Hier im Thema sollen Fotos gezeigt werden, die mit Drohnen vor dem 6. April 2017 aufgenommen worden sind, bei einem sicheren und legalen Flug gemäß damaliger Regeln, welche aber gemäß der seit 7. April 2017 geltenden Vorschriften grundsätzlich nicht mehr möglich sind.
Das für Inhaber einer Ausnahmegenehmigung oder einen Feuerwehrmann im Einsatz diese Aufnahmepositionen heutzutage legal sein können, ist klar und soll hier nicht diskutiert werden.
Hier nur Fotos, gerne als Vorschau, und Beschreibung. Aus Bild und/oder Text sollte der Knackpunkt hervorgehen. Der Fotoinhalt hier sollte konzentriert bleiben.
Anmerkungen vom Bildeinsteller, warum eine aktuell erlaubte Kameraposition nur eine weniger gelungene Bildkomposition ergeben würde, sehe ich als optionalen Teil der Beschreibung.
Ein paar Beispiele von mir, was per neuer Regeln so nicht mehr ginge:
Abstand zur Eisenbahnlinie weniger als 100 Meter
Mehr als 100 Meter Höhe über Grund
Start- und Landeplatz zu nahe an Bundesstraße
Bei Fotos 1 und 3 war ich jeweils auf einer längeren Autofahrt von A nach B, hatte aber einen Zeitpuffer, um unterwegs bei lohnenden Motiven Fotos machen zu können. Im wesentlichen Fotos vom Boden aus, aber ein paar Drohnenakkus hatte ich auch geladen mit dabei. Vorab hatte ich auch per online-Karten und so recherchiert, in welchen Abschnitten meiner Autofahrt keine Flughäfen in der Nähe sind.
Die einzelnen Motive haben sich dann erst beim Durchfahren ergeben. Örtlichkeit, Wetterverhältnisse, all das war nicht im Voraus geplant. Vor Ort wurde natürlich nach einem sicheren Start- und Landeplatz gesucht. Nur wenn Ausnahmegenehmigungen sich innerhalb von 5 Minuten einholen ließen, wären diese Motive aktuell noch legal möglich.
Das für Inhaber einer Ausnahmegenehmigung oder einen Feuerwehrmann im Einsatz diese Aufnahmepositionen heutzutage legal sein können, ist klar und soll hier nicht diskutiert werden.
Hier nur Fotos, gerne als Vorschau, und Beschreibung. Aus Bild und/oder Text sollte der Knackpunkt hervorgehen. Der Fotoinhalt hier sollte konzentriert bleiben.
Anmerkungen vom Bildeinsteller, warum eine aktuell erlaubte Kameraposition nur eine weniger gelungene Bildkomposition ergeben würde, sehe ich als optionalen Teil der Beschreibung.
Ein paar Beispiele von mir, was per neuer Regeln so nicht mehr ginge:
Abstand zur Eisenbahnlinie weniger als 100 Meter
Mehr als 100 Meter Höhe über Grund
Start- und Landeplatz zu nahe an Bundesstraße
Bei Fotos 1 und 3 war ich jeweils auf einer längeren Autofahrt von A nach B, hatte aber einen Zeitpuffer, um unterwegs bei lohnenden Motiven Fotos machen zu können. Im wesentlichen Fotos vom Boden aus, aber ein paar Drohnenakkus hatte ich auch geladen mit dabei. Vorab hatte ich auch per online-Karten und so recherchiert, in welchen Abschnitten meiner Autofahrt keine Flughäfen in der Nähe sind.
Die einzelnen Motive haben sich dann erst beim Durchfahren ergeben. Örtlichkeit, Wetterverhältnisse, all das war nicht im Voraus geplant. Vor Ort wurde natürlich nach einem sicheren Start- und Landeplatz gesucht. Nur wenn Ausnahmegenehmigungen sich innerhalb von 5 Minuten einholen ließen, wären diese Motive aktuell noch legal möglich.
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