Bei den ganzen möglichen Problemen bezüglich Drohne im Handgepäck oder Koffergepäck habe ich bei Condor (mit der Fluggesellschaft werde ich nach Mauritius fliegen) schriftlich nachgefragt, wo die Drohne (Mini 4 Pro) hingehört. Ohne Akku kann sie ins Hand- oder Koffergepäck. Vom Flughafen Frankfurt/M wie auch Mauritius habe ich schriftlich, dass es allein von der Fluggesellschaft abhängt.
Seit Sardinien 2021 (von Köln/Bonn aus) bin ich da sehr vorsichtig, denn in Köln/Bonn wollte mir die Sicherheitskontrolle ernsthaft einreden, ich müsse die Mini 2 ohne Akkus im Koffergepäck transportieren. Gründe nannte man mir keine und ich insistierte, die Sicherheitskontrolleure sollten mal mit der Fluggesellschaft (Eurowings) Kontakt aufnehmen. Das Ganze erregte so viel Aufmerksamkeit, dass auch die Bundespolizei hinzukam und nachfragte, ob es ein Problem gäbe. Die 2 Bundespolizisten schienen ahnungslos und es wurde dann wild herumtelefoniert. Nach ca. 45 Minuten kam die Entwarnung: ich dürfe die Drohne tatsächlich im Handgepäck mitnehmen (natürlich ohne eingelegten Akku) und dürfe sie im Flugzeug nicht anschalten (da wäre ich von selbst nie drauf gekommen....). Beim Rückflug war man da entspannter. Bei der Sicherheitskontrolle in Olbia musste ich die Drohne kurz rausnehmen, zeigen, dass dort kein Akku drin ist und es ging weiter.
Ich kann daher nur empfehlen, Kontakt zu der Fluggesellschaft zu suchen und auch bei den Flughäfen anzufragen, ob es da Besonderheiten hinsichtlich Drohne gibt. Es sei denn, auf der Website der Fluggesellschaft und/oder des Flughafens wird expressis verbis erwähnt, wie mit einer Drohne im Gepäck umzugehen ist.
Seit Sardinien 2021 (von Köln/Bonn aus) bin ich da sehr vorsichtig, denn in Köln/Bonn wollte mir die Sicherheitskontrolle ernsthaft einreden, ich müsse die Mini 2 ohne Akkus im Koffergepäck transportieren. Gründe nannte man mir keine und ich insistierte, die Sicherheitskontrolleure sollten mal mit der Fluggesellschaft (Eurowings) Kontakt aufnehmen. Das Ganze erregte so viel Aufmerksamkeit, dass auch die Bundespolizei hinzukam und nachfragte, ob es ein Problem gäbe. Die 2 Bundespolizisten schienen ahnungslos und es wurde dann wild herumtelefoniert. Nach ca. 45 Minuten kam die Entwarnung: ich dürfe die Drohne tatsächlich im Handgepäck mitnehmen (natürlich ohne eingelegten Akku) und dürfe sie im Flugzeug nicht anschalten (da wäre ich von selbst nie drauf gekommen....). Beim Rückflug war man da entspannter. Bei der Sicherheitskontrolle in Olbia musste ich die Drohne kurz rausnehmen, zeigen, dass dort kein Akku drin ist und es ging weiter.
Ich kann daher nur empfehlen, Kontakt zu der Fluggesellschaft zu suchen und auch bei den Flughäfen anzufragen, ob es da Besonderheiten hinsichtlich Drohne gibt. Es sei denn, auf der Website der Fluggesellschaft und/oder des Flughafens wird expressis verbis erwähnt, wie mit einer Drohne im Gepäck umzugehen ist.