EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Die einzigen beiden Fragen, für die mir nun noch von irgendwoher eine Antwort erhoffe ist, ob es a) für die Mavic 2 Pro / Enterprise (oder auch die Mavic Air 2) noch ein Standard-Szenario für den Betrieb in der Nähe von Menschen geben wird, und/oder b) ob und wann es für die Mavic 2 Pro / Enterprise eine Retrofit-Möglichkeit für eine C1-Nachklassifizierung geben wird.

      Zumindest Letzteres wird natürlich noch dauern, da die Normen bekanntlich erst noch finalisiert werden müssen.
    • K. Lorenz schrieb:

      rubberduck schrieb:

      Warum darf ich meinen Heli, mein Elektromodell fliegen und meinen Kopter nicht?
      Wer sagt so ein Blödsinn. Nach der EU Verordnung sind alle Flugmodelle und Kopter UAS (Unmanned Aerial System) Da gibt es keinen Unterschied.
      Genau das das behaupte ich ja.

      Wenn ich auf die "grüne Wiese" fahre um Modellflug nach Artikel 16 zu betreiben, kann nicht jemand von Polizei oder Ordnungsamt vorbeikommen und mir etwas von Drohnenverordnung erzählen.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • Etwas anderes ...

      eine Frage auf die ich in allen Foren, Webseiten etc, keine Antwort finden konnte ist die:
      " Ich fliege ab 1.1.2021 einen Kopter von 800gr auf der grünen Wiese abseits von Wohngebieten etc, und nicht in verbotenen Zonen.
      Welchen genau definierten horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen muss ich in meiner "offenen Kategorie, Unterkategorie A3" einhalten ?
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • rubberduck schrieb:

      Etwas anderes ...

      ...
      Welchen genau definierten horizontalen Abstand ...
      Einen definierten Abstand gibt es in der Verordnung nicht! Hier steht, dass der Abstand so gewählt werden muss, dass nach vernünftigen Ermessen keine unbeteiligte Person gefährdet wird. Heißt zum einen je Höher desto weiter der horizontale Abstand und zum andern lieber etwas mehr als zu wenig. Bist Du nicht in der Lage das Gefährdungspotential vernünftig einordnen zu können wird das im Nachgang ein Richter für Dich erledigen!
    • rubberduck schrieb:

      Wenn ich auf die "grüne Wiese" fahre um Modellflug nach Artikel 16 zu betreiben, kann nicht jemand von Polizei oder Ordnungsamt vorbeikommen und mir etwas von Drohnenverordnung erzählen

      Du bist wahrlich ein gegen Links und Lesen von Beiträgen völlig resistenter Typ.

      skyscope schrieb:

      Denn was Artikel 16 angeht, hast du seit Beitrag 891 bis 896 und der verlinkten substantiellen Zusammenfassung von @Redti irgendwelche neuen substantiellen Erkenntnisse sammeln können? Dann nenne doch bitte eine aktuelle Quelle.

      Bitte abseits von eigenen Wunschdenken-Schlussfolgerungen irgendwelcher Verbände. LBA? Luftfahrtbehörde? Verordung?
    • quadle schrieb:

      rubberduck schrieb:

      Etwas anderes ...

      ...
      Welchen genau definierten horizontalen Abstand ...
      Einen definierten Abstand gibt es in der Verordnung nicht! .... Bist Du nicht in der Lage das Gefährdungspotential vernünftig einordnen zu können wird das im Nachgang ein Richter für Dich erledigen!
      Das ist der Grund, warum ich auf einem fehlenden "fest definierten Abstand" so herumreite.
      Gäbe es diesen Abstand, gäbe es auch weniger Ermessensspielraum für Behörden und Juristen. Mit Hilfe meines Flightlogs wäre dann ganz klar nachzuweisen, ob ich den Abstand unterschritten habe oder nicht. Für mich (als unter Umständen Beschuldigten) also einfacher und eindeutiger.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • Dafür sind Drohnen, die Gefahrensituationen sowie weitere Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich um dies in einen festen Wert zu Definieren und wenn, dann wär er derart Hoch (ich denke da an die 150 m wie bei Gebäuden) dass es ein Fliegen in A3 unmöglich machen würde, denn als Pilot hast Du dafür sorge zu tragen, dass Du in jedem Fall diesen definierten Abstand eingehalten hast, egal ob in 10 oder in 120 m Höhe. Von daher sei Froh über den Spielraum, wo Du dann auch noch erläutern kannst, was Du alles Unternommen hast um eine Gefährdung unbeteiligter Personen auszuschließen. Wer er definiert, wäre das alles Egal, denn der Wert wäre unterschritten und Ende, dabei wäre es dann schon fast Egal ob nur um 1 oder mehr unterschritten wurde!

      Würde man versuchen unterschiedliche Situationen und größe der Drohnen in einer Formel zu passen wonach eine definierte Grenze errechnet werden könnte, wäre das ein heilloses Unterfangen und ich möchte mir dieses Forum und die unterschiedlichen Herangehensweisen und Interpretationen der Einzelfaktoren und der Ergebnisse kaum vorstellen.
    • Zitat Quaddle:
      ... daher sei Froh über den Spielraum.

      Froh darüber sind eher Behördenmitarbeiter und Juristen. Ich kenne einen solchen Fall einer Beschwerde angeblicher Nichteinhaltung von Abstandsgrenzen, anhand unseres Modellflugplatzes. Zum Glück haben wir eine Aufstiegserlaubnis mit festen Meterangaben des Flugraums, so war die Sache schnell aus der Welt.
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    • rubberduck schrieb:

      Zitat Quaddle:
      ... daher sei Froh über den Spielraum.
      daher sei wirklich froh.

      Lies bitte erstmal Beitrag #1252 und versuche wenigstens das Geschriebene zu verstehen. Dann Antworte darauf ehe du hier deine eigenen Theorien zum Besten gibst. Im Kopterforum glaubst du denen die es gut mit die meinen auch nicht. Versuche es daher auch mal in einem anderen Forum. Es gibt da noch das KDF, RCD oder Kopter-Support-Forum.
    • K. Lorenz schrieb:

      ... Versuche es daher auch mal in einem anderen Forum. Es gibt da noch das KDF, RCD oder Kopter-Support-Forum.
      Wird es dadurch besser? Oder kommt dann noch mehr Interpretation in die Geschichte! Es ist ja schon mit den zwei Betroffenen eher Chaos als Lösung!
    • Albatros-LE schrieb:

      Auf der Homepage der DFS gibts neue Infos zur Betreiberanmeldung und Kompetenznachweis A 1und A3 ... Zusammengefasst: alles erst ab 31.12.2020 möglich und sie kündigen schonmal vorsorglich an, dass ihr Server zusammenbrechen werden. :S
      Da es sich um einen EU-Kompetenznachweis handelt, könnte man die Online-Prüfung doch auch bei den Luftfahrtämtern jedes anderen EU-Landes machen, oder? Es gibt ja ein paar deutschsprachige Länder, die vielleicht schon vor dem 31.12.2020 was anbieten. Was meint Ihr?

      Übrigens: Wenn wir alle am 31.12. gleich um Mitternacht den Kompetenznachweis machen, kommen wir wenigstens nicht auf dumme Gedanken, was unerlaubte Begegnungen mit den Nachbarn auf der Straße angeht.
    • hallo zusammen,
      für uns ÖSTERREICHER habe ich beim ÖAMTC nachgefragt, wie uns die 79 Joule Regel betrifft. (Der ÖAMTC betreibt eine Drohnenapp, wo alles aufgelistet ist.
      Antwort habe ich heute bekommen:


      Die 79 Joule Regel und ihre Bedeutung für unbemannte Luftfahrzeuge ist mir vertraut, worauf sollte sich meine Stellungnahme beziehen?

      Es ist korrekte dass Drohnen bis 79 Joule Bewegungsenergie keine Bewilligung benötigen, egal ob sie privat oder gewerblich genutzt werden und ob damit Film/Fotoaufnahmen getätigt werden!

      Freundliche Grüße,



      So die Antwort vom ÖAMTC.
      Mein Vorschlag war noch, sie sollen in ihrer App ein paar Beispiele anführen.