EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Es steht zumindest fest, dass es eine Online-Prüfung geben wird. Diese Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen, die sich angemessen auf die folgenden Themen verteilen: Flugsicherheit, Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen, Betriebsverfahren und allgemeine Kenntnisse zu UAS. Zusätzlich wird es aber noch eine Prüfung geben, die in der Durchführungsverordnung nicht als Online-Prüfung bezeichnet wird. Diese zusätzliche Prüfung umfasst mindestens 30 Multiple-Choice-Fragen, die sich angemessen auf die folgenden Themen verteilen: Meteorologie, UAS-Flugleistung, technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Wer diese zweite Prüfung nicht hat, aber die genannte Online-Theorieprüfung, muss mit der Mavic Air 2 bereits ab 1.1.2021 nach den Regeln der Unterkategorie A3 fliegen. Er wird also wegen seiner geringeren Kompetenz mit einem Mindestabstand von 150 Meter "bestraft", den er gegenüber Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten muss. An diesem Beispiel ist ersichtlich, dass zwischen den Artikel 20 und 22 abhängig von den erfüllten Voraussetzungen Wahlmöglichkeiten bestehen.
    • Nemo0815 schrieb:

      Ändert eigentlich AirSense (ADS-B) irgendwas an dieser Einordnung? ...
      Solange die Mavic Air 2 nicht alle Voraussetzungen der Delegierten Verordnung für eine bestimmte Klasse erfüllt und ohne Klassenkennzeichnung ausgeliefert wird, gelten für sie nur die Regeln für Bestandskopter. AirSense hat für sich allein dabei keine Auswirkung.

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    • Richi_drones schrieb:

      Wie sieht ...
      Auf Modellflugplätzen gelten die Übergangsvorschriften der verschiedenen Unterkategorien für Bestandkopter nicht. Nach Artikel 21 Abs. 3 darf auf Modellflugplätzen bis zum 1.1.2023 nach den bisherigen nationalen Bestimmungen geflogen werden. Ab dem 1.1.2023 ist auf Modellflugplätzen nach Artikel 16 eine Bewilligung erforderlich, die aber wieder nur nach nationalen Regeln erteilt werden wird.

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    • Genau wegen dieser Problematik wird die aktuelle AIR2 in zwei Jahren so gut wie nicht mehr am Gebrauchtmarkt verkäuflich sein :-/
      Weiters, wird es laut DJI in Zukunft auch ein AIR2 Modell mit AirSense in Europa geben, welches dann (meiner Meinung nach) mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein C1 Zertifikat haben wird, was den Wiederverkaufswert der aktuellen AIR2 ein weiteres Mal extrem schmälern wird.

      Ich finde DJI hätte mit der Auslieferung der AIR2 (in Europa) einfach noch ein paar Wochen/Monate zuwarten sollen und die Drohne erst mit C1 Zertifikat und einer fertigen FlyApp ausliefern sollen.

      Ich habe jedenfalls meine AIR2 letzte Woche wieder an DJI zurückgesendet und werde nun genau beobachten wie sich die FlyApp und die C1 Zertifizierung so entwickelt und sollte es wirklich später dieses Jahres eine AIR2 Variante mit C1 geben und ich bis dahin noch keine Mavic 3 Pro haben ... dann überlege ich, ob ich mir die Drohne erneut kaufe.
    • Ist schon bekannt mit wieviel man für die Registrierung rechnen kann? Habe gelesen dass laut Austro Control in Österreich dort die Regestrierung einmalig 25€ kosten soll und hier lese ich immer wieder was von 300-400€ im Jahr was unverhältnismäßig hoch ist wenn man bedenkt dass meine KFZ Versicherung bei 700€ liegt
    • Bergbaloo schrieb:

      DJI in Zukunft auch ein AIR2 Modell mit AirSense in Europa geben, welches dann (meiner Meinung nach) mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein C1 Zertifikat
      DJI muss die EU Regularien unterstützen und das auf dem Kopter zu vermerken (C-Klassifizierung). Air Sense ist da nicht notwendig (da die Richtlinien für die Fernidentifikation noch nicht 100% vorliegt).

      Die aktuellen Air2 Modelle (US und Rest der Welt) erfüllen in mehreren Punkten nicht die Voraussetzungen für eine C-Klassifizierung.

      CIAO

      Mad
    • Richi_drones schrieb:

      Ist schon bekannt mit wieviel man für die Registrierung rechnen kann? Habe gelesen dass laut Austro Control in Österreich dort die Regestrierung einmalig 25€ kosten soll und hier lese ich immer wieder was von 300-400€ im Jahr
      Hängt vom Kopter ab. Alle akltuellen Kopter unter 500 g brauchen keine weiterführende Prüfung.
    • Madgordon schrieb:

      DJI muss die EU Regularien unterstützen und das auf dem Kopter zu vermerken (C-Klassifizierung). Air Sense ist da nicht notwendig (da die Richtlinien für die Fernidentifikation noch nicht 100% vorliegt).
      Die aktuellen Air2 Modelle (US und Rest der Welt) erfüllen in mehreren Punkten nicht die Voraussetzungen für eine C-Klassifizierung.
      Ich hab eh nirgendwo behaupten, dass AirSense für die C-Klassifizierung notwendig wäre :) ...nur, dass es eine Version mit AirSense auch in Europa geben wird, welche dann (weil die finalen Richtlinien dann sicher schon vorliegen) C1 zertifiziert sein dürfte.

      Welche Punkte erfüllt die AIR2 deiner Meinung nach aktuell nicht für eine C-Klassifizierung?
    • skyscope schrieb:

      skyscope schrieb:

      Die Mavic Air 2 wird niemals zertifiziert werden, egal was irgendwer vom Support dazu twittert.Im Übrigen wird es auch keine andere Drohne vor Frühjahr 2021 mit C-Klasse geben.
      Hintergrund dazu hier: kopterforum.de/topic/84912-c1-zertifikat/?p=1172300, und Folgebeitrag.

      Meiner Meinung nach wird DJI (wenn technisch irgendwie möglich) diese C1 Zertifizierung der AIR2 (ab 01.01.2021) sehr wohl anstreben. Die AIR2 ist erst ein paar Tage alt und muss sich auch nach dem 01.01.2020 noch min. 1,5 Jahre am europäischen Markt verkaufen lassen. Ohne C1 wird dies ab dem 01.01.2020 aber sicher nicht mehr funktionieren ---gerade wenn dann neue Modelle mit C1 erscheinen.
    • Lasst uns den Bauchgefühl-Eiertanz einfach abkürzen: Wir werden sehen.
      ___

      Nebenbei ist übrigens kein Hersteller bis 01.07.22 / voraussichtlich 01.01.23 gezwungen, seine Drohnen für die offene Kategorie zu klassifizieren. Man könnte, mann muss aber nicht, und man kann auch nicht - aus oben angeführten Gründen des Verzugs bei der Normierung. Daher darf auch bezweifelt werden, dass es direkt ab Anfang 2021 klassifizierte Drohnen geben wird.
      Aber wie gesagt: Das ist mehr oder weniger Glaskugel, und daher nicht so wirklich meine Baustelle hier im Thread...
    • Madgordon schrieb:

      Dann gibt es halt eine MA2.1... welche klassifiziert ist. Die aktuelle MA2 wird keine Klassifizierung erhalten.

      Die aktuelle Version der MA2 hat keine Konformitätserklärung für die relevante EU Regelung, welche seit dem 1.7.2019 gilt.
      Von dem red ich doch die ganze Zeit :) ... Eine neue Mavic AIR2 mit AirSense und C1 für Europa (du darfst sie gerne MA2.1 nennen)

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