EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mal eine Frage. Ich habe jetzt das deutsche Dokument gelesen und versucht, die Konsequenzen für den Betrieb meiner Mavic 2 Pro abzuleiten. Verstehe ich das richtig so?

      Aktuell kann ich die Mavic nach geltenden Regeln bis 30.06.2020 weiter betreiben.
      Eine nachträgliche Klassifikation in C2 bzw eine andere Klasse wird von DJI nicht vorgenommen.
      Wenn ab 01.7.2020 die EU Verordnung 1:1 in Deutschland angewendet wird, wurde ich die Mavic 2 Pro nur nach A3 fliegen dürfen, weil sie ja keine C Einstufung bekommt und schwerer als 250g ist.
      Das würde bedeuten, dass ich damit Einschränkungen unterliege, die ich mit einer künftigen C2 Drohne nicht hätte wie z. B. Der Mindestabstand zu Wohngrundstücken.
      Damit dürfte ich zum Beispiel im öffentlichen Bereich wie Park eines Wohngebietes nicht mehr fliegen. Auch nicht mehr von meinem Grundstück.
    • Also,

      ich habe mir das Video, was Ralf-M oben empholen hat eben angesehen. trotz Überstzung, oder eher wegen der automatischen Übersetzung, hab ich nicht alles vertstanden.
      aber was ich verstanden habe ist, das in meinem Fall die Mavic Pro, bzw. alle DJI Drohnen, wahrscehinlich die von Yunee und Parot auch, nach Juni 2020 in der offenen Klasse
      weiterfleigen dürfen. Allerdings in der Unterklasse A3. Das bedeutet: weit weg von Menschen, die nicht freiwillig dort stehen. Wenn also die Leute in der Umgebung ihr Einverständnis geben würden, ist das fliegen darüber erlaubt.
      Wie genau das in Deutschland dann umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
      Bedeutet aber erstmal eines: Ich werde meine Drohnen auf keinem Fall verkaufen!
      Es ist auch erstmal eine Verbesserung zusehen. Nämlich Aufsteig auf bis zu 120m über Grund.
      Über Menchen fliege ich eh nicht.

      So habe ich das verstanden.
    • Ok dann fang ich mal an

      Die EU-Verordnung ist seid dem 01.07.2019 in Kraft.
      Ich denke da wird sich auch nichts Grundlegendes ändern.
      Kategorien und U-Kategorien sind definiert.

      Für die Kategorien ist der Hersteller zuständig und für die U-Kategorie der UAS-Betreiber.
      Ich hoffe da liege ich richtig.

      Worüber wir uns jetzt streiten können ist eigentlich nur wie wird der Herstellen reagieren ?
      Ich hatte da eigentlich ein wenig Hoffnung das zb DJI ein Vorreiter in Kundenzufriedenheit sein würde. (Man zahlt ja auch iwo dafür)

      Jetzt kloppen die da einen neuen Kopter auf den Markt unter 250g und alle denken , boh-ey , damit kann ich beim Nachbarn auf der Terrasse landen.
      (ok war überzogen^^)
      Aber , das Ding wird gekauft wie verrückt.
      Mittlerweile sind einige froh das der Bestandskopter noch nicht unterwegs ist und stornieren.

      Was ich sagen will :
      Warum fängt DJI (Marktführer) nicht an und kategoriert seinen neuen Kopter ?
      Ok , die haben es nicht nötig , wie man sieht .
      Können die sich das wirklich leisten ?
      LG Hermann
    • HMaas schrieb:

      Worüber wir uns jetzt streiten können ist eigentlich nur wie wird der Herstellen reagieren ?

      HMaas schrieb:

      Warum fängt DJI (Marktführer) nicht an und kategoriert seinen neuen Kopter ?

      HMaas schrieb:

      Können die sich das wirklich leisten ?
      hm, wenn dann kann das DJI beantworten ... warum darüber spekulieren?
      Kann, darf und soll ja jeder eine und im besten Fall auch seine Meinung haben aber letztlich würden wir doch nur streiten debattieren wessen Raten plausibler klingt ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • B69 schrieb:

      HMaas schrieb:

      Warum fängt DJI (Marktführer) nicht an und kategoriert seinen neuen Kopter ?
      hm, wenn dann kann das DJI beantworten
      Das kann ich auch beantworten. Es ist noch zu früh oder anders ausgedrückt: Die wollen dass du, wenn die Klassifizierung dann gilt, nicht immer noch mit dieser Mini hier rumfliegst sondern die dann neuen Modelle kaufst.
      DJI sieht seine Drohnen nicht als Anlage, die man über Jahre hat. Die wollen, dass du in spätestens nem Jahr was neues kaufst.
    • Ich denke das die Spezifikationen des Gesetzgebers einfach noch nicht im Detail feststehen..
      Wie zum Beispiel das ganze Fernidentifizierungsverfahren, ohne dem keine Klasseneinteilung möglich, ich denke DJI wartet einfach noch..
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • Michael67 schrieb:

      „Wenn ab 01.7.2020 die EU Verordnung 1:1 in Deutschland angewendet wird, wurde ich die Mavic 2 Pro nur nach A3 fliegen dürfen, weil sie ja keine C Einstufung bekommt und schwerer als 250g ist.
      Das würde bedeuten, dass ich damit Einschränkungen unterliege, die ich mit einer künftigen C2 Drohne nicht hätte wie z. B. Der Mindestabstand zu Wohngrundstücken.“
      Im gleichen Atemzug würde es aber bedeuten das du eine jetzt gekaufte Mavic 2 dann ohne Kenntnisnachweis fliegen darfst und eine C2 Drohne nicht.

      Ich stehe auch gerade vor dem Problem. Morgen ist Black Friday und ich wollte eine neue Drohne kaufen. Derzeit habe ich eine Fimi X8 (790g). Deswegen frage ich mich, ob die C-Klassifizierung für Bestandsdrohnen dann irrelevant ist oder ob diese dann gar nicht mehr fliegen dürften?

      Mir ergeben sich mehrere Varianten:
      1. Mavic Mini, <250g aber ohne Cx
      2. Mavic 2, >900g
      3. Mavic Platinum, <900g
      4. FIMI behalten, <900g

      Nach dem wie ich es lese ist es ja egal ob ich mich für 2., 3. oder 4. entscheide. Einzig 1. würde mich hinsichtlich der Regelungen besser stellen.

      Oder dürfen eben nach der Schohnfrist von zwei Jahren alle ohne Cx nicht mehr in die Luft. Da fällt jeglicher Neukauf ja derzeit aus.

      Was sagt ihr?
    • Mic.ha schrieb:

      Oder dürfen eben nach der Schohnfrist von zwei Jahren alle ohne Cx nicht mehr in die Luft.
      So richtig ist mir das auch nicht klar. Muß man abwarten, was in der Zukunft so an Regularien kommt.


      Mic.ha schrieb:

      Da fällt jeglicher Neukauf ja derzeit aus.
      Naja - hast dann erstmal für 2 Jahre eine Drohne. Da Du ja schon eine funktionierende hast, würde ich mir das überlegen.

      Ich bin gerade am überlegen, mir eine Mavic Air anzuschaffen. Die Mini kann mir zu wenig. ;)
      Dann hätte ich erstmal 2,5 Jahre lang eine neue Drohne. Und was in 2,5 Jahren ist, weiß ich eh noch nicht. Vielleicht halten die Akkus gar nicht so lange. Oder es gibt dann im Bereich unter 250g ein breiteres Angebot mit neuen Funktionen. Oder ich habe gar keine Lust mehr oder oder oder ...
      Fly long and prosper.
    • Ich bin auch schon gespannt wie das dann wird, erst einmal nach dem 1.7.2020 und dann ab dem 1.7.2022.

      Auf jeden Fall werde ich meinen Kopter (aktuell 1 Jahr alt) weiter behalten.

      Ich spekuliere aber darauf, dass nächstes Jahr noch Kopter auf den Markt kommen, die eine C0 Klasseneinteilung haben wird.

      CIAO

      Mad
    • Eine einfache Stellungnahme zu den Drohnen die es derzeit gibt wäre ja schon hilfreich genug. Aber dazu gibt es einfach keine Info.

      Ist es denn eigentlich gesetzt dass die alten bis 2022 fliegen dürfen oder ist 2020 schon Schluss? So sicher konnte ich das auch nicht raus lesen.
    • Mic.ha schrieb:

      Oder dürfen eben nach der Schohnfrist von zwei Jahren alle ohne Cx nicht mehr in die Luft. Da fällt jeglicher Neukauf ja derzeit aus.
      Sie dürfen in der offenen Kategorie nach Artikel 20 der Verordnung, auf unbestimmte Zeit, weiter betrieben werden, wenn sie vor dem 1.7.2022 in Verkehr gebracht wurden. Allerdings mit Einschränkungen.