Drone kommt nicht durch den Zoll

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drone kommt nicht durch den Zoll

      Ein hallo an Alle,

      ich suche dringend Hilfe. Ich hatte eine DroneTK 110 HW im Internet bestellt. Bekannte von mir haben das auch.
      Sie hat mir sehr gefallen.
      Nun bekam ich von der Post Berscheid, das diese auf dem Zollamt liegt.
      Bin heute hin.Ich musste sie auspacken. Sie schaute sich das Heft an und sagte, ich weis überhaupt, ob die sicher ist,
      ich solle eine Überprüfung durch die Netzagentur beantragen. Die Drone wurde mir nicht ausgehändigt.
      Der Mitarbeiter hat sich nicht einmal die Drone, zwecks Sicherheitszertifikat, das wäre nicht seine Aufgabe. Ich bin stink sauer.
      Bei keinen meiner Bekannte war das der Fall, ist das rechtens vom Zoll, das er sich das Ding nicht mal anschaut, wofür werden die bezahlt?
      Ich wäre für Meinungen sehr dankbar,

      viele Grüsse,

    • Mh...
      die Drohne muß ein CE zeichen haben und eine Konformitätsbescheinigung für die EU.
      Hat die das nicht, darf die nicht eingeführt werden.
      Das ist mein Kenntnisstand, und auch vom Zoll völlig rechtens. Am besten an den Hersteller wenden, und wenn der Sagt die Unterlagen (bzw. Aktenzeichen) liegen der Drohne bei (zb. als Vermerke in der Bedienungsanleitung) dann muß der Zoll dabei schauen!

      VG
      Michael
    • Leider hat der Zoll diesbezüglich tatsächlich weitreichende Befugnisse. (Deshalb bestelle ich grundsätzlich nicht im Ausland). Mir ist beispielsweise ein Fall bekannt, wo jemand im guten Glauben ein Produkt bestellt hat. Der Zoll hat das dann wegen Markenpiraterie beschlagnahmt und der Besteller bekam sogar noch eine Anzeige. Ist ja auch einfacher, als den Hersteller zu verklagen.
      Gruß: Franki
    • Ist ja richtig, es geht darum, das der die Drone nicht anschaut, ob da ein CE vorhanden ist. Genauso sagt er, es gibt keine Sicherheitswarnung und Vorschriften.
      Gleich auf Seite 2 stehen zig Sicherheitswarnungen, ebenso auf jedem Rotorblatt.

      Ich fragte ihn, warum er nicht die Verpackung von unten löst, um zu sehen, ob da ein gültiges CE Zeichen steht, Er sagte, es sei nicht seine Aufgabe.
      Ich solle eine mündliche Zollanmeldung ausfüllen und dann wird die Sache der Netzwerkagentur übergeben werden, die dann entscheiden, ob die Drone eingeführt werden kann.

      Das ärgert mich, seine Aussage, er brauche nicht nachschauen!!!!!!!! Was ist dann seine Aufgabe????

      Sollte das Ding kein zulässiges CE zeichen haben, ok, sollen die das Ding prüfen und entscheiden, ist nachvollziehbar, aber warum schaut er sich die Drone nicht an und tätigt
      gleich die Aussage. Eine Fahrt hin- und zurück sind knapp 60 Km.

      Hat er die Pflicht, das Ding auf ein gültiges CE Zeichen zu untersuchen oder nicht,

      vielen Dank und viele Grüsse
    • Rotor65 schrieb:

      Ich fragte ihn, warum er nicht die Verpackung von unten löst, um zu sehen, ob da ein gültiges CE Zeichen steht, Er sagte, es sei nicht seine Aufgabe.
      Es ist nicht seine Aufgabe, weil er es nicht nachprüfen kann. Selbst wenn ein CE Bäpper drauf ist geht der Zoll davon aus, dass er nicht "echt" ist und leitet die Ware an die Netzagentur zur Überprüfung weiter. CE kann ja auch für "China Export" stehen.
    • Hast du nicht selbst öffnen müssen? Öffnen lassen darf der Zoll ein Paket soviel ich weiß erst durch den Besteller oder in Vertretung durch einen Zusteller. Er hätte danach zumindest prüfen müssen, ob ein CE-Zeichen plus Conformitätserklärung beiliegt. Vielleicht hättest du selbt mehr drauf drängen und weiter auspacken müssen, bis eine CE zum Vorschein kommt (oder auch nicht). Ich hatte schon mehrere Fälle wo dies der Fall war und es auch so gehandhabt wurde.

      Es geht allerdings ja nicht immer um einfache Dingen, sondern manchmal auch um irgendwelche spez. Bauteile, die als unfertige Ware gar keine CE haben, da es keine betriebsfertigen Geräte sind. In dem Fall kann man nicht verlangen, dass ein Zollbeamter diese als Nichtfachmann beurteilen kann und er im Zweifelsfall eine Fachinstanz zu Rate ziehen muss.
    • Rotor65 schrieb:

      Ich finde es eine Frechheit, gleich von Betrug auszugehen, Wenn jegliche aus Fernost eingeführte Ware erst einmal auf Echtheit überprüft werden sollte, weil ja von Haus aus alles
      gefakte CE Zeichen besitzt, was soll das?
      Das ist der -ich sag jetzt mal- Versuch die deutsche Wirtschaft vor der Made in China-Schwemme zu schützen damit Firmen wie Graupner und Robbe nicht den Bach runter gehn. Wenn dein zuständiges Zollamt auch noch ein Ausbildungszollamt ist nehmen die es dann ganz genau.
    • Musste auch schon mal wg. Import von Chinaware (Tablet) beim Zollamt vorstellig werden. Der Beamte dort war auch erst "eigenwillig", ließ sich dann bei meinem 2. Besuch aber, nachdem ich alle technischen Daten, Bestell- u. Website-Infos zum Artikel ausgedruckt mitgebracht und vorgelegt hatte, dazu herab das Paket gemeinsam mit mir in Augenschein zu nehmen und auf die Korrektheit meiner Angaben hin zu überprüfen.
      Er allein durfte es nicht für eine Beschau öffnen, das gehe nur im Beisein des Adressaten oder dessen Bevollmächtigten, erklärte er mir. Dann gab er mir eine dienstl. Emailadresse, an die ich alles nochmal senden durfte.

      Solch eine gemeinsame Beschau würde ich ihm zur Klärung der CE-Konformität vorschlagen, vorausgesetzt diese ist in den technischen Daten, der Bedienungsanleitung, oder sonstwo aufgeführt. Leg ihm das vor. Mit den entsprechenden Unterlagen versorgt, sollte er dieser Bitte nachkommen können.

      In meinem Fall ging es dann letztendlich gut aus, ich bekam das Paket.
      Auf die Rückerstattung der zudem anfangs noch falsch berechneten EU Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgabe vom Hauptzollamt habe ich dann allerdings nochmal 11 Monate warten dürfen... :sleeping:

      Gruß,
      Thomas
    • Als Gewerbetreibender hat man die Möglichkeit, auch Waren ohne CE zu importieren. Es ist ja so, dass man ggf. als sog. Inverkehrbringer rechtlich zum Hersteller wird (falls man in der EU etwas in den Verkehr bringen möchte). In dem Fall hat man selbst für die Konformität zu sorgen, d. h. kann ohne weiteres die CE Erklärungen selbst erstellen (was man natürlich ordentlich und auf einwandfreien Grundlagen erledigen sollte).
      Mit dem Zoll gibt es dann aber keine Probleme.