Aufstieg in der "freien Landschaft" in der Nähe eines Modellflugplatzes?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Aufstieg in der "freien Landschaft" in der Nähe eines Modellflugplatzes?

      EIn seehr nteressantes Thema und bei mir Topaktuell!

      Nein, ich habe niemanden gefährdet, keine Intimsphäre verletzt, keine Tiere gejagt oder sonstiges. Ich verhalte mich wirklich so wie man es sollte, also nicht nur niemanden gefährden, auch keinen Belästigen etc.

      Und dennoch habe ich ein Problem.

      Bei uns in der Stadt gibt es nicht viele lohnenswerte Plätze zum fliegen, eigentlich gibt es nur im Grüngürtel ein kleines Landschaftsschutzgebiet mit ein paar Feldern und Weiden.
      In diesem Landschaftsschutzgebiet ist ein Modellflugplatz bei dem ich gerne Mitglied geworden wäre, um halt einen fest Platz zum fliegen zu haben ohne mir Gedanken machen zu müssen, wo darf ich, wo störe ich keinen und vor allem wo kann ich innerhalb von 10 bis 15 Min. mal hin.
      Dieser Modellflugverein hat allerdings ein paar absolute Quadrokopter Gegner die eine Aufnahme nicht nur verhindern sondern auch Gastflüge nicht zulassen.
      Letzte Woche wurde ein freundlich "Guten Morgen" zu dem ersten ankommenden Mitglied mit den Worten "Bist Du Vereinsmitglied", Antwort "Nein", "Dann sieh zu das Du verschwindest" erwidert.

      Versteht mich nicht falsch, es sind dort nicht alle so und ich wurde auch vom Vorstand zum Vereinsflugtag im Juni eingeladen wo ich mich mit einigen ( auch den 2 Vorständen )nett unterhalten habe, ich habe denen meine Mavic vorgestellt, bekam ein Würstchen und ein Steak und durfte auch fliegen. Man zeigte Verständnis für meine Lage, das mir ohne Verein nur das WIldfliegen bleibt versteht man natürlich auch, aber der Verein nimmt zumindest aktuell keine Multikopter-Piloten auf. Die Gegner sind sauer wegen den Einschränkungen die die Kopterpiloten den anderen Modellfliegern gebracht haben.

      OK, ich bin also gelegendlich vor deren Flugzeiten un den Feldern und dreh meine Runden, was letzte Woche das besonders nette Vereinsmitglied mit bekommen hat. Von fehlender Aufstiegserlaubnis war die Rede, keine Erlaubnis vom Bauern die Felder überfliegen zu dürfen etc. und das man sollte ich nochmals erwischt werden die Polizei ruft.
      Reden konnte man mit dem nicht, also bin ich abgedackelt damit es nicht eskaliert. Meine Akkkus waren sowieso leer.
      Hinweise wie "Ich brauche unter 5kg keine Aufstiegsgenehmigung" und "Der Luftraum ist frei" ( letztere steht sogar auf den Seiten des DMFV, das keiner den Vereinsmitgliedern deswegen das überfliegen der Nachbargrundstücke verbieten darf) heizten die Stimmung nur mehr ein. Ich habe letztere jetzt immer ausgedruckt mit dabei, falls wirklich mal das Ordnungsamt/die Polizei angetrabt kommt.

      Ich fliege also ohne Behinderung der Vereinsmitglieder neben deren Platz ausserhalb derer Flugzeiten und da stellt sich die Frage, was kostet es wenn die Polizei mal antrabt und der Verein kriegt Recht mit z.Bsp. keine AE?

      Gruss Hansi
    • Crazyhardware schrieb:

      Ich fliege also ohne Behinderung der Vereinsmitglieder neben deren Platz ausserhalb derer Flugzeiten und da stellt sich die Frage, was kostet es wenn die Polizei mal antrabt und der Verein kriegt Recht mit z.Bsp. keine AE?


      Vorausgesetzt,
      • Du fliegts unter 5 Kg
      • Du verletzt keine der Vorschriften des § 21b LuftVO,
      • Du hast eine Erlaubnis eines Grundstückseigentümers zum Aufstieg (bedenke, auch ein Feldweg hat einen Eigentümer)
      kostet es gar nichts.

      Darüber hinaus stellt ich aber eventuell noch die Frage, ob nicht zu dem Modellflugplatz gemäß § 21a Absatz 4 ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten ist. Diese Frage stellte sich auch ein Herr Kargus in den Kommentaren zu dmfv.aero/recht/ist-erlaubt-mo…gesetzeslage-deutschland/ :

      B. Kargus schrieb:

      Sehr geehrter Herr Sonnenschein,

      darf ein Modellflieger der nicht zum Verein gehört neben einen genehmigten Modellflugplatz auf seiner Wiese wild fliegen, oder muß er auch hier einen Abstand von 1,5 km zu unseren Flugplatz einhalten.

      die der Justiziar des DMFV wie folgt beantwortete

      Sehr geehrter Herr Kargus,



      der von Ihnen angesprochene Mindestabstand von 1,5 km bezieht sich auf § 16 Abs. 1 Nr. 1 d) 1. HS LuftVO. Damit sind aber manntragende Flugplätze die eine Genehmigung nach § 6 LuftVG besitzen gemeint und nicht Modellfluggelände. Daher ist dieser Mindestabstand nicht anwendbar. Trotzdem gilt für den Wildflieger selbstverständlich auch § 1 Abs. 1 LuftVO nachdem er mit seinem Modellflugbetrieb niemanden unnötig gefährden darf. Würde er also Ihren genehmigten Flugsektor nutzen oder gäbe es ein Frequenzproblem so dürfte er den Flugbetrieb nicht aufnehmen solange Sie fliegen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Carl Sonnenschein

      Da kann man dann noch darüber geteilter Meinung sein, ob das auf dem Modellflugplatzgelände fliegende Vereinsmitglied ein Vorecht auf den umgebenden Luftraum hat oder nicht, und wo das denn gegebenenfalls normiert sein soll.
    • Also wenn der DMFV schon schreibt das der Abstand 1,5km nur für mantragende Flugplätze gilt, dann bleibt ja eigendlich nur die Erlaubnis vom Feldweg aufsteigen zu dürfen.
      Ich habe ja geschrieben, das ich fliege bevor der Modellflugplatz "öffnet".
      Es ist also eine Gefährdung durch Frequenzüberlappung oder Zusammenstoß ausgeschlossen.

      Und da kommt dann wieder die Frage, was würde es kosten ohne expliziete Erlaubnis einfach so zu starten. Wir "reden" ja immer noch von einen "führerscheinfreien Kopter" .

      Es geht mir jetzt auch darum, das wenn ich irgendwo mit meiner Frau spazieren bin und ich möchte ein Selfi mit der Mavic bzw. Spark machen, da steht doch der Aufwand den Grundstücksbesitzer zu ermitteln und um Erlaubnis zu fragen in gar keinem Verhältnis zu der Flugdauer von 5 Min.
      Wir sprechen hier von Land und Flur und nicht von Wohngrundstücken!

      Gruss Hansi
    • Aus Justiziarrichtung eines Modellflugverbandes hatte ich mal gehört, dass ein stillschweigendes Einverständnis angenommen werden könne. Also in so Fällen wie Feldweg jwd also sowas wie "Wir sprechen hier von Land und Flur". Und Überflug von normaler "Landschaft" ist ohnehin frei, Spezialfälle mal außen vor.
    • Flyer5404 schrieb:

      Aus Justiziarrichtung eines Modellflugverbandes hatte ich mal gehört, dass ein stillschweigendes Einverständnis angenommen werden könne. Also in so Fällen wie Feldweg jwd also sowas wie "Wir sprechen hier von Land und Flur". Und Überflug von normaler "Landschaft" ist ohnehin frei, Spezialfälle mal außen vor.
      Das hört sich auch vernünftig an, denn ein für jeden frei erhältliches und legal benutzbares "Spielzeug" mit einer so aufwendigen zu erhaltenen Erlaubnis versehen ist ja Quatsch.

      Gruss Hansi
    • Leute, Leute,

      lasst euch nicht mehr einschränken, als es von Gesetz wegen vorgeschrieben ist.

      Es gibt immer wieder Strategen, die Gesetze und Paragraphen lesen, zu verstehen glauben und dann in ihrem Sinne oder aus Angst heraus interpretieren. Könnte mir auch passieren, bis mich jemand eines Besseren belehrt.
      § 25 LuftVG ist so ein Paragraph. Der Gesetzgeber hat seinerzeit gesagt, dass dieser Paragraph für manntragende Flugzeuge gilt, die an Flugplätze gebunden sind. Aber wir ziehen uns diesen Paragraphen an, irgenwelche Verbände tun das, und wenn wir immer so weiter verfahren, gilt dieser Paragraph dann plötzlich gewohnheitmäßig für uns Freizeitflieger.

      Gerichte haben Gesetze so anzuwenden, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hat. Wenn das keiner mehr weiß, und man nicht immer widerspricht, kann eine neue Rechtslage aus der Praxis heraus entstehen. Dumm gelaufen, wenn das zu meinen Lasten geschieht. Was sich Verkehrsminister Tiefensee 2006 gedacht hat, ist bisher nicht vom Gesetzgeber novelliert worden. Auch Dobrindt spricht von Wohngrundstücken und nicht von Feldwegen (die wahrscheinlich auch jemandem gehören).

      Was dann die Flugsicherung oder sonstige Wissenden erzählen, ist mir doch so egal. Man muss nur eben widersprechen, damit sich Nonsense nicht in den Köpfen festsetzt.

      Wenn ich meinen ferngesteuerten Buggy 50m vom Modellflugplatz entfernt fahren lassen will, ist das wahrscheinlich nicht besonders nett von mir. Da wird mich garantiert kein Modellflieger vertreiben können. Mit welcher Rechtsgrundlage auch?

      Dieter
    • Einen Feldweg oder eine ungenutzte Fläche zu betreten um dort eine Drohne zu starten, dafür braucht man keine Erlaubnis eines Eigentümers einholen. Die Eigentümer von Grundstücken in der "freien Landschaft" müssen die nach gesetzlichen Regelungen zulässige Erholungsnutzung durch die Allgemeinheit grundsätzlich als Ausfluss der Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) entschädigungslos hinnehmen. Ausnahmen gelten natürlich für landwirtschaftliche Flächen und landwirtschaftliche Sonderkulturen während der Nutzzeit, die dann nur auf Wegen betreten werden dürfen. Der gesunde Menschenverstand müsste eigentlich dann auch reichen, dass man keine Weiden betritt und dort startet oder sie niedrig überfliegt, wenn sich darauf Vieh befindet. Einschränkungen kann es auch für bestimmte Waldflächen (z.B. Forstkulturen, Pflanzgärten) geben. Das gilt alles in erster Linie für das Betreten dieser Flächen, aber selbstverständlich darf man all diese Flächen überfliegen, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen (sofern sich dort keine Zone befindet, die es aus Luftfahrtrechtlichen Gründen von vorn herein ausschließt).

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Gesetze hin, Sinnhaftigkeit her, ob Quatsch oder nicht: Startet man neben einem Modelflugplatz und wird die Polizei auf den Plan gerufen, kann sie den Aufstieg dort untersagen (Bussgeld hin oder her), wenn man keine Genehmigung vom Eigentümer zum Aufstieg vorweisen kann. So ist das nun mal.
      Macht man das dennoch ein weiteres Mal, und wird die Polizei deswegen nochmal gerufen, dürfte es langsam unangenehm werden. Darum ging es doch hier, oder? Ob man das für sinnvoll hält oder ungerecht, oder ob die Verordnung überreguliert ist oder Lücken enthält, ist eine völlig andere Sache, und wird man auch kaum mit der Exekutive vor Ort debattieren können.

      Und die Nutzung der freien Landschaft zu Erholungszwecken ist auch nur dann möglich, wenn es durch andere Gesetz oder Verordnungen nicht eingeschränkt wird. Wird es für uns durch die LuftVO aber. Und nein, auch hier wird man dadurch in keinem verfassungsmäßigen Grundrecht eingeschränkt. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich muss mal richtig stellen, wenn sich ein Drohnen Pilot sich nicht an die Regeln hält , ist das eine Ordnungswiedrigkeit , und es wird mit einem Bußgeld geahndet ! ein Strafe verhängt ein zugelassener Richter , und auch das nur , wenn das Bußgeld eine bestimmte Höhe ? Überschreitet , das nur mal zum Verständniss

      Mir ist bis Heute kein Bußgeld Katalog zu Gesicht gekommen, der dieses Regelt

      Übrigens gen allen Glauben, die Polizei hat keine Befugnis , ein "Drohnen Vergehen " zu ahnden, das können nur die Luftfahrt-Landesbehörden .
      Davor muss aber erst mal eine Anzeige erstattet werden, mit allem Drum und drann, es wird schwierig sein, einen Beweiß gegen den Drohnen Piloten zu erstell
    • skyscope schrieb:

      Gesetze hin, Sinnhaftigkeit her, ob Quatsch oder nicht: Startet man neben einem Modelflugplatz und wird die Polizei auf den Plan gerufen, kann sie den Aufstieg dort untersagen (Bussgeld hin oder her), wenn man keine Genehmigung vom Eigentümer zum Aufstieg vorweisen kann. So ist das nun mal.
      Macht man das dennoch ein weiteres Mal, und wird die Polizei deswegen nochmal gerufen, dürfte es langsam unangenehm werden. Darum ging es doch hier, oder? Ob man das für sinnvoll hält oder ungerecht, oder ob die Verordnung überreguliert ist oder Lücken enthält, ist eine völlig andere Sache, und wird man auch kaum mit der Exekutive vor Ort debattieren können.

      Und die Nutzung der freien Landschaft zu Erholungszwecken ist auch nur dann möglich, wenn es durch andere Gesetz oder Verordnungen nicht eingeschränkt wird. Wird es für uns durch die LuftVO aber. Und nein, auch hier wird man dadurch in keinem verfassungsmäßigen Grundrecht eingeschränkt. :)
      Also nochmal ganz klar, es geht hier um einen Aufstieg ohne dabei den benachbarten Modellflugplatz in der Ausübung seiner Flüge zu behindern/gefährden.
      Das ist zum Beispiel gegeben, wenn ich meinen Kopterflug tätige bevor die Flugzeit im Verein beginnt. Auch ein Start in 200m/300m Abstand dürfte unter Einhaltung der
      Regel "Sichtkontakt zum Flugobjekt" schon ausreichend sein. Es geht also nicht darum mich 5m neben den Modellflugplatz zu stellen während dort Flüge stattfinden.

      Gruss Hansi
    • Hansi, ich bin da ganz bei Dir. Wenn kein Flugbetrieb stattfindet, kann man auch niemanden stören. Wenn Dir aber einer an die Karre fahren will, siehe Dein Post oben, dann ebnet eine fehlende Erlaubnis des Grundstückseigentümers eben möglicherweise den Weg dazu. Hättest Du die jedoch, wärst Du auf einer viel sichereren Seite, bzw. es dürfte dann äusserst schwer fallen um nicht zu sagen unmöglich sein, Dir den eigenen Flugbetrieb zu untersagen.
    • Ich bin aktuell dabei erst einmal den/die bzw. ein paar der betroffenen Landwirte zu ermitteln. Ist wirklich schwierig das mal ebend aus der Ferne zu machen.
      Ich habe zumindest schon einmal die betroffenen Flurstücke ermitteln können.

      Gedanklich habe ich schon wieder das nächste Problem, starten will ich ja nicht aus dem Maisfeld/Kornfeld oder was immer da wächst sondern vom Feldweg,
      Gehört dieser Feldweg der Gemeinde ( hat keine eigene Flurnr. ) dem Bauern vom rechten oder dem Bauern vom linken Feld?
      Man sieht daran schon wie Absurt es ist von Hobbypiloten da eine Erlaubnis zu verlangen.

      Gruss Hansi
    • @Crazyhardware Lese bitte noch einmal meinen Beitrag weiter oben. Grundstücke in der freien Landschaft.... weil du jetzt als nächster schon wieder los rennen willst, um wegen eines Feldwegs eine Genehmigung einzuholen.... Maisfeld/Kornfeld ist logo, da darfst du während der Nutzzeit nicht rein latschen ohne um Erlaubnis zu fragen, aber keiner hindert dich darüber zu fliegen. Die Regel Grundstücke nur mit Genehmigung des Besitzers überfliegen zu dürfen gilt nur für bewohnte Grundstücke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Lese bitte noch einmal meinen Beitrag Nr. 58 bzgl. Grundstücke in der freien Landschaft.
      So ganz 100%ig sicher wäre ich mir da allerdings nicht, ob man auf einem Feldweg einfach so starten darf - auch wenn Du das so schreibst.

      DroneFuchs schrieb:

      Ich weis das die dort am Flugplatz mit einem anliegenden Bauern nicht "grün" sind.
      Hauptsache Dir ist der Bauer grün ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:



      DroneFuchs schrieb:

      Ich weis das die dort am Flugplatz mit einem anliegenden Bauern nicht "grün" sind.
      Hauptsache Dir ist der Bauer grün ;)
      Wie das so ist mit den Menschen. Sollte der mitbekommen das die Modellplatzhirsche was gegen meine fliegerische Aktivitäten hätten, wären wir uns wahrscheinlich richtig saftig grün und ich bekäme direkt eine bäuerlich beglaubigte Erlaubnis für sein Grundstück.

      Bin dort öfter am fliegen, bislang war noch keiner zeitgleich da. Könnte mal ein Video einstellen, da flieg ich sogar über das Flugfeld. =O

      Hausfliegensbruch?
    • Achja, den Modellflugplatz habe ich wohl auch gedankenlos überflogen gehabt, aber das sollte außerhalb der Flugzeiten des Vereins keinen Unterschied zum Feld machen.

      @biber,

      mein gesunder Menschenverstand / mein Rechtsverständnis sagen mir das gleiche, aber ich bin ja auf der Suche nach was schriftlichen das ich einem jähzornigen Vereinsmitglied und dem vermutlich unwissenden Polizisten / Mitarbeiter vom Ordnungsamt unter die Nase halten kann.

      Gruss Hansi
    • @Diet Auch wenn es viel zu meckern gibt, aber wir leben in einem Land das manchmal freier ist als man denkt. Die freie Landschaft ist keine Tabuzone, auch wenn sie zum großen Teil Eigentümern und Besitzern (Landwirten) gehört. Diese haben dort zwar das alleinige Nutzungsrecht, aber kein Hoheitsrecht wie auf eingefriedeten Wohngrundstücken.

      Es gibt halt nun mal das Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG, dass im § 59 unter Absatz 1 sagt: Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz auch nach Art.14 Abs.2 GG). Das heißt, in der freien Landschaft darf jeder neben den für die Öffentlichkeit gewidmeten Straßen, Wegen und sonstigen ungenutzten Flächen auch Privatwege private Straßen und Wege aller Art sowie Wegränder zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten und sich dort vorübergehend aufhalten.

      Ich hatte ja schon geschrieben, dass die Eigentümer von Grundstücken in der freien Landschaft die nach gesetzlichen Regelungen zulässige Erholungsnutzung durch die Allgemeinheit grundsätzlich als Ausfluss der Sozialbindung des Eigentums entschädigungslos hinnehmen müssen. Was ist daran so schwer zu verstehen. Ich muss keinen um Genehmigung bitten wenn ich einen Feldweg, ob privat oder öffentlich betreten möchte, um dort kurzzeitig zu verweilen und vielleicht mal eine Drohne steigen lassen möchte.
    • Hält man sich haargenau an alle Regeln und versucht alle "Sicherheiten" und Gegebenheiten/Eventualitäten auszuloten, dann lebt man doch nicht mehr.

      In vielen Bereichen merkt man, dass aber genau das oft "typisch deutsch" ist. Alles genormt, geregelt, überegelt, ausgeregelt...

      Auch das Thema Naturschutzgebiete ist flexibel. Fragt doch mal einen Jäger in eurem Bereich. Wie ich schon mal erwähnte, haben die bei uns z.B. nichts dagegen wenn ich in Schutzgebieten fliege. Wenn der Jäger sagt das ist i.O. dann ist das für mich auch i.O.
      (ausser in den Abendstunden, dass ist wichtig)

      Genauso ist es dann für mich auch i.O. eventuelle "Konsequenzen" zu tragen, die aus diesem Verhalten heraus resultieren. Wobei da nichts zu befürchten ist, weil wir uns alle exekutiv/legislativ "gegenseitig" Gute Nacht sagen in der Region.

      Theorie und Praxis, dass sind oft "drei Paar Schuhe"...

      Der gesunde Menschenverstand, der gesunde Menschenverstand und ne Portion Grundvertrauen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()