Aufstieg in der "freien Landschaft" in der Nähe eines Modellflugplatzes?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.



    • Passt m.E. zum Thema: Auf diesem öffentlichen Platz in einem Wohngebiet übe ich zur Zeit mit meiner Mavic Pro in den Abendstunden. Bisher nur begeisterte Kinder und nette Eltern. Heute Abend kam zum ersten Mal ein Anwohner mit einem Handy auf mich zu, machte ein Foto (Video?) von mir und sagte, er würde sofort das Ordnungsamt informieren, wenn ich hier noch einmal fliege, da man in Wohngebieten nicht fliegen dürfe. Ich klärte ihn auf, dass ich nur über Wohngrundstücken nicht fliegen darf und deswegen ja gerade auf dem Platz fliege und nicht über Wohngrundstücken... natürlich ist er dann erst recht ausgeflippt und hat mir angedroht, dass das nächste mal "meiner Drohne was passiert..."

      Meine Idee ist jetzt beim Ordnungsamt anzurufen und zu fragen, wie es denn jetzt ist...eigentlich nach dem Wortlaut der Verordnung darf ich da fliegen, oder? Da es in der Kontrollzone des Flughafens Ffm ist, halt nur 50m hoch... wie sieht die Community das hier? Über Antworten freue ich mich! Cheers Holger
    • Holger76 schrieb:

      Heute Abend kam zum ersten Mal ein Anwohner mit einem Handy auf mich zu, machte ein Foto (Video?) von mir und sagte, er würde sofort das Ordnungsamt informieren, wenn ich hier noch einmal fliege...
      Zwei Möglichkeiten:
      1. Gar nicht reagieren. Freundlich lächeln, nicken, und auf Durchzug schalten. Hunde die bellen, beissen nicht. Falls doch, siehe Punkt 2.
      2. Selbst die Polizei rufen und Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erstatten. lhr-law.de/magazin/medienrecht…m-eigenen-bild-verstossen. Hilfsweise wegen Nötigung.
    • @Holger76: In einer Großstadt ist/wird es immer schwierig/er, ein geeignetes Plätzchen zu finden. Das ist in Frankfurt sogar ziemlich schwierig. Zum einen sind nach der neuen Drohnen-Verordnung doch diverse Einschränkungen nach LuftVO §21b zu beachten sind (mind. 100 m seitlicher Abstand zu Bundesstraßen und Autobahnen, dem Main, Menschenansammlungen, Einrichtungen des Verfassungsschutzes, JVA, Industrie, etc., etc., p.p.). Die gelten jetzt nicht speziell nur für Frankfurt, aber in Frankfurt wird es dann bereits ziemlich eng, wo es nach diesen Einschränkungen überhaupt noch möglich wäre. Hierzu eine schöne Zusammenfassung im Merkurist.

      merkurist.de/frankfurt/flugger…-in-frankfurt-fliegen_Gd1

      Jetzt fällt in diesem Bericht der Zusammenhang eine Einschränkung auf Grünflächen auf. Darf eine Stadt oder Gemeide da Einschränkungen machen? Hierbei scheint es sich um eine Genehmigung für Aufnahmen zu handeln. Auf folgender Seite der Stadt Frankfurt die sich mit dem Drohneneinsatz befasst,

      frankfurt.de/sixcms/detail.php…%5B_id_inhalt%5D=31445979

      sieht man weiter unten, dass bei Aufnahmen über "öffentlichem Gelände" und "öffentlicher Grünfläche" jeweils eine gebührenpflichtige Sodernutzungserlaubnis erforderlich ist. Und dazu gehört vermutlich auch die von Dir genutzte Grünfläche. Ob sich das dann auf den rein gewerblichen Einsatz beschränkt, gilt es im Vorfeld mit den entsprechenden Stellen abzustimmen. Es gibt zwischenzeitlich weitere Großstädte die für den Einsatz über den von Ihnen verwalteten Flächen auch über die neue Verordnung hinausgehende Einschränkungen erhebt.

      Soweit zur rechtlichen Betrachtung. Was aber der werte Anwohner mit seinem Handy gemacht hat ist absolut nicht rechtens. Er hat in diesem Fall Dein Persönlichkeitsrecht "Recht am eigenen Bild" verletzt, indem er ohne Deine Zustimmung eine Aufnahme von Dir gemacht hat. Darüber hinaus stellt die Ankündigung mit der Drohne eine Nötigung dar. Beides wiegt deutlich schwerer als die zu erwartende Ordnungswiedrigkeit beim verletzen oben genannter Einschränkungen. Das einzige was der werte Anwohner machen kann, wenn er seine Rechte verletzt sieht ist, Dich beim Ordnungsamt und ggf. der Polizei zu Melden mit dem Verdacht, das hier etwas nicht rechtens läuft. Dann dürfen die ermitteln und ggf. handeln.

      Die dargestellte Situation ist jedoch eine Reaktion auf die mannigfaltigen Medienberichte wo eben unser Hobby immer als das grundlegende Übel dargestellt [Polemik] wonach wir mit unseren Drohnen doch immer nur Spionieren und andere unrechtmäßige Dinge tun. Etwas Sinnvolles ist mit solchen "bösen" Dingern im Privatbereich doch so oder so nicht möglich. [/Polemik]
    • Danke für die Hinweise. Leider ist man ja meist nicht schnell genug im Kopf. Sonst hätte ich ihm direkt gesagt, er soll gefälligst das Foto von mir löschen...

      Ich werde am Montag mal bei der Stadt Mainz anrufen und mich erkundigen, wie es mit den städtischen Grünflächen ist. Wenn die dann nein sagen, muss ich mir was anderes zum fliegen suchen, was in Laufweite leider so gut wie unmöglich ist. In der Nähe ist zwar eine wunderschöne Wiesenlandschaft, die und der Wald daneben ist aber ein Naturschutzgebiet...

      Lohnt es sich dafür zu fragen oder gibt es dafür sowieso keine Erlaubnis?
    • Holger76 schrieb:

      ...

      Ich werde am Montag mal bei der Stadt Mainz anrufen und mich erkundigen, wie es mit den städtischen Grünflächen ist. ...
      Oh, sorry, wegen der Nähe zum Flughafen FFM dachte ich Du sprichst von Frankfurt. Dort gibt es auch einen Willy-Brandt-Platz. ;( Jetzt weis ich, warum ich Deine Karte nicht in Übereinstimmung bringen konnte.

      In Mainz sind mir derartige Einschränkungen aktuell nicht bekannt, heißt aber auch nicht, dass es dort nicht auch solche gibt. Rheinland-Pfalz hat sogar bis August 2015 die Auffassung vertreten, dass alle fliegenden Objekte mit einer Kamera as UAS anzusehen sind und somit einer Genehmigung bedürfen. Das war jedoch vom Grundsatz her falsch und wurde dann auch entsprechend der allgemeinen Auffassung gehandhabt.

      Eine Frage ob man hier fliegen darf oder nicht kann auch schnell mal in die falsche Richtung interpretiert werden und mit einem voreilenden "Nein" zum falschen Ergebniss führen. Vielmehr wäre die Frage, "Was muss man beim Fliegen in Mainz / Rheinland-Pfalz neben der LuftVO noch beachten ?". Dann muss der Sachbearbeiter mit Fakten raus und nicht nur mit einer persönlichen Meinung entscheiden.

      Von der allgemeinen Betrachtung entsprechend der LuftVO liegt die Grünfläche innerhalb des Willi-Brandt-Platzes in Mainz im Bereich der Luftraumes des Militärflughafens-Wiesbaden (CTR-D - ETOU - Grund bis 457 m) und wird durch den angrenzenden Flughafen FFM mit kontrolliert. Daher Richtig, hier darfst Du nach neuer LuftVO bis maximal 50 m aufsteigen. Ansonsten kann ich für den Bereich lt. Map2Fly nichts finden.


      Naturschutzgebiete bedürfen einer Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde oder nach neuer LuftVO einer Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde. Die wiederum wendet sich in aller Regel in jedem Einzelfall ebenfalls an die Naturschutzbehörde bevor die Genehmigung erteilt wird.

      Um eine solche Ausnahme zu erreichen, bedarf es dann (wiederum) in aller Regel eines entsprechenden Grundes, der wird in dem Interesse als Privatmann hier und da ein wenig Fliegen zu dürfen, nicht gegeben sein. Da stehen Deine Chancen auf der Grünfläche weiter fliegen zu dürfen deutlich höher.

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    • @Holger76 Unabhängig der Rechtslage verstehe ich solche Leute nicht. Was ist in deren Leben falsch gelaufen. Warum schaut man nicht einfach mal zu und erfreut sich mit am Hobby. Wenn ich Zeit habe schaue ich super gerne Leute beim ausüben ihrer unterschiedlichsten Hobbys zu.

      Wir haben hier auch einen speziellen Nachbarn, der die Polizei immer wieder mit alltäglichen Dingen beschäftigt. Letztens waren es wieder mal die spielende Kinder (Kinderlärm). Vor seinem Haus darf ebenfalls keiner Parken, trotzt öffentlich normaler Straße. Solche einzelnen Personen können die gesamte Nachbarschaft Nerven. Glücklicherweise wird er von keinem mehr ernst genommen.
    • Die Drohung, daß "der Drohne was passiert" würde ich sehr ernst nehmen und ggf. sogar die Polizei einschalten. Fragt sich, wie er das gemeint hat. Es wurden wohl schon Piloten die Fernsteuerungen entrissen.
      Nötigung? Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ja, nehme ich auch ernst, wenn er mir noch einmal über den Weg läuft bekommt er noch einmal eine Argumentation reingedrückt

      Und wenn ich von der Stadt ein Ok zur Ausübung meines Hobbies bekomme, wird er ja zwangsläufig noch einmal auftauchen. Zeugen sind meist genug da. Ich schätze es ist so wie oben beschrieben, Hunde die bellen, beißen meist nicht....ist auch meine Erfahrung...er sah jetzt auch nicht aus wie ein U-Bahn-Schläger...
    • manne_h schrieb:

      ich finde diese Einstellung sehr fragwürdig. Da ich viele Jahre in verschiedenen Ländern gelebt habe, kann ich aus Erfahrung sagen, mir ist es viel lieber reglementiert zu sein und Regeln zu haben, als mich auf den gesunden Menschenverstand anderer zu verlassen. Den findet man nicht überall.Ich bin froh dass es typisch deutsch gib
      Das sehe ich ganz genau so. Wo kämen wir hin wenn jeder meint, er habe den gesundenden Menschenverstand und weiß was richtig ist.
      Welcher Menschenverstand ist heute noch gesund?
    • Das mit der Kontrollzone sollte man vorher noch mal genau klären. So wie ich das sehe, ist ein Flug in einer Kontrollzone nur mit Luftverkehrskontrollfreigabe erlaubt, und dann auch nur bis 50m. Für die Kontrollzone Frankfurt gibt es eine allgemeine Freigabe. Die gilt aber scheinbar nicht für Wiesbaden, auch wenn die CTR Wiesbaden von Frankfurt mit überwacht wird. Das hieße, hier wäre vor dem Start eine Freigabe einzuholen. Also da würde ich mit eine Drohen erst mal den Ball flach halten und genau prüfen.
    • Ganz ehrlich: Der Typ hat doch keine Ahnung was eine Kontrollzone ist...das ist auf jeden Fall nicht sein Problem. Wenn ich das richtig gecheckt und recherchiert habe, liegt der Platz in der Frankfurter Kontrollzone (gibt ne schöne offizielle Karte dazu bei der Flugsicherung) und dazu gibt es eben die generelle Freigabe bis 50m fliegen zu dürfen. Eine Wiesbadener Kontrollzone gibt es nicht, da es sich um einen Militärflughafen der Amis handelt und nicht um einen Verkehrsflughafen. Auch der Flugplatz in Mainz Finthen hat keine Kontrollzone...

      Ergo: es geht "nur" noch darum, bei der Stadt Mainz anzufragen, ob Hobbyfliegen bis 50m auf städtischen Grünflächen auf der sich weniger als 12 Leute befinden erlaubt ist...

      Kann ja die Antwort hier dann posten...wenn ich eine bekomme
    • Eine Kontrollzone haben nicht nur die Verkehrsflughäfen, sondern auch viele andere Flugplätze. In deinem Falle dürfte das ETOU, Wiesbaden Army Airfield Airport sein. Und nach meinen Unterlagen hat dieser Flugplatz eine Kotrollzone. Die allgemeine Freigabe der DFS gilt für die von der DFS kontrollierten Verkehrsflughäfen.

      Ich war vor einiger Zeit mal in der Nähe von Holzdorf, da ist ein kleiner Hubschrauberplatz der Bundeswehr, auch der hatte eine Kontrollzone.

      "Ganz ehrlich: Der Typ hat doch keine Ahnung was eine Kontrollzone ist...", egal, wer nun dieser Typ ist, der da keine Ahnunh hat, wenn das Behördenanhängig wird, weil dieser Typ Ärger macht, könnte das geprüft werden mit der Folge, das du evt. dann auch ein 4-stelliges Bußgeld zahlen darfst.
    • Maß der Dinge sind letztlich die ICAO Karten. Ein sehr gutes Hilfsmittel ist maps.openaip.net/ oder die Google-earth Voverlaays von Skyfool: skyfool.de/

      Die Stadt hat mir Luftverkehrsrechtlichen Dingen wenig zu tun, da wirst du bei den Luftfahrtbehörden eher kompetente Antworten bekommen. In BaWü sind die bei den Regierungspräsidien zu finden, wie es bei dir ist, weiß ich nicht.
    • @quadle: Danke für Deine Ausführungen, habe ich eben erst gesehen! Wiesbaden wird also durch FFM mit kontrolliert...so habe ich das auch den Karten entnommen!

      Und mit dem Naturschutzgebiet wirst Du recht haben....leider...da würde ich echt gerne mal fliegen, Kaninchen beobachten oder auch die Schafherde, die immer mal wieder zum Mähen durchzieht...aber zudem ist da auch die Autobahn sehr nah...schade drum

      @all: Danke für die netten und kompetenten Antworten, tolles Forum mit netten Menschen hier!
    • Da hat @balloonix absolut recht! Das Verbot, nach LuftVO §21b Abs. (1) Punkt 9, in Kontrollzonen über 50 m ohne Erlaubnis zu fliegen, bezieht sich ausschließlich auf die Erlaubnis der Landesluffahrtbehörde. Darin ist eine Luftverkehrsfreigabe, die im kontrollierten Luftraum zwingend erforderlich ist, noch nicht enthalten, auch nicht bei Flügen unterhalb dieser 50 m, wo keine Erlaubnis der LLB erforderlich ist.

      Hier noch mal die umfassende Herleitung.

      Fliegen in Flughafennähe / Kontrollzonen / CTR / Class-D [Sammelthread]

      Jetzt gibt es für diverse Flugplätze für den Luftraum D (CTR), außerhalb der 1,5 km von der Flugplatzabgrenzung pauschale Luftverkehrsfreigaben (bei vom DFS bzw. DFS Aviation Services (ehemals The Tower Company) kontrollierten Lufträumen bis 50 m in den von Austro Control bis 30 m) die in den Nachrichten für Luftfahrer ausgegeben werden.

      DFS: NfL 1-1023-17
      DFS Aviation Sevices: NfL 1-1027-17
      Austro Control: NfL 1-577-15 (neuere ist mir nicht bekannt)

      Diese pauschalen Freigaben beziehen sich aber auch nur auf die darin genannten Flugplätze. Beim Militär-Flughafen in Wiesbanden ist das jetzt so ein Sache. Er ist in der NFL des DFS nicht separat aufgeführt. Einerseits ist das ein eigener, ausgewiesener Luftraum-D (CTR) ETOU des Flughafens Wiesbanden, andererseits greifen die Lufträume-D (CTR) Wiesbanden und Frankfurt am Main ineinander und werden gemeinsam von Frankfurt, und somit dem DFS, kontrolliert.

      Nach der DFS-Karte dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…20der%20DFS/frankfurt.pdf ist das ein gemeinsamer Luftraum. Würde also m.E. auch unter die NfL 1-1023-17 fallen. Aber zu 100% sicher bin ich mir da jetzt auch nicht. Am besten man klärt den Sachverhalt direkt mit der zuständigen, aufsichtführenden Stelle in Frankfurt, die schriftlich unter

      bnl.frankfurt@dfs.de

      erreichbar ist.
    • Man sollte Mitarbeiter der Stadtverwaltung stets davor schützen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das überfordert die Ängstlichen in der Berufsgruppe.

      Wenn ich im Urlaub an der Ostsee bin, frage ich schriftlich folgendermaßen beim Ordnungsamt an:

      "In meiner Freizeit fliege ich hin und wieder mit meinem ferngesteuerten Quadrokopter. Die Ausübung dieses Hobbies ist vom Bundesverkehrsministerium seit April dieses Jahres bereits stark reglementiert und nur noch sehr eingeschränkt möglich. Gibt es in Xyz-Stadt zusätzliche Einschränkungen, die ich als gelegentlicher Hobbypilot beachten muss?
      Vielen Dank für Ihre Anwort."

      Wenn dort in der Stadtverordnetenversammlung / Gemeinderat das Thema Drohne noch nicht behandelt wurde, dürfte es auch keine weiteren Einschränkungen geben.

      Am Telefon gibts viel zu schnell Rückfragen:"Ja wo wollen Sie denn fliegen?" Und genau das würde ich mir ersparen! Wenn die mich schriftlich fragen würden, bliebe ich unbestimmt:
      "Wenn ich mal einen schönen Sonnenuntergang ..., gäbe das wahrscheinlich tolle Erinnerungsfotos."
      Der Stadtmensch soll sich nicht um meine Freizeitgestaltung kümmern, sondern mir klipp und klar offizielle Einschränkungen nennen, die es in seinem Kaff gibt, mehr nicht.

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      Mir ist bewusst, das das BMVI massenhaft Freiraum zum Fliegen gelassen hat, wo es aber konkret reichlich Ärger geben dürfte. Wo das ist, wird mir hier niemand aus der Nase ziehen. Es ist an mir, mit dieser Restfreiheit so umzugehen, dass niemand auf die Idee kommt, nach Verschärfung der Gesetze zu schreien.

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      Im Falle von Holger76 und dem agressiven Nörgler wäre das mein bester Satz:
      "Sie scheinen sich ja gut auszukennen. Wenn Sie mir freundlicherweise das Gesetz und den Paragraphen nennen, dass ich hier nicht fliegen darf, bekommen Sie von mir 20 Euro.
      Und wenn Sie mir noch einmal drohen, rufe ich gleich selbst die Polizei."

      Für Idioten sind 20 Euro viel Geld. Dann hat der Gute jede Menge Zeit zu googlen; aber er wird nichts finden.
      Thema durch, wetten? Und das, ohne die Stadt auf die Idee zu bringen, sich eigene städtische Regelungen für Drohnen auszudenken. Nach der hundertsten Anfrage könnten die nämlich durchaus meinen, es bestehe Regelungsbedarf. Hundert bekloppte Mitbürger kommen schnell zusammen.

      Grüße - Dieter
    • D.K. schrieb:

      ...ohne die Stadt auf die Idee zu bringen, sich eigene städtische Regelungen für Drohnen auszudenken. Nach der hundertsten Anfrage könnten die nämlich durchaus meinen, es bestehe Regelungsbedarf.
      Können die zwar meinen, allerdings haben Städte und Gemeinden keine Kompetenz, den Luftverkehr zu regeln, das obliegt ausschließlich der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.

      Und da Du Ostsee ansprichst, ganz interessant ist das bei den seit ein paar Wochen "verabschiedeten" generellen Drohnenverboten an vielen ost- und norddeutschen Stränden gemäß jeweiliger Strandsatzung.

      Natürlich ist ein Flugverbot an besuchten Stränden aus vielerlei Gründen mehr als sinnvoll (Gefährdung, Lärmbelästigung, Privatsphäre/Recht am Bild, usw.). Ein Fliegen an besuchten Stränden verbietet sich daher schon allein durch die LuftVO und anderen gesetzlichen Regelungen.

      Ob aber eine Stadt, Gemeinde, oder in vielen Fällen die ausgegliederte privatrechtliche Betreibergesellschaft (siehe bspw. "Sylt Tourismus-Service GmbH") per Satzung für einen Strand oder auch andere ihrer Gebiete oder Grundstücke ein generelles Überflugverbot beschließen und auch durchsetzen kann, möchte ich mal bezweifeln.

      Das bedeutet nun nicht automatisch, dass ich davon ausgehe, an jedem unbesuchten Strand fliegen zu können, denn selbstverständlich kann eine Stadt/und Gemeinde hier noch insofern EInfluss nehmen, als dass Strandbereiche dem Landschaftsschutz/Naturschutz gewidmet werden, wie es ja vielerorts auch der Fall ist. Und dann lässt sich ein Verbot eben letztlich auch wieder an der LuftVO festmachen, wie auch in Beitrag #37 schon geschrieben.
      Das alles weiss aber zwingend weder ein städtischer oder Gemeindemitarbeiter, noch einer vom Ordnungsamt, und selbst wenn, werden sie dazu keine verlässliche Aussage machen können oder auch wollen.

      Im Gegensatz zu den oben beschriebenem Fall des wohl uneingeschränkten Aufstiegs auf einem Gebiet der "freien Landschaft" ist das aber für Strände anders zu sehen, denn sie zählen nicht zwingend dazu (taz.de/!5266574/).
      Von daher könnte ein Aufstieg (nicht der Überflug, aber eben das Starten und Landen einer Drohne im Strandbereich) durchaus auch via Satzung oder allgemein von den Verfügungsberechtigten verboten werden.

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