markdrone schrieb:
Ab 2021 müssen alle neu verkauften Drohnen vom Hersteller markiert werden
CIAO
Mad
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
markdrone schrieb:
Ab 2021 müssen alle neu verkauften Drohnen vom Hersteller markiert werden
markdrone schrieb:
Ist das tatsächlich so?
markdrone schrieb:
Entweder es kommen also bald zertifizierte drohnen zu den händlern oder es wird ab 1.1.2021 keine drohne mehr verkauft ?!
Airtohome schrieb:
Du kannst auch nach dem 1.1.21 Drohen kaufen ( Neu oder Gebraucht )Sie sind halt nicht zertifiziert.
....
Eine andere Frage wäre: Werden ab 1.1.21 überhaupt noch Drohnen hergestellt wenn es noch keine Möglichkeit gibt zum Zertifizieren
markdrone schrieb:
...
"Ab 2021 müssen alle neu verkauften Drohnen vom Hersteller markiert werden. ...
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skyscope schrieb:
Wie könnte man Drohnen nach dem 1.1. denn wohl neu kaufen, wenn sie nicht hergestellt würden?
quadle schrieb:
Evtl. dürfen keine neuen Drohnen ohne Klassifizierung ab 01.01.2021 auf den Markt gebracht werden. Die, die vor diesem Datum eingeführt wurden, dürfen dann bis 01.01.2023 weiterhin hergestellt und verkauft werden.
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Redti schrieb:
Es ist zwar richtig, dass nach der Delegierten Verordnung 2019/945 streng genommen nur mehr klassifizierte Drohnen auf den EU-Markt gebracht werden dürften (auch schon vor 2021), falls sie für die Verwendung in der offenen Kategorie bestimmt sind, da aber ein Verstoß gegen diese Bestimmung wegen einer fehlenden nationalen Strafbestimmung keine Rechtsfolgen hat, ist das nur eine zahnlose Verpflichtung der Hersteller bzw. Importeure.
fingadar schrieb:
...und der Zweck von C4 ist mir nicht ganz klar.
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skyscope schrieb:
in 947/2019:
"Angesichts des im Anhang dieser Verordnung dargelegten guten Sicherheitsniveaus der Luftfahrzeuge der Klasse C4, sollte der mit nur geringem Risiko behaftete Betrieb solcher Luftfahrzeuge in der „offenen“ Kategorie erlaubt werden. Solche häufig von Flugmodellbetreibern eingesetzten Luftfahrzeuge sind verglichen mit anderen Klassen unbemannter Luftfahrzeuge einfacher gestaltet und sollten daher keinen unverhältnismäßigen technischen Anforderungen unterliegen."
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