fuunduta schrieb:
Die Fluggesellschaft ist ja aber schon der Vertragspartner. Dieser ist somit der erste Ansprechpartner, oder?
Wenn das Sicherheitspersonal anders entscheidet, hast Du zumindest einen Rechtsanspruch - auf was auch immer - gegen die Fluggesellschaft.
Spielt aber hier keine Rolle, denn das Sicherheitspersonal entscheidet und das nach den geltenden IATA Transportbestimmungen und da sind Drohnen nicht verboten.