Seit 7. April 2017 nicht mehr erlaubte Motive

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  • Seit 7. April 2017 nicht mehr erlaubte Motive

    Hier im Thema sollen Fotos gezeigt werden, die mit Drohnen vor dem 6. April 2017 aufgenommen worden sind, bei einem sicheren und legalen Flug gemäß damaliger Regeln, welche aber gemäß der seit 7. April 2017 geltenden Vorschriften grundsätzlich nicht mehr möglich sind.

    Das für Inhaber einer Ausnahmegenehmigung oder einen Feuerwehrmann im Einsatz diese Aufnahmepositionen heutzutage legal sein können, ist klar und soll hier nicht diskutiert werden.

    Hier nur Fotos, gerne als Vorschau, und Beschreibung. Aus Bild und/oder Text sollte der Knackpunkt hervorgehen. Der Fotoinhalt hier sollte konzentriert bleiben.

    Anmerkungen vom Bildeinsteller, warum eine aktuell erlaubte Kameraposition nur eine weniger gelungene Bildkomposition ergeben würde, sehe ich als optionalen Teil der Beschreibung.


    Ein paar Beispiele von mir, was per neuer Regeln so nicht mehr ginge:


    Abstand zur Eisenbahnlinie weniger als 100 Meter


    Mehr als 100 Meter Höhe über Grund


    Start- und Landeplatz zu nahe an Bundesstraße

    Bei Fotos 1 und 3 war ich jeweils auf einer längeren Autofahrt von A nach B, hatte aber einen Zeitpuffer, um unterwegs bei lohnenden Motiven Fotos machen zu können. Im wesentlichen Fotos vom Boden aus, aber ein paar Drohnenakkus hatte ich auch geladen mit dabei. Vorab hatte ich auch per online-Karten und so recherchiert, in welchen Abschnitten meiner Autofahrt keine Flughäfen in der Nähe sind.

    Die einzelnen Motive haben sich dann erst beim Durchfahren ergeben. Örtlichkeit, Wetterverhältnisse, all das war nicht im Voraus geplant. Vor Ort wurde natürlich nach einem sicheren Start- und Landeplatz gesucht. Nur wenn Ausnahmegenehmigungen sich innerhalb von 5 Minuten einholen ließen, wären diese Motive aktuell noch legal möglich.

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  • Moin!

    Da hätt ich auch ein paar Bilder zu bieten, die ich glücklicherweise vor dem Stichtag im Kasten hatte:



    250m über Grund aufgenommen, damit die Kante der Schwäbischen Alb hinter der Achalm (Reutlingen) zu sehen ist.
    Bei dieser Aufnahme hab' ich fast mehr den umgebenden Himmel beobachtet, um sicherzustellen, daß nicht plötzlich ein manntragender Flieger auftaucht, als daß ich mich auf die Aufnahme konzentrieren konnte. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Kaum war das Bild gemacht, gings ganz schnell wieder runter!



    120m über Grund aufgenommen (Schleuse Uelzen). Außerdem näher als 100m an Bundeswasserstraße. Dezember 2016
    Hier habe ich besonders darauf geachtet, nicht über dem Wasser oder über Schiffen zu fliegen, die am Rand vertäut lagen, oder den Kanal befuhren.



    110m über Grund aufgenommen (Salmendinger Kapelle). November 2016
    Der Berg ist Naturschutzgebiet, innerhalb dessen Grenzen man nicht starten/landen darf. Ein Überfliegen habe ich mir natürlich ebenfalls verkniffen!



    150m über Grund aufgenommen (ehemalige Zonengrenze zwischen Niedersachsen und Sachsen Anhalt). Dezember 2016


    Schade, daß solche Aufnahmen in Zukunft höchstens mit Sondergenehmigung möglich sind.

    Grüße, Diet
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

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  • Zu meinen Fotos im Beitrag Nummer 1:

    Bei Fotos 1 und 3 war ich jeweils auf einer längeren Autofahrt von A nach B, hatte aber einen Zeitpuffer, um unterwegs bei lohnenden Motiven Fotos machen zu können. Im wesentlichen Fotos vom Boden aus, aber ein paar Drohnenakkus hatte ich auch geladen mit dabei. Vorab hatte ich auch per online-Karten und so recherchiert, in welchen Abschnitten meiner Autofahrt keine Flughäfen in der Nähe sind.

    Die einzelnen Motive haben sich dann erst beim Durchfahren ergeben. Örtlichkeit, Wetterverhältnisse, all das war nicht im Voraus geplant. Vor Ort wurde natürlich nach einem sicheren Start- und Landeplatz gesucht. Nur wenn Ausnahmegenehmigungen sich innerhalb von 5 Minuten einholen ließen, wären diese Motive aktuell noch legal möglich.
  • Bilder ähnlicher Perspektive konnte ich auch schon machen. Auch mit ausreichend Sicherheitsabstand gemäß meinem risk assessment. Wenn man sauber parallel zum Gleis fliegt oder davon weg, auf einer hindernisfreien Höhe, und das Wetter stimmt, dann ist das Restrisiko minimal. Alternative virtuelles Stativ ohne Horizontalbewegung.

    Allerdings in der Schweiz, wo es meines Wissen nach wie vor legal ist. Vielleicht könnte ich einen Screenshot hier zeigen, nebenan passt Schweiz ja nicht.

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  • Da hast Du absolut Recht - außerdem kann man nie sagen, ob ein Bild nicht doch heutzutage noch ´legal´ (also möglich) wäre. Der Fotograf kann letztlich immer die erforderlichen Genehmigungen in der Tasche haben - das muss er nichtmal beweisen.
    Und einfach zu behaupten: ".. Abstand von der Bahnlinie ist sichtbar <100m", das ist doch immer eine Vermutung in´s Blaue. Schließlich kann der Fotograf ein Zoom (wie Zenmuse) benutzt haben - auch da liegt die Beweislast nicht bei ihm.
    Am Bild ist die Rechtslage nur ganz ganz selten erkennbar - mir wurde auch schon erzählt, dass die bekannten "Rhein-Dokumentationen" aus dem Fernsehen heut zu Tage rechtswidrig wären - das wären sie aber heute auch nicht nicht, weil schlicht und einfach Tragschrauber benutzt wurden. Der Zweifler meinte, das sei alles mit Drohnen gemacht...

    So halte ich den Thread auch für überflüssig und eher sinnfrei - nur meine Meinung.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ChrisDE ()

  • @ChrisDE
    Bei meinem Eisenbahnbrückenfoto hatte ich den Abstand nachträglich mittels Standlinien (jeweils durch 2 Punkte) und Karte ermittelt. Kein Hexenwerk, und auch unabhängig von Objektiv und verwendeter Bildprojektion. Aber das mit der Beweislast ist hier nicht Thema. Und Rheinbefliegung - egal was das Fluggerät damals war (und auch für Tragschrauber gilt die Sicherheitsmindesthöhe), dass das heute so mit Drohnen nicht mehr darf, ist der Punkt.

    Noch zur Bildkomposition Eisenbahnbrückenfoto. Damit Brücke und kurvender Damm aufs Bild draufpassen, braucht es ein starkes Weitwinkel (hier das fisheye der Bebop 1). Damit dann wiederum die Brücke nicht zu klein wird, muss man halt einigermaßen nahe heran. Und da ich nur knapp úber Schienenhöhe bin, sehe ich auch keine reale Gefahr für die Eisenbahnlinie. Ganz abgesehen davon, dass in jenem Winter wegen Fledermäusen sowieso Betriebsruhe auf der Sauschwänzlesbahn herrschen mußte.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Obsolete Hinweise auf weiteren Thread entfernt.

  • Fleyer, jetzt an Bildern der Vergangenheit laben und sagen was alles heute nicht mehr geht...mein Gott, ich könnte dir nun ein Bild zeigen, das ist total harmlos. Und trotzdem eine Todsünde weil dieses Bild in 17 Dobrint Entfernung entstand.

    Ich fände es interessanter, was für Bilder entstehen jetzt noch? Und warum ist das Bild so, wie es ist.

    Seit diesem Jahr bin ich und Kollegen so inaktiv wie noch nie.

    Wie schon erwähnt von dir bleibt bei den Weitwinkelkameras bei 100m Distanz nicht viel über.

    Der Vorteil des Kamerakopters ist so gut wie eliminiert. Panos und Landschaft geht noch so, aber das bewegte Bild braucht schon etwas mehr Detail.

    Ungeachtet dessen machen die Flächen FPV-ler unbeirrt weiter. Wildflieger in verdammt großen Höhen. Aber das stört keinen, das sind ja nur Modellflieger. Teils mit 3 Kameras ab Bord, weil die nicht schweben können, stört das wirklich keinen Menschen.

    Gutes Beispiel der Verkehrswege-Brücken, was kann passieren, wenn du unterhalb der Verkehrsebene fliegst, eigentlich nichts.
    Das man nicht drüber soll ist verständlich.

    Da wir keine Lobby haben, sind wir bei der Verordnung ordentlich überrollt worden.

    Gewöhnliche Perspektiven gab es vorher schon, die neuen Perspektiven eröffnete tolle Ansichten.

    Wie Role so schön sagte, wir durften mal eine Zeit an der großen Freiheit schnuppern.....die Zeit ist nun passee.
  • Pehaha schrieb:

    Seit diesem Jahr bin ich und Kollegen so inaktiv wie noch nie.
    Nach dieser Überregulierung sollten wir vielleicht umdenken und unseren Aktionsradius auf den Ordnungswidrigkeitsbereich ausweiten.
    Also wie im Straßenverkehr +20km/h oder mal schnell im Halteverbot rechts ranfahren um was abzuholen.
    Solange es keinen Bußgeldkatalog für uns gibt, müssten wir uns dann halt mit diesem gesunden Menschenverstand ein wenig aus dem
    Fenster lehnen um die Reaktionen oder gar Strafen der Behörden "kennenzulernen" um zu wissen was wie geahndet wird.
    Das könnte dann, wie beim Autofahren auch, ein erträglicher Normalzustand sein.
    Da hier im Forum die militantesten Regelverfechter (ich schließe mich da mal nicht aus) unterwegs sind, könnte man hier solche
    Bilder sammeln um mal unseren eigenen Ordungswidrigkeitsbereich auszuloten.
    Da müssten sich jedoch alle ein bissle zusammenreißen bei den Diskussionen darüber. Aber das war ja bisher auch Voraussetzung für ein gutes Miteinander hier.
  • Da sind wir aus einem Holz.......und sind alle keine Engel.

    Dein Vergleich mit dem Beispiel Straßenverkehr hat einen kleinen Haken.

    Im täglichen Verkehrschaos fällt man nicht so auf.....am Himmel schon.
    Am Boden blitzen Behörden, wo man oft im Radio noch gewarnt wird.
    Das sind aber nicht meine Sorgenfalten......

    Was "Knöllchen-Horst" auf der Straße ist, so was gibt es auch unter den Kopter Hassern.....diese Maschendrahtzaun-Freaks und ewigen "Klugscheißer"

    Ich habe ein schönes Beispiel, 2014 filmte ich eine verfallene Papierfabrik. 2014 war mein Equipment noch recht simpel und somit waren die Aufnahmen nicht so wie es heute möglich wäre und der Verfall hat drastisch zugenommen, somit jetzt erst recht lohnenswert.

    Aber direkt daneben eine Regionalbahn die alle 60min fährt (das interessiert die Verordnung nicht). Direkt gelegen an einer ehemaligen Bundesstraße die zum LKW Parkplatz wurde. Sicher könnte man es riskieren, öffentlich machen, nun...wer die Location kennt, der weiß was Sache ist.

    Dann kann ich wie so ein "Kunstdieb" meine Schätze nur bei runter gelassenen Rollos im Keller betrachten.

    Die OWI und die Bußgelder im Straßenverkehr sind klar geregelt, WIR wissen nicht was auf einen zukommen könnte.
    Bilder
    • 2014-12-01 schornstein.jpg

      237,67 kB, 960×540, 246 mal angesehen
    • Fabrik 1.JPG

      67,34 kB, 638×357, 258 mal angesehen
  • Ich häng das mal an Beitrag 1 Bild 2 auf:

    - zum Fotozeitpunkt war der Kameraort sicher und erlaubt
    - wegen behaupteten vielen Regelverstößen massive Restriktionen
    - Jammern und Beschwerden von Profis und Amateuren

    und jetzt kommts:
    - Äußerungen auch von offizieller Seite, bei 130 Meter Höhe würden sie kein Knöllchen ausstellen

    Also irgendwie passt das nicht. Der erste sagt, harte Regeln sind supernotwendig. Der zweite ermutigt zum (kleineren) Regelverstoß.

    Und wenn man Pech hat und sich auf Herrn 2 verläßt, kommt wieder Herr 1 und wirft einem Regelverstoß vor.
    ;( X(
  • Servus,
    bin neu hier und habe erste Videos mit meiner Mavic unternommen.
    Kann mir mal jemand die Begründung bezüglich der Binnengewässerregelung näher bringen? Autobahnen, Flughafen etc. meidet man ja bereits durch gesunden Menschenverstand, aber die 100m Regelung mit Binnengewässer erschließt sich mir überhaupt nicht.
    Gruß,
    Markus
  • Puh, dass ist schwer zu beurteilen.
    Es gibt zahlreiche, auch objektive gesehen, schwachsinnige Regelungen auf dieser Welt. Wie man damit umgeht, muss jeder selbst wissen.
    Zb. die Beschränkung auf 25 mw Sendeleistung im Bereich 5.8 GHz... Macht auch keinen wirklichen Sinn. Das sagte sogar mal einer von der BNetzA.
    Aber ist halt so. Schaun mer ma was die EU abkaschpert, in ein paar Jahrzehnten ?( :D
  • Hallo und willkommen, Markus,

    Markus K schrieb:


    Kann mir mal jemand die Begründung bezüglich der Binnengewässerregelung näher bringen? Autobahnen, Flughafen etc. meidet man ja bereits durch gesunden Menschenverstand, aber die 100m Regelung mit Binnengewässer erschließt sich mir überhaupt nicht.
    Es gibt so Begründungen wie die mögliche Ablenkung von Kapitänen durch Schwirrdinger. Oder Absturz auf Schiffe drauf.

    Allerdings erschließt sich auch mir nicht die Stichhaltigkeit der Bundeswasserstraßenregelung. Die Regel ist in ihrer Pauschalität meines Erachtens überzogen. Und es geht nicht um Binnengewässer sondern um Bundeswasserstraßen. Lies mal bei wikipedia nach, und staune, dass dies auch sämtliche Küstengewässer vulgo das ganze Meer umfasst.