EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Das LBA zu PPLs und LAPLs:

      "Eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist nicht vergleichbar mit einem EU-Kompetenznachweis oder einem EU-Fernpiloten-Zeugnis im Sinne der EU-Gesetzgebung. Zwar wurde Luftfahrzeugführern aufgrund Ihrer Kenntnisse aus der bemannten Luftfahrt bisher das Recht zugestanden, Drohnen zu steuern, jedoch setzte der Gesetzgeber voraus, dass sich die Luftfahrzeugführer selbständig mit den gesetzlichen Forderungen für den Drohnenflug vertraut machen. Das EU-Drohnen-Recht kennt diese Möglichkeit nicht. Daher ist sowohl das weitere Steuern einer Drohne auf dieser Basis (ab dem 31.12.2020), als auch eine Umschreibung in EU-Kompetenznachweise oder EU-Fernpiloten-Zeugnisse nicht möglich."

      Kurz: Keine Anerkennung von Privatpiloten-Lizenzen mehr, und das wird für Ausbilder wohl ebenso gelten.
    • Moin zusammen,

      auch ich bin ein absoluter Drohnen-Neuling (abgesehen von einer Syma x5c :) ) und hatte, wie viele meiner Vorredner Vorschreiber, geplant, mir noch in diesem Jahr eine Mavic Air 2 "zulegen zu lassen". Aktuell habe ich das Vorhaben, bedingt durch die aktuell unklare Situation bezüglich Nachzertifizierung, erstmal auf Eis gelegt, da die Air 2 doch eigentlich in C1 passen sollte, oder?
      Hatte mal bei DJI über chat eine Anfrage zu einer möglichen Nachzertifizierung gestartet und hier wurde mitgeteilt, dass man ein einer Nachzertifizierung dran wäre und dass man davon ausgeht, dass man in Zukunft nur einen anderen "Aufkleber" auf die Air 2 machen müsste um wie gewohnt zu fliegen. Ausserdem könne ich die Drohne ja in den kommenden zwei Jahren wie bisher verwenden. Nach den Aussagen hier im thread scheint das mit einer Nachzertifizierung aber mehr Wunschdenken zu sein bzw. die Intention einen möglichen Kunden nicht von einem Kauf abzuhalten.

      Was ich mich generell gefragt habe: Wenn ich eine Drohne in A3 fliegen muss, darf ich diese dann auch nicht mehr zur Inspektion des eigenen Hausdaches verwenden? Die Drohne würde hier ja in niedriger Höhe und auch innerhalb des eigenen Grundstücks beweght, aber die Nachbarhäuser sind leider deutlich weniger als 150m entfernt.

      Und eine Zusatzfrage habe ich noch: Da die Übergangsphase auch den Herstellern dienen soll, zertifizierte Geräte auf den Markt zu bringen, muss man nicht zwingend von entsprechenden Modellen im Januar ausgehen? Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand ab 01.01. noch nicht zertifizierte Modelle kauft (zumindest nicht zum Normalpreis), oder wären solche Geräte dann in einer anderen Klasse?

      Gruss, Mika
      It's never so bad that it can't get worse
    • Mikam_0815 schrieb:

      Wenn ich eine Drohne in A3 fliegen muss, darf ich diese dann auch nicht mehr zur Inspektion des eigenen Hausdaches verwenden?
      Nein, das darfst Du nach der Übergangszeit ab 01.01.2023 nicht mehr, sofern Dein Haus in einem Wohngebiet steht.


      Mikam_0815 schrieb:

      ...muss man nicht zwingend von entsprechenden Modellen im Januar ausgehen?
      Nein. Niemand zwingt Hersteller, ihre Drohnen einer Klasse (C1-C4) für den Betrieb in der offenen Kategorie zu unterwerfen.
      • Modelle, die bis 01.01.2023 hergestellt werden und keiner Klasse zugehörig sind, können gemäß Artikel 20 weiter betrieben werden, genau so wie Bestandsdrohnen von heute.
      • Modelle, die ab 01.01.2023 hergestellt werden und keiner Klasse zugehörig sind, können zwar nicht mehr in der "Offenen Kategorie" betrieben werden, aber unter den Bedingungen der "Speziellen Kategorie" oder der Kategorie für zulassungspflichtige Modelle.
      Letzteres macht natürlich für Consumer-Drohnen wenig Sinn, entscheidend ist aber, dass es wie gesagt keine Pflicht für die Hersteller zur Einhaltung einer der C-Klassen zum Betrieb in der offenen Kategorie gibt.
      Natürlich wird DJI aber sehr bestrebt sein, ab nächstem Jahr klassifizierte Consumer-Drohnen anzubieten. Wann diese aber genau auf den Markt kommen, steht in den Sternen, da an den genauen Parametern der Klassen in den feienern Details immer noch gefeilt wird - sprich, der Standard steht noch gar nicht final fest.

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    • skyscope schrieb:

      Natürlich wird DJI aber sehr bestrebt sein, ab nächstem Jahr klassifizierte Consumer-Drohnen anzubieten. Wann diese aber genau auf den Markt kommen, steht in den Sternen, da an den genauen Parametern der Klassen in den feienern Details immer noch gefeilt wird - sprich, der STandard steht noch nicht final fest.
      Hoffen wir mal, dass sie übergangsweise den Ist-Stand der aktuellen Modelle für eine Zertifizierung heranziehen können, Steigleistung etc. kann man doch bestimmt mit der Firmware justieren.
      Ist aber dann auch für die Hersteller ungenügend, wenn man erst kurz auf knapp mitgeteilt bekommt, wie eine klassifizierbare Drohne aussieht, ist ja doch schon ein größerer Markt, der hier für eine Zeit X ins stottern kommt.

      Gerade Deinen Link gesehen: Das ist ja weniger schön mit der Finalisierung des Standards.....aber wer kauft denn aber im Laufe des nächsten Jahres noch ein Modell, für welches die Übergangsphase (längenmäßig) immer kürzer wird?
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    • Mikam_0815 schrieb:

      Hoffen wir mal, dass sie übergangsweise den Ist-Stand der aktuellen Modelle für eine Zertifizierung heranziehen können....
      Das wird nicht der Fall sein. Heute verfügbare Drohnen können aus diversen Gründen nicht für eine der C-Klassen nachträglich zertifiziert werden.

      Das einzige, worauf man (recht unrealistisch) hoffen kann, ist, dass ein "Standard Szenario" im Rahmen des Betriebs in der "Speziellen Kategorie" definiert wird, um so Ausnahmen für Bestandsdrohnen zu schaffen. Ob das für Bestandsdrohnen generell gemacht wird, halte ich aber für recht unwahrscheinlich, zumal das gegebenenfalls dann auch mit weiteren Auflagen verbunden sein dürfte.
      Jedenfalls ist es müssig, dazu zum jetzigen Zeitpunkt weiter zu spekulieren.

      Kurzum, ich würde nicht darauf hoffen, und mal davon ausgehen, dass man eine unklassifizierte Drohne ohne weiteren Aufwand und eventuell zusätzlich weiterer persönlicher Klassifikation (LUC-Zeugnis oder ähnlich), also im Rahmen der offenen Kategorie, ab 2023 eben gemäß Artikel 20 betreiben muss.

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    • skyscope schrieb:

      Mikam_0815 schrieb:

      Wenn ich eine Drohne in A3 fliegen muss, darf ich diese dann auch nicht mehr zur Inspektion des eigenen Hausdaches verwenden?
      Nein, das darfst Du nach der Übergangszeit ab 01.01.2023 nicht mehr, sofern Dein Haus in einem Wohngebiet steht.
      Bedingt durch die guten Preise für die Mavic Air 2 bin ich aktuell hin und hergerissen, wie ich mich verhalten soll. Daher nochmal die Frage ob mein Verständnis richtig ist:

      - Auch wenn ich eine C1-zertifizierte Drohne hätte, dürfte ich Wohngebiete nicht ohne Genehmigung überfliegen, dürfte aber über dem eigenen Grundstücl fliegen, solange ich dabei die Privatsphäre der Nachbarn nicht verletze
      - In der Unterkategorie A1 darf ich dicht an Siedlungen und Industriegebite ranfliegen, bei A3 habe ich 150m Abstand zu halten
      - In der Übergangsphase der Air 2 dürfte ich durch die Unterkategorie A2 auch bereits nicht auf dem Grundstück fliegen
      - Merkt man den Unterschied A2 zu A3 in der "freien Wildbahn"?

      Und noch die Frage hinterher: Wenn ich jetzt (entgegen der Vorschrift) die Drohe auf dem Grundstück kurzzeitig steigen lasse um das Gebäude abzulichten, was habe ich dann tatsächlich zu befürchten, wenn wir nicht von einem Unfall im Rahmen des Vorhabens ausgehen? Ich lebe auf dem Land und man könnte das Vorhaben mit den Nachbarn absprechen. Könnte es passieren, dass die Mavic über die Software das Gebiet erkennt und den Start verweigert?
      It's never so bad that it can't get worse
    • Mikam_0815 schrieb:

      - Merkt man den Unterschied A2 zu A3 in der "freien Wildbahn"?

      Und noch die Frage hinterher: Wenn ich jetzt (entgegen der Vorschrift) die Drohe auf dem Grundstück kurzzeitig steigen lasse um das Gebäude abzulichten, was habe ich dann tatsächlich zu befürchten, wenn wir nicht von einem Unfall im Rahmen des Vorhabens ausgehen? Ich lebe auf dem Land und man könnte das Vorhaben mit den Nachbarn absprechen.

      Was in einem Gesetzbuch steht, ist ja eine Sache. Im "echten Leben" heisst es aber meist: wo kein Kläger, da kein Richter. Das soll keine Anleitung zum Überschreiten von Gesetzen sein, aber es ist nun mal so: wer sich im Alltag einfühlsam gegenüber anderen verhält und kein Aufsehen / Ärger erregt, wird kein Problem haben - auch wenn er gegen die eine oder andere Regel verstösst (was ja in unseren Breiten nicht schwer ist bei 1817 Einzelgesetzen mit 55.555 Einzelnormen und 2728 Rechtsverordnungen mit weiteren 44 689 Einzelvorschriften).

      Seitdem ich Drohen fliege (2013 oder so) ist z.B. noch nie jemand zu mir gekommen, um mit einer Briefwaage meine Drohne zu wiegen. Ebenso ist mir noch niemand mit einem Zollstock hinterher gelaufen und hat den Abstand von meiner Dohne zu Gebäude XY gemessen oder deren Höhe geschätzt. Statt sich also immer buchstabengetreu an das Gesetz zu halten, ist für mich viel wichtiger, niemanden zu nerven. Denn genervte Zeitgenossen finden immer einen Weg, jemandem ans Bein zu pinkeln.

      Anders ist es natürlich, wenn man Scheisse baut und im Nachhinein geforscht wird, ob man alles richtig gemacht hat. Und dieses Risiko versuche ich immer zu vermeiden - also fliege ich nur dort, wo meine Drohne keine Schäden anrichten KANN, FALLS etwas passieren sollte. Im schlimmsten Fall landet sie dann in der Pampa und ich allein trage den Schaden. Ob ich dort dann aber auf den Meter genau die Flughöhengrenze einhalte oder wie viel Gramm der Kopter auf die Briefwaage bringt, ist für mich dann auch mal Nebensache.

      Also in deinem Fall würde ich das einfach mit dem Nachbar absprechen, wenn kein anderer daran beteiligt ist.


      Könnte es passieren, dass die Mavic über die Software das Gebiet erkennt und den Start verweigert?
      Eigentlich nur wenn deine Drohne sich in einem Luftsicherungsraum / einer offiziellen Flugverbotszone bewegt, so wie es heute ja schon gehandhabt wird. Für alle anderen Kriterien müsste die DJI Software zukünftig ja deine persönlichen Referenzen kennen (Kenntnisnachweis, Drohnenführerschein, offizielle Erlaubnisse und sogar, ob du auch die Anleitung gelesen hast) und ich glaube kaum, das man DJI Zugriff auf solche Personendaten gestattet würde.

      Ob sich dein Grundstück in einer Flugverbotszone befindet, kannst du ja checken: Link zur DJI Webseite. Ich wohne z.B. leider nahe einem Provinzflughafen und muss zum Fliegen erst mal ein Stück weiter fahren ||
    • Können wir hier bitte bei EU-Recht bleiben? Dieses wird noch zu gegebener Zeit in einer neuen LuftVO umgesetzt, ob und wie dann dort bspw. Wohngebiete noch weiter wie bisher von Wohngrundstücken unterschieden werden, bleibt abzuwarten.

      Der ganze Rest zum Fliegen auf dem eigenen Grundstück ist im Forum behandelt worden, und hängt zum kleinsten Teil vom Luftrecht ab, sondern von der Kamera in der Luft, mit der man eventuell in Nachbargrundstücke "sieht" - einfach mal nach "Nachbarn" oder ähnlichem suchen oder stöbern. Hier ist das alles Offtopic.

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    • Ich frage mich aktuell ob ich noch den großen Drohnen Führerschein nach alter Verordnung für die Übergangszeit mache.
      Sodass ich als Übergang für die MA2 noch etwas in der Hand habe oder dann direkt Anfang des Jahres einen Kurs mache, um so wenigstens etwas mit dieser vernünftig weiter fliegen zu können.

      Bin mir da aktuell noch unsicher.
      Entweder wären das 250€ in den Sand gesetzt oder nicht. Ich will noch überprüfen ob mir der Kurs vielleicht sogar von der Arbeit gesponsert werden könnte oder nicht :P.
    • follow-up zu #925 und anderen Artikeln hier im thread bzgl. Registrierung ... nachdem auf der einen Seite aktuell bzgl. Prozedere der Registrierung (noch?) nichts bekannt ist (mir zumindest, wenn jemand mehr weiß bitte gerne korrigieren), auf der anderen Seite die seitens der Versicherung genannte "deadline" Ende September ausläuft, sitze ich quasi zwischen zwei Stühlen ob ich das bequemerweise einfach laufen lasse oder jetzt noch Widerspruch einlege um mich dann, wenn es einmal möglich wird, mich selbst drum zu kümmern ... Fragen über Fragen :D

      Wollte daher wissen wie ihr das handhaben werdet?

      thanks'

      PS @skyscope, Du hattest Dich ja schon geäußert zu einer eigenen Registrierung zu tendieren ... noch aktuell oder inzwischen andere Sicht auf die Dinge?
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • @B69, ich tendiere nicht, ich mach das so. :)
      Ich habe aber sowieso auch keine Verpflechtung mit einem der totaaaal kopterfreundlichen Traditionsverbände, noch nicht mal für eine Versicherung - aus Gründen.
      Und selbst wenn, würde ich wie gesagt unabhängig bleiben wollen, auch was den Transfer, das Handling und die Speicherung meiner Daten angeht, wer weiß, wo überall....

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Vielleicht für die Übergangszeit oder für Expeditionseinsätze sich eine quasi „freie“ Drohne zulegen, z.b. Anafi oder ??? (Kennt jmd. weitere freie Drohnen?). Keine Einschränkungen bezgl. Höhe und Start. Mit Auriga kommt man auch auf vernünftige Reichweiten.
      Hilft im Gelände manchmal ungemein.
      Die MA2 ist schon Cx fit und wird mutmaßlich dann auch zertifiziert verwendbar sein, lt. Dji Geflüster. Mit Fremdabschaltung, striktem Geofence Zeitmanagement, Gimbal/Zoom Beschränkung in Wohngebieten etc.
      Eine ganz „postalische“ (erinnert mich stark an frühen CB Funk)) für Ackerporno oder zugelassene Aussichtspunkte und eine Freie. Dabei aber sehr verantwortungsbewußt fliegen und bereit sein für alle Konsequenzen, einschließlich finanziellem Ruin und u.U. langer Verlust der Freiheit... wer sich heutzutage so etwas noch leisten kann... will hier keinen auffordern, Illegales zu tun.
    • Wenn eine Verordnung kommt wird es keine freien Drohnen mehr geben.
      Und wer weiß vielleicht gibt es gar keine gravierenden Einschränkungen.
      Alles Kaffeesatz Leserei und es muss jeder selber wissen ob er mit Einschränkungen leben kann(und mit welchen) gegenüber jetzt nicht.
      Ich in meinem Fall sehe es eher locker und habe meine Flugdaten bei Airdata mal alle ausgelesen ( habe das hier im Forum schon irgendwo mal geschrieben)
      Menschenmassen meide ich eh schon.
      Abstand zu Gebäuden,Häuser ect. wird e schon eingehalten ( Trotz meiner Befreiung von Verboten )
      Höhe bei Foto-Videoaufnahmen bis auf einmal immer unter 100 Meter( möchte die Aufnahmen ja nicht mit dem Vergrößerungsglas anschauen)
      Reichweite meistens auf Sicht (öfters auch drüber, wird nachher auch noch möglich sein)
      Laut meinen jetzigen Flugdaten werde ich den Ereignissen ganz entspannt Entgegenschauen. :thumbup:
      Es lässt sich e nichts ändern...einfach mal positiv sein :thumbsup:
      Wer Sucht der findet
      Wer nicht findet Sucht nicht
    • Moin,
      ich verstehe unter „freien Drohnen“ nicht vom Hersteller beschränkte Drohne, die es ermöglicht überall zu starten und auch keine max. Höhenbeschränkung. Auch die Möglichkeit zu haben, die Sendeleistungen den Gegebenheiten anpassen zu können.
      Für so etwas finden sich vollkommen legale Einsatzszenarien. (Bergwege hochfliegen, Einsatz in Betongebäuden oder geschlossenen Hangars, Gebirgsschluchten)
      IMHO ist Besitz und Betrieb bisher noch nicht illegal. Selbst höhere Leistungen können experimentell legal sein.
    • ist richtig, Du fragtest was ich drunter verstehe, ich antwortete.
      Und davor ging es um das neue EU Regelwerk mit vielleicht stärkeren Einschränkungen für die neuen,zugelassenen Flieger und mein Vorschlag, sich vielleicht noch eine jetzt noch erhältliche und jetzt auch noch legale „freie Drohne“ zu kaufen.
      Ist nicht OffTopic, IMHO.
      Sorry, wenn Du damit Stress haben solltest.
    • Hallo,
      ich bin ganz neu in der Drohnen-Thematik und habe viel über geänderten Vorgaben ab 2021 und die Übergangsregelungen gelesen.
      Mein persönliches Interesse wäre eine Mavic Air 2, jedoch hat diese keine CE-Zulassung und wird auch keine Nachzertifizierung nach meinen Wissensstand bekommen.
      Gibt es überhaupt schon (DJI) Drohnen, die eine Zertifizierung nach den gefordertem CE-Klassen hat?
      Habe hierzu nämlich bisher nichts gefunden. Ich möchte mir keine neue Drohne beschaffen, wenn ich diese in absehbarer Zeit nicht mehr nutzen darf.
      Ist schon bekannt wann DJI seine Modellserien mit entsprechenden CE-Klassen auf den Markt bringt?
      Wie ist Eure persönliche Einschätzung?
      thx
      @lex

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