Rechtliche Frage zu Beginn

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Rechtliche Frage zu Beginn

      Hallo Zusammen,

      ich möchte künftig Luftaufnahmen aus meiner Region machen und die für einen Werbetrailer meiner Firma nutzen.
      Die Drohne die ich verwende ist die MavicPro (unter 2Kg).

      Für folgende Fragen benötige ich nach meiner eigenständigen Recherche, kurze Antworten aus dem Forum (einfach zur Absicherung):


      1) Aufgrund der gewerblichen Nutzung (es entsteht ein Werbefilm daraus) benötige ich eine gewerbliche Haftplichversicherung für Drohnen, richtig?

      2) Ich habe davon gelesen, dass bei gewerblichen Aufnahme eine Zusatzgenehmigung eingeholt werden muss. Oder wurde diese Regelung mit der neuen Verordnung aufgehoben?

      Im Szenario möchte ich eine Aufnahme unter 100m von einer Ackerfläche (nicht Naturschutzgebiet) machen. Alle weiteren Bestimmungen (Abstandsregelungen etc. werden eingehalten).




      Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich.

      Beste Grüße aus der
      Löwenstadt Braunschweig sendet
      Simon
    • Eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis brauchst Du nicht mehr, nur Ausnahmegenehmigungen, wenn Du zB im Naturschutzgebiet oder Flugplatznähe fliegen willst.
      Die Haftpflichtversicherung muss explizit gewerbliche Nutzung gestatten.

      Wenn man in einem Bereich öfters fliegt, ist trotzdem die Absprache mit der örtlichen Polizeidienststelle ratsam.