EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      Nebenbei ist übrigens kein Hersteller bis 01.07.22 / voraussichtlich 01.01.23 gezwungen, seine Drohnen für die offene Kategorie zu klassifizieren. Man könnte, mann muss aber nicht, und man kann auch nicht - aus oben angeführten Gründen des Verzugs bei der Normierung. Daher darf auch bezweifelt werden, dass es direkt ab Anfang 2021 klassifizierte Drohnen geben wird.

      Aber wie gesagt: Das ist mehr oder weniger Glaskugel, und daher nicht so wirklich meine Baustelle hier im Thread...
      Ich denke, die werden sich nicht lange zwingen lassen, da C1 ein sehr werbewirksames Kaufargument für viele Kunden ist :)

      Meine AIR2 ist nun jedenfalls mit sehr gutem Gefühl wieder bei DJI und ich werde die kommenden Geschehnisse aus der Distanz genau beobachten. Sollten sich deine Annahmen bewahrheiten wird ja die Mavic 3 Pro für viele in Europa ebenfalls kein Thema sein ... und Ich kann einfach nicht glauben, dass sowas DJI kaltlässt und hier nicht schon längst Pläne ausgearbeitet wurden die AIR2 und die M3P ab dem 01.01.2021 mit C1 auszuliefern.

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    • MM nach baut DJI nicht nur die besten Kopter sondern haben auch sehr gute Leute die den Markt kennen.
      Und sie wissen mehr wie wir.
      Ich denke das der nächste Kopter den DJI in den Handel wirft die C1 Zertivizierung haben wird.
      Wenn nicht :) .... wird der auch in rauen Mengen gekauft.
      LG Hermann
    • Bergbaloo schrieb:

      Ich denke, die werden sich nicht lange zwingen lassen, da C1 ein sehr werbewirksames Kaufargument für viele Kunden ist :)
      ...
      Mit Sicherheit ist es ein Kaufargument. Aber wo liegt der Zwang? Kein Hersteller kann derzeit (bzw. in absehbarer Zukunft) eine Drohne nach der EU-Klassifizierung auf den Markt bringen. Davon abgesehen, gibt es für Europa auch im Consumer-Bereich eigentlich gar keine Konkurrenz (ob mit oder ohne Klassifizierung). Von daher, ohne Konkurrenz eigentlich auch kein wirtschaftlicher Zwang. Der rechtliche läßt eben (nach aktueller Lage) bis 01.07.2022 noch die Tür für das „In Verkehr bringen“ solcher nicht nach der EU-Verordnung klassifizierten Drohnen, offen. Solche Drohnen (wie alle andren Bestandsdrohnen auch) dürfen dann ja auch nach Artikel 20 über diesen Zeitpunkt hinaus mit den Einschränkungen nach A3 betrieben werden.
    • Hallo, ich bin neu hier... ich habe gerade diesen Artikel gelesen und bin nun unsicher ob ich den Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO überhaupt noch ablegen soll. Ich fliege eine 4KG Drohne und benötigen diesen, aber nun kommen doch bald die EU Regeln mit neuen Drohnenschein. Wie macht ihr das?

      Heinz
    • Das musst Du Dir selbst überlegen. Ohne Kenntnisnachweis muss die Drohne nun mal am Boden bleiben. Aber Du musst wissen ob Du für dieses Jahr, bzw. bis. man den Kenntnisnachweis nach der neuen EU-Verordnung machen kann, die Drohne noch benötigst. Keiner kann Dir auch sagen, in wie weit der Kenntnisnachweis nach LuftVO §21d in der neuen EU-Verordnung anerkannt wird.
    • Die Verschiebung der Fristen ist inzwischen beschlossen und veröffentlicht (Durchführungsverordnung 2020/746, hier im EU-Amtsblatt), mit der erwarteten Verschiebung aller Fristen um 6 Monate.


      Was die C-Klassifizierungen von neuen Modellen und damit den Stand der Normgebung angeht, ist Erwägungsgrund 4 aufschlussreich:

      EU-DVO 2020/746 schrieb:

      Der Normungsprozess und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten unter Federführung der Branche und der Normungsgremien, beispielsweise die Ausarbeitung von Prüfmethoden oder die Prüfung technischer Merkmale, beispielsweise der Fernidentifizierung, haben sich verzögert.

      Dies wiederum wird sich negativ auf die Fähigkeit der Hersteller auswirken, unbemannte Luftfahrzeugsysteme („UAS“) in Verkehr zu bringen, die den neuen einheitlichen Anforderungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission (3) genügen.

      Bedeutet, auch der Timetable hinsichtlich des Normgebung wird sich um bis zu 6 Monate verschieben.
      Da dieser eh bis Ende des Jahres konzipiert war (siehe unten), gehe ich nun davon aus, dass wir vor Frühsommer 2021 keine Drohne mit C-Klassifizierung sehen werden.



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      Hier mal mein Beitrag aus #843 gespiegelt, dann muss nicht immer ins KF verlinkt werden:

      skyscope (via KF) schrieb:

      Um es abschließend diesbezüglich noch mal zu konkretisieren:

      Bei den Podiumsdiskussionen auf der Amsterdamer Drone Week im letzten Dezember saßen EASA-Vertreter und Hersteller (in Persona bspw DJIs Christian Struwe) gemeinsam auf der Bühne und diskutierten über Regularium und Zertifizierungsprozess, respektive darüber, dass Letzterer eben noch gar nicht ansatzweise finalisiert war. Das ist kein halbes Jahr her.

      Mit welchem Status man plant, sieht man an der Timeline, die von der EASA bzw. des Erarbeitungskomitee der entsprechenden Europäischen Norm (EN, hier die EN 4709) selbst vorgestellt wurde. Diese habe ich wie gesagt bereits im Dezember gepostet, hier aber der Vollständigkeit halber mal in besserer Qualität:







      Das zeigt doch wenig mißverständlich, dass vor Ende 2020 eine Zertifizierung irgendeiner Drohne nicht möglich sein kann, da erst dann der Standard dazu final veröffentlicht wird. (CEN = Comité Européen de Normalisation = Europäisches Komitee für Normung)

      Ob und wieweit Hersteller vorher nach Entwürfen der EN 4709 bereits Drohnen entwickeln können, steht auf einem anderen Blatt.
      Labeln und verkaufen können sie jedenfalls keine Drohne mit einem Zertifikat nach einer Norm, die es final noch nicht gibt.

      #eudrohnenverordnung

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    • quadle schrieb:

      Davon abgesehen, gibt es für Europa auch im Consumer-Bereich eigentlich gar keine Konkurrenz (ob mit oder ohne Klassifizierung). Von daher, ohne Konkurrenz eigentlich auch kein wirtschaftlicher Zwang.
      Ich denke, die Konkurrenz sind sie sich selber ... Die aktuellen DJI Drohnen sind eben gut genug um noch ein weiteres Jahr geflogen zu werden... und Leute wie ich, welche normal alle zwei Jahre ihre Drohne Updaten, machen dass ohne C1 dann eben einfach einmal nicht (habe meine AIR2 retourniert)
      Ich denke, DJI spürt die Verunsicherung am europäischen Markt sehr wohl und jenes Abwarten wird ja, je näher die Verordnungen kommen, sicher nicht weniger werden :)
    • Klar, wird jetzt so mancher abwarten! Derjenige der Abwartet kommt dann eben später. Derjenige, der aber jetzt was benötigt, der muss auch jetzt handeln. Soweit zur möglichen Konkurrenz.

      Hinzu kommt, dass DJI eben nicht nur darauf wartet, bis die EU in die Pushen kommt und für Ihren Markt endlich nach den über ein Jahr bekannten Klassen die Rahmenbedingungen festlegt. Von daher ist hier nicht DJI der Sündenbock der Situation. Die sind selbst in der Bredouille, müssen entscheiden, warten wir mit der weltweiten Einführung bis die Europäer Ihre Allerwertesten in Gang bekommen oder platzieren wir unser fertiges Produkt auch ohne die EU-Käufer, die dann evtl. noch etwas warten möchten.

      Dabei kommt die Abschätzung wieviele das sind, sowie die Einschätzung, wieviele sich darüber überhaupt Gedanken machen. Und dann kommt auch noch das hinzu, welche Alternativen haben diese Interessenten. Von daher sind das m.M.n. 100 - 1.000 Stück. Bezogen auf den weltweiten Markt, ist das zu vernachlässigen. Die Hälfte davon holt sich dann in einem Jahr den teureren Mavic 3 der dann bereits Klassifiziert wurde (reine Vermutung, noch keine abschließende Tatsache) auch wenn ihm vorher der Mavic Air 2 vollkommen ausgereicht hätte. Auch ein nachträg klassifizierter Mavic Air 2.1 würde einen Verkauf nochmal anheizen, da viele MA2-Piloten sich dadurch zum umsteigen bewegen lassen.
    • Das Team von Drohnen.de hat ja in der Regel einen recht guten Draht zu DJI, wenn man manche Videos aus dem Youtube Channel zu Grunde legt. Habe jetzt um ehrlich zu sein nicht alle aktuell 44 Seiten dieses Threads gelesen, aber womöglich ist DJI ja wenns dann mal soweit ist auch so fair und legt ein Austauschprogramm auf, in dessen Rahmen man (evtl gegen eine akzeptable Upgradegebühr) z.B. eine gerade neu erworbene und unbeschädigte MA2 gegen eine dann C1-zertifizierte Version eingetauscht oder umgerüstet bekommt. Ich bin mal so naiv und gehe davon aus, dass sich DJI es sich mit einem ganzen Markt wie der EU nicht mehr als nötig verscherzen will. Bin einfach mal so optimistisch und rechne mit einer fairen Lösung für was auch immer für Probleme mit der EU Regulierung am Ende bestehen mögen. Diese ominöse 500g Grenze ließe sich für die MA2 ja z.B. auch mit der Vermarktung eines leichteren Akkus erreichen. So ähnlich wurde es ja auch in manchen asiatischen Ländern mit der Mavic Mini praktiziert, wenn es nur 200 statt 250g sein durften. Ich werd meine MA2 zumindest behalten und damit jetzt im Sommer reichlich Spaß haben. Und was nächstes Jahr kommt, das warte ich ab und sehe dann weiter.
    • Das kann ich akzeptieren, wäre dann bei mir 2023.
      Dann soltten alle den Kenntnissnachweiss dieses Jahr noch machen, schließlich hat er 5 Jahre Gültigkeit.

      Gruss Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus.

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