Airmap - Wo darf ich fliegen, wo nicht?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Airmap - Wo darf ich fliegen, wo nicht?

      Hallo Leute,

      ich habe mir vor kurzem eine Drohne gekauft. Nun geht es mir wie vermutlich so einigen, man merkt, dass man damit nicht so einfach überall rumfliegen kann wie man gerne möchte.

      Ich wohne in der Nähe von Frankfurt und habe ein Bild angehängt zudem ich ein Paar Fragen habe.

      Eignet sich diese App überhaupt um Zonen zu finden in denen ich nicht fliegen darf?
      Darf in dem Luftraum vom Frankfurter Flughafen hier gelb gekennzeichnet überhaupt geflogen werden? Es heißt ja 1,5km vom Flughafen entfernt, aber der kontrollierte Flugraum ist ja deutlich größer als 1,5km vom Flughafen entfernt. Daher die erste Frage, darf ich überhaupt irgendwo in diesem gebiet fliegen?

      Ich gehe davon aus, dass der orange gefärbte (runde) Bereich also den Flughafen im engeren Sinne eingrenzt und dort fliegen logischerweise völlig ausgeschlossen ist? (Hatte ich auch nicht vor)

      Die ganzen roten Zonen sind z.B. Naturschutzgebiete / Parks usw., was ist damit? Hier darf auch nicht geflogen werden?

      Freue mich auf eure antworten.

      Danke!
      Bilder
      • Bildschirmfoto 2017-06-29 um 14.58.13.png

        633,15 kB, 936×602, 1.966 mal angesehen
    • In der gelb umrandeten Zone habe ich einige Plätze gefunden, wo es doch möglich sein sollte (wenn kein CRT, Heliport, NSG, Einrichtungen der Bundesorgane etc.) Natürlich unter Beachtung der gesetzlichen Regeln. Hier der Link zum BMVI. Um tiefer in die Materie einzusteigen findest Du mit der Suchfunktion im Forum genügend Lesestoff.

      Ich persönlich finde die App "myFly Zone" komfortabler (ohne mit dem Entwickler befreundet oder verwandt zu sein ;)).


      Guten Flug, Alex
    • Es gibt inzwischen auch noch "map2fly", das sollte man sich auch ruhig mal angucken und damit herumspielen, die Maps finde ich persönlich von der Farbgestaltung erheblich übersichtlicher. Die Karten sind noch nicht 100% fertig (work in progress), aber trotzdem schon sehr weit fortgeschritten. Gut auch die Textinfos die aufpoppen wenn auf betreffende Gebiete klickt und sich anzeigen lässt was dort ist und in einem weiteren Schritt welche Auflagen und Verbote dort bestehen.

      Neben allen NFZ und Kontrollzonen werden auch bewohnte Gebiete, Naturschutzgebiete, 100 Meter-Abstände zu Bundesverkehrswegen, einschl. Bundeswasserstraßen, Eisenbahnlinien, Stromtrassen, Behörden- und Amtsgebäuden, Justizvollzugsanstalten, Kraftwerken (auch Windkraftwerken) etc. angezeigt und beschrieben. Man kann im Menue mit einem Klick entweder alles für Drohnen relevante pauschal aktivieren, oder Manuell wählen, was angezeigt werden soll.

      Ich war heute am 29.06. (17 Uhr) allerdings gerade auf der Seite und die Karte erscheint nicht (Möglicherweise läuft gerade wieder ein Update). Ansonsten bin ich der Meinung, dass dieses Kartensystem in naher Zukunft eins der genauesten sein wird.

      Ich will hier aber keine Werbung machen. Wenn jemand der Meinung ist, dass sein bisher benutztes System für ihn besser ist, dann soll er es weiter benutzen. Ich bin allerdings auch der Meinung, warum man Karten von US-Herstellern benutzen muss, wenn es auch Deutsche gibt, die möglicherweise viel enger mit den hiesigen Behörden und Ämtern zusammenarbeiten und dadurch genauer sind... Germany first :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Also map2fly finde ich richtig gut. Da ist echt alle Info drin die ich benötige.
      Und ich habs ja schon geschrieben das man bei Openstreetmap aktiv werden kann um die Karten auf dem Laufenden zu halten.

      Ich werde jetzt eine Stromleitung heraus nehmen, die vor zwei Jahren demontiert wurde.
      So gibt es wieder einen Bereich mehr wo man fliegen darf :thumbsup:
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jogie63 ()

    • Was mir noch nicht ganz bei map2fly gefällt, sind die Farbunterschiede zwischen bebauten Gebieten (Wohngrunstücken) und Naturschutzgebieten. Die sind beide in einem ähnlichen Grün gehalten. Zwar haben Naturschutzgebiete immer einen dünnen roten Rand, aber man muss schon ziemlich in die Vergrößerung gehen um den zu erkennen (besonders auf dem Mäusekino vom Smarty). Ob man da noch etwas machen kann, weiß ich nicht, zumal es bei Kartendarstellungen mit indizierten Farben Grenzen bei der Anzahl gibt. Ich kenne das beruflich, da ich auch Jahre lang neben der Kartografie auch Raster-Formate von Seekarten für die elektronische Navigation gemacht habe.

      Ansonsten haben die Jungs und Mädels von FlyNex auf Anregung auch schon die Darstellung von Naturparks herausgenommen, die völlig uninteressant war und dafür die wirklichen Schutzgebiete, in denen man nicht fliegen darf exakt herausgearbeitet. Ich nehme an, dass da inzwischen auch alle Gebiete aus der amtlichen BfN-Karte zu Grunde liegen. Wie schnell und wie oft sie updaten, weiß ich nicht, aber das ging mit diesen Gebieten vor 2 Monaten recht zügig. Sicher wird es immer irgendwo Sachen geben, die nicht oder nicht mehr stimmen..

      Man kann Karten halt nur nach vorliegenden Daten machen und wenn Informationen fehlen, kann man sie auch nicht darstellen. Ich spreche da aus meiner beruflichen Erfahrung und deshalb finde ich es schon super, dass man auch für Hinweise von Benutzern ein offenes Ohr hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Wegen Naturschutzgebieten habe ich mir den südlichen Schwarzwald/ Feldberg im map2fly vorgenommen.
      Dort ist ein sehr grosses Naturschtutzgebiet wird aber nicht angezeigt im Gegensatz zum Rheinwald nördlich von Breisach.

      In Airmap sind die SChwarzwaldnaturschutzgebiete hell-u. dunkelrot angezeigt. Nur kann ich den Unterschied nicht ausmachen. Ich gehe davon aus, dass hell-sowie dunkelrot noflyzonen sind.

      Gruss Dieter
    • Flairdi schrieb:

      In Airmap sind die SChwarzwaldnaturschutzgebiete hell-u. dunkelrot angezeigt. Nur kann ich den Unterschied nicht ausmachen. Ich gehe davon aus, dass hell-sowie dunkelrot noflyzonen sind.
      Im Schönbuch zwischen Tübingen, Herrenberg, Böblingen ist das genauso. Das eine ist "Naturschutzgebiet", das andere "Naturpark" und dann gibt es noch "Natura 2000". Wobei ich nicht sicher bin, ob letzteres in AirMap drin ist.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Bei den Naturschutzgebieten scheint noch einiges nicht fertig zu sein, wenn man es mit der amtlichen Karte vergleicht. Da fehlen noch einige Gebiete und es sind auch immer noch einige Naturparks als NFZ gekennzeichnet, was absoluter Blödsinn ist. Das muss ich mal weiter beobachten, ob da noch etwas in Bewegung ist. Ich glaube um vorerst ganz sicher zu sein, zumindest bei NFZ in Naturschutzgebeten, Biosphärenreservaten, Nationalparks und ggf. auch Vogelschutzgebieten, sollte man vorerst nur auf die amtliche Karte setzten... so wie es jetzt ist, vertraue ich "noch" keinem anderen Kartendienst.

      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…?scale=5000000?layers=540

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Ganz klares Jain.

      Grundsätzlich ist es mal so, @Quaddel, das nur dann bestraft werden kann, wenn man fahrlässig handelt. Das ist insbesondere beim Sachverhaltsirrtum bedeutsam. Wenn man... sagen wir neben Droniq (das immerhin von einem Beliehenen kommt) noch einen weiteren einschlägigen Kartendienst konsultierst und darüber hinaus vor Ort nichts augenfällig ist, würde ich sagen, das der Flug mit der angemessenen Sorgfalt vorbereitet wurde.

      Ist dann doch etwas da, das ein Flugverbot auslöst kann man sich mit erheblicher Erfolgsaussicht darauf berufen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben.

      Das ganze darf für den Bürger auch kein Roulette werden, wo er trotz aller Sorgfalt immer noch mit einem dicken Bußgeld da stehen gelassen werden kann.
    • Mit dem Wissen, dass eben diese Apps doch nicht so aussagekräftig oder zuverlässig ist wie man es gern hätte, wird das alles aber auch etwas Relativiert. Von daher werde ich es tunlichst unterlassen, auch aus eigener Erfahrung, eine solche App als Zuverlässig zu bezeichnen und auch noch behaupten, wenn man sich auf solche Informationen verläßt, ist man rechtlich abgesichert.

      Auch wenn man sich auf die Apps berufen möchte, muss man über die Gesetzeslage und den einzelnen Bestimmungen bescheid wissen um u.a. auch das Beschriebene in der App deuten zu können. Ein Blick in die App und alles ist gut funktioniert beim besten Willen nicht!

      Die Apps sind ein gutes Werkzeug für die erste Orientierung. Und genau dafür nutze ich diese Apps auch. Aber man muss die Erkenntnisse auch immer hinterfragen. Vor allem wie ich auch schon schrieb, sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung.

      Ich glaube kaum, dass man vor Gericht recht bekommt, wenn man sagt, „Klar war da ein Naturschutzgebiet, die Schilder sind ja deutlich zu sehen, aber meine App hat nicht gesagt, ich darf hier nicht fliegen“.

      In den AGBs zu diesen Apps, dass der Betreiber solcher Informationsdienste keine Haftung übernimmt sondern der Pilot alleinig für den Flug verantwortlich ist. Hier am Beispiel den von Dir genannten Leader einer solchen App.


      Und daher nochmals „Nein“, in der Angelegenheit gibt es kein „Jain“. Entweder es genügt oder es genügt eben nicht! Wer anderes behauptet handelt nach meinem Dafürhalten fahrlässig!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • quadle schrieb:

      Mit dem Wissen, dass eben diese Apps doch nicht so aussagekräftig oder zuverlässig ist wie man es gern hätte, wird das alles aber auch etwas Relativiert. Von daher werde ich es tunlichst unterlassen, auch aus eigener Erfahrung, eine solche App als Zuverlässig zu bezeichnen und auch noch behaupten, wenn man sich auf solche Informationen verläßt, ist man rechtlich abgesichert.
      Deswegen sag ich ja, noch eine 2te App und kritische Inaugenscheinnahme vor Ort.

      quadle schrieb:

      Auch wenn man sich auf die Apps berufen möchte, muss man über die Gesetzeslage und den einzelnen Bestimmungen bescheid wissen
      Dann wären wir aber bereits im Bereich der Rechtsirrtümer, die von den Sachverhaltsirrtümern scharf abzugrenzen sind. Wenn man sowieso schon weiß, das es Regulation gibt dürften Rechtsirrtümer eher dazu neigen, fahrlässig entstanden zu sein.

      quadle schrieb:

      Ich glaube kaum, dass man vor Gericht recht bekommt, wenn man sagt, „Klar war da ein Naturschutzgebiet, die Schilder sind ja deutlich zu sehen, aber meine App hat nicht gesagt, ich darf hier nicht fliegen“.
      Ja natürlich nicht!? Wer hat das behauptet? Das ist wäre ja vorsätzlich! Meine Aussage bezog sich darauf, ab wann man argumentieren kann, den Flug mit der erforderlichen Sorgfalt vorbereitet zu haben - und somit nicht fahrlässig. Wenn vor Ort etwas ist, was bei sorgfältiger Inaugenscheinnahme auffallen MUSS darfst Du natürlich nicht fliegen.

      quadle schrieb:

      In den AGBs zu diesen Apps, dass der Betreiber solcher Informationsdienste keine Haftung übernimmt sondern der Pilot alleinig für den Flug verantwortlich ist.
      Ja Moment! Hier bist Du auf der völlig falschen Seite des Apfels unterwegs!
      Mit den AGB weist der Anbieter lediglich die schuldrechtliche Haftung von sich. Mehr kann er auch gar nicht. Niemand kann für einen anderen straf- oder ordnungsrechtlich wirksam eine Schuldübernahmeerklärung abgeben. Der Anbieter schützt sich damit lediglich davor, latzen zu müssen wenn aufgrund einer falschen Auskunft eine Drohne aus einer abgestürzten Chessna gepopelt wird.
      Mit der ordnungsrechtlichen Fragestellung hat das mal gar nix zu tun. Da geht es neben dem nackten Sachverhalt nur die aber alles entscheidende Frage, ob mit der gebotenen Sorgfalt oder fahrlässig gehandelt wurde.
    • Wie jetzt, eine 2te oder gar 3te App? Welche besagt das das Richtige? Hier war die Frage nach der AirMap und ob man sich darauf berufen kann. Von daher mit der Ausführung …

      MajorGriffon schrieb:

      Deswegen sag ich ja, noch eine 2te App und kritische Inaugenscheinnahme vor Ort.

      … bestätigst Du …

      quadle schrieb:

      Ganz klares nein!

      … und …

      quadle schrieb:

      … nochmals „Nein“, in der Angelegenheit gibt es kein „Jain“. Entweder es genügt oder es genügt eben nicht! Wer anderes behauptet handelt nach meinem Dafürhalten fahrlässig!
      So, von meiner Seite ist alles besagt. Und man kann es drehen und wenden wie man will, es bleibt dabei.
    • krisenburger schrieb:

      Eignet sich diese App überhaupt um Zonen zu finden in denen ich nicht fliegen darf?
      Nein, nicht wirklich.

      Die einzige Applikation, die direkt auf Geo-Daten des zuständigen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) basiert, und daher vollumfängliche und relevante Informationen zu den geografischen Gebieten liefert, ist die dipul-Karte: https://maptool-dipul.dfs.de/