Ich blicke da auch noch nicht durch, was mit älteren RTF-Modellen ist, die teilweise die geforderten Normen gar nicht erfüllen können. Die verschwinden ja auch nicht sofort von der Bildfläche. Es gibt auch haufenweise sog. Spielzeugkopter, die weit über 50 Meter hoch fliegen können, ohne dass man mangels Baro-Modul und Telemetrie-Datenübertragung überhaupt eine Kontrolle über die Flughöhe haben kann, geschweige denn, dass sie sich automatisch eingeschränken. Wie soll man damit geforderte Vorschriften einhalten ? Bekommen ältere Spielzeugdrohnen eine Gnadenfrist ? Dürfen sie ab Inkrafttreten der EU-Regel überhaupt noch in den Handel ? Prinzipiell kann dieser Vorschlag doch nur für Spielzeugdrohnen gelten, die zukünftig so hergestellt werden müssen.
Zusätzliche Anforderungen an CAT A0: „Spielzeuge“ und „Minidrohnen“ < 1 kg:
Jede Drohne, die als Spielzeug oder Verbraucherprodukt verkauft wird und eine Masse von weniger als 1 kg
besitzt, kann die geltende Produktsicherheitsrichtlinie einhalten und muss eine eingeschränkte Leistung
aufweisen, um Flüge unter 50 m über Grund und den lokalen Einsatz zu gewährleisten, oder alternativ so
ausgelegt sein, dass die Flughöhe sowie der Luftraum, in den sie einfliegen kann, automatisch eingeschränkt
werden. Der Einsatz muss unter 50 m über Grund erfolgen
Zusätzliche Anforderungen an CAT A0: „Spielzeuge“ und „Minidrohnen“ < 1 kg:
Jede Drohne, die als Spielzeug oder Verbraucherprodukt verkauft wird und eine Masse von weniger als 1 kg
besitzt, kann die geltende Produktsicherheitsrichtlinie einhalten und muss eine eingeschränkte Leistung
aufweisen, um Flüge unter 50 m über Grund und den lokalen Einsatz zu gewährleisten, oder alternativ so
ausgelegt sein, dass die Flughöhe sowie der Luftraum, in den sie einfliegen kann, automatisch eingeschränkt
werden. Der Einsatz muss unter 50 m über Grund erfolgen
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