EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • ich habe mich jetzt in Irland registriert. War problemlos möglich. Person hoch geladen, Daten bestätigt und unterschrieben. Montag soll angeblich der Link kommen, dass ich sofort die Prüfung dann auch sofort ablegen kann. Sollte das klappen und ich durch sein, stelle ich den Link hier ein.
      Den bestandenen A1/3 muss ich dann wohl nur noch beim LBA Online registrieren, da er ja in einem Mitgliedsstaat gemacht wurde.
      Müsste dann bei A auch so sein.
    • Mal Frage zu offenen Kat. A1 bis A3 und dem Abstand zu unbeteiligten Menschen.

      Wenn ich jetzt irgendwo in A3 aufsteige und da Menschen sind und sie Frage, ob es ihnen ausmacht, von Unbeteiligt zu Beteiligt zu werden, sind sie dann noch Unbeteiligt ;)
    • Ihr müsst bei solchen Fragen immer in die Begriffsdefinitionen der jeweiligen Verordnung schauen (befindet sich am Anfang). Dort ist zu Deiner Frage definiert:


      (EU)2019/947 schrieb:

      „unbeteiligte Personen“ (uninvolved persons): Personen, die nicht am UAS-Betrieb beteiligt sind oder die die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des UAS-Betreibers nicht kennen;

      Viele Grüße,
      Stefan
    • Ich habe jetzt auf der FAQ der Österreicher gelesen, das die Fragen leicht abweichen können zwischen den Mitgliedsstaaten und daher ein in A oder sonst gemachter Schein zumindest in DE dann vom LBA geprüft oder registriert wird.
      DAS wird vermutlich dann genauso viel kosten, wie den Schein abzulegen.
      Von daher lohnt der Aufwand nicht.
      ich mach meinen trotzdem in Irland.
    • passt gut zu meiner Einstellung - alles Überreglementiert.
      Bin Neugierig, ob die EU auch noch einen Führerschein für ferngesteuerte RC Autos fordern will.
      Die gehen (meines nicht) bis teilweise 100 km/h....
      Fahren darfst, bis auf einer Straße, überall.
    • Ich wurde auf das ganze Thema erst gestern durch den Newsletter aufmerksam. Da mein anderer Thread gesperrt wurde, was ich übrigens nicht besonders nett finde, frage ich hier noch mal: Darf ich ab 1. Januar meinen P4P überhaupt noch einsetzen? Ich muss sehr oft dicht an Menschen ran, drehe zum Beispiel gerne Schlussbilder für meine Filme mit Wegflügen von Leuten auf eine Totale. Da ich derzeit nicht weiß, was ich zuerst machen soll, und vollkommen ausgelastet bin, kann ich es mir nicht erlauben, viel Zeit zu investieren, zumal das nicht das einzige Thema ist, um welches ich mich kümmern muss. Da ich vermutlich schon in der ersten Januarwoche den ersten Einsatz im neuen Jahr habe: Kann ich das noch mit dem P4P machen, oder muss ich mir ganz schnell einen Mini 2 besorgen, um unter 250 Gramm zu sein?

      Wird sich denn im Rahmen der neuen Regelungen etwas am 21b ändern? Also dass beispielsweise bis 250 Gramm auch Einsätze in den bisherigen Betriebsverbotszonen möglich sind? Meine Themen spielen sich zu rund 90 Prozent in Betriebsverbotszonen ab, und die Bedarfe entstehen meist so kurzfristig, dass keine Zeit ist, um irgendwas zu beantragen. Und ich möchte auch nicht zu oft der Kundschaft sagen, dass ich irgendwas nicht machen darf, was die haben wollen...

      Ist denn ein Mini 2 vernünftig einsetzbar, also im Sinne von sauberen handgesteuerten Aufnahmen, oder ist das eher ein Spielzeug? Ich muss bei dem Thema echt schnell weiterkommen, meine Arbeitsbedingungen sind derzeit coronabedingt eh schon unmöglich...

      Nachtrag: Befinden wir uns mit der EU-Regelung denn weiterhin im Luftfahrtrecht, oder gilt das dann auch in geschlossenen Räumen? Also darf ich mit einem P4P zumindest in einer Werkhalle weiterhin nahe an Leute ran (oder wie ich es aus Sicherheitsgründen mache, von Leuten wegfliegen) oder geht das dann auch nicht mehr? Ich würde es schade finden, wenn ich schon nach weniger als drei Jahren eine 2.000-EUR-Investition abschreiben müsste...

      Matthias

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Pianist () aus folgendem Grund: ergänzt

    • Bitte hab Erbarmen mit mir... Meine Arbeitstage sehen seit Monaten so aus, dass ich morgens um sechs aufstehe und gegen Mitternacht ins Bett komme. Ich habe keine Zeit, mich noch mehr mit den vielen mich betreffenden Themen zu beschäftigen, als ich es ohnehin mache. Und nun sehe ich mich durch den Newsletter von gestern Abend plötzlich mit noch einem neuen Thema konfrontiert. Darf ich darum bitten, dass mir einfach mal jemand, der mehr Zeit als ich hat, kurz eine Zusammenfassung der für mich relevanten Aspekte gibt? Ich kann beim Durchlesen nicht erkennen, ob ich ab Januar den P4P noch im Nahbereich von Menschen einsetzen darf, vielleicht habe ich es auch einfach überlesen. Wie gesagt: ich stehe seit Monaten unter Hochspannung, und in dieser Woche wird es noch mal schlimmer, weil ich schon wieder alles umschmeißen und neu organisieren muss... Copter ist für mich wirklich nur ein winziges Nebenthema.

      Matthias
    • @Pianist
      Zu den Betriebsverboten nach §21b LuftVO: nach bisheriger Rechtsauffassung des LBA werden die Betriebsverbote weiter bestehen bleiben und lassen sich durch ein Sub-250g-UAV nicht aushebeln. Bisherig deshalb, weil Einiges in den neuen Regeln noch interpretationsfähig ist.

      Zum Heranfliegen an Personen: Ein paar Einträge über Deinem steht, was „unbeteiligte Personen“ im Sinne der Verordnung sind. Weise die Personen in Deinen Betrieb ein, mache Sie mit den Sicherheitsvorschriften vertraut, lasse Dir die Aufklärung über mögliche Gefahren und das Einverständnis, gleich mit Freigabe der Nutzungsrechte schriftlich geben, und dann musst Du nur noch mit Deiner gewerblichen Haftpflichtversicherung die Haftungsübernahme klären (schriftlich) und alles ist gut.

      Aber das sind doch alles Dinge, die sich durch die neuen EU-Regularien im gewerblichen Bereich nicht geändert haben. Das alles war vorher schon so, und Deinen Aussagen nach übst Du Dein Gewerbe doch jetzt schon aus? Du musstest Dich doch schon immer haftungsrechtlich absichern, unabhängig von den paar Paragrafen Luftrecht?
    • Ich bin Filmemacher. Wir sind Künstler und keine Gewerbetreibenden... :)

      Es geht also um "unbeteiligte Personen", das hatte ich zum Beispiel nicht mitbekommen. Dann ist ja alles prima. Ich lasse mir übrigens nie etwas unterschreiben, weil ja auch der Grundsatz der Datensparsamkeit gilt. Die Leute könnten das eh jederzeit widerrufen, von daher wertlos.

      Also setze ich im Januar weiterhin den P4P ein und kaufe jetzt keinen Mini2 , richtig? Wann ist denn mit den ersten Geräten mit offizieller C-null-Zertifizierung zu rechnen?

      Matthias
    • Ohje. Das ist nicht böse gemeint: Ich kann Dir nur den Rat geben: suche Dir bitte fachjuristische Beratung (kleiner Hinweis, die fiskalische Unterscheidung zwischen "Gewerbetreibendem" und "Künstler" ist hier völlig irrelevant). Wenn Du Filmemacher bist, gehe mal zu einer Deiner auftraggebenden Produktionsfirmen und lass Dir da mal einen kurzen Einblick in die unterschiedlichen Rechtslagen geben.

      Hast Du nichts Schriftliches, kannst Du im Streitfall nichts nachweisen. Fliegt Deine P4P auf den Menschen zu, verletzt den, kommt je nach Schwere der Verletzung die Staatsanwaltschaft, die BFU und noch einige Stellen auf Dich zu, und ich vermute, dass diese sich von Deinem Argument der "Datensparsamkeit" nicht wirklich überzeugen lassen. Ebenso wenig, wie in einem Rechtsstreit bezüglich Persönlichkeitsrechte.

      Aber das wird jetzt OT, weil das alles nichts mit dem Luftrecht zu tun hat. Das Luftrecht in nur ein Aspekt, der beachten ist. Nur, weil etwas luftrechtlich nicht untersagt ist, bedeutet nicht, dass man es auch in unserem Rechtsraum darf. Deshalb nochmals der Rat im ersten Satz.
    • Ich schrieb ja, dass ich aus Sicherheitsgründen nicht auf Menschen zufliege, sondern von ihnen wegfliege. Und selbt wenn ich die umgekehrte Bewegung benötige, achte ich darauf, dass es möglich ist, die Aufnahme rückwärts laufen lassen zu können. Ich gehe ja auch nicht auf einen Meter ran, sondern das sind schon mindestens drei Meter. Was genau sollte ich mir denn da unterschreiben lassen? Dass jemand verstanden hat, dass er nicht in den Propeller greifen darf? Ansonsten bin ich doch derjenige, der für sicheren Betrieb sorgen muss.

      Es gibt übrigens keine "auftraggebenden Produktionsfirmen", ich mache alles alleine. Das ist ja gerade meine Stärke. Und das mache ich seit 25 Jahren. Bisher mit null Ärger und null Problemen. Das soll auch so bleiben.

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      Das soll auch so bleiben.
      und das wünsche ich Dir auch. Aber Deinen bisherigen Ausführungen nach entnehme ich das Du noch nicht ausreichend Zeit gefunden hast Dich mit den geltenden und noch weniger den kommenden Regeln vertraut zu machen. Ich bin auch kein Freund ausufernder Regulierungswut und kann mich noch gut an die Tage der Kopterfliegerei erinnern als das alles noch "Wilder Westen" war aber lass Dir gesagt sein: die Zeiten sind vorbei.

      Und unabhängig davon ob das jetzt ab 01.01.21 besser oder schlimmer wird, die Diskussion will ich gar nicht !! führen, es wird sich aber was ändern. Und auch als Künstler und Filmemacher musst !! Du Dich mit diesen Regelungen vertraut machen - der potentielle juristische Schaden der für Dich entstehen könnte ist zu groß als das man das mit "mein Tag ist leider komplett voll" auf Prio 2 setzen könnte.

      Folgendes ist nicht böse gemeint aber Übertreibung macht anschaulich - Deine Argumentation mal etwas übersteigert: "ich bin Künstler und habe einen six-to-twentyfour-job daher muss ich zwar ab und an mit dem Auto fahren aber ich habe keine Zeit mich mit den Verkehrsregeln vertraut zu machen ... sag mir doch bitte jemand die wichtigsten für meinen Opel Phantom, oder brauch ich morgen einen VW Mini ?"

      Bleibt natürlich am Ende des Tages alles Deine Entscheidung aber wie gesagt, ein potentielles Risiko ist gegeben. Die wichtigsten kommenden Regeln sind hier zusammengefasst: drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/ ... konzentriertes Lesen wird Dich vmtl. keine halbe Stunde kosten.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!