EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • B96, stimmt an das naheliegend habe ich nicht gedacht. Mein TH ist so wie so über dem Gewicht, da stören mich die Gramm über 250 gr nicht. Propschutz ist auch bei mir immer drann wenn es sicherer ist und ein ND Filter auch noch.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • @Airtohome: Nochmal Danke für den Link. Ich verstehe dann nur nicht ganz die Diskussion oben bezüglich der Mini 2, denn it Redti's Beitrag wird ja erwähnt

      Redti schrieb:

      Alle UAS mit einer Startmasse unter 250g dürfen nach den Regeln der Unterkategorie A1 geflogen werden (auch nach 2022)
      Und da die Mini 2 laut YT nicht mehr mit prop guards geliefert wird sollte doch die Startmasse unter 250g liegen und ich wäre nicht auf eine neue CE Zertifizierung angewiesen?

      Und noch eine Frage zur Registrierungspflicht der Drohnen ab 01.01.2021 auch wenn unter 250g aber mit Kamera: Trifft das dann auch auf alle "Spielzeug-Drohnen" zu wie beispielsweise diese 40-60€ Maginon Aldi-Dinger mit geringer Reichweite?
      It's never so bad that it can't get worse

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    • Frage: Wenn man jetzt eine Drohne kauft, macht es dann bzgl. eventueller Nachzertifizierung 2021 einen Unterschied ob Air 2 oder Pro 2?
      Oder haben die beiden die selben Chancen ein Zertifikat zu erhalten? C1 wäre natürlich wünschenswert...da wirds bei der Pro2 aber schon gewichtstechnisch knapp.
      Auf eine CE zertifizierte Drohne die eventuell mal nächstes Jahr erscheinen wird kann ich leider nicht mehr warten.
    • Mikam_0815 schrieb:



      Und noch eine Frage zur Registrierungspflicht der Drohnen ab 01.01.2021 auch wenn unter 250g aber mit Kamera: Trifft das dann auch auf alle "Spielzeug-Drohnen" zu wie beispielsweise diese 40-60€ Maginon Aldi-Dinger mit geringer Reichweite?
      Vielleicht hilft dir dass weiter :thumbup:
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      Wer Sucht der findet
      Wer nicht findet Sucht nicht
    • Mikam_0815 schrieb:

      Und noch eine Frage zur Registrierungspflicht der Drohnen ab 01.01.2021 auch wenn unter 250g aber mit Kamera: Trifft das dann auch auf alle "Spielzeug-Drohnen" zu wie beispielsweise diese 40-60€ Maginon Aldi-Dinger mit geringer Reichweite?
      Es gibt keine Registrierungspflicht der Drohnen (in der offenen Kategorie), nur der Betreiber muss sich registrieren. Und ja, alle "Betreiber von Drohnen mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. Kameras", müssen sich registrieren.

      Das LBA hat extra eine FAQ-Seite für all diese Fragen eingerichtet:

      lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Un…chein_12_20/FAQ_node.html
    • Eine Registrierungspflicht besteht nicht, wenn es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug handelt. Eine Mini fällt sicher nicht unter die Spielzeugrichtlinie.

      Inzwischen habe ich meine verlinkte Zusammenfassung der künftigen Rechtslage angepasst und die derzeitige Problematik mit dem Artikel 20 eingebaut.

      Der Satz "Alle UAS mit einer Startmasse unter 250g dürfen nach den Regeln der Unterkategorie A1 geflogen werden (auch nach 2022)" ist nur dann richtig, wenn es sich um eine vom Hersteller definierte höchstzulässige Startmasse handelt.
    • Redti schrieb:

      Der Satz "Alle UAS mit einer Startmasse unter 250g dürfen nach den Regeln der Unterkategorie A1 geflogen werden (auch nach 2022)" ist nur dann richtig, wenn es sich um eine vom Hersteller definierte höchstzulässige Startmasse handel
      Müsste dann der Hersteller das Gewicht als Maximal-Gewicht deklarieren, denn er wird ja kaum verhindern können, dass das Gerät abhebt, wenn der Betreiber etwas zusätzliches anflanscht (hier müsste der Betreiber dann entsprechend in A3 fliegen)? Bei der Mini 2 wird ja aktuell nichts mitgeliefert (keine prop-guards wie bei der Mini 1), was das Gewicht erhöhen kann wenn ich das korrekt verstanden habe. Würde doch vermuten, dass die 249g der Mini 2 eine eingelegte SD Karte beinhalten.
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    • skyscope schrieb:

      @markdrone

      Es gibt keinen Unterschied, beide haben dieselbe Chance, nachzertifiziert zu werden - nämlich keine.
      Wäre dann die von DJI im webinar angekündigte Option für eine "Retrovit"-Zertifizierung (wenn ich den Begriff korrekt verstanden habe) nur eine Art "Augenwischerei" - hier klang der DJI-Kollege Ronald Liebsch ab Position 1:41:20 recht zuversichtlich? Eventuell gibt es dort ja ein "Hintertürchen"?
      It's never so bad that it can't get worse

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    • Und täglich grüßt das Murmeltier...

      Solange die EU-Verordnung diesbezüglich nicht geändert wird (aktuell: zertifizierte UAS müssen bereits vor Auslieferung zertifiziert sein), ändert sich gar nichts, egal was in einem webinar, von DJI oder sonst wem gesagt wird.

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Tatsächlich klingt das ziemlich gut und Ronald Liebsch ist immerhin der Technicals Standards Manager Europe von DJI. So, wie er da in dem Gespräch rüberkommt und vor allem mit dem Hinweis, dass sie die Info gerade erhalten haben inkl. dem Querverweis, dass es beim LBA bisher anders kommuniziert wird, ist das schon überzeugend und ich glaube auch nicht, dass jemand in der Position nicht weiß, was er so einer öffentlichen Runde sagen kann bzw. sollte und was nicht.

      Jetzt darf man tatsächlich gespannt sein. Zu einem gewissen Teil bestätigt das auch die Argumente, die beim Release der Air 2 von vielen Seiten kamen, dass man nicht glaubt, DJI würde aus reiner Profitgier so eine Drohne herausbringen, ohne die kurz bevorstehende (damals 8 Wochen) EU-Drohnenverordnung irgendwie im Hinterkopf zu haben.
    • Mikam_0815 schrieb:

      Wäre dann die von DJI im webinar angekündigte Option für eine "Retrovit"-Zertifizierung (wenn ich den Begriff korrekt verstanden habe) nur eine Art "Augenwischerei"

      Wie ich dazu Anfang des Monats drüben schrieb:

      Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ein DJI-Mitarbeiter öffentlich attestiert, dass Bestandsdrohnen nicht nachzertifiziert werden können, wenn DJI über die Weihnachtssaison bis weit ins nächste Jahr hinein noch Bestandsdrohnen verkaufen möchte? Dass eine Nachzertifizierung nicht möglich ist, weiß er am besten.

      Man muss schon ein bischen im Hinterkopf behalten, dass alle "Informationen" von Seiten der (potentiellen) Schulungsanbieter und ihren Gästen von Leuten kommen, die alle irgendein kommerzielles Interesse verfolgen. Wer damit Schwierigkeiten hat und es objektiv haben will, schaut auf die FAQ des LBA, und harrt einfach der Dinge, die da von offizieller Seite in Kürze kommen...
    • markdrone schrieb:

      Frage: Wenn man jetzt eine Drohne kauft, macht es dann bzgl. eventueller Nachzertifizierung 2021 einen Unterschied ob Air 2 oder Pro 2?
      ...
      Nachzertifiziert oder genauer gesagt nachträglich Klassifiziert wird keine bisher in Verkehr gebrachte Drohne. Sollte die Air2 Klassifiziert werden, hat sie dann auch einen neuen Namen und letztendlich bringt das den bisher verkauften Versionen nichts. Dies sieht die aktuelle Fassung der neuen EU-Verordnung explizit nicht vor. Die Mavic 2 Pro wird wohl auch gar nicht die Vorraussetzungen haben.

      markdrone schrieb:

      ...
      Auf eine CE zertifizierte Drohne die eventuell mal nächstes Jahr erscheinen wird kann ich leider nicht mehr warten.
      Eine nach der neunen EU-Verordnung klassifizierten Drohne wird wohl erst frühestens Mitte 2021 da sein. Wenn Du darauf nicht warten kannst, mach Dir lieber Gedanken welche der Drohnen Deinen Anforderungen am nächsten kommt um mach Dich für die Anforderungen u.U. mit einem EU-Fernpiloten-Zeigniss für die Übergangszeit bis Ende 2022 vertraut.
    • _Markus_ schrieb:

      Es wurde ja mehrfach erwähnt, dass eine technische Umsetzung über ein Firmware-Upgrade etc. möglich ist.
      Wenn man sich die einzelnen Klassen der VO 945/2019 mal kurz anschaut, stellt man schnell selbst fest, dass eine technische Umsetzung nur über ein FW-Update eben nicht möglich ist, um die Vorgaben zu erfüllen. Da muss man kein Raketenwissenschaftler für sein.
      ______

      Damit ist das Thema Nachzertifizierung auch endgültig für mich durch. Wer trotz LBA-Aussage weiter darauf hoffen will, weil es ein Hersteller selbstverständlich völlig selbstlos eventuell möglicherweise und als nicht ganz so unwahrscheinlich in Aussicht stellt, soll es gerne tun.

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    • ulc.gov.pl/pl/aktualnosci/5227…las-zgodnych-z-normami-ue

      Das polnische LBA hat eine Meldung dazu auf ihrer Internetseite, dass die Info von der EASA an die Landesluftfahrtbehörden kam, dass eine Nachzertifizierung möglich ist. Leider ist der Artikel auf polnisch und beim Umschalten auf englisch kommt man auf die Startseite. Hier ein Versuch mit google Translator:

      translate.google.com/translate…las-zgodnych-z-normami-ue