EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Grundsätzlich gilt EU-Recht vor nationalem Recht. Dabei muss aber das nationale Recht dem EU-Recht widersprechen.

      In der DVO (EU) 2019/947 steht, dass ab dem 01.07.2022 lt. UAS.OPEN.060 Abs. (2) g) ein grünes Blinklicht zur Unterscheidung von bemannten Luftfahrzeugen, geführt werden muss. Das steht m.E. jetzt nicht im Widerspruch zu den Positionslichtern lt. SERA.

      Jedoch hat sich ja die von Dir verlinkte Seite in Hamburg auf den Titel geschrieben „Betrieb von Drohnen nach europäischem Recht“. Heißt jetzt soviel, das gilt wohl nicht für Deutschland oder gar Hamburg, sondern ist nach Interpretation der LLB-Hamburg wohl europäisches Recht. Sicher SERA ist jetzt auch europäisches Recht. Müßt man jetzt mal klären, ob sich da das LLB-Hamburg irrt, oder ob es eine Fehlinterpretation von uns ist, dass wenn die Forderung von SERA nicht in der EU-VO steht, diese auch keine Anwendung findet.
    • quadle schrieb:

      ein grünes Blinklicht zur Unterscheidung von bemannten Luftfahrzeugen, geführt werden muss. Das steht m.E. jetzt nicht im Widerspruch zu den Positionslichtern lt. SERA.
      M.E. ist das schon ein deutlicher Unterschied, ob ich nur ein grünes Blinklicht (ohne Werte) benötige, oder nach SERA, soweit ich weiß, ein grünes, ein rotes und ein weißes mit vorgeschriebener Helligkeit von 3 cd hinten und 5 cd vorn, sowie mit vorgeschriebenen Abstrahlwinkeln 70° hinten, 110° vorn, benötige. :)
    • Habe ich was von einem vernachlässigbaren Unterschied geschrieben? Ich habe geschrieben, dass m.E. die beiden Regeln nicht im Widerspruch zueinander stehen. Klar macht das einen nicht unerheblichen Unterschied. Da können wir hier aber nur spekulieren ob das rechtens ist. Klarheit bringt daher ausschließlich eine Klärung mit dem LBA oder EASA.
    • An mehreren Stellen, zum Beispiel in #1545 von Michael67, habe ich gelesen, dass die DFS nachts Beleuchtung nach SERA in den von ihnen kontrollierten Lufträumen verlangt. Er hat auch ein Video dazu erstellt.
      Auf einer Seite der DSF ist dieses auch angegeben. dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…nen%20in%20Flughafennähe/ Allerdings ist diese uralt.

    • Mal was anderes.
      Ich schwelgte gerade in Erinnerung an Fuerteventura.
      Das zählt ja m.W. zu Spanien. Aber zählen die Kanaren eigentlich auch zur EU? Sind die nicht irgendwie so'n Sonderding?

      Und noch was viel mir dabei als Frage ein. Wie ist das eigentlich mit den Abständen zu Flughäfen/Heliports etc..
      Gibt es da jetzt eigentlich eine einheitliche EU-Regel, oder kann jedes Land wieder seine eigenen Abstände festlegen?
    • Jens Wildner schrieb:

      Aber zählen die Kanaren eigentlich auch zur EU? Sind die nicht irgendwie so'n Sonderding?

      Wie ist das eigentlich mit den Abständen zu Flughäfen/Heliports etc..
      Die Kanaren gehören zwar zur Eu aber haben einen Sonderstatus, so wie Guadalupe, Frz. Guyana, Martinique. Offiziell gelten sie als eine der 9 "ultraperiphären" Regionen der EU, aufgrund der Distanz zum europäischen Kontinent.
      Hier auf Malta muss man 1km Abstand zum Flughafen halten, deshalb ärgerte ich mich sehr, als meine Yuneec Typhoon mir die NFZ von 5 Meilen um den Airport aufzwang, ich konnte fast nirgendwo auf der Insel fliegen, bis ich auf die Firmware stieß, mit der man überall fliegen konnte....da gibts auch noch Threads irgendwo vergraben. Aber das ist wieder OFF Topic, möchte mir nicht eine weitere Warnung einfangen.
    • @donjavi, ich habe noch nicht festgestellt das in meiner Typhoon no Fly Zonen fest drin sind. Wir hatten 2019 eine Baustelle nahe Flugplatz FF da solle ich für meinen Chef die mal von Oben zeigen weil er sich für sollche Luftbilder auch einen Kopter kaufen wollte. Ich habe gute Bilder hinbekommen, bin aber nicht über das Gelände hinaus und so tief wie möglich geflogen.
      Irgentwo in der LuftVO zu Drohnen habe ich gelesen das immer die aktuelle Software auf dem Kopter sein soll, allso mal eben eine andere aufspielen ist wohl nicht ganz OK. Schön ist es wenn der Kopter älter ist und es keine Updates mehr gibt. Solange er gut fliegt, prima, da handele ich mir auch keine negativen Sachen ein.
      Zu den Lichtern nach Sera, jedes Staat kann wie ich gelesen habe "Ergänzen", siehe Mindestalter Unterschied in A, für sein Gebiet. Ein Bundesland ist da wohl nicht gemeint. Das die DFS diese Lichter vorschreibt ist das schon richtig aber sie schreibt die Lichter für den von ihr kontrollierten Luftraum vor, wie weiter oben schon stand. In dem haben wir so wie so nichts verlohren. Ich habe oben gelesen die A2 als Onlineprüfung, leider ohne Link, bitte den Link nachreichen.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • Guenther J. schrieb:

      Er hat auch ein Video dazu erstellt.
      Das wollte ich gar nicht hier posten, aber wenn es schon da ist.

      Dieses Video ist nur eine Zusammenfassung von allem, was ich an Quellen in diversen Gruppen und bei den Behörden direkt gefunden habe.
      ich hab das Video einem MA der Landesluftfahrtbehörde Bremen zukommen lassen, der im Netz sehr aktiv ist, damit er es vorher prüft.
      Er hat es bis auf eine Sache (Gewichtsthematik) durchgewunken und mir auch die SERA Info für die DFS Kontrollzonen gegeben und im Vorfeld auch andere Fragen beantwortet und hat das Posting auch befürwortet.

      Es ist also nur meine persönliche Auffassung aufgrund meiner Recherche dazu und wie ich darauf für mich handele (Ich werde fliegen, wenn es sich ergibt, aber nicht zum Dauernachtflieger)

      Außerdem sollte man diese Erlaubnis mit Respekt angehen. Sobald es die ersten unschönen Vorfälle bei Nacht gibt, wars das für alle.
    • Guenther J. schrieb:

      ...Für A2 alles online. Vorerst jedenfalls, Corona sei es geschuldet.
      Na ja, die Anforderungen an den online Prüfungsraum und an die EDV-Hardware sind einzuhalten und nicht immer vorhanden. Diesbezüglich Ist es halt eine ganz andere Nummer wie bei der A1/A3-Prüfung.

      kopter-profi.de/pruefungsordnung
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • GThomas schrieb:

      Na ja, die Anforderungen an den online Prüfungsraum und an die EDV-Hardware sind einzuhalten und nicht immer vorhanden. Diesbezüglich Ist es halt eine ganz andere Nummer wie bei der A1/A3-Prüfung.
      Das ist wohl wahr. Aber ich würde mir lieber irgendwo ein Notebook leihen, als für einen Tag hunderte von Kilometern zu fahren, um eine Prüfung abzulegen.
      Bisher ist Hannover die nördlichste Gemeinde mit einer anerkannten Prüfstelle.
    • Guenther J. schrieb:

      ...
      Bisher ist Hannover die nördlichste Gemeinde mit einer anerkannten Prüfstelle.
      Die hier ist noch etwas weiter Richtung Norden in Walsrode:
      copteruni.com/?lang=de

      Aber davon abgesehen werden zur Zeit wegen Corona eh nur A2 Onlinekurse inkl. Prüfung angeboten - oder liege ich da falsch?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • @B69 schrieb schon kann das falsch ausgelgt werden. CE ist ein Muß für alle Geräte die in der EU auf den Markt kommen. Kann der Hersteller selbst vergeben oder bei bestimmten Sachen eine s.g. "benannte Stelle" Sagt nur aus dass das Gerät unter den normalen Nutzungsbedingungen sicher ist, sein sollte. Wird viel einfach so aufgedruckt, Spitzname "China Export" um eine falsche Sicherheit dem Verbraucher vorzuspielen. Es findet sich auch auf Spielzeugdrohnen ohne das die je irgendwie nach der Drohnenverordnung geprüft wurden. Meines Wissens gibt es z.Zt. keinen Kopter mit einer sollchen Kenzeichnung nach der DV.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • H.Hirsch schrieb:

      ... CE ist ein Muß für alle Geräte die in der EU auf den Markt kommen. Kann der Hersteller selbst vergeben...
      Genau so ist es. Der "in den Verkehr bringende" sagt damit, dass das Gerät* den in der EU geltenden Vorschriften entspricht und er dafür den Kopf hin hält.
      Z.B. tragen "Poilenböller" nur selten ein CE-Zeichen und auch keinen Herstelleraufdruck um mal von China weg zu kommen ;)

      *) zu der Zeit, wo er es in den "Verkehr gebracht hat. Ein Gerät mit CE welches im Jan.2014 angeschafft wurde entspricht also den EU-Vorschruften die zu der Zeit gültig waren.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -