EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich habe die A/B Lizenz und die ist weitaus anspruchsvoller. Es geht darum, dass man wegen 7g mehr eine Lizenz machen muss für die Mavic 2 Pro, für das alte Modell wegen ein paar Gramm Unterschied nicht. Diese aktuelle 2 kg Grenze die ist nachvollziehbar, aber das hier nicht mehr und DJI hat wohl nicht mit beraten, denn dann würde die Pro nur 899 gramm wiegen oder halt:
      Gerade WEIL DJI beraten hat, wiegt sie 907 gramm. Denn so kann man einfach einen 7g leichteren Akku an den Mann bringen und zahlt doppelt. Wir werden einfach nur verarscht und die meisten merken es nicht. Nicht nur von der EU, auch von DJI.

      Aber mal was ganz anderes. Wer ist überhaupt der Autor bei drohnen.de? Der Artikel vom 10.10.suggeriert Neuigkeiten aber das mit den 900 g ist doch ein alter Hut seit letztem Jahr schon. Da will einer Panik machen. Ach ja und in dem Artikel steht bei der 4 KG Klasse nur der kleine Führerschein. Also scheint der eh nicht korrekt zu sein. Möglich das DJI die mavic 2 pro dann eben als C2 klassifiziert? Also ich verkaufe mal noch njcht und warte ab und lasse mich nicht von einer Webseite mit affiliate links ohne Ende verrückte machen. Punkt.

      Anstatt jetzt hier weiter rum zu Jammern habe ich einen Support case bei dji erstellt, denn meine dji mavic 2 pro wiegt lt. Präzisionswaage nur 890" Gramm.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Ich finde es nur, sagen wir mal, seltsam von DJI, den Kopter so zu gestalten, obwohl die 900 g wirklich nicht neu sind. Die 5 oder 7 g wären doch wahrscheinlich leicht einzusparen gewesen, jetzt müssen alle selbst das Schnitzmesser in die Hand nehmen. Ich weiß auch nicht, ob das auf EU-Ebene so einfach durchzudrücken ist, denn da gibt es Konkurrenten, die mit einer solchen Vorzugsbehandlung sicher nicht einverstanden wären, außerdem sind am Zustandekommen dieser Verordnung eine Menge Instanzen beteiligt, ich glaube nicht, dass die so schnell eine Sondergenehmigung für DJI produzieren. Da scheint es mir schon wahrscheinlicher, dass DJI einen abgespeckten Akku liefert + zugehörigem Datenblatt. Ich hätte es sowieso kundenfreundlicher gefunden, wenn man bei den altenAkkus geblieben wäre oder zumindest die Anschlüsse gleich geblieben wären, damit man vorhandenes Ladezubehör weiter hätte nutzen können.
      Was einen Kenntnisnachweis angeht, würde ich ihn gerne machen, wenn dafür so un sinnige Regeln wie 100 m zu Wasserstraßen wegfallen würden. Und ich glaube schon, dass es eine gewisse Hemmschwelle dafür aufbaut, einfach mal eben so aufzusteigen ohne Kenntnisnachweis. Was schließlich alte Drohnenmodelle betrifft, so hoffe ich auf Bestandsschutz ähnlich wie bei Oldtimern, weshalb ich auch meine alte Mavic nicht verkaufen werde, wenn ich mir in ein oder zwei Jahren die Mavic 3 kaufe.
    • Interessant
      Link zur DJI Webseite
      Erst schrieb der Support Pech gehabt, dann will er es mit der Entwicklungsabteilung klären. Firmware update auf unter 80 J für EU sollte kein Problem sein und alles ist gut. Oder man fliegt eben nicht an Menschen heran. Ich warte auf die Stellungnahme des Support. Abgesehen davon hat Deutschland bis 2021 Zeit zur Umsetzung, das ist die übliche zwei Jahresfrist. Also ich verkaufe meine nicht. Nachdem ich jetzt mit richtigen Einstellungen perfekte low lights schaffe, will ich keine andere.
    • Wie gesagt es gibt offizielle Aussagen dazu von DJI. Den support habe ich kontaktiert und auf Facebook bei dji auch stress gemacht. Jetzt schauen wir mal. Ach ja natürlich mache ich auf Malta nicht nur Fotos, sondern einen Englischkurs. Wegen der Gebrauchsanweisung. Die Kosten lasse ich mir von DJI ersetzen ;)
    • Habe mir den Vorschlag jetzt mal im Original durchgelesen. Über was wir sprechen ist folgendes:

      Gesetzesvorschlag schrieb:

      This certificate shall be obtained after and in the following order:
      (a) completing an online training course and passed the online theoretical knowledge examination as referred to in UAS.OPEN.020 (1)(c)(ii);


      (b) declaring the completion of independent self-practical training in the conditions operations set out in subcategory A3 in accordance with UAS.OPEN.040, points 1 and 2; and


      (c) passing an additional theoretical knowledge examination provided by the competent authority or by an entity recognised by the competent authority. The examination shall comprise at least 30 multiple-choice questions distributed appropriately across the following subjects: i. ii. iii. UAS flight planning and monitoring; mass and balance; technical and operational mitigations for ground risk;
      Also geht es darum ein
      • Onlinetrainig zu absolvieren und selbst zu bestätigen, dass man die darin geforderten Voraussetzungen erfüllt.
      • Einen Multiple Choice Test mit 30 Fragen bei einer autorisierten Stelle machen
      Weiter würden sich Änderungen beim Überfliegen von Menschen ergeben:

      Gesetzesvorschlag schrieb:

      UAS operations in subcategory A2 shall: (1) be conducted in such a way that the UA is not flown over uninvolved persons and take place at a safe distance of at least 50 meters from them; the remote pilot may reduce the safety distance up to 5 meters from uninvolved persons when operating a UA with an active low speed mode function and after evaluation of the situation
      D.h. es dürfte nicht direkt über Menschen geflogen werden, die nicht involviert sind.
      Genereller Abstand wären 50m, diese könnten jedoch auf 5m reduziert werden, wenn in einem LowSpeed-Modus geflogen wird und die Situation vom Piloten als unbedenklich eingestuft wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dronepilot ()

    • Ganz ehrlich? Ich find die neuen Regeln gut! Viel ändert sich nicht, und selbst wenn wir einen Test für unsere Mavic 2 machen müssen - mach ich halt. Ich verdiene teilweise auch Geld mit meiner Mavic 2, da lohnt es sich auf jedenfall.
      Außerdem kann man dadurch auch gleich mal den ganzen Hatern da draußen den Wind aus den Segeln nehmen, wenn man den Test hat, und sich auch sonst nach den EU Regeln verhält kann niemand mehr meckern.
    • Dronepilot schrieb:

      Habe mir den Vorschlag jetzt mal im Original durchgelesen. Über was wir sprechen ist folgendes:
      Danke, das du die dke Mühe gemacht hast, das zu recherchieren. Das sieht ja wesentlich anders aus. Diese beiden Prüfungen kann sicher dann auch der DMFV anbieten und kosten sicher kein Vermögen. Der theoretische Test scheint sich ja vom aktuellen, wesentlich teurere zu unterscheiden, wo mir wegen 7 Gramm Unterschied die Einsicht fehlt, es geht ums Prinzip und wie dji vorgegangen ist.

      Die Panikmache kam ja nicht von mir, sondern von einem Artikel auf drohnen.de. Da meine Recherche mittlerweile ergeben hat, das es sich um den Betreiber dieses Forums handelt, möchte ich mich dazu nicht mehr äußern. Ich teile natürlich die Ansicht, daß noch viel Zeit vergehen wird und da dji sich aber selbst dazu geäußert und Klärung versprochen hat, sehe ich dji schon in der Verantwortung, zumal sie mit am Verhandlungstisch saßen.
    • Was an dem Artikel auf drohnen.de Panik machen soll, erschließt sich mir nicht. Er fasst den Regulierungsentwurf lediglich noch mal zusammen, dessen Inhalt für die hier Beteiligten an diesem Thread seit einiger Zeit keine Überraschung mehr bereit halten dürfte.

      ____

      Neben den Regeln zur "Open Category" sind dann noch die "Standard Szenarien"der "Specific Category" interessant, also die Ausnahmen von den Regeln der Open Category. Einige dieser Standard Szenarien wurden bereits umrissen (siehe Beitrag #148), andere sind noch in Diskussion. Hier dürfte sich auch die FPV-Fraktion wiederfinden.

      Eine separat einzuholende Ausnahmegenehmigung wird dann für ein "Standard Szenario" nicht erforderlich sein, wohl aber das Durchlaufen eines LUC (Light UAS Operator Certificate). Dessen Rahmen ist beschrieben im Anhang (Annex) zum Implementing Act (der Durchführungsverordnung), verlinkt in meinem letzten Beitrag.
      Je nach Art und Umfang der noch abschließend zu definierenden Standard Szenarien bietet das nicht nur für gewerbliche Flieger/Filmer/Fotografen sehr viele Vorteile, da nicht für jede kleine Ausnahme eine Genehmigung einzuholen ist, was ja nicht nur Geld (gewerblich eher zu vernachlässigen), sondern auch Aufwand und teilweise erheblichen zeitlichen Vorlauf bedeutet. Und ganz unterm STrich kann man davon ausgehen, dass ein und diesielben Regeln eben zumindest EU-weit gelten.

      In meinen Augen also eine sehr willkommene und auch durchdachte Gesamt-Regulierung unter Berücksichtigung aller Interessen. Wer da noch was zu meckern hat, wird immer was zu meckern haben...
      Im Übrigen wird es eine 2 jährige Übergangsfrist für die Mitgliedsstaaten geben, so dass man - soweit Deutschland davon Gebrauch macht - unter den heute bestehenden Regeln bis Mitte 2021 fliegen kann oder eher muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Was an dem Artikel auf drohnen.de Panik machen soll, erschließt sich mir nicht. Er fasst den Regulierungsentwurf lediglich noch mal zusammen, dessen Inhalt für die hier Beteiligten an diesem Thread seit einiger Zeit keine Überraschung mehr bereit halten dürfte.
      Dann musst du mal in anderen Foren und Facebook Gruppen schauen. Da laufen gerade alle Amok wegen dem Artikel. Mehr als die Hälfte der Besitzer wollen ihre mavic 2 verkaufen. Ich habe auch nur einen Punkt zu beanstanden, das ist die 900 Gramm Grenze. Die wäre ja lt dem Artikel nun fest gesetzt und beschlossen und in Stein gemeißelt.
    • Michael67 schrieb:

      Dann musst du mal in anderen Foren und Facebook Gruppen schauen. Da laufen gerade alle Amok wegen dem Artikel. Mehr als die Hälfte der Besitzer wollen ihre mavic 2 verkaufen.
      Who cares? In anderen Foren und bei Facebook gibt es auch ausgedehnte Diskussionen zum Grading von 10 Bit Clips ausschließlich auf 10 Bit Monitoren...
      Frag mal lieber, wo die aufgescheuchten Hühner ihre Mavic 2 Pros verkaufen, damit man auf Shopping Tour gehen kann...

      Abgesehen davon und hinsichtlich "fest gesetzt und in Stein gemeißelt" empfiehlt es sich dann auch immer, Artikel auch bis zum Ende zu lesen, wenn schon nicht die verlinkte Quelle selbst

      drohnen.de schrieb:

      Bitte beachten, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich begrüße solche Regeln, wenn sie denn auch in der EU einheitlich so umgesetzt werden. Nicht nur Deutschland hat in 2017 eine neue EU-Verordnung heraus gebracht, auch einige andere Länder wie z.B. Griechenland haben neue Regeln erlassen Auch wenn diese im ersten Moment nicht so Umfangreich wie die deutschen oder die kommend eEU-Verordnung erscheinen, so sind doch in anderen Ländern die Auflagen oftmals deutlich restriktiver und vor allem für ausländische Touristen oft unmöglich zu realisieren.

      Von demher empfinde ich es i.O. und nehme auch gerne einen Kenntnissnachweis auch mit Prüfung in Kauf, wenn ich dann auch die legitimation erhalte im europäischen Ausland nach denselben Regeln fliegen zu dürfen.

      BTW: Panikmache macht nicht der entsprechende Artikel auf Drohnen.de, da braucht man auch nicht auf den Admin entsprechend abzuheben. Wie kann ein Artikel, der nur den aktuellen Sachstand der neuen EU-Verordnung wiedergibt, Panik verursachen? Es ist ja nichts eigenes dahingehen hineininterpretiert worden, und wenn man das Thema etwas verfolgt hat, auch nicht wirklich was neues Herausgekommen. Liegt es evtl. daran, dass jetzt die Panik hoch kommt, weil jemand da mal in kurzen, verständlichen Worten zusammengefasst hat?

      Davon abgesehen, jetzt (bzw. in ein paar Wochen wenn die endgültige Fassung verabschiedet wurde) weis eigentlich jeder was kommt. Ich nehme jede Wette an, dass dann erst einmal wieder alles verdrängt wird und sein eigenes „Süppchen“ kocht und in 2 Jahren jeder wie vor den Kopf gestoßen vor dem Tag steht, wo dass alles dann verbindlich wird. DSGVO als Beispiel läßt grüßen.
    • Nachdem die DJI Fraktion ja jetzt ausgiebig gejammert hat fang ich auch mal an.
      Hab mir das alles mal durchgelesen, was ich nicht finde ist konkretes zur fpv freestyle racing Selbstbau Fraktion.
      Oder hab ich da was übersehen?
      Wie werden die selbstgebauten Copter eingeordnet? Transponder? GPS? Aufm racer? Künftig nur noch unter 250g? Oder alles andere doppelt so kompliziert und teuer? Vielleicht weiß da jemand mehr?
    • Die EU hat bei der Festlegung ihres Pamphlets alles ignoriert, was sich die letzten 80 Jahre an unbemannter Luftfahrt so entwickelt hat, obwohl diese Leute ihre Hilfe bei der Regelfindung angeboten haben. Jetzt gehts natürlich los. Ach es gibt da diese FPV Racer, die nirgends so recht dazupassen. Da machen wir halt ne special Klasse. Ups die klassischen Flugmodelle gehen auch in keine der neuen Schubladen. Die sollen sich einfach ein H auf die Plakette machen und rumfliegen wie vorher?!
      Wenn man alles bisherige ignoriert, ist ein Neuanfang am einfachsten, geht aber meist in die Hose.
    • Was genau ist an "Entwurf" und "noch genau zu definierenden Standard-Szenarien" unverständlich?
      Wenn es darum geht, dass das Glas immer halb leer ist (wenn nicht sogar furztrocken), bin jedenfalls ich dafür ein ziemlich ungeeigneter Diskutant, und kann auch nicht mit Taschentüchern dienen. Das macht Ihr dann besser unter Euch aus...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Michael67 schrieb:

      Dann musst du mal in anderen Foren und Facebook Gruppen schauen. Da laufen gerade alle Amok wegen dem Artikel. Mehr als die Hälfte der Besitzer wollen ihre mavic 2 verkaufen. Ich habe auch nur einen Punkt zu beanstanden, das ist die 900 Gramm Grenze. Die wäre ja lt dem Artikel nun fest gesetzt und beschlossen und in Stein gemeißelt.
      Vielleicht ist das auch besser so, das gerade die Piloten verkaufen wollen!
      Für alle anderen Drohnen- und Modellflieger garantiert. :P
    • RC-Role schrieb:

      Na, wenn du keine klassischen Flugmodelle außerhalb von Modellflugplätzen fliegst (Hangsegeln in Europa), brauchst mit der neuen EU-Verordnung freilich keine Taschentücher.
      Das alte Lied. Das Thema ist ja glücklicherweise nicht "EU-Regeln für den Betrieb von klassischen Flugmodellen".
      Und die Befindlichkeiten der Steuerer dieser Modelle hinsichtlich der EU-Verordnungen interessieren mich immer noch genau so viel, wie sie meine Befindlichkeiten als Drohnen-Operator interessieren, nämlich gar nicht. Sollte sich das nach den vielen Messern in die Rücken der Drohnen-Operatoren während der Verhandlungen zu den DE-Regularien je ändern, habe ich eine Ahnung davon, wer da zunächst große Schritte auf den anderen zugehen müsste...
    • skyscope schrieb:

      Und die Befindlichkeiten der Steuerer dieser Modelle hinsichtlich der EU-Verordnungen interessieren mich immer noch genau so viel, wie sie meine Befindlichkeiten als Drohnen-Operator interessieren, nämlich gar nicht.
      Das passt dann, wenn beide nach ihren Anforderungen geregelt werden. Bisher waren die Regeln mit der Entwicklung der unbemannten Luftfahrt bis vor 5 Jahren entstanden. Dann kamen Drohnen und nix hat mehr zusammengepasst. Jetzt hat die EU Regeln erfunden, die nur die letzten 5 Jahre der unbemannten Luftfahrt berücksichtigen. Das wäre prima, wenn sie nicht wieder für alle gelten müssten. Die neuen EU-Regeln sind somit der gleiche Mist wie vorher, nur andersrum.
    • Svenja D. schrieb:


      Was den Steuerer betrifft: Es wird eine Art Führerschein kommen ... im wesentlichen eine theoretische Prüfung. Heißt wahrscheinlich auch höhere Kosten.
      Hm... ich hab die Online-Prüfung beim DMFV abgelegt, mit Zertifikat. Quasi den Online-Führerschein für Drohnen. Verfüge also bereits über einen Kenntnisnachweis. Wäre interessant, ob der angerechnet wird bei einer evtl neu kommenden Kenntnis-Pflicht.

      kenntnisnachweisonline.dmfv.aero