Mal eine Frage. Ich habe jetzt das deutsche Dokument gelesen und versucht, die Konsequenzen für den Betrieb meiner Mavic 2 Pro abzuleiten. Verstehe ich das richtig so?
Aktuell kann ich die Mavic nach geltenden Regeln bis 30.06.2020 weiter betreiben.
Eine nachträgliche Klassifikation in C2 bzw eine andere Klasse wird von DJI nicht vorgenommen.
Wenn ab 01.7.2020 die EU Verordnung 1:1 in Deutschland angewendet wird, wurde ich die Mavic 2 Pro nur nach A3 fliegen dürfen, weil sie ja keine C Einstufung bekommt und schwerer als 250g ist.
Das würde bedeuten, dass ich damit Einschränkungen unterliege, die ich mit einer künftigen C2 Drohne nicht hätte wie z. B. Der Mindestabstand zu Wohngrundstücken.
Damit dürfte ich zum Beispiel im öffentlichen Bereich wie Park eines Wohngebietes nicht mehr fliegen. Auch nicht mehr von meinem Grundstück.
Aktuell kann ich die Mavic nach geltenden Regeln bis 30.06.2020 weiter betreiben.
Eine nachträgliche Klassifikation in C2 bzw eine andere Klasse wird von DJI nicht vorgenommen.
Wenn ab 01.7.2020 die EU Verordnung 1:1 in Deutschland angewendet wird, wurde ich die Mavic 2 Pro nur nach A3 fliegen dürfen, weil sie ja keine C Einstufung bekommt und schwerer als 250g ist.
Das würde bedeuten, dass ich damit Einschränkungen unterliege, die ich mit einer künftigen C2 Drohne nicht hätte wie z. B. Der Mindestabstand zu Wohngrundstücken.
Damit dürfte ich zum Beispiel im öffentlichen Bereich wie Park eines Wohngebietes nicht mehr fliegen. Auch nicht mehr von meinem Grundstück.