Seit 7. April 2017 nicht mehr erlaubte Motive

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Um die Sinnhaftigkeit zu ergründen müßte man die Verfasser dazu fragen. Das ist wie 30kmh nachts um 2 Uhr vor Kindergarten ????

    Mögliche Ablenkung:
    Da sehe ich größte Risiko beim Straßenverkehr, Bahn kann eh nicht ausweichen, Schifffahrt besteht ja nicht nur aus dem Lastkahn der einsam den Rhein rauf schippert. Da gehören ja auch Kanäle und Häfen zu. Da wird es bei Begegnungsverkehrs schon mal recht eng.

    Kollisions Risiko:
    Auch wieder größte Gefahr beim Straßenverkehr. Bahn....? ICE ? Kopter hängt im Fahrdraht ?
    Ein Schiff wird kaum merken wenn es einen Treffer bekommt. Nur der Akku könnte beim Absturz uU ein Feuer auslösen.

    Binnengewässer :
    Reden wir vom Baggersse, Talsperre oder Chiem / Bodensee (mit Schifffahrt)

    Bedenkt bitte eines, unsere ganze Hobbyfliegerei geht den Behörden am A..... vorbei.
    Es interessiert sich kein Mensch dafür ob man nun vom Motiv eingeschränkt ist.

    Prof. Luftbildfirmen werden auch weiterhin dort fliegen dürfen.

    Anfangs waren wir froh, das man uns als "Spielzeug" einstufte. Leute, regt euch nicht auf...ist ja nur ein "Spielzeug"
    So..und nun werden wir von "oben" auch als "Spielzeug" behandelt.

    "Spielzeug" soll auf dem Acker spielen.


    Es wird Platz geschaffen für "große" Aufgaben.....http://www.e-volo.com/


    Die dürfen wir dann aus 100m Entfernung betrachten.
  • Schwer zu finden, man muss den Text fast bis zum Ende herunter skrollen bis man die Begründung findet... ich habe ihn mal herauskopiert:

    Das Verbot des Betriebs über Bundeswasserstraßen (Nummer 5) ist erforderlich, um Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs abzuwenden. Solche mit dem Betrieb von unbemanntem Fluggerät verbundenen Gefahren können z.B. auftreten, wenn das Gerät in das Sichtfeld des Schiffsführers gelangt, diesen irritiert und behindert. Zudem kann ein solches Gerät geeignet sein, den Funkverkehr zu stören; es besteht daneben die Gefahr von Kollisionen mit Funk- oder Signalmasten zB. an einer Schleusenbetriebsstelle, wodurch ein Anlagenausfall ausgelöst werden kann, und mit einem Schiff. Letzteres kann sowohl zu Personenschäden an Deck des Schiffes, als auch zu sehr gefährlichen Situationen im Bereich der Gefahrgutschifffahrt führen. Nicht zuletzt kann das Erscheinen eines unbemannten Fluggeräts auf dem Radarbild zu Fehlinterpretationen des Radars führen (z. B. Interpretation als Fahrwassertonne), was wiederum zu gefährlichen Kursmanövern oder einer Havarie führen kann.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

  • Also zunächst würde ich alle gezeigten Bilder im ersten Beitrag pauschal legal bewerten. So wie ich das sehe sind die Abstände i.O. (100m ist nicht viel!)
    Kann mich auch täuschen, wie gesagt...mein Empfinden.
    Und dann müßt Ihr wirklich auf einer Straßenkarte sehen was eigenetlich "Bundesstraßen" sind...denn das sind auch nicht extrem viele! Da habe ich auch schon echt gestaunt.
    Also Kopf hoch, und ich pers. Fliege immer mit einer 10% Regelungen plus/minus was Abstände angeht. Daraus wird keinem Menschen einen Strick gedreht..da bin ich mir sicher. :)
  • MST schrieb:

    Also zunächst würde ich alle gezeigten Bilder im ersten Beitrag pauschal legal bewerten. So wie ich das sehe sind die Abstände i.O. (100m ist nicht viel!)
    Kann mich auch täuschen, wie gesagt...mein Empfinden.
    Und dann müßt Ihr wirklich auf einer Straßenkarte sehen was eigenetlich "Bundesstraßen" sind...denn das sind auch nicht extrem viele! Da habe ich auch schon echt gestaunt.
    Also Kopf hoch, und ich pers. Fliege immer mit einer 10% Regelungen plus/minus was Abstände angeht. Daraus wird keinem Menschen einen Strick gedreht..da bin ich mir sicher. :)
    Solche Aussagen sind immer leicht gemacht, aber ist es auch egal ob der Kopter 2 kg oder 2,01 kg wiegt, Ob 16 oder 18 Personen unter Dir sind usw..
    Keine Frage 100 Meter in die Ferne sind nicht viel, aber dann würde ich lieber den Piloten + 10-20% , empfehlen, denn dann bist Du immer auf der sichernen Seite. ;)
  • biber schrieb:

    Schwer zu finden, man muss den Text fast bis zum Ende herunter skrollen bis man die Begründung findet... ich habe ihn mal herauskopiert:

    Das Verbot des Betriebs über Bundeswasserstraßen (Nummer 5) ist erforderlich,
    Lese ich das richtig, dass alle genannten Probleme eine Nähe zu einem Schiff oder einer fest installierten Anlage veraussetzen?

    P.S. ich glaube, das schreibe ich auch nebenan...
  • @Flyer5404 ...Lese ich das richtig, dass alle genannten Probleme eine Nähe zu einem Schiff oder einer fest installierten Anlage veraussetzen?

    Ja schon, aber es besteht ja trotzdem die pauschale 100 Meter Abstandregel zur Bundeswasserstraße, ob ein Schiff oder eine fest installierte Anlage oder gar nix in der Nähe ist, da führt kein Weg dran vorbei. Ansonsten ist der herauskopierte Text (oben) original und amtlich.
  • biber schrieb:

    @Flyer5404 ...Lese ich das richtig, dass alle genannten Probleme eine Nähe zu einem Schiff oder einer fest installierten Anlage veraussetzen?

    Ja schon, aber es besteht ja trotzdem die pauschale 100 Meter Abstandregel zur Bundeswasserstraße, ob ein Schiff oder eine fest installierte Anlage oder gar nix in der Nähe ist, da führt kein Weg dran vorbei. Ansonsten ist der herauskopierte Text (oben) original und amtlich.
    Das mit kein Weg dran vorbeiführen ist klar.
    Mein Punkt ist, dass die angeführten Begründungen die Notwendigkeit der pauschalen 100 Meter Abstandregel nicht hergeben.

    Über meine Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Begründungen z.B. den Radarquerschnitt einer Drohne, wäre gesondert zu sprechen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Flyer5404 ()

  • @Flyer5404 Naja, so wird's wohl sein, dass keiner da noch den ganzen Kram aufdröseln wollte. Zack, überall verrrbotten, zus. 100 m Abstand, basta. Die Begründung im Text ist teilweise auch ziemlich weit hergeholt. Das Drohnen Schäden anrichten könne, weiß man, da hätte genügt Sicherheitsabstände zu Schiffen und Wasserbautechnischen Anlagen einzuhalten (meinetwegen 200 Meter wie auf vielen Landeswasserstraßen). Hmm, und das mit dem Verwechseln beim Radarsignal einer Fahrwassertonne mit einer Drohne ist schon ziemlich unmöglich und zeugt davon, dass hier Bürohengste statt nautische Fachleute am Werke waren. Um das starke Radarecho einer Fahrwassertonne mit Radarreflektor zu erzeugen müsste eine Drohne auch einen haben. Außerdem wird heute überwiegend mit AIS plus Radar navigiert. Einserseits plärrt man seitens der Flugsicherung herum, dass man Drohnen auf dem Radar nicht wahrnehmen kann (weil zu klein), andererseits sollen sie aber ein Radarecho wie eine Fahrwssertonne erzeugen... Bullshit.

    Ich glaube, dass wir hier mit dem Thema auch Schluss machen sollten... das Thema ist zwar auch relevent bei Fotos die man heut nicht mehr SO von Wasserstraßen machen kann, aber hier geht es ja in erster Linie um die Fotos selbst. Wenn, dann geht's hier weiter:
    --> Flugverbot über und um Bundeswasserstraßen [Sammelthread]

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

  • In Schwarz, weil es besser lesbar ist:
    Nach Austausch haben wir im Mod-Team beschlossen, auch diesen Thread nun zu schließen.

    Das ganze Thema mit Bildern, die früher "legal" waren und es heute nicht mehr sind, war ja eh schon schwierig. Es ist auch klar, dass es dann zu Diskussionen zu einzelnen Themen kommt.
    Es ist aber schlicht nicht zielführend, Fragen zu allen Verboten des §21b LuftVO - wie bspw. die aus #18 zu Fliegen an Gewässern - gemeinsam und detailliert in einem einzelnen Thread abzuhandeln.
    Natürlich würde dem Fragesteller in diesen Fällen seine Frage beantwortet, je weiter der Thread aber geführt wird, desto mehr gingen einzelne Themen unter und wären für andere oder neue Mitglieder letztlich unauffindbar.

    Eben aus diesen Gründen der Auffindbarkeit bemühen wir uns, für übergeordnete Themen wie die Verbote nach §21b LuftVO jeweils einen Sammelthread zu etablieren. Dort werden die einzelnen Verbote jeweils thematisiert, und sowohl neue Mitglieder als auch die alten Hasen können auch aus anderen Threads heraus darauf verwiesen werden.

    Allerdings ist ein Wechsel aus diesem Thread hier mitten in der Diskussion auch eher verwirrend als hilfreich (siehe die letzten Beiträge hier und im Vergleich Flugverbot über und um Bundeswasserstraßen [Sammelthread] ab #57).

    Daher können und sollten ab nun wieder die Sammelthreads erste Anlaufstelle für die Verbote nach §21b sein.

    Zur Zeit gibt es die folgenden Sammelthreads zum § 21b LuftVO:
    Fliegen in der Nähe von Menschenansammlungen [Sammelthread]
    Flugverbot über und um Bundeswasserstraßen [Sammelthread]
    Anlagen zur Energieerzeugung? [Sammelthread]

    Darüber hinaus:
    Kennzeichnungspflicht für Drohnen [Sammelthread]
    Verhängte Bußgelder [Sammelthread]
    Privathaftpflichtversicherung ausreichend? [Sammelthread]

    Selbstverständlich könnt Ihr aber auch weiterhin eigene Threads für einzelne, spezielle Rechtsthemen erstellen. Wie gehabt verschieben wir Beiträge in die Sammelthreads, sollten wir der Meinung sein, dass sie dort besser hin passen. Danke für Euer Verständnis.


    ---- Geschlossen ----

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