EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

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    • Gibt es eigentlich schon Infos zu den (Specific Kategorien) - LUC Zertifikat in Deutschland?

      In Spanien nennt es sich STS und kann bereits absolviert werden. Kostet meistens um die 500 Euro.

      Aber nützt einem das Zertifikat überhaupt schon etwas, wenn es noch keine klassifizierte Drohne gibt?

      In Spanien gibst den A2 im Durchschnitt für 79 Euro und auch zu 100% online. Netter Preisrabatt. :D

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    • Sascha3580 schrieb:

      Gibt es eigentlich schon ... LUC Zertifikat in Deutschland?

      In Spanien nennt es sich STS ...
      LUC (Light UAS Certificate) und STS (Standardszenario) sind neben der Betriebsgenehmigung, zwei weitere unterschiedliche Ansätze in der speziellen Kategorie.

      Das, sagen wir mal „normalste für eigene Ansprüche zur Anwendung kommende Szenario“ in dieser „speziellen“ Kategorie ist die Betriebsgenehmigung. Hier wird ein einzelnes Szenario mit einer ConOps (Betriebsverfahren) beschrieben und mit einer Risiko- und Gefahrenbeurteilung (nach SORA-EU) betrachtet. Dementsprechend werden Beschränkungen erlassen und Qualifikationen an den Fernpiloten, in einem Betriebshandbuch festgehalten. So ein Genehmigungsprozess kann durchaus mehrere Wochen andauern und kann bis zu 3.500,- € kosten. Eine Betriebsgenehmigung erhält man in Deutschland bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

      Mit einem LUC erhältst Du mit Deinem UAS eine allgemeine Erlaubnis um in Deinen Anwendungsbereichen zu fliegen. Das Erlangen eines LUC ist am Umfangreichsten. Hier wird, neben Deinem UAS auch Dein Unternehmen mit unter die Lupe genommen. Zum einen die Aufgaben die das Unternehmen mit einer Drohne erfüllen möchte, zum anderen die Erfahrung und Qualifikation die Dein Unternehmen mit diesen Ansprüchen hat usw. usw.. Dann muss alles bis ins kleinste Detail in einem Betriebshandbuch festgehalten werden. Auf der ganzen Basis erhält das Unternehmen bzw. der verantwortliche Betreiber das LUC mit dem er sich seine einzelnen Flüge „selbst genehmigen“ kann. Kosten für ein solches LUC, bis zu 6.500,- €. Bisher gibt es m.W. nur eine einzige Firma in Österreich, die ein solches LUC erhalten hat. Voraussetzung aktuell dafür (in unserem Fall das LBA muss damit auch noch Erfahrungen sammeln) dass alle Prozesse bisher im Rahmen einer Betriebsgenehmigung erfolgt sind und das beantragende Unternehmen aufzeigen kann, dass sie in der Lage ist, die Einsätze zu beurteilen und bisher immer eine adäquate Risiko- und Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Ein LUC ist daher wie bereits erwähnt am aufwendigsten und das teuerste Verfahren, bietet aber dann auch die meisten Möglichkeiten auch über bisherige Verfahren hinaus, solange diese im LUC festgelegten Rahmen stattfinden.

      Ein STS ist ein Standardszenario. Ist also für verschiedene Unternehmen mit derselben Aufgabe (Dachdecker, Energieversorgung, etc.) gedacht. Im Prinzip ist das eine „standardisierte Betriebsgenehmigung“ mit einem einzelnen Szenario (ConOps) wo bereits eine SORA-Beurteilung vollzogen wurde.. D.h. das sich am STS beteiligende Unternehmen muss keine eigene Risiko- und Gefährdungsbeurteilung machen.Das sich daran beteiligende Unternehmen erklärt eigentlich nur noch, dass es sich an die im Betriebshandbuch einer solchen STS festgelegten Betriebsverfahren mit allen Einschränkungen und Auflagen hält. Das STS wird in Deutschland durch das LBA erteilt und das sich beteiligende Unternehmen wird dort in der STS-Liste registriert. Es ist von den ganzen Verfahren in der speziellen Kategorie das einfachste zu erlangende Szenario und wohl auch das günstigste, solange denn dieses standardisierte Verfahren genügt.

      lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_L…nehmigungen_LUC_node.html

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    • Ist denn irgendeine Regelung in Sicht, gegebenenfalls mit Qualifizierung, die es einem ermöglicht, auch in Betriebsverbotszonen nach 21b mit einem 249-Gramm-Copter Aufnahmen zu drehen, ohne vorher irgendwo fragen oder etwas beantragen zu müssen? Von mir aus kann man die Autobahnen ja ausnehmen, aber die Bahnstrecken sind für mich von zentraler Bedeutung. Da melden sich meine Auftraggeber meist so spontan, dass man meist nicht mal drei Tage Zeit hätte, um irgendwas zu beantragen. Zumal ich es ohnehin hasse, anderen Leuten Arbeit zu machen, da ich mich als Problemlöser und nicht als Problemverursacher sehe.

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      Ist denn irgendeine Regelung in Sicht, ... die es einem ermöglicht, auch in Betriebsverbotszonen nach 21b ... zu drehen, ...
      Ausnahmen solcher aktuellen Verbote nach LuftVO §21b oder künftiger Geo-Zonen nach LuftVO §21h, wird es nur in der „speziellen“ Kategorie in einer Betriebserlaubnis, STS oder LUC oder u.a. auch in der „offenen“ Kategorie nach Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde geben.

      rp.baden-wuerttemberg.de/filea…Drohnen_Erlaub_LuftVO.pdf.

      Was anderes wird es wohl in absehbarer Zeit nicht geben.
    • Schau mal an... Dann müsste man also wieder wie früher schauen, wie die einzelnen Landesluftfahrtbehörden sowas regeln, und dann vorsorglich sowas beantragen, weil man ja nie weiß, wohin einen der nächste Einsatz führt. Am Dienstag bekam ich den Auftrag, am Mittwoch einen Film über ein neues Messfahrzeug zu drehen, meine Auftraggeber sind da sehr spontan. Da hatten wir dann sogar eine Vollsperrung beider Gleise und Abschaltung der Oberleitung, und es war ein schönes Viadukt in der Nähe, da wäre eine kurze Copteraufnahme natürlich super gewesen. Für mich ist das eben ein zusätzliches Gestaltungsmittel, aber das kann ich nur einsetzen, wenn ich nicht erst was beantragen muss. Und ich möchte mich schon regelkonform verhalten, weil ich einfach keinen Ärger bekommen möchte.

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      ... Am Dienstag bekam ich den Auftrag, am Mittwoch einen Film über ein neues Messfahrzeug zu drehen, meine Auftraggeber sind da sehr spontan. Da hatten wir dann sogar eine Vollsperrung beider Gleise und Abschaltung der Oberleitung, ...
      Wenn man so einen Aufwand treibt, warum dann nicht die Bahn als Betreiber fragen? Sowohl in der aktuellen wie auch in der künftigen LuftVO, kann der Betreiber der Anlage (in dem Fall des Bahnnetzes) dem Betrieb von Drohnen zustimmen. Wäre angesichts der Tatsache, dass für das Vorhaben so oder so kein Zug fährt m.E. ein leichtes gewesen. Dazu benötigst Du dann keine Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde.
    • Schon klar. Bei privater Infrastruktur ist das auch kein Problem, da reicht ein kurzer Mailverkehr mit dem jeweiligen Eisenbahnbetriebsleiter. Aber auf DB-Infrastruktur ist das komplizierter. Da hat man oftmals keinen einzigen DB-Ansprechpartner vor Ort, die kommen alle von Drittfirmen. Und wenn man doch mal einen trifft, traut der sich nicht, sowas zu entscheiden. Von daher wäre eine pauschale Erlaubnis schon sehr praktisch.
    • Wenn ich den zufällig kenne, wäre es was anderes, aber ich bin deutschlandweit im Einsatz, und da würde ich mit solchen Aktionen mehr Probleme verursachen als lösen. Also werde ich meistens verzichten. Denn man muss ja immer damit rechnen, dass der fertige Film von irgendjemandem gesehen wird. Und der fragt sich dann, wer zugestimmt hat, und warum er nicht gefragt wurde...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pianist ()

    • Es geht doch letztlich um die praktische Durchführung von regelkonformen Einsätzen. Wir sind doch keine Jura-Studenten, die sich an irgendwelchen Gesetzestexten aufgeilen, sondern wir müssen mit diesem ganzen Schlamassel irgendwie klarkommen, um die Kundschaft zufriedenzustellen und nicht ständig "geht nicht" sagen zu müssen... Aber die Filmbranche scheint unfähig zu sein, mehr Lobbyarbeit zu betreiben, damit dieser Wahnsinn mal wieder etwas besser wird. Denkbar wäre es doch zum Beispiel, dass man 249-Gramm-Copter überhaupt nicht als Luftfahrzeug, sondern als frei im Raum bewegliche Kamera betrachtet, mit der man sich dann bis zu einer Höhe von 50 Metern frei bewegen darf, und nicht eine lange Liste von Verbotszonen gegen sich hat, wenn man für ein paar Minuten aufsteigt, um dann ein paar Sekunden davon in einen Film reinzuschneiden.
    • Es geht alles. Man muss sich nur kümmern. Kümmert man sich, entsteht Aufwand. Entsteht Aufwand, muss ihn der Kunde vergüten. Bedarf es dabei Vorlaufzeit, muss sie die Produktion oder die eigene Planung berücksichtigen. Erst wenn diese beiden Dinge zu Problemen führen, geht es nicht. Muss es der Kunde und die Produktion / eigene Planung dann eben beim nächsten Mal berücksichtigen, oder es halt lassen.

      Wie auch immer, mit den EU-Regeln und mithin diesem Thread hat das alles nix zu tun.