Habt ihr Dokumente beim Flug dabei?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich habe immer alle Dokumente im Original mit.
      Der Versicherungsnachweis steckt immer in meinem Funkkoffer (Original für den bezahlten Versicherungszeitraum) nicht das Erstdokument, das kann inzwischen gekündigt sein.
      Auch meinen Perso habe ich dabei. So kann ich im Zweifel beweisen, dass ich rechtmäßiger Eigentümer des Versicherungsdokumentes bin.
    • Crazyhardware schrieb:

      Soweit ich weis ist das einzige was Du dabei haben musst/solltest ist der Versicherungsnachweis.
      Hier mal eine ganz blöde Frage. Wie genau sieht bei euch dieser Versicherungsnachweis aus? Ich kann ja schlecht meine seitenlange Versicherungspolice mit mir rumtragen oder gibt es hier ein Art Kurzfassung, die bestätigt, dass die Drohne versichert ist?
    • Bisher habe ich nur die Polizeibeamten darüber informiert das wir im "Normalfall" keinerlei Genehmigungen brauchen und in Folge den Versicherungsnachweis meiner PHV und meinen Perso vorgezeigt. Die waren ganz dankbar über die Infos nachdem sie per 110 zu mir geschickt wurden und sind dann wieder weiter gefahren.

      Ein Merkblatt, welches ich mir mal zusammengestellt habe, habe ich zwar immer dabei aber noch nie benutzt. Die meisten Leute sind sehr interessiert uns fragen bestenfalls was sie interessiert. Die Wütenden wollen eh nur ihren Frust los werden und warten selten bis der Kopter wieder am Boden ist.

      Macht auch wenig Sinn mit Leuten zu diskutieren wenn der Kopter in der Luft ist und kann auch niemand verlangen.
      Aktuell würde ich mir die Mailadresse und die Tel# geben lassen und den Leuten dann die gewünschten Infos später zukommen lassen - dann ist der Rauch eh verzogen bzw. sie weigern sich die Infos zu geben. Von mir haben sie ja fast immer das KFZ-Kennzeichen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Cubi schrieb:

      Crazyhardware schrieb:

      Soweit ich weis ist das einzige was Du dabei haben musst/solltest ist der Versicherungsnachweis.
      Hier mal eine ganz blöde Frage. Wie genau sieht bei euch dieser Versicherungsnachweis aus? Ich kann ja schlecht meine seitenlange Versicherungspolice mit mir rumtragen oder gibt es hier ein Art Kurzfassung, die bestätigt, dass die Drohne versichert ist?
      Frag mal bei deinem Versicherer. Von meinem gab es ein PDF fürs Smartphone. Soll wohl reichen. Steht glaub nirgends das des auf Papier stehen soll. Ist ja genauso einfach fälschbar mittlerweile.
    • Cubi schrieb:

      ....
      Wie genau sieht bei euch dieser Versicherungsnachweis aus? Ich kann ja schlecht meine seitenlange Versicherungspolice mit mir rumtragen oder gibt es hier ein Art Kurzfassung, die bestätigt, dass die Drohne versichert ist?
      Du brauchst von Deiner Versicherung, auch zu Deiner eigenen Absicherung, eine Bescheinigung, dass sie Deine Versicherungspflichtigen Flugmodelle/Drohnen versichert haben.

      Aus der Versicherungspolice bzw. den Bedingungen dazu ist es nicht unbedingt erkennbar.

      Bei mir ist das eine Dauerbescheinigung zu der ich immer den letzten Zahlungsbeleg dabei habe. Ist ähnlich formuliert wie diese hier (Zitat bzw. aus dem Beitrag eines anderen geklaut):

      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Da bei meiner priv. Haftpflicht Schäden mit Flugmodellen und Drohnen bis 5 kg mitversichert sind, habe ich mir dies noch einmal von meiner Versicherungsgesellschaft gesondert (auf DIN A4) bestätigen lassen um nicht immer die mehrseitige Versicherungspolice mitschleppen zu müssen. Ansonsten habe ich auf meinem Tablet einfach ein PDF mit den Vorschriften gespeichert (falls tatsächlich mal einer sehen möchte, was man darf und was nicht). Karten wo man was darf und wo nicht, kann man jederzeit auch mit dem Handy/Tablet online abrufen. Ich habe allerdings noch keinen Fall erlebt, wo sich jemand dafür interessiert hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Hallo,

      ich bin gestern Abend um einen Aussichtsturm herum geflogen.
      Ein Fahrradfaher kam und war sowas von fasziniert davon. Ich hab ihm meine Handynummer gegeben falls er mal Bilder von mir von seinem Haus haben möchte.
      Er meinte das die Qualität wahnsinnig ist. Und er war KFZ Sachverständiger. Wenn man sowas schon früher gehabt hätte.... dann hätte er die Unfallorte mal aus einer besseren Perspektive vetrachten können.
      Ich habe ihm erklärt das man eben aufpassen muss das man bestimmte Regeln einhalten muss. Ausserdem natürlich auf die Privatsphäre der Menschen achten.
      Und mit den Menschen reden.

      Anschliessend kamen 3 junge Leute die auf den Aussichtsturm gestiegen sind. Ich habe Sie oben gefilmt und ihnen heute Morgen den Link auf den Film zugesendet. Sie haben sich dermassen gefreut darüber.
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • Ganz davon abgesehen, dass so ein Versicherungsnachweis im Scheckkartenformat natürlich schick ist. Ich habe lediglich ein Problem mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft im DMFV, weil dieser sich als zust. Verband für uns Drohnenpiloten eigentlich mehr als disqualifiziert hat. Ein gefalteter A4 Nachweis meiner Versicherung tut es somit auch und nur wegen so einem tollen Scheckkartenausweis werde ich nicht wechseln. Ganz davon abgesehen, dass meine Versicherung auch noch preiswerter ist (unter 70 Euro für die ges. priv. Haftpflicht incl. Drohnen). Wie man es macht bleibt ja jedem unbenommen,
      Aber wie auch immer, beim Fliegen am Mann haben sollte man einen Nachweis und seinen Perso schon. Gerade "WENN" mal etwas passieren sollte sieht man immer verdammt alt aus, wenn man keinen Nachweis dabei hat (ähnlich wie bei einem Schadensfall mit dem Auto).

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Wir sind ein freies Land, jeder kann seinen Zahnarzt und seine Versicherung frei wählen.
      War auch nur als Beispiel gedacht.
      Wenn man dagegen einen Versicherungsschein von seinem Kumpel abfotografiert und als PDF auf das Handy läd.
      Man behauptet dann ich bin ja "Klaus-Inge Müller" dann könnte der Kontrolleur misstrauisch werden und eine Personenfeststellung anstreben.
      In sofern kann man jedem Zweifel aus dem Weg gehen.
    • Wenn der neue Versicherungsschein kommt, wird das Original und Kopien laminiert, ebenso Verordnungen.
      Sind dann im Deckelfach der Rucksäcke. 1 Exemplar ist im Handschuhfach, im Akkukoffer....so habe ich egal was ich gerade fliege
      immer 1 Exemplar dabei. Anfangs hatte ich den kleinen Abschnitt des DMO immer an der Funke hängen. Zeigte die Windrichtung an. :D Nervte aber irgendwann das Geflatter.

      Und wie Kollegen sagen, wenn ein echter Grantler kommt hilft nur das Angebot "er solle die Polizei rufen".
      Nie selbst anrufen. Bei Bagatellen und Maschendrahtzaun-Cholerikern, verweist unsere Funkleitstelle inzwischen darauf, das Nonsens Einsätze vom Rufenden ggf. bezahlt werden müssen. Damit hat man bei uns die "Anruferei" deutlich reduziert.

      Ist ggf. etwas OT......darf so ein Grantler Beweis-Fotos machen? Vom Fahrzeug(Kennzeichen) oder von mir als Person ?
      Eher nicht, müßte ich ihn auffordern können zu löschen. Aufschreiben darf er allerdings.
    • Pehaha schrieb:

      Ist ggf. etwas OT......darf so ein Grantler Beweis-Fotos machen? Vom Fahrzeug(Kennzeichen) oder von mir als Person ?
      Vom Fahrzeug ja, von Dir nicht: juris.de/jportal/prev/jzs-VVW01-039-1988-26-0694-0019

      Zwei Interessen wurden gegeneinander abgewogen: Das "Recht am eigenen Bild" und das "Beweissicherungsinteresse". Hinter dem Beweissicherungsinteresse braucht das Recht am eigenen Bild aber nicht zurückzutreten.
      Die Ausnahme wird in § 24 KunstUrhG geregelt, gilt aber eben nicht für Privatleute, sondern nur für Behörden.

      Edit: Oh, der Biber ist heute wieder ein schneller Nager! ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Wieso soll ich ein Orginal einer Versicherungpolice dabei haben?
      Ich habe eine Kopie. Wenn jemand interessiert ob sie auch gültig ist reicht eigentlich die Nummer.

      Orginale von Versicherungsunterlagen habe ich zu Hause im feuerfesten Save, aber sicher nicht in einer Drohnenbox.

      Führerschein, Ausweis, Fahrzeugpapiere ja. Aber keine orginal Versicherungspolice.
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • Da keine bestimmte Form des speziellen Versicherungsnachweises für Versicherungspflichtige Drohnen vorgeschrieben ist und dieser Nachweis auch nicht unterschrieben ist reicht ein Foto davon auf dem Smartphone wie auch für alle anderen Papiere. Der Vermerk "KOPIE" auf dem Foto macht Sinn.

      Bei mir sind in der PHV übrigens alle meine Drohnen ohne Mehrkosten versichert ohne dass da spezielle Bedingungen gelten. Dazu kostet die Ganze PHV nicht mal 50,-€ im Jahr bei erheblich höherer Deckungssumme als sonst bei den Drohnenversicherungen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -