Das ist schön klar. Ich nutze die inspire aber nur privat. Nun kann man sagen: wer die kauft hat auch dafür Geld. Naja muss man jetzt durch.
Kenntnisnachweis ab 2kg für "Luftfahrzeugführer"
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Mru schrieb:
Naja muss man jetzt durch.
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Das motiviert mich Ich kauf mir zur Überbrückung ne Mavic ich denke, die meisten bleiben unter 2 Kilo.
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Mru schrieb:
Ich kauf mir zur Überbrückung ne Mavic ich denke, die meisten bleiben unter 2 Kilo.
Während der Überbrückungszeit kannst deine Inspire ohne Kenntnisnachweis fliegen (Sinn der Sache). -
Wie meinst du das?
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Ich meine bis zum 1. Oktober ist noch (Übergangszeit) in der ohne Kenntnisnachweis geflogen werden darf. Diese ersten angebotenen Schulungen sind bestimmt sehr weitreichend, da wird sicher auf persönliche Fragen (hoffentlich) kompetent eingegangen. Das ist teuer aber sicher ein Stück weit das viele Geld wert.
Laut Neuregelung soll es aber z.B. online Kurse geben. Die werden sicher billiger und darauf werde ich jetzt warten. -
Dann warte ich auch. Danke.
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Ich weiß zwar nicht mehr, wo ich das auf den Seiten von der bmvi oder lba gelesen habe, aber reine Online Kurse mit Online Prüfung wird es nicht geben. Die Prüfung muss wohl immer persönlich abgelegt werden.
Ich gebe dir allerdings recht, 600€ für den Tageskurs bzw. 300€ für "nur" die Prüfung finde ich auch recht happig.
750€ kostet überigens die Zulassung als Prüfungsstelle. Und die Fragen muss sich der Schulungsveranstalter auch noch selber ausdenken. Der Fragenkatalog muss nämlich beim lba eingereicht werden. Die geben zwar die Bereiche vor und wieviele Fragen aus welchen Bereichen abgefragt werden sollen, aber eben nicht die Fragen...
Es bleibt spannend.
Übrigens ich fliege zwar nur eine Mavic, brauch aber diesen sch*** Schein, weil ich sonst keine Genehmigung bekommen kann.und Tschoe
Willie -
Mru schrieb:
Das ist schön klar. Ich nutze die inspire aber nur privat. Nun kann man sagen: wer die kauft hat auch dafür Geld. Naja muss man jetzt durch.
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flexim schrieb:
Dann brauchst Du diesen "großen" Kenntnisnachweis ja nicht.
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Ab 1.10 schon weil Inspire >2kgund Tschoe
Willie -
MRU schrieb, dass er nur ein Flugmodell fliegt, dann reicht die Bescheinigung eines Luftsportverbandes für 25 Euro, auch über 2 kg, siehe §21e
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Willie schrieb:
Ich gebe dir allerdings recht, 600€ für den Tageskurs bzw. 300€ für "nur" die Prüfung finde ich auch recht happig.
750€ kostet überigens die Zulassung als Prüfungsstelle. Und die Fragen muss sich der Schulungsveranstalter auch noch selber ausdenken. Der Fragenkatalog muss nämlich
Soviel mal wieder zum Thema EU. -
In einen anderen Forum habe ich gelesen, dass für Privte nur die Gebühr von 25€ fällig wird und keine Prüfung stattfinden muss. Das schreibt der Geschäftsführer vom DMFV.
......
"Den Nachweis gemäß § 21 e der Verordnung werden Sie bei uns erhalten.
Eine Prüfung wird nicht erforderlich sein. Weder theoretisch, noch praktisch. Dies allerdings nur für die private Nutzung von Flugmodellen. Bei einem sonstigen Einsatz, zum Beispiel für den gewerblichen, ist eine theoretische Prüfung notwendig. Der Kenntnisnachweis hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Momentan ist von Seiten der staatlichen Behörden eine Gebühr von 25,-- Euro zzgl. MwSt. geplant. Siehe Artikel 3 Nr. 25 a Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung........
FRANK WEIGAND
GESCHÄFTSFÜHRER"
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Kann man auch in diesem Forum lesen. Zwei Beiträge über Deinem
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flexim schrieb:
Kann man auch in diesem Forum lesen. Zwei Beiträge über Deinem
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Mavic_Mann schrieb:
flexim schrieb:
Kann man auch in diesem Forum lesen. Zwei Beiträge über Deinem
Das wird nix werden, garantiert! Sprünge von 0,00 Euro auf 500 Euro passen nicht. Die Grundbedingungen werden schon überall identisch sein. -
Einfach mal die Gesetze welche die ganze Angelegenheit regeln auch lesen !
Welche Grundbedingungen sind überall identisch ?
Es gibt zwei grundsätzlich unterschiedliche "Kenntnisnachweise" und bei einem ist die Gebühr gestzl. festgeschrieben. -
Also im §21 LuftVO kann ich nichts finden bezüglich privater bzw. gewerblicher Nutzung. Nur größer 2kg. Nach meinem jetzigen Wissensstand ist das geltendes Recht. Irre ich mich?Gruß Tommy
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Erlaubnis für Flugmodelle nach §21e für UAV nach §21d.
Nach 21e darf auch der Luftsportverband für 25 Okken machen
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