein großes (oder teures) Unterfangen sein wird. Es ist nicht die Intention der neuen Regelungen, dass den Leuten große Steine in den Weg gelegt werden sollen, dafür ist der Markt einfach insgesamt zu wichtig und bietet wirtschaftlich noch viel Potential, das weiss auch bzw. insbesondere die EU:

      EU Parlament schrieb:

      Der Drohnenmarkt in der EU
      Der europäische Drohnensektor entwickelt sich sehr schnell. Untersuchungen zufolge werden bis 2050 mehr als 150 000 neue Jobs in diesem Sektor entstehen. Außerdem wird geschätzt, dass die Drohnenindustrie in zehn Jahren rund zehn Prozent des gesamten EU-Luftverkehrsmarkts (rund 15 Milliarden Euro pro Jahr) ausmachen könnte.

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    • Alles was von der EU beschlossen wird, muss auch in nationales Recht umgesetzt werden und danach wird es sicher auch noch eine Toleranzzeit geben (ca. 1/2 Jahr), bis es in Kraft tritt. Ähnlich wie schon bei der bisherigen nationalen Regelung (Verabschiedung Bundesrat 07.04.2017, wirksam ab 01.10.2017).

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    • biber schrieb:

      Alles was von der EU beschlossen wird, muss auch in nationales Recht umgesetzt werden...
      Stimmt nicht. Google nach "eu verordnung durchgriffswirkung". Aktuelles Beispiel ist die DSGVO.

      biber schrieb:

      ...und danach wird es sicher auch noch eine Toleranzzeit geben (ca. 1/2 Jahr), bis es in Kraft tritt. Ähnlich wie schon bei der bisherigen nationalen Regelung (Verabschiedung Bundesrat 07.04.2017, wirksam ab 01.10.2017).
      Meinst Du?
      In der EU-Verordnung ist davon keine Rede, im Gegensatz zu anderen verabschiedeten Verordnungen, die "Grandfathering" vorsehen, wenn Übergangsfristen berücksichtigt werden sollen. Man wird sehen, sicher ist aber, dass es hier keinen Alleingang für Deutschland geben wird, entweder alle oder keiner...

      Die "Drohnenverordnung" (bzw. die neue LuftVO) ist übrigens am 07.04.2017 in Kraft getreten, einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt, ohne "Toleranzzeit". Lediglich für die Kennzeichnungspflicht und für die Pflicht zur Vorlage von Kenntnisnachweisen gab es eine Übergangsfrist bis 01.10.2017.

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    • Meinst Du, dass es bei einem EU-Gesetz ebenso schnell geht wie bei einem nationalen Gesetz? Bei der DSGVO hat es immerhin 2 Jahre gebraucht bis es rechtsverbindlich wurde.

      Ist das jetzt ein eigenständiges Gesetz welches über den nationalen Gestzen (Drohnen-Verordnung) steht oder muss diese Eu-Verordnung in nationalem Recht umgesetzt werden? In letzterem Fall wird es wohl noch eine ganze Weile dauern und letztendlich wird wieder jedes Land sein eigenes (darüber hinaus gehendes) Süppchen kochen.
    • quadle schrieb:

      Bei der DSGVO hat es immerhin 2 Jahre gebraucht bis es rechtsverbindlich wurde.
      Allerdings nicht durch das Gesetzgebungsverfahren bedingt, denn das war im Mai 2016 abgeschlossen, sondern wie gesagt durch eine normierte Übergangsfrist in der Verordnung und deren Umsetzungsrichtlinien, schau mal hier unter Punkt 96.

      Und ja, sie ist in der gesamten Europäischen Union anerkanntes Gesetz, und gilt unmittelbar auch ohne Umsetzung in nationales Recht - wie jede EU-Verordnung nach Artikel 288 AEUV. Gegenüber nationalen Regelungen, neuen oder bestehenden, hat eine EU-Verordnung immer Vorrang (s.g. "Anwendungsvorrang") - bei der DSGVO bspw. gegenüber dem BDSG.

      Sprich, ist die EU-"Drohnenverordnung" durch Verkündung im EU-Amtsblatt voraussichtlich Ende Juli in Kraft getreten, gilt diese unmittelbar. Lediglich das genaue detaillierte Regelwerk wird dann - wie in der Verordnung vorgesehen - durch die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten noch festgelegt (der s.g. "Durchführungsrechtsakt" nach Artikel 291 AEUV).
      Das dürfte relativ schnell gehen, da die Vorarbeit durch die Kommission / EASA ja überwiegend schon geleistet wurde. Da gab es bereits Abstimmungen mit den Mitgliedsstaaten und sonstigen Beteiligten, und das Regelwerk ist ja bereits recht konkret, siehe oben.

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    • @DroneFuchs

      EASA Opinion schrieb:

      For UAS in class C0, a maximum speed of 19 m/s has been added for UAS [...]. This avoids fast UA, which are typically used for races, being classified as class C0 and operated over people. These UA will be classified as class C3 and will be operated in accordance with subcategory A3 only. Another possibility will be the use of a standard scenario, yet to be drafted.
      Bedeutet:

      Racer gehören nach diesem Entwurf definitiv nicht in die Klasse C0, sondern in die Klasse C3 (bedeutet Kategorie A3 -> weit weg von Menschen / Gebäuden).

      Als weitere Möglichkeit wird dafür noch ein "Standard Szenario" definiert (wie für andere Bereiche im Übrigen auch). Da wird man auch bei Racern nicht drum herum kommen, da die Klasse C3 technische Maßnahmen vorsieht, die für Selbstbau-Racer nicht einzuhalten sind. Muss man also mal die nächsten Monate abwarten...