Definitiv Nein: Eine Zuordnung in eine der CE-Klassen C0-C4 kann nur der Hersteller machen. Neben dem Gewicht gehören da auch andere Merkmale dazu. Hat der Hersteller keine Zuordnung bekommen, kann man auch trotz der allgemeinen Eckdaten die Drohne nicht selbst einer solchen Klasse zuordnen. Es soll dafür evtl. ein Retrofit-Verfahren geben wo durch den Hersteller durch Soft- und/oder Hardware-Anpassungen eine Drohne in eine der Klassen zugeordnet werden kann. Wie und vor allem ob das kommen wird, steht im Bereich der Spekulationen. Daher fällt wie bereits ausgeführt, die Mavic Mini wie alle anderen Drohnen auch in den Bereich der Bestandsdrohnen wo der Artikel 20 bzw. für die Übergangszeit der Artikel 22 der EU-Verordnung zum tragen kommt.Mathiskir schrieb:
... Da die Mavic Mini ja unter 250 Gramm wiegt, müsste sie ja der Klasse C0 angehören, ....
P.S.: Es gibt aktuell noch keine Drohne die einer der genannten CE-Klassen zugeordnet werden kann.