Der Link von Fever scheint ja die jetzt aktuelle Fassung zu sein. Hab zwar leider das Veröffentlichungsdatum noch nicht finden können, aber als Betreiber einer aktuellen Drohne geht es wohl erstmal bis ins nächste Frühjahr so weiter wie gehabt, bis dann die 2jährige Übergangsfrist zu laufen beginnt und Artikel 22 einschlägig wird. Oder hab ich was entscheidendes übersehen?
Das hieße nach meiner Auffassung z. B. für die Mavic Air 2, dass ab Juni 2021 (? das Veröffentlichungsdatum fehlt mir immernoch ;))ich die Anforderungen nach "UAS.OPEN.030 UAS-Betrieb in Unterkategorie A2" Ziffer 2 erfüllen muss. (Online-Lehrgang, -Prüfung, zusätzliche Theorieprüfung)
Und ab Juni 2023 (?) würde dann für das selbige Fluggerät Artikel 20 einschlägig werden. Wobei dann die Regeln für A3 gelten würden, also UAS.OPEN.040. Hier gelten dann plötzlich niedrigere Anforderungen an die Qualifizierung des Piloten, der Online-Lehrgang und die Online-Prüfung reichen. Allerdings sind die Flugvorgaben strenger, wie z. B. der Mindestabstand zu Gebäuden und der Ausschluß der Gefährdung unbeteiligter Personen.
Das hieße nach meiner Auffassung z. B. für die Mavic Air 2, dass ab Juni 2021 (? das Veröffentlichungsdatum fehlt mir immernoch ;))ich die Anforderungen nach "UAS.OPEN.030 UAS-Betrieb in Unterkategorie A2" Ziffer 2 erfüllen muss. (Online-Lehrgang, -Prüfung, zusätzliche Theorieprüfung)
Und ab Juni 2023 (?) würde dann für das selbige Fluggerät Artikel 20 einschlägig werden. Wobei dann die Regeln für A3 gelten würden, also UAS.OPEN.040. Hier gelten dann plötzlich niedrigere Anforderungen an die Qualifizierung des Piloten, der Online-Lehrgang und die Online-Prüfung reichen. Allerdings sind die Flugvorgaben strenger, wie z. B. der Mindestabstand zu Gebäuden und der Ausschluß der Gefährdung unbeteiligter Personen.
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