EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Danke an alle! Dann einfach warten.

      MrSpok schrieb:

      Menendez.a schrieb:

      Anmeldung und ID-Daten am Anfang Januar aber set denn, noch nichts bekommen. Wahrscheinlich weil ich Spanier
      Bleib entspannt. Viele von uns warten auch noch, und auch seit Anfang Januar. Meine Wenigkeit eingeschlossen.Es ist aber noch Zeit bis April. Bis dahin wird die eID sicher kommen.
      Sicher bin ich mir, daß das nichts mit Deiner Herkunft zu tun hat.
      Ich meinte wegen Pass. Vielleicht ist komplizierter als eine normale deutsche ID. :P

      Danke!
    • Wie wird denn eigentlich sichergestellt, dass jeder die richtige eID auf seine Drohne pappt?

      Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man bei einer Kontrolle gezwungen wird sich beim LBA einzuloggen, wohingegen man den Kompetenznachweis doch ausgedruckt/im Scheckkartenformat dabei haben muss.
    • Man kann also theoretisch irgendeine Nummer draufkritzeln, die wie eine eID aussieht, die aber nicht mit meinem eingescannten Personalausweis gekoppelt ist (weil ich in diesem fiktiven Fall eine eID erfinde). Ich fliege rum, werde kontrolliert, aber weder Polizei noch Ordnungsamt haben die Möglichkeit zu überprüfen, ob die eID existiert / zu meinem eingescannten Personalausweis gehört.

      Ich fliege weiter, verursache mit meiner Drohne mit gefälschter eID einen schweren Unfall und kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da die gefälschte eID auch noch in Flammen aufgeht, weil sie lediglich auf nem kleinen Zettel steht und unter meinem Akku liegt.

      Versteh ich das richtig?

      Klingt nach nem super Plan, LBA. Da war das früher mit der feuerfesten Plakette und der Adresse ja noch besser. Die konnte die Polizei wenigstens überprüfen.

      Wo ist mein Denkfehler? Kann ja nicht korrekt sein.
    • bunchy schrieb:

      Da war das früher mit der feuerfesten Plakette und der Adresse ja noch besser. Die konnte die Polizei wenigstens überprüfen.
      Bist du sicher? Früher gab’s mehr Lametta. Ich habe auf meinem Flieger einen Namen aus dem Telefonbuch drauf. Bei Kontrolle wird dann behauptet, ist nicht meine Drohne. Bei Fly away fährt man dann hin zu dem Typen und fragt, ob was abgegeben wurde.
    • @bunchy'
      Nur mal so fiktiv. Du wirst kontrolliert, fliegst mit Deiner Drohne, oder hast Sie sogar in der Hand.
      Auf der Drohen steht eine falsche ID und/oder ein Name von irgendjemand aus dem Telbuch.
      Glaubst Du wirklich, die Polizei ist so unbedarft und merkt das nicht, bzw. kann/wird das ggf. nicht überprüfen?
      Die ermitteln den Namen und der sagt dann "neeee, ich besitze keine Drohne bzw. habe keine verliehen. Was glaubst Du, wer dann der erste Ansprechpartner bei der Polizei, ggf. Kripo, etc., bleibt!?
      Und mal ganz davon abgesehen - Der Halter ist wohl zuersteinmal unwichtig, denn Du als Pilot hast die Verantwortung, wo Du startest und fliegst, und zwar weitgehend allein!

      Ich denke, das ist wie beim Autofahren! Wenn Du Dir ein Auto leihst oder mietest, bist Du auch allein dafür verantwortlich, wenn Du zu schnell fährst oder was passiert - ggf. Lappen weg und Bußgeld!
      Fährst, respektive fliegst, Du mit falschem bzw. gefälschtem Kennzeichen, wirst Du wohl genauso zu Rechenschaft gezogen, oder solltest zumindest wissen, von wem Du das Auto, bzw. eben die Drohne, hast. ;) Ich denke mit "kenne und weiß ich nicht" kommst Du dann ggf. nicht weiter. ^^
      Der Halter wäre, wenn überhaupt nur relevant bei einem, vorab nicht erkennbaren, oder unvorhersehbaren, technischen Defekt (z.B. Flyaway) als Ursache für das Vergehen, oder bei einem eingetretenen Haftpflichtschaden.

      Du musst vorher prüfen, ob am Auto, respektive Drohne, alles in Ordnung ist, bevor Du damit startest!
      Und fliegst Du, wo es nicht erlaubt ist, bist Du ggf. allein dran - so einfach!
      Damit hat der Halter nichts zu tun. Selbst wenn der Dich beauftragt hat, bist letztlich Du verantwortlich, ob Du dort starten darfst, ob ggf. alle Genehmigungen da sind und ob Du starten kannst/willst!

      Angenommen es passiert, z.B. durch einem Flyaway, eine riesiger Schden, dann glaube ich schon, dass die Kripo und Staatsanwaltschaft, auch bei falschem Aufkleber, noch Mittel und Wege findet, den Halter und dann ggf. auch den Pilot rauszufinden. Dauert vllt. nur etwas länger. Jeder DJI-Kopter und andere wohl auch, hat durch die Registrierung, eine Spur und solange noch irgend was (aus)lesbar ist, können und, ich glaube, würden die ggf. rausfinden, wer das Teil zuletzt geflogen hat.
      Und dann möchte ich nicht in dessen Haut stecken. (Evtl.)Unerlaubtes Fliegen, Urkundenfälschung, Fahrerflucht, Falschbeschuldigung ... da käme was zusammen! ^^
      Ist es das wert?

      Das sind aber nur meine Gedanken ohne Quellen.
    • @Jens Wildner Ich kritisiere halt, dass es keinen Fahrzeugschein gibt für meine Drohne (wenn man hier schon alles mit dem Auto vergleicht ;) ) sodass ein gefälschtes Kennzeichen für Außenstehende wenigstens etwas einfacher zu kontrollieren wäre bzw. dass es einem wenigstens etwas schwerer gemacht wird (so ein Auto-Kennzeichen muss man auch erstmal fälschen), statt dass es erlaubt ist, mit Edding was draufzuschreiben.

      Ein einfacher QR-Code beim LBA, der die Seriennummer der Drohne fest mit der eID verbindet, hätte das Problem doch schon zum großen Teil behoben. Und klar, wenn man es drauf anlegt, kann man immer fälschen. Aber ich finde es momentan schon arg dürftig umgesetzt.

      Aber vielleicht kommt ja auch noch was vom LBA, damit sowas kontrollierbar wird.
    • Tja wie immer... gestern gefragt und heute e-ID bekommen.

      Ich habe einfach eine email an die LBA geschrieben und gleich hatte ich heute früh meine eID.

      Grüße!

      Edit: jetzt lese ich in LBA wegen Fernidentifizierung. Eigentlich sollte es möglich das nachzubauen oder? Wäre cool dass DJI etwas macht für jetzige Drohe und nicht die nächste Generation.
    • Im LuftVG wird es bei § 58 neue Ziffern 18. bis 23. geben. Demnach wird das Bußgeld für ein fehlendes Kennzeichen an jeder Drohne bis zu 50.000 € betragen, was bedeutet, die Höhe kann bis dahin frei festgelegt werden. Wie niedrig es dann wohl ausfallen wird, wenn man noch vorsätzlich mit einer falschen Nummer an der Drohne zu betrügen versucht, darf sich jeder selbst ausmalen.
      Ebenfalls darf man davon ausgehen, dass Ordnungsbehörden zur Nachverfolgung die Möglichkeit haben, Registrierungsdaten beim LBA zu überprüfen.
    • Warum gibt es die neuen Regeln? eben weil welche sich nicht an die einfachsten Regeln gehalten haben. Jahrzehnte ging der Modelflug mit ein paar Regeln an die sich gehalten wurde. Wenn es keine Vorfälle mit Kopter gegeben hätte, hätten wir heute nicht den Wust von Vorschriften. Wenn da jetzt noch angefangen wird Daten zu fälschen dann dürfen wir uns nicht wundern wenn es noch schlimmer wird. Irgentwo in der Elektronik ist sicher was das ausgelesen werden kann und irgentwann, wenn auch über Umwege, zum Besitzer führt. Das haben schon Umweltsünder, die ihre Rostlaube illegal ohne Kennzeiche und ausgetrennter FIN entsorgt haben, festgestellt. Wir wollen doch sicher und rechtskonform mit unseren Koptern fliegen und darum halten wir uns an die Gesetze. Fernidentifizierung kommt schon, wollen wir auch noch eine Zukunft in der wir jeden Flug anmelden müssen? Lieber Dieselfan, Ich hoffe das ist nicht wieder OT es past zum obigen Thema.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.