EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

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    • Habs mir gerade installiert...


      Das was du meinst ist die offene Kategorie (welche keine C-Klassifizierung hat) und da gibt es auch kein "Spielzeug" mehr was mit Kamera ist.

      Und da steht dann auch unter "Open" dass alles registiert werden muss was > 250 g schwer ist, bzw. bei < 250 g mit Kamera.

      Somit fällt die 79 Joule Regel mit dem 1.1.2021

      Edit:

      Bzgl dem was da unter Open und Übergangsfrist steht ist definitiv falsch, denn die Open Kategorie IST die Übergangsphase und nicht die aktuell vorhandenen nationale Regelung

      CIAO

      Mad

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    • Ich halte mich an die Antwort vom ÖAMTC wo ich dezidiert die Frage gestellt habe und die Antwort habe ich schon vorher gepostet.
      Also wir Ö. dürfen bis Ende 2022 mit einer z. B. Mavic Mini 2 nach der 79 Joule Regel ohne Anmeldungen usw. fliegen. Eine Versicherung sollte natürlich jeder haben.
      Ob du die App gebrauchen willst oder nicht, ist deine Sache.
      Nach dieser Regel dürfte auch eine Phantom 4 bis in 5-6 m Höhe zu fliegen sein ( macht wohl keiner).
    • Ok,
      Ich habe sowieso vor auch einen Schein zu machen. Dann kann ich mich mit meiner P 4 wieder etwas legaler bewegen.... Die P4 V 2.0 ist definitiv besser als eine Mavic Mini2. Zur Zeit ist sie halt meistens im Koffer.....Die Mini2 ist ”die immer dabei” Drohne..
    • Die Austro Control hat inzwischen eine Novelle des Luftfahrtgesetzes in das Budgetbegleitgesetz unter Umgehung des Zivilluftfahrtbeirates hineingeschwindelt. Dieser Gesetzestext wurde am 17. November im Nationalrat angenommen. Er wird aber voraussichtlich vom Bundesrat, in dem die Opposition eine Mehrheit von einer Stimme hat, abgelehnt werden. Daraufhin wird der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fassen. Das Ganze ist also nur eine zeitliche Verzögerung. Für die Austro Control ist besonders peinlich, dass sie vergessen hat eine Strafbestimmung in den § 169 LFG einzufügen für Verstösse gegen die EU-Verordnung 2019/947. Sie hat auch den § 24d LFG, in dem die 79 Joule-Regel enthalten ist, nicht aus dem LFG entfernt.
      Jetzt könnte man natürlich zum falschen Schluss kommen, dass dieser § 24d LFG nach wie vor gültig ist und sich weiterhin darauf berufen, wie es Rubicon geplant hat. Dabei wird aber übersehen, dass das EU-Recht Vorrang hat. Da sich aber die Polizei sicher nicht so gut auskennt, könnte ich mir vorstellen, dass jemand unter Hinweis auf § 24d LFG Erfolg hat. Solange die fehlenden Strafbestimmungen nicht in das LFG eingebaut werden, kann zumindest niemand in Österreich bestraft werden, weil er sich nicht registriert hat und mit einem Kopter ohne Registriernummer fliegt oder die erforderlich Kompetenz nicht nachweisen kann.
      Allerdings darf nicht vergessen werden, dass im Falle eines Unfalles die Versicherung unter Hinweis auf das rechtswidrige Verhalten Regress nehmen kann.
    • Danke Redti für deine Rechtsmeinung.

      ich bin seit ca. 5 Jahren Mitglied beim österreichischen Aero Club und habe daher auch eine Versicherung. Das war das erste, was ich nach dem Kauf meiner 1. Drohne gemacht habe.
      Die ”Abzocke” der Austria Control habe ich nie mitgemacht, weil es gegen die guten Sitten verstößt. Das war echter Raub ( zumindest im Vergleich zum Auto anmelden - ein Auto meldet man 1x an und kann damit auch 20 Jahre fahren...)
      Nachdem ich immer vorsichtig und mit Hausverstand fliege, hatte ich auch bis jetzt noch keine Probleme. .....und in meiner Gegend, mitten in O.Ö. sehe ich sogut wie nie eine andere Drohne fliegen. Diese großen Stückzahlen an vorhandenen Drohne kann ich nicht glauben....( der ÖAMTC schätzt 100.000) Da müssten alleine in meiner Stadt über 600 Drohnen herumfliegen.??
    • Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, vielleicht gibt es ja auch jemanden von dort hier im Forum btw. es hat schon jemand Erfahrung damit gemacht, auf jeden Fall bietet das "Profly Center" jetzt schon Schulungen inkl. Prüfung zur A2 zur Vorbestellung an. Kostenpunkt dort: 399,- Euro.

      proflycenter.com/category/schu…rschein-open-a2-kategorie
    • @MrSPON, bei so einer angebliche Stückzahl sollte ich zumindest einmal 1 Drohne im Jahr sehen. Ich bin mit dem Mountainbike auch rundum der Stadt unterwegs. Oder im Freizeitgelände...nix.
    • Rubicon schrieb:

      hallo zusammen,
      für uns ÖSTERREICHER habe ich beim ÖAMTC nachgefragt, wie uns die 79 Joule Regel betrifft. (Der ÖAMTC betreibt eine Drohnenapp, wo alles aufgelistet ist.
      Antwort habe ich heute bekommen:


      Die 79 Joule Regel und ihre Bedeutung für unbemannte Luftfahrzeuge ist mir vertraut, worauf sollte sich meine Stellungnahme beziehen?

      Es ist korrekte dass Drohnen bis 79 Joule Bewegungsenergie keine Bewilligung benötigen, egal ob sie privat oder gewerblich genutzt werden und ob damit Film/Fotoaufnahmen getätigt werden!

      Freundliche Grüße,
      gr


      So die Antwort vom ÖAMTC.
      Mein Vorschlag war noch, sie sollen in ihrer App ein paar Beispiele anführen.
      ... keine Bewilligung benötigen ...

      Welchem Abfluggewicht entsprechen die 79 Joule? Das weiß ich momentan nicht genau.
      In der DVO 2019/947 finden sich 2 Stellen an denen die Angabe 80 Joule auftaucht, da wird es etwa mit 250gr gleichgesetzt.
      Ansonsten gibt es bei uns in DE (sowie in der gesamten EU) nur Kamera- Drohnen unter 250gr und Bestandsdrohnen unter 500gr bis zum Ende der Übergangsfrist die ab 1.1.2021 noch ohne EU-Kompetenznachweis geflogen werden dürfen.

      Eine Bewilligung für gewerbliche Film/Fotoaufnahmen wird man wohl unter Umständen benötigen, je nachdem was man filmen oder fotografieren möchte. Das hat aber mit der Drohnenverordnung direkt nichts zu tun.

      Ich denke Fliegen und Filmen sind zweierlei Dinge. Man darf auch nicht überall filmen und fotografieren. Beispiel: Burgen und Schlösser, da gibt es oftmals ein Film- und Fotografier Verbot. Datenschutz, Copyright-Rechte usw. machen oft einen Strich durch die Rechnung, besonders für gewerbliche Aufnahmen.

      Ob man das alles in einer App unterbringen kann?
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE

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    • Mein ö. Öamtc Ansprechpartner hat mir auch noch zusätzlich zur 79 Joule Regel geschrieben,
      dass man damit auch mit einer 25 kg Drohne 50 cm (geschätzt) als Spielzeug rumfliegen darf.
      Zumindest noch bis Ende des Monats. Über 30 m muss man sich anmelden...
      So sinngemäß die Mail.....
      @Madgordon, 1,3 kg wären für mich noch interessant......

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