EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Sascha3580 schrieb:

      Gibt es eigentlich schon Infos zu den (Specific Kategorien) - LUC Zertifikat in Deutschland?

      In Spanien nennt es sich STS und kann bereits absolviert werden. Kostet meistens um die 500 Euro.

      Aber nützt einem das Zertifikat überhaupt schon etwas, wenn es noch keine klassifizierte Drohne gibt?

      In Spanien gibst den A2 im Durchschnitt für 79 Euro und auch zu 100% online. Netter Preisrabatt. :D
      Wie läuft das mit dem Spanischen A2 Schein, der gilt dann ja auch Europa weit. Mit google habe ich nur was zu Sprachkursen gefunden.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • Hallo zusammen, ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich den Verlauf der Diskussion hier im Forum in den letzten Wochen nicht mehr ganz so aufmerksam verfolgt habe. Wenn ich mich aber richtig erinnere, war es aber im Ergebnis Konsenz, dass eine nachträgliche Klassifizierung von Drohnen nicht möglich ist. Dies ergibt sich aus der zugrundeliegenden EU-VO, die eine solche nachträgliche Klassifizierung grundsätzlich nicht zulässt (wurde ja auch von Ihnen Redti so bestätigt). Das LBA bestätigt dies auf der entsprechenden FAQ-Seite recht klar. Nun wurde ich aber auf anderem Wege darauf aufmerksam gemacht, dass die EASA eine nachträgliche Klassifizierung nicht ausschließt. Da ist folgendes zu lesen: "The market regulation in general does not allow to retrofit productsalready in the market. However the EU Commission recently finalised a procedure to allow the retrofit for drones. The procedure may only be activated by the drone manufacturer." (vgl. easa.europa.eu/sites/default/f…re%20drones%209%20Dec.pdf)

      Es bleibt zwar abzuwarten, wie die Umsetzung erfolgen soll, aber wenn die EASA ein solches Statement abgibt, dann sollte dies (vielleicht auch nur mein Wunschdenken) rechtlich abgesichert sein. Wie seht Ihr das?
    • ReDrohni schrieb:

      ...

      Es bleibt zwar abzuwarten, wie die Umsetzung erfolgen soll, aber wenn die EASA ein solches Statement abgibt, dann sollte dies (vielleicht auch nur mein Wunschdenken) rechtlich abgesichert sein. Wie seht Ihr das?
      In der EU-VO steht eindeutig drin, dass bereits in Verkehr gebrachte Drohnen nicht im Nachhinein klassifiziert werden kann. Dennoch gibt es von der EASA ein Verfahren, wonach bestehende Drohnen durch ein Retrofit-Verfahren mit Hilfe von Software und/oder Hardware-Anpassungen eine Klassifizierung erhalten kann. Der Clou dabei, man erhält im Prinzip eine neue Drohne mit einer neuen Serien-Nr. (vermutlich auch mit einer anderen Bezeichnung), quasi nicht mehr die, die zuvor Inverkehr gebracht wurde. Das muss aber der Hersteller oder ein qualifizierter Händler machen.

      Mehr dazu im eigenen Thread dazu. drohnen-forum.de/index.php/Thr…ung-von-BESTANDS-Drohnen/
    • ReDrohni schrieb:

      Es bleibt zwar abzuwarten, wie die Umsetzung erfolgen soll, aber wenn die EASA ein solches Statement abgibt, dann sollte dies (vielleicht auch nur mein Wunschdenken) rechtlich abgesichert sein. Wie seht Ihr das?
      Rechtlich abgesichert ist es solange nicht, bis die EU-Kommission die Verordnung 2019/945 geändert hat. Vorher ist eine nachträgliche Zertifizierung unmöglich. Da der für dieses Thema vorgesehene Thread bereits geschlossen ist, muss ich leider meine Stellungnahme hier abgeben. Das Schreiben von DJI zur nachträglichen Zertifizierung ist ein typischer Text, den ein Unternehmen an seine Kunden schreibt, um sie zu vertrösten und kann auf das Wort "vielleicht" oder "möglicherweise" reduziert werden. Solange es DJI nicht schafft, eine neue Drohne klassifiziert auszuliefern (aus welchem Grund auch immer), kann eine nachträgliche Zertifizierung nicht überzeugend versprochen werden. Die Ausführungen der EASA zu einer nachträglichen Zertifizierung zeigen nur, dass es Überlegungen dazu gibt, aber der entscheidende Punkt ist die notwendige Änderung der VO 2019/945.
    • Die derzeit gültige VO lässt sicher keine andere Auslegung zu. Vor dem Hintergrund der sehr klaren Wortwahl der EASA ("recently finalised a procedure") kann man aber gespannt sein, was da kommen wird. Ob sich ein solches Prozedere ökonomisch lohnen wird, sei mal dahingestellt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ReDrohni ()

    • skyscope schrieb:

      Ich gehe davon aus, dass die kommende EU U-Space-Verordung schon dafür sorgen wird, dass es für Teilnehmer des unteren Luftraums verpflichtend wird, für das UTM-System erkennbar zu sein.
      Bingo.

      DVO 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Space:
      eur-lex.europa.eu/legal-conten…=CELEX:32021R0664&from=DE

      Gültig ab 26.01.23 für alle Drohnen außer C0 und privat hergestellte unter 250g.
      Viel Spass beim Lesen. ;)


      #uspace
    • @skyscope
      Spaß und Stirnrunzeln hielten sich die Waage.
      So wie ich das herausgelesen habe, beziehen sich die Einschränkungen seitens UTM doch „nur“ auf den U-Space.

      Artikel 2
      Begriffsbestimmungen
      Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373, der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Außerdem gelten folgende Begriffsbestimmungen:
      1.„U-Space-Luftraum“ (U-space airspace): ein von den Mitgliedstaaten ausgewiesenes geografisches UAS-Gebiet, in dem UAS-Betrieb nur mit Unterstützung durch U-Space-Dienste durchgeführt werden darf;

      Meiner Meinung nach fallen darunter Gebiete wie Bundeswasserstraßen, NSGe, Justizvollzugsanstalten und so weiter.
      Oder bin ich da auf einem falschen Weg?
    • Darunter werden völlig neue ausgewiesene geografische Gebiete fallen, so mit ziemlicher Sicherheit der Luftraum über Großstädten oder Ballungszentren. Aber gegebenenfalls auch in sehr dünnbesiedelten Bereichen. Letztlich überall da, wo Logistikdienstleistungen mittels Drohnen (bspw. Transport medizinischer Güter, Medikamente, Blutkonserven, usw.; aber natürlich auch reguläre Paketdienste) zukünftig Sinn machen könnten, oder auch neue Anwendungsbereiche, an die man heute noch gar nicht groß denkt.
      Die Verordnung oben steckt sowieso bisher nur den ganz groben Rahmen ab, verfeinert wird das Ganze wieder in den nächsten 2 Jahren.

      Und man sollte nicht wieder der Versuchung erlegen, den U-Space als Bedrohung für die Freiheit des privaten Drohnenfliegens zu sehen, er kann ganz im Gegenteil die Freiheiten erweitern. Wissen alle Teilnehmer des unteren Luftraums jederzeit voneinander (UTM - Unmanned Trafic Management), spräche auch grundsätzlich nichts gegen Flüge in Gebieten, die heute kategorisch verboten sind (Krankenhäuser usw.). Aber bekanntlich wird das wieder nicht jedem gelingen, aber dafür gibt es ja hier den separaten Mecker-Thread, den man je nach Bedarf verfolgen oder auch gepflegt ignorieren kann. ;)
    • Hallo, ich bin absoluter Frischling was Drohnen angeht und kenne mich lediglich ein wenig in der Theorie aus. Nun soll morgen meine DJI Air 2S gliefert werden. Nachdem was ich aber bisher gesehen habe, lohnt sich eine Drohne, wegen den ganzen EU-Regeln, kaum noch. Ich habe bereits meinen "Kleinen Drohnenführerschein A1/A3", bin registriert mit e-ID und Vers. ist auch abgeschlossen. Ich könnte also rein theoretisch gleich morgen losfliegen. Nur,...ich bin mir total unsicher wo ich fliegen darf oder nicht. Ich habe 2 Apps auf meinem Android-Handy. Droniq und Map2Fly. Doch ich blicke da nicht richtig durch, was nun erlaubt ist oder nicht. Soweit ich das sehe, sind selbst freie Felder und Wiesen verboten. Kann doch eigentlich nicht sein, oder?

      Was aber mein eigentliches Anliegen ist,....

      .....sind evt. unabsichtliche Regelverstöße.

      Mal angenommen ich fliege über ein Feld oder über einen Wald und komme irgendwann unbeabsichtigt in eine "Verbotene Zone". Was passiert dann? Bekomme ich dann sofort ein Bußgeld? Und selbst wenn, woher wollen die wissen, ob ich tatsächlich gegen eine Regel verstoßen habe? Habe da was gelesen, dass man von der Luftfahrtsbehörde getrackt wird, sprich die immer genau den Standort von dem Controller und von der Drohne kennen. Die Positione sollen wohl per GPS mit einem s.g. AeroScope (?) übermittelt werden. Stimmt das? Nicht falsch verstehen, ich möchte nichts illegales machen, ich möchte halt nur vermeiden mir ein Bußgeld von mimd. 500,- € einzufangen.
    • Erstmal hast du alles richtig gemacht. Kompetenznachweis gemacht, Betreiber-ID erhalten, Versicherung abgeschlossen und dich erstmal gut informiert.
      Generell ist zu sagen, alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Flug über Felder und Wiesen sind nicht verboten. Es sei denn, sie befinden sich in Naturschutz-, Vogelschutz- oder FFH-Gebieten. Gibt noch einiges mehr. Der genaue Grund für ein Verbot oder einige Einschränkungen ist aber in der App hinterlegt. In Map2Fly drückst du etwas länger auf den ausgewählten Punkt, in der Droniq App auf das farblich markierte Feld mit dem Hinweistext „Achtung“ oder „Flug verboten“.
      Ich persönlich würde mich noch nicht damit beschäftigen, was wäre wenn…..
    • Franny schrieb:

      Was passiert dann? Bekomme ich dann sofort ein Bußgeld?
      Ja, die Fly-App bucht direkt vom Konto ab und nach der Landung druckt die Drohne eine Quittung hinten aus dem Akku.
      Im Ernst: ganz so weit sind wir noch nicht.

      Aktuell sendet die private Drohne gar nichts zu irgendwelchen Behörden oder Organisationen.
      Das befreit natürlich nicht von der Verpflichtung, die Verbotszonen zu beachten.

      Ein Großteil der NoFly-Zonen ist ja in der Drohne/App hinterlegt. Die fliegt gar nicht erst weiter, ohne dass der Pilot sich damit beschäftigen muss.
      Allerdings sind die Daten von DJI nicht verbindlich. Die Verantwortung liegt beim Piloten.

      Auch Felder und Wiesen können in solchen Zonen liegen. Z.B. in unmittelbarem Umfeld von Truppenübungsplätzen. Die Beschaffenheit des Gebietes ist also noch kein starkes Kriterium.
      Erweiterte Warnzonen in der App sollen den Piloten darauf aufmerksam machen.
      Naturschutzgebiete sind in der Fly-App gar nicht erkennbar. Allerdings kann der Pilot z.B. anhand von Schildern ein Solches in seiner unmittelbaren Umgebung erkennen. Allzu weit weg, darf er bei uns ja ohnehin nicht.
    • Franny schrieb:

      ...
      Was aber mein eigentliches Anliegen ist,....
      .....sind evt. unabsichtliche Regelverstöße.
      ...
      Wenn man mit einem bemannten bzw befrauten Flieger in einem unerlaubten Luftraum einfliegt zahlt man, je nach dortiger Aufenthaltsdauer, z.B. pro Minute 100€.
      Mit Folgen (andere Flieger müssen z.B.ihren Kurs ändern) das 4fache oder mehr.
      Die Ausreden spielen da kaum ein Rolle.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Nachtrag zum Vorbeitrag 1.932:

      EASA Pressemitteilung von heute zu einer Studie hinsichtlich UAM (Urban Air Mobility) - easa.europa.eu/newsroom-and-ev…citizens-acceptance-urban

      Mit Erklärbär-Video ;) :




      _________



      Nebenbei, weil zufälligerweise passend dazu gestern vom deutschen Unternehmen Volocopter:
      Die Vorstellung des 4-Sitzers VoloConnect, marktreif in 4-5 Jahren.



      Flug des Modell-Prototyps:

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Guten Abend zusammen,

      hat jemand zufällig einen Link oder die Passage zum Thema Nachtflug parat?

      Ich hab jetzt ne Dreiviertel-Stunde SuFu und Google gefüttert, allerdings nicht wirklich was brauchbares gefunden außer persönliche Meinungen...

      Unter welchen Bedingungen darf geflogen werden?
      Sind die zeitlichen Begrenzungen (Dämmerung) aufgehoben worden?

      Und da ich es bisher noch nicht ausprobiert habe, der Kopter (MA2) muss manuell gestartet werden aufgrund der geringen Lichtverhältnissen?!
      Oder ist die Helligkeit bei Sonnenaufgang/-Sonnenuntergang ausreichend?

      Danke für eure Antworten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo